Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - I-6 U 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
HGB §§ 74 ff.; ; HGB § 74 Abs. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifizierung des Subunternehmers als wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter; einschneidende Bedeutung eines Wettbewerbsverbotes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abhängigkeit einer Kundenschutzvereinbarung von dem Abschluss eines Vertrages; Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe auf Grund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot; Wirksamkeit einer Kundenschutzklausel bei Fehlen einer ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 119
- NZA-RR 2005, 318
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02
Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 6 U 38/04
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2003 (NJW 2003, 1864, 1865), der sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1998, 99, 100) angeschlossen hat, wonach die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff. HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden sind, ist auch der Kläger als ein wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter zu qualifizieren: Der Kläger befand sich im Verhältnis zur Beklagten trotz seiner formalen Selbständigkeit als Subunternehmer in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für ihn ein Schutzbedürfnis begründete, das mit dem Schutzbedürfnis von kaufmännischen Angestellten vergleichbar ist, auch wenn der Kläger keinen Weisungen der Beklagten unterlag und zur persönlichen Leistungserbringung nicht verpflichtet war. - BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 6 U 38/04
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2003 (NJW 2003, 1864, 1865), der sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1998, 99, 100) angeschlossen hat, wonach die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff. HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden sind, ist auch der Kläger als ein wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter zu qualifizieren: Der Kläger befand sich im Verhältnis zur Beklagten trotz seiner formalen Selbständigkeit als Subunternehmer in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für ihn ein Schutzbedürfnis begründete, das mit dem Schutzbedürfnis von kaufmännischen Angestellten vergleichbar ist, auch wenn der Kläger keinen Weisungen der Beklagten unterlag und zur persönlichen Leistungserbringung nicht verpflichtet war.
- OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von …
Der Bundesgerichtshof und ihm folgend die obergerichtliche Zivilrechtsprechung wenden, wie zuvor schon das Bundesarbeitsgericht, die §§ 74 ff. HGB aber auf wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängige freie Mitarbeiter entsprechend an (BGH, Urteil vom 10.04.2003,III ZR 196/02; BAG, Urteil vom 21.01.1997, 9 AZR 778/95; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2003, 13 U 15/01; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005, 27 U 19/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2004, 6 U 38/04). - OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne …
Er war nicht in die Betriebsorganisation der Klägerin eingebunden (insoweit anders die Fälle BGH NJW 2003, aaO, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 119 ff) und nicht einem Arbeitnehmer mit gleitenden Arbeitszeiten gleichgestellt (…ebenfalls anders in BGH, NJW 2003, aaO.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Werbung für die Eröffnung eines Möbelhauses mit der Angabe: "15% auf alles! Eröffnungs-Rabatt"; Einlösungsmöglichkeit eines durch die Werbung versprochenen "Startguthabens" innerhalb einer bestimmten Frist ohne Hinweis auf eine mögliche ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
ZumTransparenzgebot bei zeitlich befristeten Aktionen und der Inanspruchnahme von Zuschüssen/Gutscheinen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 3 § 4 Nr. 4
Zulässigkeit einer Werbung mit besonderen Preisvorteilen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.01.2004 - 32 O 132/03
- OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 552
- GRUR-RR 2005, 227
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04
Die Feststellung, ob künftig Unterlassung verlangt werden kann, hat sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu richten (vgl. BGHZ 151, 84 ff = GRUR 2002, 976, 977).Die an die Transparenz einer Verkaufswerbung zu stellenden Anforderungen gebieten nähere Angaben aber dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden (vgl. BGHZ a.a.O. = GRUR 2002, 976, 978).
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07
Räumungsverkauf wegen Umbau
Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem die Maßnahme den Umworbenen in seiner Kaufentscheidung beeinflussen kann, wobei dies aber grundsätzlich bereits der Zeitpunkt der Werbung ist (vgl. OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227, 228; OLG München GRUR 2005, 356, 357;… Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 63;… HK-WettbR/Plaß, 2. Aufl., § 4 Rdn. 318;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.17;… Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-4 Rdn. 13;… vgl. auch - zur seinerzeit noch geltenden Zugabeverordnung - BGH, Urt. v. 17.9.1998 - I ZR 117/96, GRUR 1999, 515, 518 = WRP 1999, 424 - Bonusmeilen und - zu § 4 Nr. 5 UWG - BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 9-11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel). - OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 108/06
Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung
Im Rahmen des § 4 Nr. 4 UWG ist in einigen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen die Ansicht vertreten worden, die notwendigen Angaben seien bereits in der Werbung zu machen (vgl. OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227; OLG München, GRUR-RR 2005, 356 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57). - OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
"Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an …
Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (…BT-Dr 15/1487, S. 17).
- OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw. …
Ist eine Frist nach dem Kalender vorgesehen, so muss auch der Fristbeginn "datumsmäßig" mitgeteilt werden, damit der Kunde erkennen kann, ab wann die Frist zu laufen beginnt (OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227). - OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 1 U 109/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung im Rahmen eines …
Soweit ersichtlich, ist dies im grundsätzlichen Ansatz wohl unbestritten (vgl. OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227; OLG Köln GRUR-RR 2006, 1192; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2006, 14 U 1581/05 (von den Beklagten vorgelegt);… Fezer/Steinbeck, § 4 Nr. 4 UWG Rn. 9; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Bruhn, § 4 Nr. 4 UWG Rn 32; Hefermehl/Köhler, § 4 UWG Rn 4.11;… MKUWG/Heermann, § 4 Nr. 4 UWG Rn. 29;… Piper/Ohly, § 4 UWG Rn. 4/4;… Seichter in Ullmann juris-PKUWG, § 4 Nr. 4 Rn. 17). - OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 6 U 142/07
Wettbewerbsverstoß: Blickfangmäßige Werbung für Rabatte und zinsfreie …
Rn. 57 Jedenfalls im vorliegenden Fall müssen in der Werbung selbst bereits alle notwendigen Informationen für die beworbene Rabattgewährung angegeben werden (Senat, Urteil vom 16.11.2004, 6 U 38/04, zitiert nach Juris Rn 18 ff.; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2007, 6 U 68/07, zitiert nach Juris Rn 18 f. ). - LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11 Dazu beruft sich der Kläger auf das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.11.2004 - 6 U 38/04 -.
- LG Wiesbaden, 15.09.2006 - 10 O 395/05
Auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, bei welcher zwar vom früheren …
Zu den Bedingungen zählt auch der Zeitraum der Verkaufsaktion, so dass Anbieter zeitlich begrenzter Angebote verpflichtet sind, Beginn und Ende der Maßnahme anzugeben (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 4, 4.11) Der Zeitraum muss nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar sein, weil und soweit der Verbraucher nur auf diese Weise erkennen kann, in welchem Zeitraum die Vergünstigungen zu erlangen sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".