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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23237
VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332 (https://dejure.org/2022,23237)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332 (https://dejure.org/2022,23237)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2022 - 6 ZB 22.1332 (https://dejure.org/2022,23237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1; DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 65 Abs. 2, § 84, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 5, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; GVG § 21e Abs. 6
    Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bei Vergabe einer Zusatzfunktion in der Gerichtsverwaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Daran fehlt es, wenn die vom Kläger geltend gemachte Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 15 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 1.3.2021 - 3 ZB 20.1834 - juris Rn. 4;… B.v. 15.9.2016 - 6 ZB 15.2114 - juris Rn. 4).

    Rn. 8 Es gibt kein Recht einer Richterin auf die Erledigung bestimmter Rechtsangelegenheiten oder Gerichtsverwaltungsaufgaben, so wie es auch kein Recht eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerter Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amts im funktionellen Sinn und damit auch keinen Anspruch auf Übertragung eines bestimmten Dienstpostens gibt (…vgl. BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 18, 20).

    Darüber hinaus ist - wie oben ausführlich dargestellt - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bei einem Auswahlverfahren für die Besetzung eines Dienstpostens, der für keinen der Bewerber höherwertig (vielfach auch als "förderlich" bezeichnet) ist, kein - auf Art. 33 Abs. 2 GG beruhender - Bewerbungsverfahrensanspruch entsteht und es damit dem bei einer solchen Auswahlentscheidung nicht zum Zuge gekommenen Bewerber mangels der erforderlichen Rechtsverletzung für Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage, gerichtlicher Eilantrag) an der entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderlichen Widerspruchs-, Klage- und Antragsbefugnis fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 14, 16 u. 19).

    Rn. 29 Wie bereits oben dargelegt beschränkt sich der Grundsatz der Bestenauslese danach grundsätzlich auf Entscheidungen über die unmittelbare Vergabe eines höherwertigen Amtes im statusrechtlichen Sinn (Beförderung), eine dies vorwegnehmende Entscheidung oder auf den Fall einer freiwilligen Unterwerfung unter die Auswahlkriterien (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 20 f.;… U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 15 m.w.N).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Der in dieser Vorschrift verankerte Bewerbungsverfahrensanspruch beschränkt sich grundsätzlich auf die unmittelbare Vergabe eines Amts im statusrechtlichen Sinn (Beförderung) und auf die einer solchen vorgelagerte Auswahlentscheidung, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende (statusverändernde) Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die (statusverändernde) Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 15 m.w.N.;… OVG RhPf, B.v. 8.1.2019 - 2 B 11406/18 - juris Rn. 4).

    Rn. 29 Wie bereits oben dargelegt beschränkt sich der Grundsatz der Bestenauslese danach grundsätzlich auf Entscheidungen über die unmittelbare Vergabe eines höherwertigen Amtes im statusrechtlichen Sinn (Beförderung), eine dies vorwegnehmende Entscheidung oder auf den Fall einer freiwilligen Unterwerfung unter die Auswahlkriterien (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 20 f.; U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 15 m.w.N).

  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Rn. 8 Es gibt kein Recht einer Richterin auf die Erledigung bestimmter Rechtsangelegenheiten oder Gerichtsverwaltungsaufgaben, so wie es auch kein Recht eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerter Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amts im funktionellen Sinn und damit auch keinen Anspruch auf Übertragung eines bestimmten Dienstpostens gibt (vgl. BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 18;… BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 18, 20).

    Eine objektive Beteiligung der Klägerin an dem Spannungsverhältnis reicht als sachlicher Grund für die Erfolglosigkeit ihrer Bewerbung aus, auf ein Verschulden kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. BVerfG, B.v. 25.8.1016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Die Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG gelten ferner auch, wenn der Dienstposten für den mit der Ausschreibung angesprochenen Bewerberkreis ausnahmsweise in sonstiger Weise als höherwertig und damit als förderlich anzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2018 - 1 WB 40.17 - juris Rn. 23).

    Rn. 16 Ist die in Streit stehende Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung demnach für eine Beförderung in ein höherwertiges richterliches Beförderungsamt zwar nützlich, aber nicht zwingend, so muss die Auswahl für ihre Vergabe auch nicht aus Gründen der rechtlichen Vorwirkung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgen (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2018 - 1 WB 40/17 - juris Rn.24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 2 B 11406/18

    Stellenbesetzung; Beförderung eines Beamten auf die Funktionsstelle eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Der in dieser Vorschrift verankerte Bewerbungsverfahrensanspruch beschränkt sich grundsätzlich auf die unmittelbare Vergabe eines Amts im statusrechtlichen Sinn (Beförderung) und auf die einer solchen vorgelagerte Auswahlentscheidung, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende (statusverändernde) Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die (statusverändernde) Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 15 m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 8.1.2019 - 2 B 11406/18 - juris Rn. 4).

