Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Löschungs-Dienstleister Bewertungshelden: Keine Rechtsdienstleistung, sieht aber so aus
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Löschung von Negativbewertungen im Internet als unzulässige Rechtsdienstleistung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Agentur, die Löschung unzulässiger Bewertungen anbietet, verhält sich wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Gießen, 06.03.2024 - 2 O 243/23
- OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
- LG Gießen, 06.03.2025 - 2 O 243/23
Papierfundstellen
- GRUR 2025, 1017
- MMR 2025, 766
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
Beanstandung von Internet-Bewertungen - Beanstandungen von Kundenbewertungen als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Für die Frage, ob eine Rechtsprüfung erforderlich ist, komme es aber auf die Verkehrsauffassung bzw. auf die erkennbare Erwartung des Rechtssuchenden respektive darauf an, ob eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls jedenfalls objektiv erforderlich sei (OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, juris Rn. 69).Die Klägerin ist der Auffassung, das Landgericht habe ihr verfahrensfehlerhaft keinen Schriftsatznachlass zu dem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23.11.2023 (5 U 25/23) gewährt und die Verhandlung trotz ihr jedenfalls konkludent eingeräumter (verlängerter) Stellungnahmemöglichkeit auf ihren Schriftsatz vom 23.02.2024 hin unter Verletzung rechtlichen Gehöres nicht wiedereröffnet.
(aaa) Diese Voraussetzung ist bei Würdigung des streitgegenständlichen Dienstleistungsangebots der Klägerin (Anlagen K1 und K2) aus objektiver Sicht des angesprochenen Adressantekreises, nämlich von negativ Bewerteten, jedenfalls in Bezug auf die Handlungen des Werbens mit und Anbietens von Rechtsdienstleistungen erfüllt (siehe insofern auch OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, juris Rn. 63 ff. [69] - Beanstandung von Internet-Bewertungen, Kundenbewertungskontrolle; vgl. dagegen z.B. LG Traunstein, Urteil vom 14.05.2024 - 8 O 2889/23, Anlage K9, zu einem zumindest ähnlichen Fall).
Das Oberlandesgericht Hamburg hat insoweit zu Recht darauf abgestellt, ob eine rechtliche Einzelfallprüfung jedenfalls objektiv (aus Sicht des Verkehrs bzw. Rechtssuchenden) erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, juris Rn. 69 - Beanstandung von Internet-Bewertungen, Kundenbewertungskontrolle).
- BGH, 13.10.2020 - II ZR 40/20
Kommanditistenhaftung: Rückforderung von Ausschüttungen durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Zwar weichen landgerichtliche Entscheidungen teilweise von der rechtlichen Bewertung des Senats ab (vgl. v.a. Anlagen K8 und K9), eine abweichende ober- oder bundesgerichtliche Entscheidung, die Anlass zu einer Divergenzvorlage gäbe, ist aber nicht ersichtlich (vgl. insofern z.B. BGH, Beschluss vom 13.10.2020 - II ZR 40/20, juris Rn. 18).Angesichts der Erwägungen des Gesetzgebers (Rechtsausschuss) und der ganz herrschenden Meinung zu § 2 Abs. 1 RDG erscheint nicht ernsthaft zweifelhaft, dass es nicht allein auf die vom Dienstleister tatsächlich erbrachte Tätigkeit ankommt (dazu, dass grundsätzlich klärungsbedürftige Unklarheiten u.a. dann nicht bestehen, wenn abweichende Ansichten vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind, vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 22.03.2016 - II ZR 253/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 13.10.2020 - II ZR 40/20, juris Rn. 18).
- BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
(3) Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz stellen ein unlauteres Verhalten im Sinne von § 3a UWG dar (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 20 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker;… Köhler/Odörfer aaO, § 3a Rn. 1.1118 mwN).
- BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15
Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Angesichts der Erwägungen des Gesetzgebers (Rechtsausschuss) und der ganz herrschenden Meinung zu § 2 Abs. 1 RDG erscheint nicht ernsthaft zweifelhaft, dass es nicht allein auf die vom Dienstleister tatsächlich erbrachte Tätigkeit ankommt (dazu, dass grundsätzlich klärungsbedürftige Unklarheiten u.a. dann nicht bestehen, wenn abweichende Ansichten vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22.03.2016 - II ZR 253/15, juris Rn. 7;… Beschluss vom 13.10.2020 - II ZR 40/20, juris Rn. 18). - BGH, 11.07.2024 - I ZR 164/23
nikotinhaltige Liquids - Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
b) Für die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr besteht eine tatsächliche Vermutung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 11.07.2024 - I ZR 164/23, GRUR 2024, 1449 Rn. 107 mwN - nikotinhaltige Liquids) Diese hat die Klägerin nicht ausgeräumt. - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Bleibt eine solche innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 Rn. 27 - Blog-Eintrag). - BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/20
Vertragsdokumentengenerator - Zulässigkeit eines digitalen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Es muss sich um eine nicht fingierte, sondern wirkliche, sachverhaltsbezogene Rechtsfrage einer bestimmten ratsuchenden Person handeln und nicht nur um einen fiktiven oder abstrakten Fall (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/29, GRUR 2021, 1425 Rn. 32 - Vertragsdokumentengenerator). - BGH, 09.11.2023 - VII ZR 190/22
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Zurverfügungstellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist unerheblich (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 190/22, WM 2024, 571 Rn. 26 mwN). - BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24
Ein solches Verhalten begründet die Gefahr, der Angebotsempfänger werde sich an einen nicht ausreichend qualifizierten Rechtsdienstleister wenden (…vgl. Köhler/Odörfer aaO, § 3a Rn. 1.118; BGH, Urteil vom 06.12.2001 - I ZR 214/99, GRUR 2002, 985, 986 - WISO, zu § 1 UWG aF).
- LG Frankfurt/Main, 25.03.2026 - 6 O 284/25 Bei Würdigung der angegriffenen Werbung der Beklagten aus objektiver Sicht des angesprochenen Adressatenkreises, also von negativ bewerteten Unternehmen, ist jedenfalls in Bezug auf die Handlungen des Werbens mit und Anbietens von Rechtsdienstleistungen der Tatbestand von § 2 RDG erfüllt (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., GRUR 2025, 1017 Rn. 39 ff. m.w.N.).
Insbesondere erkennt der Verkehr nicht, dass die Beklagte möglicherweise nur und allein mit dem Argument eines fehlenden Geschäftskontakts eine Prüfung bei Google einleitet (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., GRUR 2025, 1017 Rn. 43).
Sie sind in aller Regel schon im Hinblick auf den Rang der verletzten Interessen und wegen der Nachahmungsgefahr geeignet, die Interessen der Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen (OLG Frankfurt a.M., GRUR 2025, 1017 Rn. 50 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.08.2024 - 14 O 59/22
- OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2026, 311
- K&R 2026, 130 (S)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18
Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Rn. 42 Das Landgericht hat die im Rahmen des § 32a UrhG durch die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegebenen Prüfungsschritte, bei denen auf jeder Ebene die Vorschrift des § 287 Abs. 2 ZPO eine zentrale Rolle spielt (vgl. nur BGH GRUR 2020, 611, 616 Rn. 51 - Das Boot II zur vereinbarten Vergütung;… BGH a.a.O. Rn. 55 zur Ermittlung der Vorteile, Rn. 121 zur Feststellung der angemessenen Vergütung, Rn. 151 zur Feststellung des Missverhältnisses), zutreffend wiedergegeben (LGU S. 42, Bl. 2053 LGA).Geklärt ist, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, dass Vorteile in diesem Sinne nicht nur aus Umsatzgeschäften (wie der Vergabe von Lizenzen o.ä.) resultieren können, sondern dass bei gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie im Streitfall ein Vorteil auch in der Ersparnis von Aufwendungen für die Erstellung eines Programms liegen kann, das den Sendeplatz der in Rede stehenden Filmwerke hätte füllen können (BGH GRUR 2012, 496, 500 Rn. 41 - Das Boot I; BGH GRUR 2020, 611, 616 Rn. 54 - Das Boot II).
