Rechtsprechung
| EuGH, 20.06.1985 - 64/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Queenborough Rolling Mill Company / Kommission
1 . EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - AUSFÜHRUNG VON LIEFERVERTRAEGEN - KEIN RECHTFERTIGUNGSGRUND
- EU-Kommission
Queenborough Rolling Mill Company / Kommission
- Wolters Kluwer
1. EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - AUSFÜHRUNG VON LIEFERVERTRAEGEN - KEIN RECHTFERTIGUNGSGRUND; ( EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 58 ); 2. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - HANDLUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - AUSFÜHRUNG VON LIEFERVERTRAEGEN - KEIN RECHTFERTIGUNGSGRUND
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Stahl - Erzeugungsquotenregelung - Geldbuße bei Überschreitung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
- EuGH, 20.06.1985 - 64/84
- EuGH, 11.07.1985 - 64/84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 16.11.1983 - 188/82
Thyssen AG / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.06.1985 - 64/84
21 WIE SICH AUS DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ERGIBT ( S. DIE URTEILE VOM 16. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 188/82 , THYSSEN/KOMMISSION , SLG. 1983, 3721 , UND VOM 29. FEBRUAR 1984 IN DER RECHTSSACHE 270/82 , ESTEL/KOMMISSION , SLG. 1984, 1195 ), HAT DIE BEFUGNIS DER KOMMISSION NACH ARTIKEL 58 EGKS-VERTRAG IN VERBINDUNG MIT DEN ZU SEINER DURCHFÜHRUNG ERLASSENEN ENTSCHEIDUNGEN , AUFGRUND DEREN DIE KOMMISSION BEI ALLEN QUOTENÜBERSCHREITUNGEN IN DER REGEL EINE GELDBUSSE IN HÖHE VON 75 ECU JE TONNE FESTSETZT , NICHT ZU EINEM VÖLLIGEN AUTOMATISMUS GEFÜHRT. - EuGH, 12.07.1984 - 81/83
Busseni / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.06.1985 - 64/84
DIE AUSWIRKUNGEN DIESER KRISE TREFFEN ALLE UNTERNEHMEN UNABHÄNGIG VON IHREM STANDORT UND IHREM JEWEILIGEN ENTWICKLUNGSSTAND , IHRER STRUKTUR , DEM ENTWICKLUNGSSTAND UND DER AUSLASTUNG DER PRODUKTIONSKAPAZITÄTEN ( S. DIE URTEILE VOM 12. JULI 1984 IN DER RECHTSSACHE 81/83 , BUSSENI/KOMMISSION , SLG. 1984, 2951 , UND VOM 12. DEZEMBER 1983 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 31, 138 UND 204/82 , METALLURGIKI HALYPS , SLG. 1983, 4193 ). - EuGH, 13.12.1984 - 78/83
Usinor / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.06.1985 - 64/84
16 IM ÜBRIGEN IST IN DIESEM ZUSAMMENHANG AUF DIE STÄNDIGE RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( S. DIE URTEILE VOM 13. DEZEMBER 1984 IN DER RECHTSSACHE 78/83 , USINOR/KOMMISSION , SLG. 1984, 4177 , UND VOM 12. JULI 1984 IN DER RECHTSSACHE BUSSENI , A. A. O.) ZU VERWEISEN , WONACH EIN KLAEGER IM RAHMEN EINER ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN EINE EINZELFALLENTSCHEIDUNG GEMÄSS ARTIKEL 33 EGKS-VERTRAG SICH NICHT AUF DIE RECHTSWIDRIGKEIT EINER ANDEREN EINZELFALLENTSCHEIDUNG BERUFEN KANN , DEREN ADRESSAT ER IST UND DIE BESTANDSKRÄFTIG GEWORDEN IST.
