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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43850
OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18.OVG (https://dejure.org/2020,43850)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18.OVG (https://dejure.org/2020,43850)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18.OVG (https://dejure.org/2020,43850)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 3 MRK, Art 4 EUGrdRCh
    Unzulässigkeitsentscheidung; Rückführung eines anerkannt Schutzberechtigten nach Italien zulässig; kein Abschiebungsverbot

  • esovgrp.de

    AsylG § 29,AsylG § 29 Abs 1,AsylG § 29 Abs 1 Nr 2,EMRK Art 3,EuGrdCh Art 4
    Abschiebung, Alimentierung, anerkannter Schutzberechtigter, Anlass, Arbeit, Arbeitskraft, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsstelle, Asylbewerber, Asylrecht, Bedingung, Beschäftigung, Drittstaat, Ersatz, Europäische Union, Flüchtling, internationaler Schutz, Italien, ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, GR-Charta Art. 4, EMRK Art. 3, AufenthG § 60 Abs. 5
    Italien, internationaler Schutz in EU-Staat, Berufung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 1 Abs 1; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3; AufenthG 2004, § 60a Abs 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Eritrea: Dublin Italien: Erfolgreiche Berufung; Unzulässiger Asylantrag; Schutzberechtigter in Italien; Keine Abschiebungsverbote

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, kein Abschiebungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zuerkennung des subsidiären Schutzes eines Staatsangehörigen Eritreas in Italien hinsichtlich Zulässigkeit des gestellten Asylantrags in Deutschland; Abschiebungsverbot wegen Drohens einer ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (130)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses System in der Praxis auf größere Funktionsstörungen in einem Mitgliedstaat stößt, so dass ein ernsthaftes Risiko besteht, dass Personen bei einer Überstellung dorthin in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten unvereinbar ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 82 f.).

    Das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht ist daher, falls es über Angaben verfügt, die die betreffende Person zum Nachweis des Vorliegens eines derartigen Risikos vorgelegt hat, verpflichtet, auf ausreichender Grundlage unter Beachtung der Bedeutung der Grundrechte zu würdigen, ob systemische, allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 90; …sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, Hamed -, Rn. 38; beide juris).

    Die Schwelle wird selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der Person gekennzeichneten Situationen dann nicht erreicht, wenn sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, auf Grund derer sich die Person in einer Lage befindet, die einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkommt (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim -, Rn. 89 - 91; und - C-163/17, Jawo -, Rn. 91 - 93; beide juris).

    Der Gerichtshof hat betont, für ein Gericht bestehe nur Anlass für eine solche Überprüfung und die Einschätzung, ob daraus das Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK erwächst, "falls es über Angaben verfügt, die die betreffende Person zum Nachweis des Vorliegens eines derartigen Risikos vorgelegt hat" (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 90;… und - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 88; …sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, Hamed -, Rn. 38; alle juris).

  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 2017 (1 C 9/16) und 8. Juni 2017 (1 B 33/17) ab.

    Der Rückführung des Klägers nach Italien stehen keine Abschiebungsverbote entgegen (2.); diese Prüfung hätte das Verwaltungsgericht selbst vornehmen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9/16 -, juris, Rn. 10).

    Rn. 61 So durfte die Abschiebungsandrohung nach Italien trotz fehlender Verneinung der Abschiebungsverbote ergehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9/16 -, juris, Rn. 10).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Rn. 32 Einem Mitgliedstaat ist es nur dann verboten, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, weil dem Betroffenen zuvor in einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn dort erwarten, ihn der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC, dem Art. 3 EMRK entspricht, aussetzen würden (vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, Hamed -, juris, Rn. 43).

    Das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht ist daher, falls es über Angaben verfügt, die die betreffende Person zum Nachweis des Vorliegens eines derartigen Risikos vorgelegt hat, verpflichtet, auf ausreichender Grundlage unter Beachtung der Bedeutung der Grundrechte zu würdigen, ob systemische, allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 90; sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, Hamed -, Rn. 38; beide juris).

    Der Gerichtshof hat betont, für ein Gericht bestehe nur Anlass für eine solche Überprüfung und die Einschätzung, ob daraus das Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK erwächst, "falls es über Angaben verfügt, die die betreffende Person zum Nachweis des Vorliegens eines derartigen Risikos vorgelegt hat" (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 90;… und - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 88; sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, Hamed -, Rn. 38; alle juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Die Schwelle wird selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der Person gekennzeichneten Situationen dann nicht erreicht, wenn sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, auf Grund derer sich die Person in einer Lage befindet, die einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkommt (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim -, Rn. 89 - 91;… und - C-163/17, Jawo -, Rn. 91 - 93; beide juris).