Die Feststellung eines solchen Vorteils richtet sich nach § 287 Abs. 2 ZPO, so dass die im Einzelfall sachgerechteste Bewertungsart vom erkennenden Gericht auszuwählen und anzuwenden ist (BGH GRUR 2020, 611, 617 Rn. 55 - Das Boot II).
Diese Wendung dient zwar vornehmlich dem Zweck, eine Summierung der Erträge und Vorteile beim letzten Glied der Lizenzkette zu vermeiden und klarzustellen, dass jeder Lizenznehmer nur für seine eigenen Erträge und Vorteile haftet (vgl. nur BGH GRUR 2020, 611, 615 Rn. 43 - Das Boot II;… Waiblinger/Czychowski, in: Fromm/Nordemann, a.a.O., § 32a Rn. 66; siehe auch Leistner, in: FS Schwarz, 2017, S. 99, 105 bei Fn. 27).
Auch der Bundesgerichtshof hat diese Methode nicht als grundsätzlich ungeeignet beurteilt, sondern nur ihre Unanwendbarkeit infolge tatrichterlicher Feststellungen im Einzelfall gebilligt (vgl. BGH GRUR 2020, 611, 622 Rn. 100 f. - Das Boot II).
Denn dies berücksichtigt nicht hinreichend den vom Bundesgerichtshof gewählten Ansatz des Abstellens auf ersparte Aufwendungen für andere gleichwertige Sendungen, die den Platz der streitgegenständlichen Werke hätten einnehmen können (BGH GRUR 2012, 496, 500 Rn. 41 - Das Boot I; BGH GRUR 2020, 611, 616 Rn. 54 - Das Boot II).
Die den Gewinn schmälernden Aufwendungen des Senders sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH GRUR 2020, 611, 623 Rn. 112 - Das Boot II).
Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass jede Nutzung eines Werks mit Aufwendungen verbunden ist, diese aber nach der Lebenserfahrung in die Preisgestaltung einkalkuliert werden und sich schon bei üblichen Erträgnissen amortisieren (BGH GRUR 2020, 611, 627 Rn. 147 - Das Boot II).
Rn. 79 aa) Zwar wendet die Berufung (S. 9 f. der Berufungsbegründung, Bl. 311 f. d.A.) im Ausgangspunkt mit Recht ein, dass auch der Bundesgerichtshof in seinen "Das Boot"-Entscheidungen davon ausgegangen ist bzw. die tatgerichtliche Einordnung gebilligt hat, dass es sich bei dieser Produktion um eine Fremdproduktion handelte und gleichwohl die Heranziehung der Wiederholungsvergütung bzw. der entsprechenden Tarifverträge nicht beanstandet hat (BGH GRUR 2020, 611, 619 Rn. 75 - Das Boot II).
Rn. 80 Weiterhin hat der Bundesgerichtshof die vom Landgericht herangezogene fehlende sachliche, persönliche und zeitliche Anwendbarkeit der Tarifverträge für "auf Produktionsdauer Beschäftigte" insofern nicht als entscheidendes Argument gegen eine Schätzung auf ihrer Grundlage gelten lassen, als er ihre Heranziehung unter dem einzigen Vorbehalt der "vergleichbaren Interessenlage" gleichwohl gebilligt hat (BGH GRUR 2020, 611, 617 Rn. 57 - Das Boot II; BGH GRUR 2021, 955, 967 Rn. 150 - Das Boot III).
Denn zwar ist dieser Aspekt vom Bundesgerichtshof erwähnt und herangezogen worden, um die Anwendung der tariflichen Regelung nicht nur auf den WDR, sondern auch auf die anderen dort beklagten Anstalten durch das Oberlandesgericht zu billigen (BGH GRUR 2020, 611, 621 Rn. 86 und 88 - Das Boot II).
Letzteres Argument hat der Bundesgerichtshof bereits gebilligt (vgl. BGH GRUR 2020, 611, 621 Rn. 94 und 98 - Das Boot II).
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10
Das Boot
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Für die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses können grundsätzlich auch sämtliche vor dem 28.03.2002 angefallenen Erträgnisse berücksichtigt werden (vgl. BGH GRUR 2012, 496, 501 Rn. 58 f. - Das Boot I).Geklärt ist, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, dass Vorteile in diesem Sinne nicht nur aus Umsatzgeschäften (wie der Vergabe von Lizenzen o.ä.) resultieren können, sondern dass bei gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie im Streitfall ein Vorteil auch in der Ersparnis von Aufwendungen für die Erstellung eines Programms liegen kann, das den Sendeplatz der in Rede stehenden Filmwerke hätte füllen können (BGH GRUR 2012, 496, 500 Rn. 41 - Das Boot I; BGH GRUR 2020, 611, 616 Rn. 54 - Das Boot II).
Rn. 46 a) Der Bundesgerichtshof hat es in der Entscheidung "Das Boot I" für grundsätzlich möglich erachtet, die Vorteile von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anhand des Aufkommens an Fernsehgebühren zu bemessen und einen Vergleich zu den Werbeeinnahmen der Privatsender gezogen, die ebenfalls keine Gegenleistung für ein bestimmtes Programm seien (BGH GRUR 2012, 496, 504 Rn. 90 - Das Boot I).
Rn. 49 Vor diesem Hintergrund bestehen - obwohl der Bundesgerichtshof in "Das Boot I" die Entscheidung "Salome" zitiert hat (BGH GRUR 2012, 496, 504 Rn. 91) - bereits im Ausgangspunkt Bedenken gegen die Berücksichtigung eines unabhängig von der konkreten Nutzung der streitgegenständlichen Werke erzielten "Einkommens" der Beklagten, wie im angefochtenen Urteil (LGU S. 54, Bl. 2065 LGA) zutreffend angesprochen ist.
Denn dies berücksichtigt nicht hinreichend den vom Bundesgerichtshof gewählten Ansatz des Abstellens auf ersparte Aufwendungen für andere gleichwertige Sendungen, die den Platz der streitgegenständlichen Werke hätten einnehmen können (BGH GRUR 2012, 496, 500 Rn. 41 - Das Boot I; BGH GRUR 2020, 611, 616 Rn. 54 - Das Boot II).
Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer wertenden Betrachtung und keiner schematischen Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt (BGH GRUR 2012, 496, 499 Rn. 33 - Das Boot I;… vgl. auch LG Hamburg Urt. v. 23.10.2024, 310 O 100/14, GRUR-RS 2024, 30243 Rn. 224 - Musical-Libretto).
Dass die Durchsetzung dieser Ansprüche unzumutbar oder unmöglich wäre (zu etwaigen Einschränkungen der Auskunft über Unterlizenzverträge vgl. BGH GRUR 2012, 496, 504 Rn. 81 - Das Boot I), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
So verhielt es sich es auch in "Das Boot", wo diejenigen Rundfunkanstalten, die anders als der WDR und der SWR nicht als (Mit-)Produzenten anzusehen waren, auf Grundlage der von der Produktionsfirma und dem WDR/SWR erworbenen Nutzungsrechte ihrerseits ebenfalls Fernsehrechte (u.a. zur beliebig häufigen fernsehmäßigen Verwertung des "Director's Cut" in einem bestimmten Zeitraum) erhalten hatten und insofern mittelbar beteiligt waren (vgl. BGH GRUR 2012, 496, 499 f. Rn. 38 und 43 - Das Boot I; OLG München GRUR-RS 2017, 144766 Rn. 4 und 8 - Das Boot; OLG Stuttgart GRUR-RS 2018, 23261 Rn. 4 - Das Boot).
- BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15
Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Wenn der Kläger den Vortrag des Beklagten bestreitet oder ein ihm günstiges Beweisergebnis nicht gegen sich gelten lassen will, ist es nicht zulässig, ihm einen Erfolg aufzunötigen, den er mit dieser tatsächlichen Begründung nicht beansprucht (vgl. BGH NJW 2018, 2412, 2415 Rn. 39 m.w.N.; siehe auch Senat WRP 2022, 1557, 1560 Rn. 30 - Balloon).Diese wird erst ausgelöst, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vgl. nur BGH GRUR 2014, 657, 658 Rn. 17 - BearShare; BGH GRUR 2012, 602, 604 Rn. 23 - Vorschaubilder II; BGH NJW 2018, 2412, 2414 Rn. 30).
