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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - I-6 U 97/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49199
OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - I-6 U 97/20 (https://dejure.org/2020,49199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2020 - I-6 U 97/20 (https://dejure.org/2020,49199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - I-6 U 97/20 (https://dejure.org/2020,49199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Die gegenteilige Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 40 ff) sei europarechtswidrig.

    Die gegenteilige Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 37 ff) sei europarechtswidrig.

    Dabei ist nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 2 EGBGB der pro Tag zu zahlende Zinsbetrag anzugeben, und zwar wegen des Bezugs auf § 357a Abs. 3 Satz 1 BGB unter Zugrundelegung des vereinbarten Sollzinses (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 20).

    Es genügt jedenfalls, dass aus den Ausführungen zum Zahlungsplan unter IV. und aus XII. 1. des Darlehensvertrags hervorgeht, dass es sich um einen befristeten Darlehensvertrag mit festgelegter Ratenhöhe und festem Zinssatz handelt (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 51 unter Verweis auf BT-Drs. 16/11643, S. 123).

    Sie sind lediglich veranlasst, sofern dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht gemäß § 500 Abs. 1 BGB zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 29 ff;… vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, WM 2020, 1627 Rn. 32 mwN).

    Dementsprechend ist für die Frage einer ordnungsgemäßen Pflichtangabe gemäß Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB auch unerheblich, ob die im Darlehensvertrag enthaltene Belehrung über dieses Recht vollständig und richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019, aaO Rn. 39).

    Es genügt, dass unter XII. 9. des Darlehensvertrags die für die Berechnung wesentlichen Parameter in groben Zügen genannt werden (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 45).

    Das genügt den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 37 ff).

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Die Widerrufsinformation kann von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher hinreichend zur Kenntnis genommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, juris Rn. 28).

    Damit bedurfte es im Darlehensvertrag keiner weiterer Angaben zum Verzugszinssatz, weil die Angabe des Verzugszinssatzes nur für diesen Zeitraum geschuldet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, juris Rn. 23).

    Die Angabe eines konkreten Betrags ist an dieser Stelle schon deshalb nicht erforderlich, weil sich Anfall und konkrete Höhe von zukünftigen Verzugsschäden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bestimmen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, juris Rn. 24 ff).

    Rn. 90 kk) Die für die Pflichtangaben verwendete Schriftgröße ist nicht zu beanstanden, weil die im Darlehensvertrag enthaltenen Angaben von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher zur Kenntnis genommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, juris Rn. 28).

    Im Übrigen lassen sich die Fragen angesichts des Wortlauts, der Regelungssystematik und des Regelungszwecks der Verbraucherkreditrichtlinie ohne weiteres beantworten, ohne dass Raum für vernünftige Zweifel verbliebe ("acte clair", vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, juris Rn. 11 ff mwN).

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Unschädlich sind solche Abweichungen, die den Darlehensnehmer lediglich begünstigen und das vom Gesetzgeber mit der Gesetzlichkeitsfiktion verfolgte Ziel der Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei den Anwendern nicht beeinträchtigen (BGH…, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 9 mwN; Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, WM 2020, 1627 Rn. 18).

    Für eine richtlinienkonforme Auslegung ist entgegen der Auffassung des Klägers kein Raum (BGH…, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 10 ff; Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, WM 2020, 1627 Rn. 19).

    Sie sind lediglich veranlasst, sofern dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht gemäß § 500 Abs. 1 BGB zusteht (vgl. BGH…, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, BGHZ 224, 1 Rn. 29 ff; vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, WM 2020, 1627 Rn. 32 mwN).

    Die Folge wäre lediglich, dass ein Anspruch des Beklagten auf Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, juris Rn. 23 ff).

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Er hat damit zum Ausdruck gebracht, dass er den Mustertext mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehend erachtet (BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - XI ZR 44/18, WM 2019, 864 Rn. 16).

