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   OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04   

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https://dejure.org/2005,4542
OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04 (https://dejure.org/2005,4542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2005 - 7 U 97/04 (https://dejure.org/2005,4542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 7 U 97/04 (https://dejure.org/2005,4542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses für ein sicherungsübereignetes Flugzeug; Folgen einer eigenkapitalersetzenden Eigenschaft des einer Sicherungsübereignung zugrunde liegenden Darlehens; Darlehen als kapitalersetzende Leistung; Geltung der Vorschriften über ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 32; ; GmbHG § ... 32 a Abs. 1; ; GmbHG § 32 a Abs. 3; ; GmbHG § 32 a Abs. 3 Satz 1; ; GmbHG § 46 Nr. 6; ; InsO § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 170 Abs. 1; ; AktG §§ 15 ff.; ; BbgSpkG § 1 Abs. 1; ; BbgSpkG § 3 Abs. 1; ; BbgSpkG § 3 Abs. 2; ; BbgSpkG § 27 Abs. 3; ; ZPO § 530

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 32a, 46; AktG § 15; InsO §§ 170, 51; BbgSpkG §§ 1, 3, 16 ff
    Darlehen einer Sparkasse an kreditunwürdige GmbH, an der der gewährtragende Landkreis beteiligt ist, als Eigenkapitalersatz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 184
  • WM 2006, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    Eine solche wirtschaftliche Einheit zwischen Gesellschafter und kreditgebendem Dritten ist nicht allein in den Fällen einer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit anzunehmen; es kommt im Hinblick auf die Verantwortung für die Unternehmensfinanzierung nämlich nicht darauf an, wie die Verbindung rechtstechnisch ausgestaltet ist, so dass etwa auch eine Gebietskörperschaft sich mittels einer von ihr abhängigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft an einer GmbH beteiligen und auf diese Weise bestimmen kann, ob die Gesellschaft mit Eigenkapital oder gesellschaftereigenem Fremdkapital ausgestattet werden soll (BGHZ 105, 168/177).

    Selbst wenn die Klägerin objektiv nichts anderes als ein Kreditgeber sein wollte, hat sie als zum Kreis der "Dritten" im Sinne von § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG gehörender (mittelbarer) Gesellschafter im Falle der Kreditunwürdigkeit der Insolvenzschuldnerin mit ihrem Finanzierungsbeitrag die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Unternehmensfinanzierung zu tragen, die es verbietet, eine beabsichtigte Finanzhilfe für die unterkapitalisierte Gesellschaft zum Nachteil der Gläubiger statt durch objektiv gebotene Einbringung haftenden Kapitals durch eine andere weniger riskant erscheinende Finanzierungsart zu erbringen (vgl. BGHZ 105, 168/176).

    Allein eine rechtlich verbindliche Verpflichtung der Gesellschafter zum - laufenden - Verlustausgleich könnte der Gesellschaft zu einer Kreditwürdigkeit verhelfen, wenn dadurch sicher gestellt würde, dass genügend Kapital zur Verfügung steht, um die - gegebenenfalls über mehrere Jahre laufenden - Tilgungsverpflichtungen erfüllen zu können (vgl. dazu BGHZ 105, 168/181-183).

    Der BGH hat zwar die Frage, ob ein Gesellschafter der Umqualifizierung früher gegebener Finanzhilfen, die er über den Eintritt der Krise hinaus in der Gesellschaft belassen hat, entgehen kann, indem er sich darauf beruft, er habe von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nichts gewusst und nichts wissen müssen, bisher nicht entschieden (BGHZ 105, 168/186; BGH ZIP 1992, 616).

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99

    Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    (BGHZ 81, 311/315; BGH ZIP 1999, 1314; BGH ZIP 2001, 115).

    Mit einem Gesellschafter in diesem Sinne einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist ein Unternehmen immer dann, wenn der Gesellschafter an ihm maßgeblich beteiligt ist, also dessen Geschicke bestimmen und durch Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG Weisungen an dessen Geschäftsführung - etwa zur Vergabe an Krediten an die Gesellschaft, an der er ebenfalls als Gesellschafter beteiligt ist - durchsetzen kann; dazu genügt in der Regel eine Beteiligung an der leistenden Gesellschaft von mehr als 50 Prozent (BGH ZIP 2001, 115).

  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    Bei eigenkapitalersetzendem Charakter einer Darlehensgewährung kann der Insolvenzverwalter gegenüber dem Anspruch auf abgesonderte Befriedigung unmittelbar den Einwand des § 32 a GmbHG erheben, ohne dass es der Anfechtung der Sicherung oder der Einrede der Anfechtbarkeit bedürfte (BGH NJW 1996, 3203/3205).

    Ob eine Finanzierungshilfe des (mittelbaren) Gesellschafters als eigenkapitalersetzend zu werten ist, richtet sich grundsätzlich allein nach den dafür maßgeblichen objektiven Voraussetzungen; auf die Beweggründe des (mittelbaren) Gesellschafters kommt es nicht an (BGH NJW 1996, 3203/3204).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    (BGHZ 81, 311/315; BGH ZIP 1999, 1314; BGH ZIP 2001, 115).
  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    (BGHZ 81, 311/315; BGH ZIP 1999, 1314; BGH ZIP 2001, 115).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    Dazu bedarf es der Feststellung, dass das Darlehen außer von der Kreditgeberin allgemein auf dem Kapitalmarkt nicht zu haben war (BGH ZIP 1987, 1541 - zitiert nach juris).
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 168/91

    Eigenkapitalersetzender Charakter eines selbständigen Schuldversprechens bei GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04
    Der BGH hat zwar die Frage, ob ein Gesellschafter der Umqualifizierung früher gegebener Finanzhilfen, die er über den Eintritt der Krise hinaus in der Gesellschaft belassen hat, entgehen kann, indem er sich darauf beruft, er habe von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nichts gewusst und nichts wissen müssen, bisher nicht entschieden (BGHZ 105, 168/186; BGH ZIP 1992, 616).
  • OLG Hamburg, 18.05.2012 - 14 U 138/10

    Schadensersatzanspruch eines Insolvenzverwalters gegen Konsortialbanken wegen

    Dies trifft auch auf Rechtshandlungen Dritter zu, die mit dem Gesellschafter eine wirtschaftliche Einheit bilden, wie es bei Unternehmen der Fall sein kann, die im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit einem Gesellschafter oder einer Gesellschaft verbunden sind (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 12.01.2005, Az.: 7 U 97/04).
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   OLG Hamburg, 29.11.2005 - 7 U 97/04   

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OLG Hamburg, 29.11.2005 - 7 U 97/04 (https://dejure.org/2005,34684)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2005 - 7 U 97/04 (https://dejure.org/2005,34684)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2005 - 7 U 97/04 (https://dejure.org/2005,34684)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr für die Verbreitung von, eine Zigarettenmarke betreffenden Werbeanzeigen in einem Wochenmagazin und in einer Tageszeitung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verletzung eines Namens; Bemessung eines ...

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