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Diese wird erst ausgelöst, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vgl. nur BGH GRUR 2014, 657, 658 Rn. 17 - BearShare; BGH GRUR 2012, 602, 604 Rn. 23 - Vorschaubilder II; BGH NJW 2018, 2412, 2414 Rn. 30). - BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10
Vorschaubilder II
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Diese wird erst ausgelöst, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vgl. nur BGH GRUR 2014, 657, 658 Rn. 17 - BearShare; BGH GRUR 2012, 602, 604 Rn. 23 - Vorschaubilder II; BGH NJW 2018, 2412, 2414 Rn. 30). - BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18
Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Rn. 80 Weiterhin hat der Bundesgerichtshof die vom Landgericht herangezogene fehlende sachliche, persönliche und zeitliche Anwendbarkeit der Tarifverträge für "auf Produktionsdauer Beschäftigte" insofern nicht als entscheidendes Argument gegen eine Schätzung auf ihrer Grundlage gelten lassen, als er ihre Heranziehung unter dem einzigen Vorbehalt der "vergleichbaren Interessenlage" gleichwohl gebilligt hat (BGH GRUR 2020, 611, 617 Rn. 57 - Das Boot II; BGH GRUR 2021, 955, 967 Rn. 150 - Das Boot III). - BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Auch die Schätzung eines Mindestbetrages (dazu BGH NJW 1992, 2753, 2757 - Tchibo/Rolex II) ist nicht möglich, weil auch für dessen Schätzung hinreichende Anhaltspunkte fehlen. - OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16
Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
So verhielt es sich es auch in "Das Boot", wo diejenigen Rundfunkanstalten, die anders als der WDR und der SWR nicht als (Mit-)Produzenten anzusehen waren, auf Grundlage der von der Produktionsfirma und dem WDR/SWR erworbenen Nutzungsrechte ihrerseits ebenfalls Fernsehrechte (u.a. zur beliebig häufigen fernsehmäßigen Verwertung des "Director's Cut" in einem bestimmten Zeitraum) erhalten hatten und insofern mittelbar beteiligt waren (vgl. BGH GRUR 2012, 496, 499 f. Rn. 38 und 43 - Das Boot I; OLG München GRUR-RS 2017, 144766 Rn. 4 und 8 - Das Boot; OLG Stuttgart GRUR-RS 2018, 23261 Rn. 4 - Das Boot). - BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95
Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Denn eine sekundäre Darlegungslast wird nicht dadurch ausgelöst, dass der beweisbelasteten Partei die Darlegung wesentlich schwerer fällt als der Gegenseite (vgl. BGH NJW 1997, 128, 129;… ebenso Kern, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 138 Rn. 31). - BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06
Mambo No. 5
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
Denn der Kläger muss die Anspruchsvoraussetzungen des § 32a Abs. 2 UrhG darlegen und beweisen; dies betrifft das auffällige Missverhältnis insgesamt (vgl. BGH GRUR 2009, 939, 942 Rn. 36 - Mambo No. 5 sowie Waiblinger/Czychowski, in: Fromm/Nordemann, a.a.O., § 32a Rn. 93). - LG Stuttgart, 28.11.2017 - 17 O 127/11
Jost Vacano
- LG Hamburg, 23.10.2024 - 310 O 100/14
Autor Brussig erhält Millionenbetrag im Rechtsstreit um Lindenberg-Musical
- KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber …
- OLG Köln, 30.09.2022 - 6 U 77/22
Höhe des Schadensersatzes wegen Verletzung eines eingetragenen Designs
- EuG, 30.04.2025 - T-83/20
bonnanwalt/ EUIPO - Bayerischer Rundfunk e. a. (tagesschau) - Unionsmarke - …
- BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18
Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …
- BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83
Inkasso-Programm
- OLG Köln, 15.11.2024 - 6 U 60/24
Vergütungsansprüche und Auskunftsansprüche aus der Zusammenarbeit bei …
- BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88
"Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer …
- LG Köln, 01.08.2024 - 14 O 59/22
