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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 09.03.2006 - 6 U 75/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18330
OLG Bamberg, 09.03.2006 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2006,18330)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.03.2006 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2006,18330)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. März 2006 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2006,18330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Volle Kaution plus Bürgschaft nicht rechtens!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietkaution ist zusätzlich zur Bürgschaft nicht zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Übersicherung beim Mietvertrag durch Mietkaution und Bürgschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnraummiete: Volle Kaution plus Bürgschaft nicht rechtens! (IMR 2006, 75)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

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dejure.org Übersicht OLG Bamberg

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8383
OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,8383)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,8383)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,8383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassen des Anbietens bestimmter Bekleidungsstücke im geschäftlichen Verkehr; Beurteilung des Vorliegens einer "Verwechselungsgefahr"; Möglichkeit der Eintragung von Zeichen als Ware; Durchschnittliche Kennzeichnungskraft von Registermarken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Es entspricht nämlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei kombinierten Marken in der Regel die Wortbestandteile für den Verkehr die einfachste Möglichkeit der Benennung der Marke bieten und grafische Gestaltungen mehr dekorativer Art in kombinierten Wort-/Bildzeichen deshalb gegenüber Wortbestandteilen zurücktreten (BGH GRUR 2002, 167, 169 - "Bit/Bud" m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen in der Fallgruppe des Anspruchs auf Drittauskunft im Allgemeinen als gegeben zu erachten ist, weil das sonst einer Vorlage von Belegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteresse hinter einer wirksamen Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen zurückstehen muss und der Gläubiger erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit erhält, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht (vgl. BGH GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring; BGH GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa GRUR 2004, 865, 866 - "Mustang"; GRUR 2004, 594 - "Ferrari-Pferd").
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa GRUR 2004, 865, 866 - "Mustang"; GRUR 2004, 594 - "Ferrari-Pferd").
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Derartigen Registermarken kommt grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600 - "d-c-fix/CD-FIX" zu einer Buchstabenfolge, welche aber - vgl. BGH WRP 2002, 1152 - "DKV/OKV" und den dortigen Bezug auf die Entscheidung in WRP 2001, 33 - "Buchstabe 'K'" - nicht anders zu beurteilen sind als Marken aus einem Einzelbuchstaben;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 362).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Der an die im Modebereich verbreitete Übung, Waren mit einem auf den Hersteller deutenden Buchstaben zu versehen - exemplarisch zu nennen sind etwa "D" für Dior oder "G" für Gucci - gewöhnte Verkehr wird das "B" am Reißverschluss nicht als reinen Zierrat ansehen, sondern als im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren von denen anderer Unternehmen dienend und also herkunftskennzeichnend wirkend (vgl. zu diesen Voraussetzungen etwa BGH WRP 2003, 521, 523 - "Abschlußstück").
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Die von der Klägerin herangezogenen Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Meißner Dekor II" (GRUR 2005, 864 f) zu § 14 Abs. 7 MarkenG entwickelt hat, sind im Übrigen nicht behelflich, eine Haftung der Beklagten zu 1. auch für (nur) von der Beklagten zu 2. verwirklichte Verletzungsalternativen zu begründen.
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Derartigen Registermarken kommt grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600 - "d-c-fix/CD-FIX" zu einer Buchstabenfolge, welche aber - vgl. BGH WRP 2002, 1152 - "DKV/OKV" und den dortigen Bezug auf die Entscheidung in WRP 2001, 33 - "Buchstabe 'K'" - nicht anders zu beurteilen sind als Marken aus einem Einzelbuchstaben;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 362).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen in der Fallgruppe des Anspruchs auf Drittauskunft im Allgemeinen als gegeben zu erachten ist, weil das sonst einer Vorlage von Belegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteresse hinter einer wirksamen Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen zurückstehen muss und der Gläubiger erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit erhält, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht (vgl. BGH GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring; BGH GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05
    Derartigen Registermarken kommt grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600 - "d-c-fix/CD-FIX" zu einer Buchstabenfolge, welche aber - vgl. BGH WRP 2002, 1152 - "DKV/OKV" und den dortigen Bezug auf die Entscheidung in WRP 2001, 33 - "Buchstabe 'K'" - nicht anders zu beurteilen sind als Marken aus einem Einzelbuchstaben;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 362).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung der Verwendung eines isolierten …

    Ob auf Grund der langjährigen Benutzung des isolierten "B" für sportliche Bekleidung entsprechend dem Senatsurteil vom 25.11.2005 - 6 U 75/05 (GRUR-RR 2006, 159 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger; dem Urteil lag die ebenfalls das "Bogner-B" zeigende Wort-/Bildmarke 39506079 zu Grunde) sogar eine an der oberen Grenze des durchschnittlichen Bereichs liegende Kennzeichnungskraft oder ein noch höherer Kennzeichnungsgrad angenommen werden könnte, bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Düsseldorf, 31.07.2007 - 4b O 297/06

