Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 28.09.2000 - 6 W 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 890
Darlegungs- und Beweislast bei Beantragung von Ordnungsmitteln; Verschulden des Schuldners - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Organisationsverschulden; Schuldner; Beschwerde; Beförderungsauftrag; Rückkehrpflicht für Beförderungsaufträge
Verfahrensgang
- LG Kiel - 2 O 295/98
- OLG Schleswig, 28.09.2000 - 6 W 22/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2000 - 6 W 22/00
Denn der auch im Prozessrecht anwendbare Gedanke von Treu und Glauben des § 242 BGB und der aus § 138 ZPO folgende Grundsatz einer redlichen Prozessführung beeinflussen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BVerfG NJW 91, 3139, 3140 zur Verhängung von Ordnungsgeld; BGH WRP 62, 404, 405 f. zum Wettbewerbsrecht). - BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2000 - 6 W 22/00
Denn der auch im Prozessrecht anwendbare Gedanke von Treu und Glauben des § 242 BGB und der aus § 138 ZPO folgende Grundsatz einer redlichen Prozessführung beeinflussen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BVerfG NJW 91, 3139, 3140 zur Verhängung von Ordnungsgeld; BGH WRP 62, 404, 405 f. zum Wettbewerbsrecht).
- OLG Schleswig, 18.02.2005 - 6 W 7/05
Ordnungsgeld bei zweitem Verstoß gegen Verbotsverfügung
(vgl. auch Beschluss des Senats vom 28. September 2000, 6 W 22/00, SchlHA 2001, 187 = OLGR Schleswig 2001, 235). - LG Bonn, 07.12.2009 - 31 T 579/09
EHUG, Offenlegung, Verschulden, Zurechnung
Wird sie für schuldhaftes Handeln im strafrechtlichen Sinne in Anspruch genommen, so kann nur die Schuld der für sie verantwortlich handelnden Personen, insbesondere der für sie handelnden Organe maßgebend sein (vgl. BVerfGE 20, 323, 332; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 28.09.2000 - 6 W 22/00, OLGR Schleswig 2001, 235-236;… Zöller, aaO;… Baumbach/Hefermehl, UWG, 21. Aufl., Rn. 584 Einleitung UWG;… Teplitzky, UWG, 7. Aufl., Rn. 26 zu Kap. 57, jeweils m.w.N.). - LG Bonn, 23.05.2012 - 38 T 1532/10
Ordnungsgeld wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen bei …
Wird sie für schuldhaftes Handeln im strafrechtlichen Sinne in Anspruch genommen, so kann nur die Schuld der für sie verantwortlich handelnden Personen, insbesondere der für sie handelnden Organe maßgebend sein (LG Bonn, Beschluss v. 19.03.2010, 36 T 1191/09; vgl. auch BVerfGE 20, 323, 332; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 28.09.2000 - 6 W 22/00, OLGR Schleswig 2001, 235-236;… Zöller, aaO;… Baumbach/Hefermehl, UWG, 21. Aufl., Rn. 584 Einleitung UWG;… Teplitzky, UWG, 7. Aufl., Rn. 26 zu Kap. 57, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.05.2000 - 6 W 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 274 Abs. 3 S. 1; EuGVÜ Art. 27 Nr. 2
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Versäumnisurteils; Rechtzeitigkeit der Zustellung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - O 447/99
- OLG Hamburg, 09.05.2000 - 6 W 22/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.10.1996 - C-78/95
Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag
Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2000 - 6 W 22/00
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs steht deshalb Artikel 27 Nr. 2 EuGVÜ der Anerkennung eines in einem Vertragsstaat ergangenen Versäumnisurteils auch dann entgegen, wenn das das Verfahren einleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig zugestellt worden ist, selbst wenn er später von der ergangenen Entscheidung Kenntnis erhalten und dagegen keinen nach der Verfahrensordnung des Urteilsstaates zulässigen Rechtsbehelfs eingelegt hat (so Urteil des EuGH vom 12. November 1991 - RS C-123/91, Minalmet GmbH/Brandeis Ltd, bestätigt durch Urteil des EuGH vom 10. Oktober 1996 - RS C-78/95, Feyen/Magenta Druck & Verlag GmbH).
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