    Von ihm kann nicht erwartet werden, genauer zu formulieren als der Gesetzgeber (vgl. BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - XI ZR 44/18, WM 2019, 864 Rn. 15 mwN).

    In der Entscheidung, der Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB sei unzureichend klar und verständlich, läge eine Missachtung der gesetzlichen Anordnung, die dazu führte, dass das Regelungsziel des Gesetzgebers in einem wesentlichen Punkt verfehlt und verfälscht und einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben würde (BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - XI ZR 44/18, WM 2019, 864).

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Unschädlich sind solche Abweichungen, die den Darlehensnehmer lediglich begünstigen und das vom Gesetzgeber mit der Gesetzlichkeitsfiktion verfolgte Ziel der Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei den Anwendern nicht beeinträchtigen (BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 9 mwN;… Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, WM 2020, 1627 Rn. 18).

    Unter der gebotenen Zugrundelegung des Maßstabs eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 9 mwN) hat der Kläger als Vertragspartner auch denknotwendig Kenntnis darüber, welche Verträge dies sind.

    Für eine richtlinienkonforme Auslegung ist entgegen der Auffassung des Klägers kein Raum (BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 10 ff;… Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19, WM 2020, 1627 Rn. 19).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Rn. 53 (7) Die Beklagte kann sich auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26.03.2020 (C-66/19 "Kreissparkasse Saarlouis", juris) auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen.

    Rn. 57 Die Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch fehlerhaft, dass der Kaskadenverweis nicht den Anforderungen des Art. 10 Abs. 2 Buchst. p Verbraucherkreditrichtlinie genügt, in klarer, prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren (vgl. EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 "Kreissparkasse Saarlouis", juris Rn. 48).

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Rn. 49 Dementsprechend hat der Gesetzgeber durch die Verwendung entsprechender Muster wiederholt zu erkennen gegeben, dass er einen Musterschutz auch dann für gerechtfertigt erachtet, wenn eine Widerrufsinformation Hinweise zu finanzierten Geschäften enthält, die tatsächlich nicht abgeschlossen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 10 f).

    Eine Widerrufsinformation wird deshalb nicht generell dadurch unwirksam, dass der Darlehensnehmer im Wege einer Sammelbelehrung Hinweise zu finanzierten Geschäften erteilt, die tatsächlich nicht abgeschlossen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 10 f;… vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 50 ff).

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Gleiches gilt, wenn die Gesetzlichkeit fingiert wird, weil auch dann die Widerrufsbelehrung als solche als gesetzeskonform zu behandeln ist (BGH, Urteil vom 26.11.2019 - XI ZR 307/18, WM 2020, 87 Rn. 22 mwN).

    Eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 26.11.2019 - XI ZR 307/18, WM 2020, 87 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 30.06.2020 - XI ZR 132/19

    Deutliche Gestaltung der in den Vertragsunterlagen enthaltenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Eine direkte Anwendung der Richtlinie contra legem ist ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2020 - XI ZR 132/19, juris).

    Eine - ohnehin nur in seltenen Ausnahmefällen judizierte - direkte Anwendung der Richtlinie contra legem hat er daher offensichtlich ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 30.06.2020 - XI ZR 132/19, juris mwN).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
    Eine Widerrufsinformation wird deshalb nicht generell dadurch unwirksam, dass der Darlehensnehmer im Wege einer Sammelbelehrung Hinweise zu finanzierten Geschäften erteilt, die tatsächlich nicht abgeschlossen wurden (vgl. BGH…, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 10 f; vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 50 ff).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …

  • LG Ravensburg, 07.01.2020 - 2 O 315/19

    EuGH-Vorlage zu den Pflichtangaben in einem Kfz-Darlehensvertrag

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Begründung der Verwirkung des …

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …

  • LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 164/19

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Widersprüchlichkeit und …

  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur …

  • LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf …

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

  • BGH, 21.07.2020 - XI ZR 387/19

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde und des Antrags auf Aussetzung des …

  • LG Ravensburg, 07.07.2020 - 2 O 84/20

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: …

  • BGH, 30.06.2020 - XI ZR 421/19

    Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens und Nichtzulassungsbeschwerde; …

  • OLG Stuttgart, 26.05.2020 - 6 U 448/19

    Altvertrag über einen Verbraucherkredit zur Finanzierung eines …

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten …

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2012 - 6 U 64/12

    Umfang der Rückgewähr empfangener Zins- und Tilgungsleistungen durch die Bank …

  • OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung nach Widerruf; …

    Denn eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (vgl. BGH…, Urteil vom 26.11.2019 - XI ZR 307/18, Rn. 22; BGH, Beschluss vom 09.04.2019 - XI ZR 511/18, BeckRS 2019, 8504; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2020 - 6 U 97/20, BeckRS 2020, 34738, Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2021 - 23 U 16/21

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; …

    Rn. 4 Ohne Erfolg wendet die Beklagte ein, dass die gesetzliche Pflichtangabe des Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Gegensatz zu Allgemein-Verbraucherdarlehen (zu den Anforderungen bei diesen BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - NJW 2016, 3518, beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2020 - I-6 U 97/20, BeckRS 2020, 34738, beck-online) die Wiedergabe der wesentlichen Berechnungsparameter in groben Zügen nicht erfordert und Berechnungsbeispiele nur im ESIS aufzuführen sind.
  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 8 U 191/20

    Gerichtsstand für negative Feststellungsklage des Darlehensnehmers nach Widerruf

    Auch eine Gebührenpflichtigkeit ist nicht angeführt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2020, Az. 6 U 97/20, Rdnr. 81, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17315
OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20 (https://dejure.org/2020,17315)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2020 - 6 U 97/20 (https://dejure.org/2020,17315)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2020 - 6 U 97/20 (https://dejure.org/2020,17315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 492 Abs 2 BGB, Art 247 § 6 Abs 2 S 3 BGBEG
    Verbraucherdarlehensvertrag zur : Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verbraucherdarlehen; Widerruf; Sammelbelehrung; Gesetzlichkeitsfiktion; Muster

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Wegen der halbjährlichen Veränderbarkeit des Basiszinssatzes und der damit verbundenen Bedeutungslosigkeit des Verzugszinssatzes bei Vertragsschluss bedurfte es dessen nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 52; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 23, jeweils juris).

    Ein bestimmter Betrag kann von der Beklagten ohnehin nicht angegeben werden, da sich Anfall und konkrete Höhe von zukünftigen Verzugsschäden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bestimmen lassen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 25, unter Hinweis auf Senat…, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 37 , jeweils juris).

    Dies ist hier offenkundig der Fall, weshalb es auch keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bedarf (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 6, 16 f., juris, für die identische Formulierung dieser Pflichtangabe).

    Damit hat die Beklagte eine unübersichtliche und kaum mehr verständliche Information, in der sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Beschwerde im Schlichtungsverfahren genannt werden, vermieden und es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist, ermöglicht, sich über die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu informieren, die im Fall der Einlegung einer außergerichtlichen Beschwerde nach der maßgebenden Verfahrensordnung bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 37 f., juris).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Rn. 9 Zwar hat der Europäische Gerichtshof am 26. März 2020 entschieden, das deutsche Muster in Anlage 7 informiere nicht in klarer, prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19 -, Rn. 48, juris).

    Der Bundesgerichtshof hat dies nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 - C-66/19 - ausdrücklich bestätigt (BGH…, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 10 - 14).

    Rn. 34 Daran hält der Bundesgerichtshof auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 - C-66/19 - ausdrücklich fest und verneint eine Aussetzung auch im Hinblick auf Ziff. 2 des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Ravensburg vom 5. März 2020 - 2 O 328/19, 2 O 280/19, 2 O 334/19 - (BGH…, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 15).

