GmbH-Gesetz
Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34) |
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
Rechtsprechung zu § 32 GmbHG
61 Entscheidungen zu § 32 GmbHG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 111/20
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 110/20
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 112/20
Kenntnis der Nichtschuld bei Dividendenzahlung im Schneeballsystem
- FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09
Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und ...
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Geltung des Halbabzugsverbots bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises
- FG Köln, 15.08.2007 - 4 K 1873/04
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes aus der Auflösung einer ...
- BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen ...
- ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01
Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Klage gegen den Konkursverwalter ...
- FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04
Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine ...