Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 141; ; BGB § 180; ; BGB § 311; ; VOB/A § 21; ; VOB/A § 25
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311; VOB/A § 21; VOB/A § 25
Anforderungen an die Ausschreibung einer Baumaßnahme bei Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer Einzellose in einem Nebengebot - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bedeutung der Ausschreibung einer Baumaßnahme in Einzellosen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine Ausschreibung im öffentlichen Vergabeverfahren bei Zulässigkeit von Nebenangeboten nach der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB); Zustandekommen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses durch eine Ausschreibung und die ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bedeutung der Ausschreibung einer Baumaßnahme in Einzellosen (IBR 2009, 104)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 17.05.2006 - 2 O 155/05
- OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 216
- ZfBR 2009, 202
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VK Nordbayern, 11.02.2005 - 320.VK-3194-55/04
Art. 19 BKR gilt auch für kaufmännische Nebenangebote
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06
Ist eine geplante Baumaßnahme in Einzellosen nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt ausgeschrieben, ist für die Bieter ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen, dass die Arbeiten auch getrennt nach der gewählten fachlichen Aufteilung vergeben werden (vgl. dazu auch den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 11. Februar 2005, Az. 320.VK - 3194 - 55/04, zitiert nach juris).Nachdem sie aber die Entscheidung für eine Ausschreibung nach einzelnen Fachlosen getroffen hatte, war für die Bieter ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen worden, dass die Arbeiten auch getrennt nach der gewählten fachlichen Aufteilung vergeben würden (vgl. dazu auch den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 11. Februar 2005, Az. 320.VK - 3194 - 55/04, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 23.03.2000 - 13 Verg 1/00
Vergabeverfahren: Annahme eines Kartellverstoßes durch Bietergemeinschaft bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06
Denn die Identität war offensichtlich und für keine der beiden beteiligten Firmen dadurch ein irgendwie gearteter Vorteil zu erwarten (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2000, - 13 Verg 1/00 - , zitiert nach juris). - BGH, 03.04.2007 - X ZR 19/06
Schadensersatzansprüche eines übergangenen Bieters
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06
Anspruchsgrundlage für die Klageforderung ist der auf die §§ 180 Abs. 1, 311 Abs. 2, 141 Abs. 2 n.F. BGB gestützte Anspruch aus culpa in contrahendo wegen Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 3. April 2007, - X ZR 19/06 -, zitiert nach juris). - OLG Bremen, 22.10.2001 - Verg 2/01
Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06
Es stand ihr zwar frei, die geplante Baumaßnahme in Einzellosen nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt oder als Gesamtmaßnahme oder sogar alternativ (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2001, - Verg 2/01 -, zitiert nach juris) auszuschreiben. - LG Cottbus, 24.10.2007 - 5 O 99/07
Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06
Allerdings erfordert das im Bauvergaberecht geltende Transparenzgebot auch bei Aufträgen unterhalb des so genannten Schwellenwertes, dass die Nebenangebote bestimmte Mindestanforderungen erfüllen (vgl. LG Cottbus, Urteil vom 24. Oktober 2007, Az. 5 O 99/07).
- VK Bund, 04.03.2009 - VK 2-202/08
Reinigungsleistungen für den Internen Service A... (Vergabe ...2) und …
Der Zuschlag auf solche Nebenangebote ist nach zutreffender Auffassung jedenfalls dann möglich, wenn der Auftraggeber sich eine solche Gesamtvergabe hinreichend transparent vorbehält (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 24. Januar 2008, 6U25/06, ZfBR 2009, S. 202/204). - LG Stendal, 23.04.2010 - 21 O 144/09
Schadensersatz wegen unberechtigtem Ausschluss vom Bieterverfahren
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Ausschreibende unter Überschreitung des ihm gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2VOB/A eingeräumten Wertungsspielraums einen anderen Bewerber aus unsachlichen Gründen bevorzugt oder die Vorschriften der VOB/A nicht einhält und dadurch das Berechtigte Vertrauen des Bieters enttäuscht (vgl. OLG Zweibrücken Entscheidung vom 24.01.2008 Az. 6 U 25/06 Rz. 22 zit. n. juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UrhWahrnG § 13; ; UrhWahrnG § 16 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § 23
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Bemessung einer angemessenen Lizenzgebühr; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von im Wege der Lizenzanalogie berechnetem Schadensersatzes; Unterscheidung nach der - mit einem geschützten Werk zu versehenden - Ware einerseits und deren reiner ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.01.2006 - 28 O 201/00
- OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Papierfundstellen
- ZUM 2007, 140
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 10.01.1997 - 6 U 94/96
Miro
Auszug aus OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Im Vorverfahren 28 O 284/95 LG Köln (6 U 94/96 OLG Köln) ist rechtskräftig festgestellt worden, dass die Beklagte der Klägerin dem Grunde nach Schadensersatz schuldet wegen urheberrechtlicher Verletzungshandlungen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kosmetik- bzw. Parfümerieartikeln in einer bestimmten Aufmachung und/oder Verpackung.Aus den in den Tenor des zum Haftungsgrund ergangenen Senatsurteils vom 10.01.1997 - 6 U 94/96 - eingeblendeten Abbildungen eines Duschgels ist ersichtlich, dass die fragliche Ware selbst mit N.-Stilelementen verziert war und nicht etwa nur eine zusätzliche Kartonverpackung wie bei dem weiter abgebildeten Eau de Toilette.
