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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11414
OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21 (https://dejure.org/2022,11414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2022 - 6 U 56/21 (https://dejure.org/2022,11414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 6 U 56/21 (https://dejure.org/2022,11414)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • aufrecht.de

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books

  • kanzlei.biz

    Influencer Beiträge mit einer Verlinkung auf Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden

  • Betriebs-Berater

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • rechtsportal.de

    Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unlauterer Wettbewerb - Werbung auf Instagram

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Instagram-Influencerin muss Beiträge mit kostenlos erhaltenen Büchern mit Verlinkung auf Unternehmen per Tap Tag als Werbung kennzeichnen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Influencerin muss Instagram-Post mit Tap-Tag als Werbung kenntlich machen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kostenlose überlassenes E-Book: Influencerin muss Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kostenlose überlassenes E-Book: Influencerin muss Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kommerzielle Kommunikation eines Influencers mit dem beworbenen Unternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenlos erhaltene Bücher muss Instagram-Influencerin als Werbung kennzeichnen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Anpreisung kostenlos erhaltener eBooks durch Influencerin mit Tap-Tags kennzeichnungspflichtige Werbung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Influencer-Marketing: Kennzeichnungspflicht auch ohne Gegenleistung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Instagram-Beitrag einer Influencerin über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Auch ohne finanzielle Gegenleistung - Instagram-Post mit Tap-Tag muss als Werbung gekennzeichnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anpreisung kostenlos erhaltener Bücher durch Influencerin auf Instagram-Post mit Tap-Tags ist als Werbung kenntlich zu machen - Wettbewerbsverstoß begründet Unterlassungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1552
  • GRUR-RR 2022, 443
  • MIR 2022, Dok. 058
  • afp 2022, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Die Kennzeichnung soll dem Verbraucher gerade die Möglichkeit verschaffen, sich auf den kommerziellen Charakter der Handlung einzustellen, damit er sie von vornherein kritisch beurteilen oder sich ihr ganz entziehen kann (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 87-89 - Influencer I; BGH GRUR 2021, 1414 Rn 34-36 - Influencer II, jeweils m.w.N.).

    Bei einer solchen Vermischung der Beiträge ergibt sich dieser kommerzielle Zweck nicht bereits aus einer etwaigen Verifizierung des Profils (also der Kennzeichnung als "echtes Profil" des namentlich benannten Inhabers, die nur bei Personen mit einer bestimmten öffentlichen Bekanntheit bzw. ab einer gewissen Anzahl an Followern erfolgt), einer besonders hohen Anzahl der Follower oder aus einer generellen Bekanntheit des Influencers (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 90 - Influencer I, m.w.N.).

    Dagegen stellt die Entscheidung des Verbrauchers, sich mit einem beworbenen Angebot in einer Werbeanzeige näher zu befassen, für sich gesehen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs mit einem Erwerbsvorgang noch keine geschäftliche Entscheidung dar (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 95 - Influencer I, m.w.N.).

    Es reicht aus, dass der Verbraucher sich über das Instagram-Profil des Unternehmens näher mit dem jeweiligen Unternehmen und seinen Produkten auseinandersetzen konnte, insbesondere da dort ein weiterführender Link auf dessen Internetseite vorgehalten wurde (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 96 - Influencer I, m.w.N.).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20

    Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog. …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Dass die Förderung des eigenen Images charakteristisch für Influencer ist und das Streben nach einer Reichweitensteigerung den Gegebenheiten der sozialen Netzwerke und dem Wunsch nach Aufmerksamkeit inhärent ist, kann an dem damit unweigerlich verbundenen Charakter als geschäftliche Handlung nichts ändern (BGH MMR 2021, 892, Rn 33 f. - Influencer III).

    Denn der angesprochene Nutzer des sozialen Mediums Instagram weiß, dass Influencer wie die Beklagte auch Werbeverträge abschließen und sich der Marktwert der Influencer nach der Zahl der Follower bemisst, die wiederum von der Attraktivität der Beiträge des Influencers abhängig ist (BGH MMR 2021, 892 Rn 70 ff. -Influencer III).

    (BGH MMR 2021, 892, Rnr. 100 - Influencer II).

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    a) Das Merkmal des objektiven Zusammenhangs ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (vgl. BGH MMR 2015, 518, Rn 20 - Bezugsquellen für Bachblüten; BGH MMR 2020, 311, Rn 13 - Identitätsdiebstahl).