- EuGH, 16.02.1982 - 276/80
Ferriera Padana / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.06.1985 - 64/84
NACHDEM DIE KOMMISSION DIE EINFÜHRUNG EINER ALLGEMEINEN QUOTENREGELUNG BESCHLOSSEN HATTE , DURFTE SIE NÄMLICH AUFGRUND EBEN DIESES SOLIDARITÄTSGRUNDSATZES WEDER ZWISCHEN INTEGRIERTEN UNTERNEHMEN UND VERARBEITENDEN UNTERNEHMEN ODER MONOPRODUZENTEN UNTERSCHEIDEN ( S. URTEIL VOM 16. FEBRUAR 1982 IN DER RECHTSSACHE 276/80 , FERRIERE PADANA/KOMMISSION , SLG. 1982, 517 ) NOCH DEM EINZELNEN UNTERNEHMEN EINE MINDESTPRODUKTION NACH MASSGABE SEINER EIGENEN RENTABILITÄTSKRITERIEN ODER SEINER AUFTRAGSEINGÄNGE ZUSICHERN. - EuGH, 29.02.1984 - 270/82
Estel / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.06.1985 - 64/84
21 WIE SICH AUS DER STÄNDIGEN RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ERGIBT ( S. DIE URTEILE VOM 16. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 188/82 , THYSSEN/KOMMISSION , SLG. 1983, 3721 , UND VOM 29. FEBRUAR 1984 IN DER RECHTSSACHE 270/82 , ESTEL/KOMMISSION , SLG. 1984, 1195 ), HAT DIE BEFUGNIS DER KOMMISSION NACH ARTIKEL 58 EGKS-VERTRAG IN VERBINDUNG MIT DEN ZU SEINER DURCHFÜHRUNG ERLASSENEN ENTSCHEIDUNGEN , AUFGRUND DEREN DIE KOMMISSION BEI ALLEN QUOTENÜBERSCHREITUNGEN IN DER REGEL EINE GELDBUSSE IN HÖHE VON 75 ECU JE TONNE FESTSETZT , NICHT ZU EINEM VÖLLIGEN AUTOMATISMUS GEFÜHRT. - EuGH, 15.12.1983 - 31/82
Metallurgiki Halyps / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.06.1985 - 64/84
DIE AUSWIRKUNGEN DIESER KRISE TREFFEN ALLE UNTERNEHMEN UNABHÄNGIG VON IHREM STANDORT UND IHREM JEWEILIGEN ENTWICKLUNGSSTAND , IHRER STRUKTUR , DEM ENTWICKLUNGSSTAND UND DER AUSLASTUNG DER PRODUKTIONSKAPAZITÄTEN ( S. DIE URTEILE VOM 12. JULI 1984 IN DER RECHTSSACHE 81/83 , BUSSENI/KOMMISSION , SLG. 1984, 2951 , UND VOM 12. DEZEMBER 1983 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 31, 138 UND 204/82 , METALLURGIKI HALYPS , SLG. 1983, 4193 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-413/08
Lafarge / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - …
{FN:65} - Urteil vom 20. Juni 1985 (64/84, Slg. 1985, 1829).
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Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.1985 - 64/84 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
- EuGH, 20.06.1985 - 64/84
- EuGH, 11.07.1985 - 64/84
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE …
19: - Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtsachen 60 und 64/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 26) und vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-60/00
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN HAT EIN DRITTSTAATSANGEHÖRIGER EHEGATTE EINES …
24: - Urteil in der Rechtssache C-370/90 (zitiert in Fußnote 3), Randnr. 23.25: - Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 64/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 26) und vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28).
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Rechtsprechung
| FG Saarland, 12.07.1984 - I 64/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Queenborough Rolling Mill Company Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Stahl - Erzeugungsquotenregelung - Geldbuße bei Überschreitung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
- EuGH, 20.06.1985 - 64/84
- EuGH, 11.07.1985 - 64/84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- EuGH, 30.11.1983 - 234/82
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Aus einer Antwort der Kommission in der Rechtssache 234/82 (Fernere di Roè Volciano, Urteil vom 30. November 1983, Slg. 1983, 3921) ergebe sich, daß der Betrag von 75 ECU auf der Grundlage eines typischen integrierten Unternehmens so festgelegt worden sei, daß einem integrierten Unternehmen der Vorteil einer Produktionsüberschreitung genommen werde.Außerdem sei dasselbe Argument bereits in den Urteilen vom 30. November 1983 in der Rechtssache 234/82 (Roe Volciano, Slg. 1983, 3921) und in der Rechtssache 235/83 (San Carlo, Slg. 1983, 3949) abgehandelt worden.
In der Erwiderung behauptet die Klägerin, bei ihren Berechnungen von demselben Grundkriterium ausgegangen zu sein, das die Kommission in der Rechtssache 234/82 (Urteil vom 30. November 1983, Fernere di Roe Volciano/Kommission, Slg. 1983, 3921, 3933) selbst benutzt habe.