    Intravaskuläre Okklusionsvorrichtung

    Hinsichtlich der nach § 140b PatG geschuldeten Angaben haben die Beklagten außerdem die zugehörigen Belege zu präsentieren (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 159; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14

    Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für …

    Soweit das Oberlandesgericht Köln (GRUR-RR 2006, 159) im Fall einer Markenrechtsverletzung einen Anspruch auf Belegvorlage nach § 242 BGB verneint hat, ist nicht ersichtlich, dass auch in dem dort entschiedenen Fall das Klagebegehren - wie hier - auf Vorlage teilweise geschwärzter Kopien gerichtet war.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09

    Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B"

    Rn. 7 Die Kennzeichnungskraft der als Wort-/Bildmarke eingetragenen Verfügungsmarke hat das Landgericht mit Recht als - von Haus aus - jedenfalls durchschnittlich eingestuft (ebenso OLG Köln GRUR-RR 2006, 159, 161 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger).
  • OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 44/09

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Rn. 19 Der Senat hat in dem früheren zwischen den Parteien geführten Verfahren 6 U 75/05 (MarkenR 06, 32), das ebenfalls die Anbringung eines "C" auf einem Reißverschlusszipper durch die Beklagten zu 1) bis 3) zum Gegenstand hatte, ausgeführt, dass und warum die Verwendung von Einzelbuchstaben an Kleidungsstücken in der Modebranche auch als herkunftshinweisend verstanden wird und deswegen markenmäßig erfolgt.
  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2787/10

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Zeitliche Grenze …

    Ihnen kommt als Markenform grundsätzlich normale Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX; BGH GRUR 1996, 977 - P3-drano/DRANO; OLG Köln MarkenR 2006, 118, 119 - Buchstabe als Reißverschlußanhänger; OLG Hamburg GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 581).
  • LG Köln, 16.12.2009 - 84 O 163/09

    Untersagung der Nutzung des Kennzeichens "B" bzw. "Brezel-B" aufgrund einer …

    Rn. 41 Im übrigen ist die Benutzung des "Brezel-B" ohne Kreis bei Reißverschlüssen als Anhänger gerichtsbekannt (vgl. Anlage K 22 sowie OLG Köln, Urteil vom 28.10.2005 - 6 U 75/05 - Buchstabe als Reißverschlussanhänger).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2009 - 4b O 309/07

    Schließvorrichtung für Schubladen

    Hinsichtlich der nach § 140b PatG geschuldeten Angaben haben sie außerdem die zugehörigen Rechnungen zu präsentieren (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 159; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.04.2006 - 6 U 75/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22231
OLG Bamberg, 05.04.2006 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2006,22231)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.04.2006 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2006,22231)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. April 2006 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2006,22231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4865
OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,4865)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,4865)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2005 - 6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,4865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 PflSchG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 263 ZPO
    Wettbewerbsrecht: Identität eines Pflanzenschutzmittels in wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzung

  • Judicialis

    PflanzenschG § 11; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    PflanzenschG § 11; UWG § 3 § 4 Nr. 11
    Untersagung des Vertriebs eines weder im Ausland noch im Inland zugelassen Pflanzenschutzmittels, das identitätsgleich mit einem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Berufung des Vertreibers eines Pflanzenschutzmittels auf die Identität mit einem wirkstoffgleichen, im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels; Erforderlichkeit der Einholung einer Identitätsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde; Voraussetzungen der Verkehrsfähigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96

    Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05
    Dass der Berufungsbeklagte eine Klageänderung nicht außerhalb einer Anschlussberufung vornehmen kann (…vgl. ZPO-Münchener Kommentar-Rimmelspacher, 2. Auflage - Aktualisierungsband, Rdz. 11 zu § 533; zur Anschlussberufung bei Antragserweiterung durch den in erster Instanz obsiegenden Kläger vgl. auch BGH WRP 98, 1071, 1072 - Patientenwerbung), folgt daraus, dass es der Berufungskläger in der Hand haben muss, durch Rücknahme seiner Berufung das Berufungsverfahren zu beenden und eine etwaige Anschlussberufung wirkungslos werden zu lassen (§ 524 Abs. 4 ZPO).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 134/00

    Zulassungsnummer III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 94, 832 - Zulassungsnummer I; GRUR 96, 372 - Zulassungsnummer II; WRP 03, 268 - Zulassungsnummer III), von der abzuweichen der Senat im vorliegenden Verfahren keinen Anlass sieht, hat derjenige, der in Deutschland ein Pflanzenschutzmittel vertreiben möchte, die Möglichkeit, sich hierzu - ohne Durchführung eines eigenen Zulassungsverfahrens - auf die bereits bestehende Zulassung eines anderen Unternehmens zu beziehen, soweit das Mittel mit der in dieser Zulassung zugelassenen Formulierung identisch ist.
  • EuGH, 11.03.1999 - C-100/96