    Der Gerichtshof hat betont, für ein Gericht bestehe nur Anlass für eine solche Überprüfung und die Einschätzung, ob daraus das Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK erwächst, "falls es über Angaben verfügt, die die betreffende Person zum Nachweis des Vorliegens eines derartigen Risikos vorgelegt hat" (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, Rn. 90; und - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 88; …sowie Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, Hamed -, Rn. 38; alle juris).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Eine behördliche Befristung des früher kraft Gesetzes eintretenden Einreiseverbots ist jedoch so zu verstehen, dass damit ein Einreiseverbot von bestimmter Dauer angeordnet wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 -, juris, LS 1, S. 2).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18

    Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Gleichwohl kommt eine Korrektur nicht in Betracht, da die zu lange Ausreisefrist für den Kläger vorteilhaft ist und ihn nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Denn Art. 3 EMRK ist nicht so zu verstehen, dass er die Konventionsstaaten verpflichtet, Flüchtlingen generell das Recht auf eine Wohnung oder auf finanzielle Unterstützung in bestimmtem Umfang zu gewähren (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - 29217/12, Tarakhel -, beck-online, Rn. 95).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Sie stützte die Ablehnung des Asylantrags des Klägers als unzulässig auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Durchführung eines erneuten Asylverfahrens unzulässig sei, wenn dem Ausländer bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden sei (vgl. Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18

    Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Es gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit; die für die Gefahr sprechenden Umstände müssen ein größeres Gewicht haben als diejenigen, die dagegensprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 17. März 2020 - 7 A 10903/18.OVG -, juris, Rn. 34, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2016 - 20 B 15.30008

    Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Bundesamtes, keine sachliche Prüfung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
    Deshalb ist § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG anzuwenden, auch weil der Gesetzgeber insoweit keine Übergangsregelung (vgl. § 87c AsylG) getroffen hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 20 B 15.30008 -, juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 33.17

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

    Rn. 19 Sie trägt vor: Zur Begründung werde auf die Ausführungen im angefochtenen Urteil und auf die Darlegungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im rechtskräftigen Urteil vom 14. September 2020 - A 9 K 3639/18 -, das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2020 - A 19 K 5758/18 -, das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2020 - M 13 K 17.45 837 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 28. Januar 2021 - 8 K 6487/17.GI.A - sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 - hingewiesen.

    Rn. 158 vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, juris, Rn. 45,.

    Rn. 170 vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, juris,.

    Rn. 172 vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, juris, Rn. 49,.

  • VG Saarlouis, 01.02.2023 - 3 K 1141/22

    Personen mit einem Schutzstatus in Italien erhalten in Italien eine medizinische …

    Dies wird auch durch die Rechtsprechung bestätigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2020, 7 A 11038/18; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.12.2018, 10 LB 201/18 und Urteil vom 06.04.2018 10 LB 109/18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2019, A 4 S 749/19; VG Trier, Beschluss vom 10.08.2021, 6 L 2641/21, Urteil vom 21.06.2021; 6 K 1741/20.TR und Urteil vom 05.11.2020 7 K 296/20.TR; VG Augsburg, Urteil vom 23.07.2021, Au 4 K 20.31273 und Beschluss vom 04.06.2021, Au 5 S 21.50092; VG Berlin, Urteil vom 19.05.2021, 28 K 84.18.A; VG Braunschweig, Urteil vom 17.05.2021, 5 A 524/18; VG München, Urteil vom 03.03.2021, M 11 K 17.44183 und Urteil vom 06.11.2020, M 15 K 20.32737; VG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2021, A 4 K 1044/20 und Urteil vom 15.10.2020, A 19 K 5758/18; VG Gießen, Urteil vom 28.01.2021, 8 K 6487/17.GI.A; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2021, 10 A 577/19; VG Würzburg, Urteil vom 10.11.2020, W 10 K 19.50432, Urteil vom 05.11.2020, W 10 K 19.50434, Urteil vom 05.02.2019, W 4 K 17.32614 und Urteil vom 04.02.2019; W 8 K 18.32181; VG Karlsruhe, Bescheid vom 27.10.2020, A 3 K 12299/17 und Urteil vom 14.09.2020, A 9 K 3639/18; VG Magdeburg, Urteil vom 20.10.2020, 7 A 60/20 MD; VG Cottbus, Urteil vom 26.08.2020 und Urteil vom 07.05.2019,5 K 811/14.A; VG B-Stadt (Breisgau), Urteil vom 19.08.2020, A 10 K 3159/18; VG Göttingen, Urteil vom 04.08.2020, 3 A 232/17 und Urteil vom 15.10.2018, 3 A 745/17; VG Arnsberg, Urteil vom 09.07.2020, 5 K 2904/18.A und Urteil vom 12.09.2019, 5 K 5990/17.A; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26.02.2020, 1a K 887/18.A; VG Münster, Urteil vom 28.11.2019, 10 K 2034/18.A; VG Osnabrück, Beschluss vom 14.10.2019, 4 B 47/19; VG Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2019, 8 B 154/19; VG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2019, 9 AE 1416/19).

    Es kann von anerkannten Schutzberechtigten erwartet werden, etwaige administrative Hürden zu überwinden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2020, 7 A 11038/18).