    Da eine Wettbewerbsförderungsabsicht nicht erforderlich ist, ist die Frage, ob eine Handlung vorrangig der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder aber anderen Zielen dient, auf Grund einer Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BGH MMR 2015, 518, Rn 28 - Bezugsquellen für Bachblüten).

    Zwar ist der Begriff der geschäftlichen Handlung, soweit es Handlungen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern angeht, grundsätzlich im Lichte der Definition der Geschäftspraktiken aus der UGP-RL auszulegen (BGH MMR 2015, 518, Rn 22 - Bezugsquellen für Bachblüten).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II - Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Die Kennzeichnung soll dem Verbraucher gerade die Möglichkeit verschaffen, sich auf den kommerziellen Charakter der Handlung einzustellen, damit er sie von vornherein kritisch beurteilen oder sich ihr ganz entziehen kann (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn 87-89 - Influencer I; BGH GRUR 2021, 1414 Rn 34-36 - Influencer II, jeweils m.w.N.).

    Hinsichtlich der Erkennbarkeit der eigen nützigen Tätigkeit des Influencers kann diesen Umständen hingegen durchaus Bedeutung zukommen (vgl. BGH GRUR 2021, 1414 Rn 37-44 - Influencer II).

  • BGH, 13.01.2022 - I ZR 35/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Die in Art. 6 lit. a RL 2000/31/EG i.V.m. Art. 2 lit. f RL 2000/31/EG niedergelegten Transparenzanforderungen gebieten es, der Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen dienende Angaben einer Influencerin mangels Unabhängigkeit als kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 S. 1 Nr. 5 TMG anzusehen, wenn der hierdurch begünstigte Unternehmer zwar keine Geldzahlung geleistet, jedoch das dargestellte Produkt der Influencerin zur Verfügung gestellt hat (BGH GRUR 2022, 490 Rn 64, 65;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler UWG, 40. Aufl., § 5 a Rn 7.80 j; Hoeren/Sieber/Holznagel MultimediaR-HdB/Holznagel/Hartmann, 52. EL April 2020, Teil 3 Rn 215; Lehmann WRP 2017, 772 Rn 6; Rauer/Kempf WRP 2022, 16 Rn 22).

    Follower erwarten daher zu Recht, dass auch ein etwaiges politisches oder - wie hier ernährungsbezogenes - Engagement nicht kommerziell beeinflusst ist (vgl. BGH GRUR 2022, 490 Rn 45-47 - Influencer III).

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen - Wettbewerbsverstoß: Auslegung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Eine Ausnahme vom Grundsatz der einheitlichen Auslegung des Mitbewerberbegriffs im UWG kommt nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2021, 497 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen) nur in Betracht, soweit eine richtlinienkonforme Auslegung dies erfordert.

    Das ist bei § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 3 - 5 UWG und möglicherweise auch bei § 5 Abs. 2 UWG der Fall, nicht aber bei den übrigen Tatbeständen des UWG (BGH GRUR 2021, 497, Rn 40 ff. - Zweitmarkt für Lebensversicherungen).

  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Diese interessieren sich nicht nur für die private Lebensgestaltung der Influencer, sondern auch dafür, welche Kleidungsstücke sie tragen oder welche anderen Produkte sie verwenden (vgl. KG GRUR 2019, 543, 546, Rn 109).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Eine Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks ist dann nicht erforderlich, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass die Verbraucher den kommerziellen Zweck klar und eindeutig auf den ersten Blick erkennen können (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 87, 90).
  • OLG Hamburg, 02.07.2020 - 15 U 142/19

    Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Der Begriff der geschäftlichen Handlung findet in diesem Fall unabhängig von den Regelungen der UGP-RL Anwendung (OLG Frankfurt am Main MMR 2020, 767 Rn 44).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 13/19

    Störerhaftung des Registrars - Bereitstellung urheberrechtsverletzender Inhalte …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
    Er muss durch seine Weisungen oder seine Herrschaftsmacht über Rechner und Kommunikationskanäle die Verbreitung oder das Speichern von Informationen ermöglichen und nach außen als Erbringer von Diensten auftreten (vgl. BGH MMR 2021, 138, Rn 16 - Störerhaftung des Registrars).
  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