    British Agrochemicals Association - "Genehmigung für das Inverkehrbringen - Aus …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05
    Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11.03.1999 - C-100/96 (SLG.99, Seite I - 01499) die Produktidentität als gegeben angesehen, wenn "die beiden Pflanzenschutzmittel, ohne in allen Punkten übereinzustimmen, zumindest nach der gleichen Formel und unter Verwendung des gleichen Wirkstoffs hergestellt wurden und überdies die gleichen Wirkungen haben, wobei etwaige Unterschiede bei den für die Anwendung des Mittels relevanten Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Umwelt - einschließlich der Witterungsverhältnisse - zu berücksichtigen sind" (…a.a.O. Nr. 33).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 73/92

    "Zulassungsnummer"; Anbringung der Gebrauchsanleitung auf der Verpackung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 94, 832 - Zulassungsnummer I; GRUR 96, 372 - Zulassungsnummer II; WRP 03, 268 - Zulassungsnummer III), von der abzuweichen der Senat im vorliegenden Verfahren keinen Anlass sieht, hat derjenige, der in Deutschland ein Pflanzenschutzmittel vertreiben möchte, die Möglichkeit, sich hierzu - ohne Durchführung eines eigenen Zulassungsverfahrens - auf die bereits bestehende Zulassung eines anderen Unternehmens zu beziehen, soweit das Mittel mit der in dieser Zulassung zugelassenen Formulierung identisch ist.
  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93

    Zulassungsnummer II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 94, 832 - Zulassungsnummer I; GRUR 96, 372 - Zulassungsnummer II; WRP 03, 268 - Zulassungsnummer III), von der abzuweichen der Senat im vorliegenden Verfahren keinen Anlass sieht, hat derjenige, der in Deutschland ein Pflanzenschutzmittel vertreiben möchte, die Möglichkeit, sich hierzu - ohne Durchführung eines eigenen Zulassungsverfahrens - auf die bereits bestehende Zulassung eines anderen Unternehmens zu beziehen, soweit das Mittel mit der in dieser Zulassung zugelassenen Formulierung identisch ist.
  • LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06

    Zur Eingruppierung einer Universitätsangestellten (Lehrstuhlsekretärin)

    Entgegen der Rechtsauffassung des beklagten Landes stellt die Veränderung des Klageantrags durch die Klägerin in der Berufungsinstanz keine Klageänderung (§§ 263, 533 ZPO) dar, die diese als Berufungsbeklagte nur im Rahmen einer zulässigen Anschlussberufung hätte verfolgen können (zum Erfordernis einer zulässigen Anschlussberufung bei Klageänderung durch den Berufungsbeklagten in der Berufungsinstanz vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2003 - 19 U 56/02 -, NJW-RR 2003, 1720; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2005 - 6 U 75/05 -, LRE 52, 347 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2006 - 11 S 49.05

    Pflanzenschutzmittel, Verkehrsfähigkeit, Verkaufsverbot, Vertriebsverbot, Import …

    Außerdem lässt sich aus der im Ausland erteilten Zulassung die Zusammensetzung des Mittels ersehen, was einen Vergleich mit der Formulierung des im Inland zugelassenen Mittels erleichtert (vgl. OLG Frankfurt; Urteil vom 15. September 2005 - 6 U 75/05 - , bei Juris).

    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt in seinem von der Antragstellerin angeführten Urteil vom 15. September 2005 (- 6 U 75/05 -, bei Juris sowie WRP 2006, 128 [Leitsatz]) die vom EuGH vorgenommene Differenzierung aufgegriffen und ausgeführt, dass bei einem Erzeugnis, das gerade nicht über eine speziell für dieses Mittel im Ausland erteilte Zulassung verfüge, nicht ohne weiteres von einer gewissen "Vermutung der Unbedenklichkeit" ausgegangen werden könne und auch keine Zulassungsunterlagen vorhanden seien, anhand derer die Identitätsprüfung vorgenommen werden könnte.

  • OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 U 190/06

    Unzulässige Anfechtungsklage von Gesellschaftsbeschlüssen einer GmbH durch nicht …

    Die mit dem Hilfsantrag eingeführte allgemeine Feststellungsklage stellt die Veränderung des Klageantrags durch die Kläger in der Berufungsinstanz nach §§ 263, 533 ZPO dar, die diese als Berufungsbeklagte nur im Rahmen einer zulässigen Anschlussberufung gem. § 524 ZPO hätte verfolgen können (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2007, V ZR 210/06, BeckRS 2008, 02186; OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2003 - 19 U 56/02 -, NJW-RR 2003, 1720; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2005 - 6 U 75/05 -, LRE 52, 347 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtliche Behandlung von elektronischen …

    Einer etwaigen Ausweitung des Verfügungsbegehrens stünde im übrigen neben der fehlenden Dringlichkeit entgegen, dass die Frist für die hierzu einzulegende Anschlussberufung (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 06, 59, 60 - Produktidentität) abgelaufen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - I-6 U 75/05   

Zitiervorschläge
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OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - I-6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,47540)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2005 - I-6 U 75/05 (https://dejure.org/2005,47540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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