    Rn. 36 Soweit der Kläger auch insoweit die Ansicht vertritt, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 - C-66/19 - sei die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs europarechtswidrig, teilt der Senat die klägerische Auffassung nicht.

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Rn. 13 Die Widerrufsinformation wird auch nicht dadurch fehlerhaft, dass im Rahmen der Information zu den Widerrufsfolgen auf eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Rückzahlung des Darlehens sowie zur Zahlung von Sollzins und einen Tageszins von 0, 00 EUR hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 20, juris; BGH…, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 9).

    Vielmehr bezieht sich die Vorschrift nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Kündigungsrecht nach § 500 Abs. 1 BGB, welches nur für unbefristete Darlehensverträge gilt (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 24 ff. und - XI ZR 650/18 -, Rn. 29 ff., juris; Senat…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 ff., juris).

    Wegen der halbjährlichen Veränderbarkeit des Basiszinssatzes und der damit verbundenen Bedeutungslosigkeit des Verzugszinssatzes bei Vertragsschluss bedurfte es dessen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 52; BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 23, jeweils juris).

    Rn. 33 Die nach Art. 247 § 7 Nr. 3 EGBGB erforderliche Information über die Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung ist klar und verständlich, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt (BGH, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 45, juris).

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Der Bundesgerichtshof hat dies nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 - C-66/19 - ausdrücklich bestätigt (BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 10 - 14).

    Rn. 13 Die Widerrufsinformation wird auch nicht dadurch fehlerhaft, dass im Rahmen der Information zu den Widerrufsfolgen auf eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Rückzahlung des Darlehens sowie zur Zahlung von Sollzins und einen Tageszins von 0, 00 EUR hingewiesen wird (BGH…, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 20, juris; BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 9).

    Rn. 34 Daran hält der Bundesgerichtshof auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 - C-66/19 - ausdrücklich fest und verneint eine Aussetzung auch im Hinblick auf Ziff. 2 des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Ravensburg vom 5. März 2020 - 2 O 328/19, 2 O 280/19, 2 O 334/19 - (BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19 -, Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Dies gilt erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - XI ZR 511/18; Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris).

    Rn. 15 Die Verbraucherkreditrichtlinie enthält keine ausdrücklichen Vorgaben zur Frage, wie mit bloß fehlerhaften Pflichtangaben umzugehen ist; und lediglich für Fehler der Information über das Widerrufsrecht - um solche geht es hier aber nicht - hat der Europäische Gerichtshof (…Urteil vom 10. April 2008 - C-412/06 -, Rn. 35, juris, zur Haustürwiderrufsrichtlinie) jedenfalls grundsätzlich entschieden, dass fehlerhafte Angaben dem Fehlen von Angaben gleichstünden (vgl. Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 67 , juris).

    Vielmehr bezieht sich die Vorschrift nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Kündigungsrecht nach § 500 Abs. 1 BGB, welches nur für unbefristete Darlehensverträge gilt (…vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 24 ff. und - XI ZR 650/18 -, Rn. 29 ff., juris; Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 ff., juris).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 6 U 50/19

    Pflichtangaben bei einem Verbraucherdarlehnsvertrag fpr eine Kfz-Finanzierung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Dass in Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB nicht die für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde gemeint ist, ergibt sich zudem daraus, dass die Vorschrift - im Unterschied zu Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB ("die für seine Zulassung" zuständige Aufsichtsbehörde) den vorgenannten Zusatz nicht enthält (Senat, Urteile vom 24. September 2019 - 6 U 339/18 - und - 6 U 267/18 -, vom 26. November 2019 - 6 U 50/19 -, Rn. 37 , juris, …und vom 17. Dezember 2019 - 6 U 335/18 -, Rn. 43 , juris).

    Dass der Darlehensvermittler im Vertrag ausdrücklich als solcher bezeichnet werden müsse, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (vgl. bereits Senat, Urteil vom 26. November 2019 - 6 U 50/19 -, Rn. 47 , juris).