  • EuGH, 17.10.2013 - C-391/12

    Das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, gesponserte Beiträge ohne …

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 216/17

    Identitätsdiebstahl - Zahlungsaufforderung ohne vorherige Bestellung …

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 6 W 68/19

    Getarnte Werbung durch "Influencer"

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Abmahnaktion II - Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Rechtsverfolgung durch …

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines …

  • OLG Koblenz, 08.07.2025 - 9 U 443/25

    Vorliegen von irreführenden Spitzenstellungsangaben bei einer Werbung für …

    Typische, für eine derartige Sachlage sprechende Umstände im Sinne von Indizien hat der Gesetzgeber in § 8c Abs. 2 UWG kodifiziert (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 30. August 2024 - 6 U 25/24 -, GRUR-RS 2024, 22986, Rdnr. 22;… OLG Nürnberg, GRUR-RR 2023, 499, 500, Rdnr. 19; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19. Mai 2022 - 6 U 56/21 -, GRUR-RS 2022, 11195, Rdnr. 21; OLG Celle…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 13 U 23/21 -, GRUR-RS 2021, 15900, Rdnr. 5;… Seichter-Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl. 2021, Stand: 28. April 2025, § 8c, Rdnr. 43;… BeckOK Fritzsche/Münker/Stollwerck-Dämmer, UWG, 28. Edition, Stand: 1. April 2025, § 8c, Rdnr. 16;… Köhler/Feddersen-Feddersen, a.a.O., Rdnr. 12;… MünchKomm-Fritzsche, a.a.O., Rdnr. 20 f.); der Abmahnende kann diese Indizien erschüttern (…vgl. OLG Celle, a.a.O.;… BeckOK Fritzsche/Münker/Stollwerck-Dämmer, a.a.O.;… Köhler/Feddersen-Feddersen, a.a.O.;… MünchKomm-Fritzsche, a.a.O., Rdnr. 20).

    Rn. 37 Insoweit gilt es zu berücksichtigen, dass für die Bestimmung des Gegenstandswerts keine festen Maßstäbe, sondern allenfalls Näherungswerte bestehen und zudem für den Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum eröffnet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2022, 443, 444, Rdnr. 25;… Seichter-Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl. 2021, Stand: 28. April 2025, § 8c, Rdnr. 62;… Köhler/Feddersen-Feddersen, a.a.O., Rdnr. 19;… Ohly/Sosnitza-Ohly, UWG, 8. Aufl. 2023, § 8c, Rdnr. 19;… MünchKomm-Fritzsche, Lauterkeitsrecht, 3. Aufl. 2022, § 8c UWG, Rdnr. 37, m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2026 - 14 UKl 2/24

    Pressetermine - Kennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation durch …

    Bei einer solchen Vermischung der Beiträge ergibt sich dieser kommerzielle Zweck nicht bereits aus einer etwaigen Verifizierung des Profils (also der Kennzeichnung als "echtes Profil" des namentlich benannten Inhabers, die nur bei Personen mit einer bestimmten öffentlichen Bekanntheit bzw. ab einer gewissen Anzahl an Followern erfolgt), einer besonders hohen Anzahl der Follower oder aus einer generellen Bekanntheit des Influencers (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21, Rn. 70, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2026 - 3 UKL 1/25

    Vorvertragliche Entgeltinformationen sind keine AGB

    An einem Rechtsmissbrauch kann es allerdings trotz überhöhten Gegenstandswerts fehlen, wenn der Gegenstandswert "nachvollziehbar begründet" wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21 -, GRUR-RR 2022, 443; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2021 - 13 U 23/21 -, GRUR-RS 2021, 15900; mAnm Zipfel GRUR-Prax 2021, 503).
  • OLG Bamberg, 24.10.2025 - 3 U 35/25

    Influencer-Marketing, Vertragsstrafe, Werbekennzeichnung, verschuldensabhängige …

    Die Höhe eines Vertragsstrafeverlangens kann deshalb einen Rechtsmissbrauch nur dann indizieren, wenn sie außerhalb des vertretbaren Bereichs angesiedelt ist, also auch nach einer großzügigen, die Unschärfen der einzelnen Bewertungsfaktoren berücksichtigenden Beurteilung als schlechthin nicht vertretbar erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21, GRUR-RS 2022, 11195 Rn. 23).
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