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02
Pressefotos
Auszug aus OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Die zu zahlende Lizenz ist vom Gericht gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände in freier Beweiswürdigung zu schätzen, wobei branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab herangezogen werden können, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (BGH GRUR 2006, 136, 137, 138 - Pressefotos). - BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
Auszug aus OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Die aus den 60er bzw. 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden und zum Warenzeichen- bzw. Geschmacksmusterrecht ergangenen BGH-Entscheidungen "Meßmer-Tee II" (GRUR 1966, 375) und "Clarissa" (GRUR 1975, 85) rechtfertigen entgegen der Ansicht der Beklagten keine abweichende Beurteilung.
- BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit …
Auszug aus OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Der Sachverständige Prof. Dr. M. betont in seinem Gutachten ebenso wie die Schiedsstelle des DPMA in ihrem schriftlichen Einigungsvorschlag vom 27.09.2004 zu Recht, dass der fragliche Tarif anders als etwa der damals weiter bekannte (und niedrigere) Pauschaltarif für "Tonträgerhüllen - Kassettenverpackungen" zwar noch am dichtesten an die hier fraglichen Waren heranreicht i.S. der BGH-Entscheidung "Tarifüberprüfung II (GRUR 1983, 565, 567), sich aber dennoch eine unmittelbare Anwendung dieses Tarifs mangels Nennung von Kosmetikprodukten bzw. deren Aufmachungen verbiete. - BGH, 03.07.1974 - I ZR 65/73
Clarissa
Auszug aus OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Die aus den 60er bzw. 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden und zum Warenzeichen- bzw. Geschmacksmusterrecht ergangenen BGH-Entscheidungen "Meßmer-Tee II" (GRUR 1966, 375) und "Clarissa" (GRUR 1975, 85) rechtfertigen entgegen der Ansicht der Beklagten keine abweichende Beurteilung. - LG Köln, 04.01.2006 - 28 O 201/00
Auszug aus OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 25/06
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.01.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 201/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
| KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
VVG § 61
Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher Brandstiftung; Vollbeweis für eine Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch einen Versicherungsnehmer; Indizien für eine Beziehungstat; Begriff der groben Fahrlässigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.12.2005 - 7 O 197/05
- KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
- BGH, 05.03.2008 - IV ZR 305/06
- BGH, 03.06.2008 - IV ZR 305/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …
Auszug aus KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
Ergänzend hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 4. Mai 1988 ausgeführt, dass ein Anscheinsbeweis für den Nachweis der Täterschaft einer bestimmten Person und deren vorsätzliches Handeln beim Herbeiführen des Versicherungsfalles ausscheidet (vgl. BGHZ 104, 256 ff. = NJW 1988, 2040 f.). - BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00
Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der …
Auszug aus KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
Nur bei einer solchen Vereinbarung könnte der Klägerin auch vor einem Schadensfall eine Beweisvereitelung vorgeworfen werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung erkennbar darauf gezielt hätte, der Beklagten im Schadensfall im Streitfall ein Beweismittel zu sichern (vgl. zu den Anforderungen an eine Beweisvereitelung: BGH NJW 2004, 222 ff.). - BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung
Auszug aus KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
Der Versicherer hat ohne Beweiserleichterungen voll zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1051 f. = VersR 2005, 1387 f.).
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung
Auszug aus KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
Der Tatrichter ist gemäß § 286 ZPO grundsätzlich darin frei, welche Beweiskraft er den Indizien im einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1184 ff.). - BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
Auszug aus KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
Im Hinblick auf die Täterschaft einer Eigenbrandstiftung ist für die Feststellung eines vorsätzlichen Handelns nicht erforderlich, dass nachgewiesen ist, in welcher konkreten Art und Weise der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant an der Brandentstehung mitgewirkt haben (BGH NJW-RR 1997, 1112 f.). - BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76
Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche …
Auszug aus KG, 10.10.2006 - 6 U 25/06
Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1977 (VersR 1978, 74 ff.).
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