BGH-Rechtsprechung "Das Boot" zur Nachvergütung gilt nicht allgemein
- BGH, 03.07.2025 - I ZR 223/24
RTL rechtskräftig zur Auskunft über Werbeeinnahmen verurteilt
- OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen …
Denn die Antragstellerinnen agieren trotz ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht völlig losgelöst vom Wettbewerb (u.a. um Einschaltquoten; vgl. im Kontext des § 32a UrhG bereits Urteil des Senats vom 19.12.2025, 6 U 90/24, GRUR-RS 2025, 36095 Rn. 35 - Der Klosterjäger).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 133; BGB § 157; Rom I-VO 593/2008 Art. 3; Rom I-VO 593/2008 Art. 12
Vertragliche Schuldverhältnisse ---> Allgemeines Vertragsrecht
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.08.2024 - 419 HKO 32/22
- OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- LG Hamburg, 09.08.2024 - 419 HKO 32/22
Ansprüche aus einer Ertragsausfallversicherung wegen Schiffsreparatur
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 09.08.2024, Az. 419 HKO 32/22 , wird zurückgewiesen.Rn. 32 das am 09.08.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftszeichen 419 HKO 32/22 , aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
Rn. 34 das am 09.08.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftszeichen 419 HKO 32/22 , aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht zurückzuverweisen.
- BGH, 09.05.2023 - XI ZR 544/21
Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem Schuldscheindarlehen
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Rn. 85 Von Relevanz könnte allenfalls eine Behauptung sein, wonach die Parteien der auszulegenden AGB-Klausel übereinstimmend eine von ihrem objektiven Sinn abweichende Bedeutung beigemessen haben (BGH, Urt. v. 09.05.2023 - XI ZR 544/21 -, BGHZ 237, 71-93, Rn. 19). - BGH, 19.04.2018 - III ZR 255/17
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Rn. 78 Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach deutschem Recht die Entstehungsgeschichte von AGB oder der Wille des Verwenders für die Auslegung von AGB grundsätzlich unbeachtlich sind (…BGH, Urt. v. 09.07.2003 - IV ZR 74/02 -, Rn. 18, juris; BGH, Urt. v. 19.04.2018 - III ZR 255/17 -, Rn. 18, juris).
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Rn. 78 Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach deutschem Recht die Entstehungsgeschichte von AGB oder der Wille des Verwenders für die Auslegung von AGB grundsätzlich unbeachtlich sind (BGH, Urt. v. 09.07.2003 - IV ZR 74/02 -, Rn. 18, juris;… BGH, Urt. v. 19.04.2018 - III ZR 255/17 -, Rn. 18, juris). - BGH, 23.01.2024 - VI ZR 230/22
Abtretung eines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Ist dieser nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften der in Rede stehenden Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner zu beachten ist (BGH, Urt. v. 23.11.2024 - VI ZR 230/22 -, Rn. 10, juris). - BGH, 16.10.1986 - III ZR 121/85
Auslegung einer in englischer Sprache abgefaßten Vertragsklausel
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2026 - 6 U 90/24
Rn. 66 Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass ein Berufungsgericht, das sich für die Ermittlung der Bedeutung einer in englischer Sprache abgefassten Klausel eines internationalen Vertrags eigene Sachkenntnis ausdrücklich abspricht und eine sachverständige Begutachtung für erforderlich hält, ermessensfehlerhaft handelt, wenn es nicht entweder die für notwendig erachtete Sachverständigenbegutachtung von Amts wegen einholt oder aber zumindest nach § 139 ZPO die Partei darauf hinweist und ihr so Gelegenheit gibt, die Einholung des Sachverständigengutachtens förmlich zu beantragen (BGH, Urt. v .16.10.1986 - III ZR 121/85 -, Rn. 15, juris), führt dies zu keiner anderen Beurteilung.
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