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Auch insoweit gilt der Grundsatz der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Unternehmer in jedem einzelnen wesentlichen Punkt nicht genauer als der Gesetzgeber formulieren muss (BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18 - Rn. 15 f., juris, m.w.N.).

    Die von der Beklagten verwendete Formulierung "fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" entspricht § 288 Abs. 1 S. 2 BGB; und genauer als der Gesetzgeber muss der Darlehensgeber nicht formulieren (BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18 -, Rn. 15, juris).

  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nach der vollharmonisierten Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 4 c), Art. 10 Abs. 2 d) und des in deren Lichte europarechtskonform auszulegenden nationalen Rechts ohnehin nur die "Bedingungen für die Inanspruchnahme" des Kredits zu nennen sind (Senat, Urteil vom 04. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 56 , juris).

    Ein bestimmter Betrag kann von der Beklagten ohnehin nicht angegeben werden, da sich Anfall und konkrete Höhe von zukünftigen Verzugsschäden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bestimmen lassen (BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 25, unter Hinweis auf Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 37 , jeweils juris).

  • OLG Stuttgart, 17.12.2019 - 6 U 335/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: notwendige Pflichtangaben in Verbraucherinformation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Eine Auslegung contra legem zugunsten des Unionsrechts scheidet aus und eine Auslegung, die das vom Gesetzgeber selbst geschaffene Muster für eine Widerrufsinformation als nicht genügend ansehen würde, wäre eine solche Auslegung contra legem (vgl. Senat…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 6 U 88/18 -, Rn. 18 - 20, juris; Urteil vom 17. Dezember 2019 - 6 U 335/18 - juris).

    Dass in Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB nicht die für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde gemeint ist, ergibt sich zudem daraus, dass die Vorschrift - im Unterschied zu Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB ("die für seine Zulassung" zuständige Aufsichtsbehörde) den vorgenannten Zusatz nicht enthält (…Senat, Urteile vom 24. September 2019 - 6 U 339/18 - und - 6 U 267/18 -, vom 26. November 2019 - 6 U 50/19 -, Rn. 37 , juris, und vom 17. Dezember 2019 - 6 U 335/18 -, Rn. 43 , juris).

  • OLG Stuttgart, 04.02.2019 - 6 U 88/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine ordnungsgemäße …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
    Eine Auslegung contra legem zugunsten des Unionsrechts scheidet aus und eine Auslegung, die das vom Gesetzgeber selbst geschaffene Muster für eine Widerrufsinformation als nicht genügend ansehen würde, wäre eine solche Auslegung contra legem (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 6 U 88/18 -, Rn. 18 - 20, juris; Urteil vom 17. Dezember 2019 - 6 U 335/18 - juris).

    Das hat zur Folge, dass eine abweichende richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Musters zum Fristanlauf unabhängig davon, ob eine Widerrufsinformation insgesamt der Gesetzlichkeitsfiktion unterliegt, nicht in Betracht kommt, weil eine Auslegung, die das vom Gesetzgeber selbst geschaffene Muster für den Fristanlauf in einer Widerrufsinformation als nicht genügend ansehen würde, eine unzulässige Auslegung contra legem wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Februar 2019 - 6 U 88/18 -, Rn. 12 ff., 19; juris; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen diesen Senatsbeschluss: BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - XI ZR 74/19 - juris).

  • OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften …

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer …

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Rückgewähr der Leistungen nach Widerruf eines Altvertrages über ein …

  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur …

  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 6 U 339/18
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei persönlichem …

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene …

  • BGH, 17.09.2019 - XI ZR 662/18

    Aufnahme der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht in einen …

  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ordnungsgemäßheit der …

  • OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18

    Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen …

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 74/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die NIchtzulassung der …

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 88/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 90/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation; …

  • LG Heilbronn, 26.06.2020 - 6 O 127/20

    Rechtskonforme Widerrufsinformation bei teilweiser Musterübernahme

    Die Ausführungen des Oberlandesgerichts in dessen Beschluss vom 29.4.20 seien richtig [OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.20 - 6 U 97/20] - [OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.20 - 6 U 97/20 -].