    Auch das OVG Rheinland-Pfalz führt an, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für als international schutzberechtigt anerkannte Personen aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Italien und der oftmals wenig qualifizierenden Berufsbildung und mangelnden Sprachkenntnissen zwar schwierig, aber nicht aussichtslos ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2020, 7 A 11038/18).

    Unbeschadet der Vermittlungsmöglichkeiten der SAI-Zentren kann von Schutzberechtigten erwartet werden, in die Regionen zu ziehen, in denen sie auch ohne vorherige Ausbildung Beschäftigungen in der Landwirtschaft und im Tourismus finden können.[Vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18 -, juris][Vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18 -, juris] Davon abgesehen lässt die absehbare Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Italien durchaus erwarten, dass Schutzberechtigte wie der Kläger in Italien bei der gebotenen eigenen Anstrengung Beschäftigungen finden können, die ihren Lebensunterhalt sichern.[Vgl. ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 19.1.2022 - 4 LB 68/17 -, juris][Vgl. ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 19.1.2022 - 4 LB 68/17 -, juris] Zwischen 2020 und 2024 sind im italienischen Wirtschaftssystem über 2, 5 Millionen der heute Beschäftigen zu ersetzen, weil sie das Pensionsalter erreichen oder aus anderen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden.

    Dieser Wert wird zusammen mit der Zunahme (oder Abnahme) der basierend auf den möglichen jährlichen Entwicklungen des Bruttoinlandsprodukts vorhergesehenen Beschäftigten einen Gesamtbedarf zwischen 1, 9 und 2, 7 Millionen Arbeitskräften ergeben.[Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18 -, juris (unter Bezugnahme auf EURES, Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität; Italien, Kurzer Überblick über den Arbeitsmarkt)][Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18 -, juris (unter Bezugnahme auf EURES, Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität; Italien, Kurzer Überblick über den Arbeitsmarkt)] Es ist auch nicht wahrscheinlich, dass sich durch die Corona-Pandemie die Erwerbsmöglichkeiten für Schutzberechtigte in Italien nachhaltig verschlechtern werden.

    Viele kleinere und mittlere Unternehmen könnten mittlerweile nur noch durch die Beschäftigung von Migranten überleben.[Vgl. die Nachweise bei: VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 -, juris][Vgl. die Nachweise bei: VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 -, juris] Vor diesem Hintergrund sieht der Senat jedenfalls bei der Rückkehr von arbeitsfähigen und gesunden anerkannten Schutzberechtigten wie dem Kläger nach Italien kein "real risk" einer folterähnlichen Verelendung mangels hinreichender legaler Arbeitsmöglichkeiten.[Vgl. ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 -, und OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18 -, beide bei juris; vgl. außerdem VGH München, Beschluss vom 4.5.2021 - 6 ZB 21.50026 -, juris, wonach sogar bei einer vulnerablen Personengruppe (Familie mit schwangerer Frau und Kleinkind) keine wesentlichen Gründe für die Annahme bestünden, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien systemische Schwachstellen aufwiesen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh mit sich brächten.][Vgl. ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 -, und OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.2020 - 7 A 11038/18 -, beide bei juris; vgl. außerdem VGH München, Beschluss vom 4.5.2021 - 6 ZB 21.50026 -, juris, wonach sogar bei einer vulnerablen Personengruppe (Familie mit schwangerer Frau und Kleinkind) keine wesentlichen Gründe für die Annahme bestünden, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien systemische Schwachstellen aufwiesen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh mit sich brächten.].

  • VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24

    Statthafte Antragsart bei Ablehnung eines Folgeverfahrens in der seit dem 27. …

    Bei dieser Quote ist aber zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Schutzsuchenden nicht dauerhaft in Italien bleiben und dort arbeiten, sondern in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen will (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020, Az. 7 A 11038/18, juris, Rn. 45).

    Auch kann unbeschadet der Vermittlungsmöglichkeiten der SAI-Zentren von Schutzberechtigten erwartet werden, in die Regionen zu ziehen, in denen sie ohne vorherige Ausbildung Beschäftigungen in der Landwirtschaft und im Tourismus finden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020, Az. 7 A 11038/18, juris, Rn. 45 f.).

    Bei dieser Quote ist nämlich zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Schutzberechtigten nicht dauerhaft in Italien bleiben und dort arbeiten, sondern in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen will (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, juris, Rdnr. 45).

    Im Hinblick auf die positive Entwicklung des italienischen Arbeitsmarktes erscheint es ausgeschlossen, dass eine arbeitsfähige und -willige Person im gesamten Land Italien keine Beschäftigung finden kann (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 45; VG München…, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

    Aus den aktuellen Auskünften ergeben sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Chancen von Schutzberechtigten, ihren Lebensunterhalt in Italien selbstständig zu bestreiten, Obdach zu finden und im Bedarfsfall medizinisch versorgt zu werden, gravierend und nachhaltig verschlechtert hätten (zu diesem Ergebnis kommen etwa auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 52 ff.; VG München…, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

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