- EuGH, 19.10.1983 - 179/82
Lucchini / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Oktober 1983 in der Rechtssache 179/82 (Lucchini, Slg. 1983, 3083) ausdrücklich anerkannt worden.Zur Verteidigung der Kommission 7M ihrer Verteidigung verweist die Kommission erstens darauf, daß der Gerichtshof in Randnummer 7 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 19. Oktober 1983 in der Rechtssache 179/83 (Lucchini, Slg. 1983, 3083) den allgemeinen Regelsatz, außer in Ausnahmefällen, die eine Abweichung rechtfertigten, ausdrücklich gebilligt habe.
- EuGH, 30.11.1983 - 235/82
Ferriere San Carlo / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Außerdem sei dasselbe Argument bereits in den Urteilen vom 30. November 1983 in der Rechtssache 234/82 (Roe Volciano, Slg. 1983, 3921) und in der Rechtssache 235/83 (San Carlo, Slg. 1983, 3949) abgehandelt worden.Viertens meint die Kommission, eine Bindung des Bußgeldsatzes an den Mehrwert sei vom Gerichtshof bereits in Randnummer 35 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 30. November 1983 in der Rechtssache 235/82 (San Carlo, Slg. 1983, 3949) abgelehnt worden.
- EuGH, 03.03.1982 - 14/81
Alpha Steel / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Die Kommission verweist zunächst auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 276/80 (Padana, Sig. 1982, 517) und in den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81 (Halyvourgiki Hellenild, Sig. 1982, 593) und vom 3. März 1983 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel, Slg. 1982, 749), wonach selbst ein kleines verarbeitendes Unternehmen, das Monoproduzent sei, der gesamten Produktionsquotenregelung unterworfen sei. - EuGH, 13.12.1984 - 78/83
Usinor / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Für Ihre Beurteilung der Begründetheit dieser Rüge scheint mir vor allem die Frage von Bedeutung, ob die Randnummern 10 und 11 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 78/83 (Usinor, Slg. 1984, 4177), das nach der mündlichen Verhandlung in der vorliegenden Rechtssache ergangen ist, diese Rüge der Klägerin durch analoge Anwendung stützen können. - EuGH, 16.02.1982 - 276/80
Ferriera Padana / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Die Kommission verweist zunächst auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 276/80 (Padana, Sig. 1982, 517) und in den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81 (Halyvourgiki Hellenild, Sig. 1982, 593) und vom 3. März 1983 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel, Slg. 1982, 749), wonach selbst ein kleines verarbeitendes Unternehmen, das Monoproduzent sei, der gesamten Produktionsquotenregelung unterworfen sei. - EuGH, 12.07.1984 - 81/83
Busseni / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Im Anschluß daran führt die Kommission aus, Artikel 14 gelte nicht für die Festsetzung von Geldbußen, was auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folge, insbesondere aus seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83 (Busseni, Slg. 1984, 2951). - EuGH, 16.02.1984 - 76/83
Boël / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Die Kommission verweist dagegen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf das Urteil vom 16. Februar 1984 in der Rechtssache 76/83 (Boel, Sig. 1984, 859), wonach die vorher nicht angefochtenen individuellen Entscheidungen über die Festsetzung, Anpassung oder Ablehnung der Anpassung von Produktionsquoten nicht im Rahmen einer Klage auf Aufhebung der Bußgeldentscheidung angegriffen werden könnten. - EuGH, 27.09.1984 - 235/83
Mulligan / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Außerdem sei dasselbe Argument bereits in den Urteilen vom 30. November 1983 in der Rechtssache 234/82 (Roe Volciano, Slg. 1983, 3921) und in der Rechtssache 235/83 (San Carlo, Slg. 1983, 3949) abgehandelt worden.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1985 - 240/82
Stichting Sigarettenindustrie und andere gegen Kommission der Europäischen …
Im Zusammenhang mit einer Bemerkung der Kommission zu den divergierenden Anforderungen, die an die Verhängung von Geldbußen im Stahlsektor einerseits und an die Wettbewerbspolitik andererseits zu stellen sind, werde ich auf die insoweit bestehenden relevanten Unterschiede in meinen Schlußanträgen vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 64/84 (Queenborough Rolling Mills) noch zurückkommen.
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