Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 6 U 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 Abs 2 UWG, Nr 14 Anhang zu UWG
Progressive Kundenwerbung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 16 Abs. 2; Anhang zu UWG Nr. 14
Abgrenzung von zulässigem Multi-Level-Marketing (Strukturvertrieb) und unzulässiger progressiver Kundenwerbung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abgrenzung von zulässigem Multi-Level-Marketing (Strukturvertrieb) und unzulässiger progressiver Kundenwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine progressive Kundenwerbung bei Auszahlung einer einmaligen erfolgsabhängigen Gratifikation
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.01.2011 - 12 O 98/10
- OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 6 U 29/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 77
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 6 W 7/16
Abgrenzung unlauterer progressiver Kundenwerbung ("Schneeballsystem") von …
Der Anwendungsbereiche der Bestimmung deckt sich mit der Strafvorschrift des § 16 Abs. 2 UWG (Senat, GRUR-RR 2012, 77 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 286/10
Progressive Kundenwerbung
Rn. 8 a) Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2011 (Az.: 6 U 29/11) klargestellt, dass sich die Anwendungsbereiche der Ziffer 14 der "Black List" und des § 16 Abs. 2 UWG decken, so dass auf die von Rechtsprechung und Literatur zu § 16 Abs. 2 UWG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann (…Dreyer in: Harte/Bavendamm u. a., UWG, 2. Aufl., Rn 6 zu Anh. § 3 Abs. 3 Nr. 14;… Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., Rn 14.5 zu Anh. § 3 Abs. 3 Nr. 14 UWG).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess
- Justiz Baden-Württemberg
Europäisches Patent: Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess, Rückgriff auf ursprünglich erteilte Fassung des Klagepatents bei Auslegung des Patentanspruchs
- rechtsportal.de
PatG § 138
Maßgebliche Fassung eines im Einspruch auf die Erteilung geänderten Patents im Verletzungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage wegen Patentverletzung im Rechtsstreit IPCom GmbH & Co. KG gegen Nokia Corp. und Nokia GmbH abgewiesen
- Jurion (Kurzinformation)
Ursprüngliche Fassung des Patents als Auslegungshilfe für geänderten Patentanspruch
- mueller.legal (Kurzinformation)
Klage wegen Patentverletzung im Rechtsstreit IPCom GmbH & Co. KG gegen Nokia Corp. und Nokia GmbH abgewiesen
- juve.de (Kurzinformation)
Patentstreit: IPCom scheitert erneut
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßgebliche Fassung eines im Einspruch auf die Erteilung geänderten Patents im Verletzungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- eisenfuhr.com
, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Auslegungshilfe
Äquivalenz / Auslegungsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (18)
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Vorgänge im Erteilungsverfahren, die der Patenterteilung vorausgegangen sind, können grundsätzlich nicht zur Bestimmung des Schutzbereichs im Patentverletzungsprozess herangezogen werden (…vergleiche BGH, 12. März 2002, X ZR 43/01, BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 juris-Rn. 33 - Kunststoffrohrteil;… BGH, 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung; BGH, 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf; 7. November 2013, I-2 U 29/12, GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk).Eine solche vorgeschaltete Prüfung, ob einer bestimmten Nutzerklasse der Zugriff gänzlich verwehrt wird, schließt der für den Schutzbereich des Klagepatents maßgebliche Anspruchswortlaut (vgl. nur BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung) auch bei der gebotenen Auslegung im Lichte der Beschreibung nicht aus.
(BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 23 m.w.N. - Okklusionsvorrichtung).
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in jüngerer Zeit wiederholt offengelassen (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung;… BGH GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung).