    Ein bloßer Vorteil der sich aus der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ergibt, begründet nicht deren Höherwertigkeit und damit "Förderlichkeit" (vgl. dazu OVG RhPf, B.v. 8.1.2019 - 2 B 11406/18 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Diejenigen Bewerber, für die die angestrebte Stelle - wie hier - eine bloße Änderung des Aufgabenbereiches, eine ämtergleiche Umsetzung, eine Abordnung oder eine den Status nicht berührende Versetzung bedeuten würde, können sich dagegen nicht auf die Garantien des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG berufen (BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Ein (allgemeiner) Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ausübung dieses Organisationsermessens im Hinblick auf ihre Bewerbung steht der Klägerin nicht zu, denn ein solcher Anspruch besteht nicht losgelöst von einer subjektiven Rechtsposition quasi für sich selbst (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 17 m.w.N.;… U.v. 19.11.2015 - 2 a 6.13 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Das enthebt ihn aber bei einer Verletzung rechtlichen Gehörs nicht von der auch sonst bestehenden Obliegenheit, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, B.v. 17.7.2003 - 7 B 62.03 - BayVBl 2004, 412;… BayVGH, B.v. 20.8.2010 - 6 ZB 10.1023 - juris Rn. 13;… B.v. 28.7.2015 - 6 ZB 15.410 - juris Rn. 17;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, Rn. 20 zu § 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Zum anderen lässt die nach § 65 Abs. 2 VwGO erfolgte (notwendige) Beiladung der erfolgreichen Mitbewerberin entgegen der Auffassung der Klägerin keineswegs den Schluss zu, das Verwaltungsgericht habe - zunächst - keine Zweifel an der Zulässigkeit der Klage gehabt; denn grundsätzlich kann die notwendige Beiladung nicht vom Erfolg des Rechtsmittels abhängig gemacht werden (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019 § 65 Rn. 16; vgl. auch BVerwG, U.v. 28.9.2021 - 9 A 12.20 - juris) d.h. sie kann auch dann nicht unterbleiben, wenn das Gericht die Klage für unzulässig hält (…vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 65 Rn. 27).
  • BVerwG, 11.07.2022 - 2 B 31.21

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungspflichten eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2022 - 2 B 31.21 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 6 ZB 15.410

    Bundesbeamtenrecht; ladungsfähige Anschrift; keine Unmöglichkeit oder …

  • VGH Bayern, 20.08.2010 - 6 ZB 10.1023

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Straßenentwässerung; beitragsfähiger …

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2314/15

    Verletzung subjektiver Rechte eines Beamten bei einer Auswahl unter Bewerbern um …

  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 6 ZB 15.2114

    Auswahlentscheidung an Hand eines konstitutiven Anforderungsprofils

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 3 ZB 20.1834

    Keine Klagebefugnis für ämtergleiche Umsetzung

  • VG München, 07.04.2022 - M 5 K 21.3056

    Unzulässigkeit einer Klage betreffend ein Interessenbekundungsverfahren mangels …

  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 6 CE 22.2566

    Übertragung eines gebündelten Dienstpostens unterliegt grundsätzlich nicht der …

    Rn. 41 a) Dienstpostenvergaben sind - ebenso wie Entscheidungen über den Abbruch eines eingeleiteten Auswahlverfahrens - ausnahmsweise dann an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen, wenn es sich um vorgelagerte Auswahlentscheidungen handelt, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 14;… U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 15;… U.v. 23.3.2021 - 2 VR 5.20 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.8.2022 - 6 ZB 22.1332 - juris Rn. 8).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Dienstherr dies in einer speziellen Ausschreibung erkennen lässt oder in ständiger Verwaltungspraxis die Wahrnehmung von mit dem Dienstposten verbundenen Funktionen im Rahmen späterer Beförderungsentscheidungen besonders berücksichtigt oder sogar voraussetzt (…vgl. BVerwG, B.v. 7.12.2016 - 1 WDS-VR 4.16 - juris Rn. 31;… B.v. 1.3.2018 - 1 WB 40.17 - juris Rn. 23;… VGH BW, B.v. 16.12.2019 - 4 S 2980/19 - juris Rn. 16;… OVG NW, B.v. 9.7.2021 - 1 A 24/18 - juris Rn. 61;… B.v. 5.9.2022 - 6 A 2306/20 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 4.8.2022 - 6 ZB 22.1332 - juris Rn. 8, 11).

    Ist der Einsatz auf dem ausgeschriebenen Dienstposten für eine spätere Beförderung zwar nützlich, aber nicht zwingend, muss die Auswahl für die Vergabe auch nicht gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgen (…vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 1 WB 40.17 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 4.8.2022 - 6 ZB 22.1332 - juris Rn. 13 ff., 16).

  • VG Augsburg, 16.03.2026 - Au 9 K 25.2210

    Allgemeine Leistungsklage auf Vornahme der Badegewässereinstufung, fehlende …

    Rn. 26 Da dem Kläger damit die von ihm in Anspruch genommene Rechtsposition - Anspruch gegen die Beklagte auf Bestimmung als Badegewässer gemäß den §§ 1-3 BayBadeGewV - nach keiner Betrachtungsweise zusteht, war die Klage insoweit bereits mangels erforderlicher Klagebefugnis abzuweisen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 4.8.2022 - 6 ZB 22.1332 - juris Rn. 7;… B.v. 1.3.2021 - 3 ZB 20.1834 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 14.08.2025 - Au 9 E 25.2211

    Vorläufiger Rechtsschutz, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, …

    Rn. 13 Damit besteht die vom Antragsteller für sich in Anspruch genommene Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise, sodass es dem Antragsteller an der für die Klage- und Antragserhebung erforderlichen Klagebefugnis mangelt (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 4.8.2022 - 6 ZB 22.1332 - juris Rn. 7;… B.v. 1.3.2021 - 3 ZB 20.1834 - juris Rn. 4).
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