    Rn. 66 Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart [OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.20 - 6 U 97/20] - [OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.20 - 6 U 97/20 -] ist Einzelrichter der Auffassung, dass die von der Beklagten verwendete Widerrufsinformation der Musterwiderrufsinformation [Anl. 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB][Anl. 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB] nicht entspricht.

    Rn. 77 Dem Oberlandesgericht Stuttgart [OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.20 - 6 U 97/20] - [OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.20 - 6 U 97/20 -] ist nicht zu folgen, soweit das Oberlandesgericht feststellt, dass die Auslegung, die das vom Gesetzgeber selbstgeschaffene Muster für den Fristanlauf in einer Widerrufsinformation als nicht genügend ansieht, eine unzulässige Auslegung contra legem wäre.

  • OLG Frankfurt, 21.10.2020 - 19 U 182/19

    Verbraucherdarlehen: Wirksame Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist

    Angesichts dieser unzureichenden Umsetzung der maßgeblichen Gestaltungshinweise und Verwendung einer nicht vollumfänglich auf den Einzelfall zugeschnittenen Sammelbelehrung über finanzierte Geschäfte kann sich die Beklagte nicht mehr auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen (BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16 -, juris Rz. 9ff (11); OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. April 2020 - 6 U 97/20 -, juris Rz. 10).

    Bereits mit Beschluss vom 29. April 2020 - 6 U 97/20 -, juris Rz. 10, hat das OLG Stuttgart ausgeführt, dass eine abweichende richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Musters zum Fristanlauf unabhängig davon, ob eine Widerrufsinformation insgesamt der Gesetzlichkeitsfiktion unterliege, nicht in Betracht komme, weil eine Auslegung, die das vom Gesetzgeber selbst geschaffene Muster für den Fristanlauf in einer Widerrufsinformation als nicht genügend ansehen würde, eine unzulässige Auslegung contra legem wäre.

    Demgegenüber hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 26. Juni 2020 - Bi 6 O 127/20 -, juris in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 29. April 2020 - 6 U 97/20 -, juris, im Lichte der gebotenen europarechtskonformen Auslegung die Unwirksamkeit der Belehrung über den Fristbeginn angenommen, wobei es sich insbesondere auf Stimmen aus der Literatur stützen kann.

  • OLG Hamm, 10.05.2021 - 31 U 34/21

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Darlehensvertrages …

    Vielmehr geht aus der Formulierung, das Darlehen werde "nach Auslieferung des finanzierten Fahrzeugs" direkt an die Verkäufer-Firma gezahlt, eindeutig hervor, dass der Darlehensnehmer für den finanzierten Kaufpreis das Fahrzeug erhält (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.04.2020 - 6 U 97/20, juris Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2020 - 6 U 510/19

    Verbraucherdarlehenvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugs: Wirksamkeit eines …

    Davon, dass ein Auslegungsspielraum auch ohne Gesetzlichkeitsfiktion vorliegend nicht besteht, und von der hierzu vom Senat unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung vertretenen, mehrfach veröffentlichten Auffassung (aus jüngerer Zeit etwa Senat, Beschluss vom 29. April 2020 - 6 U 97/20 -, Rn. 10 ;… Urteil vom 14. Juli 2020 - 6 U 112/19 -, Rn. 19 ff., jeweils juris) grenzt sich der Einzelrichter des Oberlandesgerichts Frankfurt überdies gerade nicht ab.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2021 - 6 U 97/20   

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OLG Köln, 02.02.2021 - 6 U 97/20 (https://dejure.org/2021,75315)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2021 - 6 U 97/20 (https://dejure.org/2021,75315)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 6 U 97/20 (https://dejure.org/2021,75315)
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