Die Beurteilung der sog. Gleichwertigkeit des abweichenden Mittels ist eine Rechtsfrage (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 31 - Okklusionsvorrichtung).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Vorgänge im Erteilungsverfahren, die der Patenterteilung vorausgegangen sind, können grundsätzlich nicht zur Bestimmung des Schutzbereichs im Patentverletzungsprozess herangezogen werden (…vergleiche BGH, 12. März 2002, X ZR 43/01, BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 juris-Rn. 33 - Kunststoffrohrteil;… BGH, 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung;… BGH, 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf; 7. November 2013, I-2 U 29/12, GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk).Weitergehend wird auch die Beachtlichkeit von Änderungen des Streitpatents, die aus den entsprechenden Veröffentlichungen des Schutzrechts oder seiner Anmeldung ersichtlich sind, überwiegend verneint (…vgl. ausführlich Benkard/Scharen, EPÜ, 2. Aufl., Art. 69 Rn. 27 ff.;… Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz mit EPÜ, 9. Aufl., § 14 Rn. 45; Kühnen GRUR 2012, 664 ff.; kritisch, aber letztlich offenlassend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk [zum Rekurs auf die offengelegte Anmeldung];… offen Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 14 Rn. 48 f.;… Fitzner/Lutz/Bodewig/Ahrens, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., Art. 69 EPÜ Rn. 78 ff.;… Rogge, Festschrift König (2003), 451, 461 ff.; alle m.w.N.).
Der Fall liegt damit anders als der vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene, in dem eine Auswahlentscheidung des Patentanspruchs verneint wurde (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 185, 193 ff. - WC-Sitzgelenk).
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Eine solche vorgeschaltete Prüfung, ob einer bestimmten Nutzerklasse der Zugriff gänzlich verwehrt wird, schließt der für den Schutzbereich des Klagepatents maßgebliche Anspruchswortlaut (…vgl. nur BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung) auch bei der gebotenen Auslegung im Lichte der Beschreibung nicht aus.Dabei verkennt der Senat nicht, dass bei der Auslegung eines Patentanspruchs nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, in ihm enthaltenen Angaben sei eine über Selbstverständlichkeiten hinausgehende Bedeutung beizumessen (BGHZ 160, 204 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I;… BGH GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).Rn. 278 Unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Rechtssicherheit, der gleichwertig neben den Aspekt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung tritt (BGHZ 150, 149 = GRUR 2002, 515 juris-Rn. 30 - Schneidmesser I), scheidet hiernach eine Auslegung aus, die die Fokussierung des Patentanspruchs auf die "Ein-Bit-Lösung" wieder aufhebt und andere, umfangreichere Signalisierungen in den Schutzbereich einbezieht.
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Vorgänge im Erteilungsverfahren, die der Patenterteilung vorausgegangen sind, können grundsätzlich nicht zur Bestimmung des Schutzbereichs im Patentverletzungsprozess herangezogen werden (…vergleiche BGH, 12. März 2002, X ZR 43/01, BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 juris-Rn. 33 - Kunststoffrohrteil; BGH, 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung;… BGH, 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf; 7. November 2013, I-2 U 29/12, GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk).Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in jüngerer Zeit wiederholt offengelassen (…BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Vorgänge im Erteilungsverfahren, die der Patenterteilung vorausgegangen sind, können grundsätzlich nicht zur Bestimmung des Schutzbereichs im Patentverletzungsprozess herangezogen werden (vergleiche BGH, 12. März 2002, X ZR 43/01, BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 juris-Rn. 33 - Kunststoffrohrteil;… BGH, 4. Februar 2010, Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung;… BGH, 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf; 7. November 2013, I-2 U 29/12, GRUR-RR 2014, 185, 196 - WC-Sitzgelenk).Soweit sie, insbesondere durch beschränkte Aufrechterhaltung, in der Patentschrift ihren Niederschlag gefunden haben, ergibt sich ihre Beachtlichkeit unmittelbar aus der Regelung in Art. 69 EPÜ (BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 juris-Rn. 33 m.w.N. - Kunststoffrohrteil;… vgl. auch Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., § 32 III.4.; Ann Mitt. 2000, 181; je m.w.N., sowie die nachstehend angeführte Literatur).
- LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18.02.2011 (Az. 7 O 100/10) wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18.02.2011 (Az. 7 O 100/10) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Vielfach ist in solchen Fällen nicht leicht zu entscheiden, ob eine Beschreibungsstelle im Widerspruch zum Anspruchsinhalt steht (so dass die Grundsätze der Entscheidung "Okklusionsvorrichtung" anzuwenden sind) oder ob sie erst den Weg zum maßgeblichen "patenteigenen" Verständnis der Anspruchsmerkmale weist (vgl. BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube). - BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
Orange-Book-Standard
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Auch könnten die Beklagten den Ansprüchen wegen Patentverletzung nicht den dolo-agit-Einwand aufgrund eines Lizenzgewährungsanspruchs entgegenhalten; die Kriterien, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Orange-Book-Standard" (BGHZ 180, 312 = GRUR 2009, 694) aufgestellt habe, seien nicht erfüllt. - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Dabei sind Beschreibung und Zeichnungen heranzuziehen, die die technische Lehre des Patentanspruchs erläutern und veranschaulichen und daher nach ständiger Rechtsprechung für die Bestimmung des Schutzbereichs (Art. 69 Abs. 1 EPÜ) und für die Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen sind (vgl. BGHZ 194, 107 = GRUR 2012, 1124 Rn. 27 - Polymerschaum). - BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug IV
- BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Diglycidverbindung
- BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
- BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
"Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents
- BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04
Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen …
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
Lizenzvertrag: Verpflichtung zum Vertragsabschluss auf Grund eines Vorvertrages; …
- LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07
Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss …
- LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 182/08
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15
Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen
Rn. 129 Machen standardgemäß funktionierende Ausführungsformen hingegen vom jeweiligen Patent entweder gar keinen Gebrauch oder handelt es sich um eine bloß optionale Ausführungsvariante des Standards neben weiteren ihrerseits nicht patentverletzenden Varianten, verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass der Verletzungskläger Merkmal für Merkmal im Rahmen eines Vergleichs der angegriffenen Ausführungsform mit dem Anspruch darzutun und zu beweisen hat, dass die technische Lehre des Patents benutzt wird (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2014, 17797 Rn. 65 ff., insbesondere Rn. 66 und Rn. 146 - Zugriffskanal). - OLG München, 12.05.2016 - 6 U 76/15
Bitmuster
Die Lesart des Landgerichts von Abs. [0036] würde, wie das OLG Karlsruhe (Az. 6 U 29/11) überzeugend dargelegt habe, zu einer korrigierenden Auslegung der Merkmale (2 d) und (2 f) führen, welche sich bereits nach den allgemeinen Grundsätzen verbieten würde.Diese Auslegung stünde im Einklang mit derjenigen in den Urteilen des Landgerichts Mannheim (Az. 7 O 29/12, 7 O 530/11 und 2 O 53/12) sowie des OLG Karlsruhe (Az. 6 U 29/11) in den Parallelverfahren und entspreche auch der Auslegungsinterpretation der Technischen Beschwerdekammer und der Einspruchsabteilung.
Rn. 75 (5) Soweit demgegenüber das OLG Karlsruhe in seinem Urteil im Parallelverfahren (Anlage HL-A 52 = BeckRS 2014, 17797 Rn. 103 -Zugriffskanal) aus dem technischen Zusammenhang zwischen den Merkmalen (1 b), (1 c) und (1 d) (= Teil des Merkmals (2 b) der hier vorgenommenen Merkmaisgliederung) folgert, dass die Zugriffsschwellwertbits und die Zugriffsklassenbits Teil einer einheitlichen Bitsequenz sein müssen, in der sie für die Mobilstation an bestimmten Bitstellen auffindbar sind, da bei einer separaten und unkorrellierten Übertragung in verschiedenen "Datenpaketen" Zugriffsschwellwertbits und Zugriffsklassenbits (und damit die für das Klagepatent relevanten Zugriffsberechtigungsdaten) nicht "als ein Bitmuster" übertragen würden, ist nicht ersichtlich, warum eine solche einschränkende Auslegung vor dem Hintergrund des dargelegten technischen Sinns geboten wäre.
Rn. 133 1. Soweit vor dem Bundesgerichtshof (Az. X ZR 68/14) im Verfahren zwischen der Klägerin und N. und damit zwischen anderen Parteien als im vorliegenden Rechtsstreit die vom OLG Karlsruhe (Az. 6 U 29/11) zugelassene Revision anhängig ist, fehlt es bereits an der Voraussetzung der Vorgreiflichkeit i. S.v. § 148 ZPO.
Rn. 141 3. Die Revision war vor dem Hintergrund der abweichenden Entscheidung des OLG Karlsruhe in dieser Sache (Urt. v. 09.07.2014 - 6 U 29/11 - …
2014, 558 = BeckRS 2014, 17797) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO sowie wegen der Relevanz der Entscheidung für eine Vielzahl paralleler Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.
- OLG München, 02.06.2016 - 6 U 2888/15
Zugriffsrechte und Bitmuster
Diese Auslegung stünde in Übereinstimmung mit derjenigen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 09.07.2014 (Az. 6 U 29/11) und den Feststellungen der Beschwerdekammer des EPA.Die Lesart des Landgerichts von Abs. [0036] würde, wie das OLG Karlsruhe (Az. 6 U 29/11) überzeugend dargelegt habe, zu einer korrigierenden Auslegung der Merkmale (2 d) und (2 f) führen, welche sich bereits nach den allgemeinen Grundsätzen verbieten würde.
[53 ] (5) Soweit demgegenüber das OLG Karlsruhe in seinem Urteil im Parallelverfahren (Anlage HL-A 52 = BeckRS 2014, 17797 Rn. 103 -Zugriffskanal) aus dem technischen Zusammenhang zwischen den Merkmalen (1 b), (1 c) und (1 d) (= Teil des Merkmals (2 b) der hier vorgenommenen Merkmalsgliederung) folgert, dass die Zugriffsschwellwertbits und die Zugriffsklassenbits Teil einer einheitlichen Bitsequenz sein müssen, in der sie für die Mobilstation an bestimmten Bitstellen auffindbar sind, da bei einer separaten und unkorrelierten Übertragung in verschiedenen "Datenpaketen" Zugriffsschwellwertbits und Zugriffsklassenbits (und damit die für das Klagepatent relevanten Zugriffsberechtigungsdaten) nicht "als ein Bitmuster" übertragen würden, ist nicht ersichtlich, warum eine solche einschränkende Auslegung vor dem Hintergrund des dargelegten technischen Sinns geboten wäre.
[114 ] 1. Soweit vor dem Bundesgerichtshof (Az. X ZR 68/14) im Verfahren zwischen der Klägerin und N. damit zwischen anderen Parteien als im vorliegenden Rechtsstreit die vom OLG Karlsruhe (Az. 6 U 29/11) zugelassene Revision anhängig ist, fehlt es bereits an der Voraussetzung der Vorgreiflichkeit i. S. v. § 148 ZPO.
Rn. 121 3. Die Revision war vor dem Hintergrund der abweichenden Entscheidung des OLG Karlsruhe in dieser Sache (Urt. v. 09.07.2014 - 6 U 29/11 = …
2014, 558 = BeckRS 2014, 17797) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO sowie wegen der Relevanz der Entscheidung für eine Vielzahl paralleler Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.
- OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da …
Soweit die Verfügungsklägerin meint, der Absatz [0029] dürfe im Rahmen der Auslegung gar keine Berücksichtigung mehr finden, verkennt sie neben den unter Ziffer oben erläuterten Grundsätzen der Wirkung teilvernichtender Urteile nebst Entscheidungsgründen im Rechtsbestandsverfahren auch den Umstand, dass die früher erteilte Fassung einer Patentschrift zum gesetzlich zugelassenen Auslegungsmaterial des Art. 69 EPÜ und des § 14 PatG zählt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2013 - I-2 U 23713; OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.07.2014 - 6 U 29/11). - OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 41/20
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
Zu diesem Schluss würde der Fachmann auch nach einer Änderung der Beschreibung kommen, da die erteilte Fassung eines Patents bei einem späteren Teilwiderruf zur Auslegung des geänderten Patents herangezogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13.09.2013 - I-2 U 23/13 - Rn. 57 bei Juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 08.07.2014 - I-15 U 29/14 - Rn. 96 bei Juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2014 - 6 U 29/11 - Rn. 264 bei Juris;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. A. Rn. 98). - OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine blutstillende …
Rn. 85 Diese Frage ist für einen Vergleich zwischen der ursprünglich erteilten und einer im Einspruchsverfahren geänderten Patentschrift zu bejahen (vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13; Senat, Urteil vom 08.07.2014, I-15 U 29/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2014, 6 U 29/11), und zwar auch insoweit, als im Hinblick auf das streitige Merkmal nicht eine Änderung des Patentanspruchs, sondern ausschließlich des Beschreibungstextes erfolgt ist. - LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
Verletzung von Vorrichtungsansprüchen
Soweit die Beklagten unter Heranziehung der Entgegenhaltung ... ein anderes Auslegungsergebnis vertreten, kann diese Schrift bereits nicht zur Auslegung der Klagepatentschrift herangezogen werden, sehr wohl aber die aktuelle veröffentliche Version der Beschreibung (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. V. 9.7.2014 - 6 U 29/11, BeckRS 2014, 17757), Die veröffentlichte Beschreibung nimmt auf die Entgegenhaltung keinen Bezug.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- kanzlei.biz
Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Patentverletzung
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11
(Vernichtungstenor) des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 18.02.2011 (Az. 7 O 100/10) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen. - BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00
Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11
Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (vgl. BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 862). - OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09
Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11
Rn. 5 Der Senat hat in der Vergangenheit in einem - als solchen gekennzeichneten - Einzelfall die Vollstreckung des Unterlassungsausspruchs aus einem von der Klägerin erwirkten erstinstanzlichen Urteil wegen Patentverletzung einstweilen eingestellt (Beschl. v. 11.05.2009, Az. 6 U 38/09, GRUR-RR 2010, 120 = InstGE 11, 124).
- LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff …
Das Berufungsverfahren ist vor dem OLG Karlsruhe, Az. 6 U 29/11, anhängig. - LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10
Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff …
Das Berufungsverfahren ist vor dem OLG Karlsruhe, Az. 6 U 29/11, anhängig.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 14.08.2012 - 6 U 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 66 Abs 1 Nr 3 S 3 EEG 2009, § 8 Abs 3 EEG 2004, § 12 Abs 2 EEG 2004
- Clearingstelle EEG
EEG 2004 § 12 Abs 2; EEG 2004 § 8 Abs 3; EEG 2009 § 3; EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60; EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 3; EEG 2009 § 66
KWK-Bonus für Altanlagen bis 500 kW bezieht sich auf Bemessungsleistung - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 13.04.2011 - 14 O 292/10
- OLG Brandenburg, 24.07.2012 - 6 U 29/11
- OLG Brandenburg, 14.08.2012 - 6 U 29/11
- BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 301/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Oder, 13.04.2011 - 14 O 292/10
Erneuerbare Energie: Schwellenwert für die Bonuszahlung bei einem in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.2012 - 6 U 29/11
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. April 2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 14 O 292/10 - abgeändert.
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2011 - L 6 U 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 105 SGG, § 151 S 1 SGG, § 159 SGG, § 64 SGG
Einhaltung der Monatsfrist
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 24.02.2011 - S 8 U 23/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2011 - L 6 U 29/11
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.07.2012 - 6 U 29/11 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 13.04.2011 - 14 O 292/10
- OLG Brandenburg, 24.07.2012 - 6 U 29/11
- OLG Brandenburg, 14.08.2012 - 6 U 29/11
- BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 301/12
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe - 6 U 29/11 |
Verfahrensgang
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