GmbH-Gesetz
| Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34) |
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Rechtsprechung zu § 20 GmbHG
55 Entscheidungen zu § 20 GmbHG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20
Pflicht zur Leistung der Einlage in eine GmbH nach einer Stammkapitalerhöhung und ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21
Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden ...
- FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
Einkommensteuer - Führt die Weiterleitung des Erlöses aus der Veräußerung eines ...
- OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 19 U 216/03
Neues Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren: Erstmalige Erhebung der Einrede ...
- FG Hessen, 02.08.2001 - 4 K 1065/00
Stammeinlage; Forderung; Zinslos; Stundung; Verzugszins; Verdeckte ...
- OLG Brandenburg, 17.01.2001 - 7 U 151/00
Bemessung der Berufungsbeschwer bei allein weiterverfolgter Zinsforderung; Zinsen ...
- FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00
Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 ...
- OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer ...
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.1999 - 2 K 129/97
- FG München, 14.10.1996 - 7 K 3985/94
Qualifizierung ausstehender Stammeinlagen und Aufgelder als Besitzposten ; ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 20 GmbHG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 288 (Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden)