Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § ... 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 607; ; BGB § 814; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 (a. F.); ; ZPO §§ 516 - 519; ; ZPO § 212 a; ; ZPO § 198; ; ZPO § 418; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 96; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 607; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 814
Bestimmung der Leistungsbeziehung bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung; Ungerechtfertigte Bereicherung; Darlehensvertrag; Finanzmakler; Finanzdienstleister
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 20.03.2001 - 12 O 279/00
- OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61
Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01
Es soll nämlich nicht auf den inneren Willen des Leistenden sondern auf die objektive Erkennbarkeit des Zuwendenden aus der Sicht des Zuwendungsempfängers ankommen (BGHZ 40, 272).Es kommt deshalb vielmehr darauf an, ob der Zuwendungsempfänger den empfangenen Geldbetrag als Leistung der von ihm "identifizierten" Person ansieht und ansehen durfte (BGHZ 40, 272 (279); BGH, NJW 1999, 1393 (1394)).
- BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01
Es kommt deshalb vielmehr darauf an, ob der Zuwendungsempfänger den empfangenen Geldbetrag als Leistung der von ihm "identifizierten" Person ansieht und ansehen durfte (BGHZ 40, 272 (279); BGH, NJW 1999, 1393 (1394)). - BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00
Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01
Jedoch reicht die bloße Möglichkeit der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses nicht aus, es muss vielmehr die Beweiswirkung des § 212 a ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis ausgeschlossen sein (BGH, NJW 2001, 2722). - LG Frankfurt/Oder, 20.03.2001 - 12 O 279/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder - 12 O 279/00 - wird zurückgewiesen.
- OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
Verdeckte Kettengeschäfte im interkommunalen Liquiditätsaustausch: …
Wäre die Beklagte - worauf das Brandenburgische OLG in seinem Urteil vom 15.01.2002 zutreffend hinweist (6 U 74/01) - der ihr als Mitglied der öffentlichen Hand obliegenden Prüfungspflicht bei Rückzahlung von Geldanlagen in ausreichendem Maße nachgekommen, hätte sie ohne weiteres feststellen können, dass die Zahlung nicht vom eigentlichen Schuldner (Landratsamt Os./Stadt M.) erfolgte.Rn. 40 Die Betrachtungsweise der Beklagten, dass sie die Zahlung von DM 5.000.000,00 als Leistung vom Landratsamt Os. und der Stadt M. angesehen hat, die durch die Zahlung von ihren Verbindlichkeiten frei geworden und damit auf Kosten des Klägers ungerechtfertigt bereichert sind, berücksichtigt nicht den Gedanken des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002, 7 U 82/01; Brandenburgisches OLG Urteil vom 15.01.2002, 6 U 74/01).
- OLG Frankfurt, 11.06.2007 - 23 U 224/05
Vermittlung eines Darlehensvertrags durch einen Finanzmakler: Voraussetzung für …
Die Beklagte war in Anbetracht des Umstands, dass es um öffentliche Gelder grossen Umfangs geht, gehalten, penibel zu prüfen, an wen die Darlehenssumme zurück zu zahlen ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.1.2002, 6 U 74/01, Anlage BK 13).
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