Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 GewSchG, § 49 FamFG, § 16 Nr 5 RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Verlängerung ergangener einstweiliger Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewSchG § 1; FamFG § 49; RVG § 16 Nr. 5
Anwaltsgebühren für einen Antrag auf Verlängerung einstweiliger Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
§ 16 VV RVG
Der Verlängerungsantrag bzgl. einer einstweiligen Maßnahme im Rahmen des Gewaltschutzes stellt eine eigene Angelegenheit dar und ist gesondert abzurechnen. § 16 Nr. 5 RVG greift nicht für die Verlängerung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung der Anwaltsgebühren für einen Antrag auf Verlängerung einstweiliger Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Verfahrensgang
- AG Zweibrücken, 30.04.2012 - 2 F 125/11
- OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3045
- NJW-RR 2012, 1094
- MDR 2012, 1438
- FamRZ 2013, 324
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 6 WF 184/06
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalts in Familiensachen: Gesonderte Vergütung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12
Für ein Hauptsacheverfahren steht dies außer Streit (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2007, 849 f;… Müller/Rabe in Gerold/Schmidt aaO). - AG Bad Kreuznach, 15.01.2009 - 2 C 646/07
Antrag auf Verlängerung der einstweiligen Verfügung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12
Während ganz überwiegend im Anschluss an eine zu § 40 Abs. 2 BRAGO ergangene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (JurBüro 1991, 1084) vertreten wird, dass im Falle der Verlängerung einer einstweiligen Anordnung die Vorschrift des § 16 Nr. 5 RVG (Nr. 6 a.F.) nicht zur Anwendung kommt (vgl. AG Bad Kreuznach AGS 2009, 64 ff; Norbert Schneider, AGS 2007, 492;… AnwK-RVG Mock/Wahlen, 6. Aufl., § 16 Rdnr. 84;… Bischof, RVG 4. Aufl., § 16 Rdnr. 17 a.E.), vertritt Müller-Rabe (…in Gerold/Schmidt, RVG 19. Aufl., § 16 Rdnr. 80) die Ansicht, eine Verlängerung der Eilmaßnahme betreffe die Abänderung der ursprünglichen einstweiligen Anordnung, so dass nur eine Angelegenheit gegeben sei. - SG Mannheim, 22.09.2008 - S 11 R 526/08
Kostenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren, Anspruch des Rechtsanwalts auf …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12
Im Unterschied zum Abänderungsverfahren, das den bis zum Fristablauf abgeschlossenen Zeitraum betrifft, bezieht sich die Verlängerungsentscheidung auf einen neuen Sechsmonatszeitraum und ist somit als neuer eigenständiger Anspruch zu behandeln (vgl. Norbert Schneider aaO, derselbe in Anmerkung zu AG Bad Kreuznach, AGS 2008, 596;… AnwK-RVG aaO). - OLG Hamburg, 10.05.1991 - 8 W 121/91
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12
Während ganz überwiegend im Anschluss an eine zu § 40 Abs. 2 BRAGO ergangene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (JurBüro 1991, 1084) vertreten wird, dass im Falle der Verlängerung einer einstweiligen Anordnung die Vorschrift des § 16 Nr. 5 RVG (Nr. 6 a.F.) nicht zur Anwendung kommt (vgl. AG Bad Kreuznach AGS 2009, 64 ff; Norbert Schneider, AGS 2007, 492;… AnwK-RVG Mock/Wahlen, 6. Aufl., § 16 Rdnr. 84;… Bischof, RVG 4. Aufl., § 16 Rdnr. 17 a.E.), vertritt Müller-Rabe (…in Gerold/Schmidt, RVG 19. Aufl., § 16 Rdnr. 80) die Ansicht, eine Verlängerung der Eilmaßnahme betreffe die Abänderung der ursprünglichen einstweiligen Anordnung, so dass nur eine Angelegenheit gegeben sei.
- OLG Hamburg, 08.08.2023 - 7 WF 31/23
Kostenfestsetzung für die Verlängerung einer einstweiligen Anordnung
Rn. 2 II. Das vom Amtsgericht in dem Nichtabhilfebeschluss vom 15. Juni 2023 als sofortige Beschwerde behandelte Rechtsmittel des Antragsgegners könnte trotz § 567 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 61 Abs. 1 FamFG (…Beschl. v. 27.11.2013, Az. XII ZB 597/13, NJW-RR 2014, S. 129) statt als Erinnerung als sofortige Beschwerde nach § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO zu behandeln sein (a.A. die h.M., siehe z.B. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.5. 2012, Az. 6 WF 83/12, NJW-RR 2012, S. 1094 f. zu §§ 56, 33 RVG); in der Sache aber ist es jedenfalls im Ergebnis unbegründet und daher zurückzuweisen.Aus diesem Grunde sind der Antrag auf Erlass einer Gewaltschutzanordnung und der Antrag auf Verlängerung ihrer Geltungsdauer als zwei verschiedene Angelegenheiten zu behandeln (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.5. 2012, Az. 6 WF 83/12, NJW-RR 2012, S. 1094 f.;… so nach Aufgabe seiner früher vertretenen Ansicht jetzt auch Müller-Rabe in Gerold / Schmidt, RVG, 25. Aufl., § 16 RVG Rdnr. 102 m.w.N.; so auch schon der 8. Zivilsenat des Hans. OLG, Beschl. v. 10.5.1991, Az. 8 W 121/91, JurBüro 1991, Sp. 1084, auf Grundlage von § 40 Abs. 1 und 2 BRAGO a.F. zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer zeitlich begrenzten einstweiligen Verfügung).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.12.2012 - II-6 WF 83/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Terminsgebühr trotz unterbliebener Teilnahme am Termin
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 56 Abs. 2 Satz 3, 33 Abs. 3 RVG; Nr. 3104 VV RVG
Terminsgebühr trotz unterbliebener Teilnahme am Termin - rechtsportal.de
Terminsgebühr trotz unterbliebener Teilnahme am Termin
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Teilnahme an Termin, keine Termingebühr!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; RVG VV Nr. 3104
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Borbeck, 01.02.2012 - 10 F 213/11
- OLG Hamm, 28.12.2012 - II-6 WF 83/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1511
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08
Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 6 WF 83/12
Sie entspricht auch der überwiegenden während der Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Koblenz RVG-Report 2008, 359). - OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08
Erfallen der Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 6 WF 83/12
Sie entspricht auch der überwiegenden während der Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Koblenz RVG-Report 2008, 359). - OLG Hamm, 29.04.2011 - 6 WF 129/11
Ansprüche des Bauherrn gegen den Lieferanten von nicht tragfähigen Bausteinen
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 6 WF 83/12
Auch der nach § 155 FamFG anzuberaumende Termin bleibt Erörterungstermin und ist keine mündliche Verhandlung (s. bereits Beschlüsse des Senats vom 02.05.2011 -6 WF 127/11- und vom 29.04.2011 -6 WF 129/11-).
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