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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 29/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7133
OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 29/96 (https://dejure.org/1997,7133)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.1997 - 6 U 29/96 (https://dejure.org/1997,7133)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 1997 - 6 U 29/96 (https://dejure.org/1997,7133)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 114/96

    Regionale Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 29/96
    Rn. 30 Die Akte 6 U 114/96 OLG Köln lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    So hat die Klägerin zu 2) (der M.-Markt S.) in dem Verfahren 6 U 6/96 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erklärt, "sie habe keinerlei Möglichkeiten, das wettbewerbsrechtliche Vorgehen anderer M.-Märkte zu beeinflussen; es bestehe bei den Schwestergesellschaften im Blick auf die erheblichen zeitlichen, administrativen und finanziellen Belastungen grundsätzlich keine Bereitschaft, die rechtlichen Interessen anderer M.-Märkte stellvertretend wahrzunehmen" (vgl. Bl. 115 f., 118 der Beiakte 6 U 114/96 OLG Köln).

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 29/96
    Der Unterlassungsvertrag dient dazu, eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit außergerichtlich beizulegen und dem Gläubiger mit dem Vertrag und der dort vereinbarten Vertragsstrafe ein Sanktionsmittel gegen den Schuldner an die Hand zu geben, das in etwa vergleichbare Wirkungen wie ein Unterlassungstitel mit der dortigen Androhung von Ordnungsmitteln hat (BGH GRUR 1993/677 f. "Bedingte Unterwerfung", BGH "Altunterwerfung I" a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.04.1998 - 6 U 62/97

    Erhebung der Hauptsacheklage nach Abgabe einer räumlich beschränkten …

    Denn angesichts des - unstreitigen - Umstands, daß sie, die Beklagte, bis zum rechtskräftigen Abschluß zweier weiterer, ihrer Ansicht nach präjudizieller Rechtsstreitigkeiten (31 O 435/96 LG Köln = 6 U 29/96 OLG Köln und 31 O 652/95 LG Köln = 6 U 114/96 OLG Köln), in denen ebenfalls nur räumlich begrenzt abgegebene Abschluß- und Unterlassungsverpflichtungerklärungen von den zum jeweiligen Unternehmensverbund der Parteien gehörenden dortigen Beteiligten kontrovers gewürdigt worden seien, in der streitgegenständlichen Auseinandersetzung auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe, fehle der vorliegenden Klage das Rechtsschutzbedürfnis.

    Der Klage, so hat das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, sei das Rechtsschutzbedürfnis nicht abzusprechen, da die Klägerin nicht verpflichtet sei, den Ausgang der beiden vorbezeichneten Verfahren 6 U 29/96 und 6 U 114/96 vor dem OLG Köln, in denen es um die identische Rechtsfrage gehe, abzuwarten.

    Denn wie der erkennende Senat in den zu den Verfahren 6 U 114/96 und 6 U 29/96 ergangenen Entscheidungen jeweils vom 29. August 1997 (MD 1997, 1227 und 1236) im einzelnen ausgeführt hat, ist den u.a. mit § 13 Abs. 2 UWG n.F. eingetretenen Einschränkungen der Verfolgbarkeit von Unterlassungsansprüchen und den diesen zugrundeliegenden gesetzgegeberischen Erwägungen dadurch angemessen Rechnung zu tragen, daß die Verfolgung des sich aus einem räumlich unbegrenzt ausgesprochenen Titel ergebenden Verbots beschränkt ist auf Wettbewerbshandlungen des Schuldners, für welche der Gläubiger - sei es als unmittelbar Verletzter, sei es als gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG Berechtigter - aktivlegitimiert ist.

    Die Einrede der Verjährung war von diesem Verzicht nicht erfaßt, wie u. a. der Umstand belegt, daß die Beklagte in den beiden Schreiben vom 4. Juni 1996 und vom 5. Juni 1996 (Anlagen B 1 und B 2 zur Klageerwiderung vom 4. November 1997) bis nach dem rechtskräftigen Abschluß der beiden vorerwähnten Verfahhren 6 U 29/96 (31 O 435/95 LG Köln) und 6 U 114/95 (31 O 652/95 LG Köln) auf die Einrede der Verjährung im Streitfall verzichtet hat.

  • OLG Nürnberg, 24.02.1998 - 3 U 3259/97

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen - Konzern-Strategie

    c) Die Mehrfachverfolgung durch die nur regional tätigen Schwestergesellschaften der Klägerin ist nicht dadurch gerechtfertigt, daß es Gerichte - vereinzelt - abgelehnt haben, außerhalb des wirtschaftlichen Betätigungsbereiches eines Unterlassungsgläubigers bundesweit geltende Unterlassungstitel zu vollstrecken (OLG Köln, Beschluß vom 29. August 1997 - 6 U 114/96 = MD 1997, 1236 f.) bzw. verwirkte Vertragsstrafen aus einer bundesweit eingegangenen Unterlassungsverpflichtung zuzusprechen (OLG Köln, Urteil vom 29. August 1997 - 6 U 29/96 = MD 1997, 1227 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.1996 - 6 U 29/96   

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https://dejure.org/1996,14903
OLG Hamm, 24.06.1996 - 6 U 29/96 (https://dejure.org/1996,14903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1996 - 6 U 29/96 (https://dejure.org/1996,14903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 6 U 29/96 (https://dejure.org/1996,14903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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