Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.06.1998 - 6 U 34/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall - Haftungsfreistellung für einen nicht betriebsangehörigen Schädiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB VII § 105 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2832
- MDR 1998, 1287
- VersR 1999, 597
- NZA-RR 1998, 456
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18
Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f. …
Entscheidend ist, ob es sich um eine betriebsbezogene Tätigkeit handelt, die dem (unmittelbaren) Schädiger - hier nach den Angaben des Antragstellers zunächst der Fahrer des verunfallten Pkw - von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist (OLG Hamm, VersR 1999, 597, juris-Rdnr. 16). - OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18
Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Haftung des …
Rn. 29 bb) Ob eine betriebliche und damit versicherte Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB VII vorgelegen hat, bestimmt sich danach, ob es sich um eine betriebsbezogene Tätigkeit gehandelt hat, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist (OLG Hamm, VersR 1999, 597, juris Rn. 16). - OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21
Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach …
Entscheidend ist, ob es sich um eine betriebsbezogene Tätigkeit handelt, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist (BAG…, Urteil vom 14.03.1974 - 2 AZR 155/73, juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 15.06.1998 - 6 U 34/98, juris, Rn. 16).
- LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 256/13
Mitwirkung des Kfz Halters bei Starthilfe durch Werkstatt Inhaber keine Wie BK …
Rn. 34 Soweit sich der Prozessbevollmächtigte der Kläger zu 1 und zu 2 auf mehrere Entscheidungen beruft, in denen in vergleichbaren Fällen eine Wie-Beschäftigung bejaht wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2012 - r+s 2012, 462 ; OLG Stuttgart vom 08.10.2003 Az. 9 U 67/03; OLG Schleswig, Urteil vom 27.04.2006 Az. 7 U 47/04 und OLG Hamm vom 15.06.1998 Az. 6 U 34/98), so ist darauf hinzuweisen, dass es sich hier durchgehend um obergerichtliche Entscheidungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit handelt, die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung keine Entsprechung finden und denen der Senat bewusst nicht folgt. - AG Bühl, 02.06.1999 - 3 C 503/98
Rückforderung des Vorschusses bei Geschäftsbesorgungsvertrag; Anspruch auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 12.05.2010 - 14 U 166/09
Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S.v. § 105 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch …
Entscheidend ist, ob es sich um eine betriebsbezogene Tätigkeit handelt, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist (OLG Hamm, VersR 1999, 597, juris-Rdnr. 16). - OLG Hamm, 14.04.2000 - 9 U 3/00
Verkehrssicherungspflicht auf einem Betriebsgelände
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Dresden, 16.04.2004 - 10 O 5837/03 Als "betriebliche Tätigkeit" ist jede betriebsbezogene Tätigkeit zu verstehen, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist (OLG Hamm Urt. v. 15.6.1998 - 6 U 34/98 OLG Report Hamm 1998, 267 = MDR 1998, 1287 [OLG Hamm 15.06.1998 - 6 U 34/98] mit Hinweis auf BAG VersR 1974, 1077;… OLG Frankfurt Urt. v. 12.3.2003 - 23 U 133/02 MDR 2003, 153;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl. 1997, Kap. 31 Rn. 101;… Schmitt, Kommentar zum SGB VII , 1998, § 105 Rz. 5 ).
- LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01 Rn. 35 (4) Da mithin § 105 SGB VII bereits aufgrund der weiten Auslegung des Betriebsbegriffes greift, bedarf es keiner weiteren Erörterung, ob der Fahrer nicht zumindest aufgrund seiner Tätigkeit für Abteilung I der BfA (…ähnlich der Fälle einer bewussten Überlassung von Maschinen mit Bedienpersonal, vgl. KG, Urt. v. 18.12.1992 - 9 U 1579/92, VersR 1994, 117) zeitweilig in den Betrieb der BfA "eingegliedert" war (vgl. § 2 Abs. 2 SGB VII) - was ebenfalls für eine Haftungsprivilegierung genügt hätte (OLG Hamm, Urt. v. 15.6.1998 - 6 U 34/98, VersR 1999, 597;… Ricke, a.a.O., § 105 Rn. 3 a).
- LG Münster, 02.06.2023 - 10 O 103/22 an der eigenen Sache gebeten bzw. aufgefordert hatte (OLG Hamm, Urteil vom 15. Juni 1998 - 6 U 34/98 -, juris, Rn. 17; OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Oktober 2003 - 9 U 67/03 -, juris, Rn. 30; OLG Stuttgart…, Urteil vom 13. November 2013 - 3 U 110/13 -, juris, Rn. 11-13).
- LG Bielefeld, 25.11.1998 - 4 O 304/98
Haftungsausschluss beim Betriebsunfall; Entladen eines Lastkraftwagens
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.07.1998 - 6 Sch 3/98, 6 U 34/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- newyorkconvention.org
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1061 ZPO, § 1062 ZPO, § 1064 ZPO; Art. V UNÜ
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - Vollstreckbarerklärung Aufhebungs-/Versagungsgründe: - rechtliches Gehör, Behinderung in den Verteidigungsmitteln; - nicht ordnungsgem&aum; - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1738
- BB 1999, 13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.1988 - III ZR 12/87
Beendigung des Schiedsrichteramts durch Ablauf der Entscheidungsfrist
Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.1998 - 6 Sch 3/98
Gerade in verfahrensrechtlicher Hinsicht kann einem ausländischen Schiedsspruch unter dem Gesichtspunkt des deutschen verfahrensrechtlichen ordre public die Anerkennung nur dann versagt werden, wenn das schiedsrichterliche Verfahren an einem schwerwiegenden, die Grundlagen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens berührenden Mangel leidet (vgl. BGH in NJW 1988, S. 3090, 3092).
- OLG München, 01.06.2005 - 34 Sch 5/05
Keine Vollstreckbarerklärung des Honorargutachtens einer Rechtsanwaltskammer
Es reicht auch eine schriftliche Einlassung aus, weil eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht nicht obligatorisch ist (§ 1047 Abs. 1 ZPO; siehe OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1738;… Musielak/Voit § 1031 Rn. 13).Durch die bloße Tatsache der Einlassung geheilt wird nämlich nur der Formmangel einer bereits abgeschlossenen Schiedsvereinbarung (BGHZ 48, 35/45; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1738/1739).
- OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 26 Sch 28/05
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der …
Als Möglichkeit der Heilung kommen eine ausdrückliche Unterwerfungserklärung zu Protokoll des Schiedsgerichts, der in einem Schriftwechsel bei Bestellung des Schiedsgerichts beiderseits zum Ausdruck gebrachte Wille, das Schiedsgericht über die aufgetretene Streitfrage entscheiden zu lassen oder zumindest eine rügelose Einlassung zur Sache vor dem Schiedsgericht in Betracht (…vgl. Musielak-Voit, § 1031 Rz. 18;… Münch-Kom-Gottwald, Art. 11 UNÜ Rz. 16; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 1738). - BayObLG, 12.12.2002 - 4Z Sch 16/02
Beweislast für Schiedsabrede - Abschluss der Schiedsvereinbarung durch …
Als Möglichkeit der Heilung sehen Literatur und Rechtsprechung eine ausdrückliche Unterwerfungserklärung zu Protokoll des Schiedsgerichts (…MK/Gottwald aaO Rn. 16) vor oder den in einem Schriftwechsel bei Bestellung des Schiedsgerichts beiderseits erklärten Willen, das Schiedsgericht möge über die aufgetretene Streitfrage entscheiden (…Baumbach/Lauterbach/Albers aaO; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1738) oder zumindest eine rügelose Einlassung zur Sache vor dem Schiedsgericht (…Musielak/Voit § 1031 Rn. 18 a. E.;… MK/Gottwald Art. 11 UNÜ Rn. 16).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 34/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgebe eines Verzeichnisses für Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkten und Qualifikationen gegen Zahlung eines Entgeltes; Möglichkeit der Irreführung durch den Hinweis auf eine Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer; Betrieb eines Anwalt-Suchservice unter ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.01.1998 - 81 O 43/97
- OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 34/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 22.11.1996 - 6 U 69/96
Anwalts-Suchservice, "Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer"
Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 34/98
Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits wie auch des ihm vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens 81 O 861/95 LG Köln (= 6 U 69/96 OLG Köln) ist die Art und Weise, in der die Beklagte auf ihre "Kooperation" mit der Bundesrechtsanwaltskammer hinweist.Es hat ausgeführt, die konkrete Art der Darstellung des Kooperationshinweises, nämlich im Zusammenhang mit der Firmenbezeichnung der Beklagten, erwecke den unzutreffenden Eindruck, zwischen ihr und der Bundesrechtsanwaltskammer bestünden auch Verflechtungen wirtschaftlicher Art. Im übrigen hat es zur Begründung im Wesentlichen auf das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.02.1996 in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 31 O 861/95 LG Köln und das die Berufung gegen dieses Urteil zurückweisende Urteil des Senats vom 22.11.1996 (6 U 69/96) verwiesen.
Die Akte 6 U 69/96 OLG Köln lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 36 Daß und warum das ebenfalls am 27./28.04.1994 zwischen der Verlag Dr. O.S. KG und der Bundesrechtsanwaltskammer vereinbarte "Statut für den Beirat und den Geschäftsführungs-Ausschuß" nichts daran ändert, daß der "Anwalt-Suchservice" eine allein von der Beklagten angebotene und zu verantwortende Dienstleistung bleibt, die nicht, wie es die beanstandete Wettbewerbshandlung der Beklagten suggeriert, mitverantwortlich auch von der Bundesrechtsanwaltskammer getragen wird, hat der Senat bereits im Einzelnen in seinem Urteil vom 22.11.1996 in dem Rechtsstreit 6 U 69/96 ausgeführt.
- BGH, 21.01.1993 - I ZR 43/91
Kooperationspartner - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit
Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 34/98
Rn. 35 Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang, namentlich in ihrer Klageerwiderungsschrift vom 01.04.1997 (Blatt 20 ff. d.A.) und ihrer Berufungsbegründung vom 30.06.1998 (Blatt 246 ff. d.A.), eingewendet hat, es gebe zahlreiche Beispiele einer Kooperation eines Unternehmens mit einer nicht wirtschaftlich ausgerichteten Institution, ohne daß der Verkehr auf wirtschaftliche Verflechtungen von Unternehmen und Institution schließe, außerdem folge aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1993 "Kooperationspartner" (GRUR 1993, 675) die Unbedenklichkeit eines Kooperationshinweises der vorliegenden Art, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung. - LG Köln, 27.02.1996 - 31 O 861/95
Wettbewerbsrecht; ,,In Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer''
Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 34/98
Es hat ausgeführt, die konkrete Art der Darstellung des Kooperationshinweises, nämlich im Zusammenhang mit der Firmenbezeichnung der Beklagten, erwecke den unzutreffenden Eindruck, zwischen ihr und der Bundesrechtsanwaltskammer bestünden auch Verflechtungen wirtschaftlicher Art. Im übrigen hat es zur Begründung im Wesentlichen auf das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.02.1996 in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 31 O 861/95 LG Köln und das die Berufung gegen dieses Urteil zurückweisende Urteil des Senats vom 22.11.1996 (6 U 69/96) verwiesen.
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