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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20   

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https://dejure.org/2021,6220
BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20 (https://dejure.org/2021,6220)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2021 - 7 ABR 16/20 (https://dejure.org/2021,6220)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 (https://dejure.org/2021,6220)
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  • Bundesarbeitsgericht

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    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

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    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

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  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat; Belegschaftsbeschluss; Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat; Belegschaftsbeschluss; Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermöglichung der Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats durch Belegschaftsbeschluss in Unternehmen mit mehreren Betrieben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebe

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Auswirkungen nachfolgender Umstrukturierungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2460
  • NZA 2021, 1337
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (28)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Auch kann die durch Arbeitnehmerbeschluss nach § 3 Abs. 3 BetrVG festgelegte Ordnung nur dann und solange an die Stelle der im Betriebsverfassungsgesetz enthaltenen organisatorischen Bestimmungen treten, wie sie den Anforderungen von § 3 Abs. 3 BetrVG genügt (vgl. zu § 3 Abs. 1 BetrVG BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32, BAGE 144, 290).

    Rn. 56 (a) Die durch Arbeitnehmerbeschluss nach § 3 Abs. 3 BetrVG festgelegte Ordnung kann nur dann und solange das gesetzliche Repräsentationsmodell ersetzen, wie sie den Anforderungen von § 3 Abs. 3 BetrVG genügt (vgl. zu § 3 Abs. 1 BetrVG BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32, BAGE 144, 290).

    Sie eröffnet damit keine Dispositionsbefugnis der Belegschaft zur Festlegung unternehmensübergreifender Repräsentationseinheiten, selbst wenn ein Unternehmen gemeinsam mit einem anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb führt (zu tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 BetrVG bereits BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35, BAGE 144, 290; 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b bb (1) der Gründe, wo die Bildung von unternehmensübergreifenden "Standortbetriebsräten" in einem näher bezeichneten Tarifvertrag als allein nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommend beurteilt worden ist;… so auch Franzen GK-BetrVG 11. Aufl. § 3 Rn. 10;… Fitting BetrVG 30. Aufl. § 3 Rn. 27, 33).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Rn. 51 (aa) In der gesetzlichen - nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Belegschaftsbeschluss nach § 3 BetrVG gewillkürten - Betriebsverfassung behält zwar der Betriebsrat eines im Rahmen einer Verschmelzung von einem anderen Betrieb aufgenommenen Betriebs das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, solange die Identität des Betriebs fortbesteht (vgl. BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B IV 2 a aa der Gründe, BAGE 95, 15).

    Geht die Identität des Betriebs hingegen infolge organisatorischer Änderungen verloren und entsteht dadurch ein neuer Betrieb, endet das reguläre Amt des Betriebsrats (vgl. BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - aaO).

  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit ist ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 23).

    Das verlangt nach einem arbeitgeberübergreifenden Betriebsmittel - wie Personaleinsatz, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (…vgl. nur BAG 20. Februar 2018 - 1 ABR 53/16 - Rn. 11; 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 ff., jeweils mwN).

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (…BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 13; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18;… 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 16;… 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12, BAGE 121, 7).

    Ein Betriebsrat hat das erforderliche Interesse an einer Feststellung nach § 18 Abs. 2 BetrVG ua. dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18;… 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 17).

  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (…BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 13;… 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 16;… 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12, BAGE 121, 7).

    Ein Betriebsrat hat das erforderliche Interesse an einer Feststellung nach § 18 Abs. 2 BetrVG ua. dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (…BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 17).

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Rn. 16 1. Die zu 14., 18. und 19. beteiligten Betriebsräte sind als Antragsteller notwendige Beteiligte (vgl. BAG 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 16).

    Die Beteiligte zu 15. ist als durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffene (vgl. BAG 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 19 mwN) Arbeitgeberin beteiligt.

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Rn. 51 (aa) In der gesetzlichen - nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Belegschaftsbeschluss nach § 3 BetrVG gewillkürten - Betriebsverfassung behält zwar der Betriebsrat eines im Rahmen einer Verschmelzung von einem anderen Betrieb aufgenommenen Betriebs das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, solange die Identität des Betriebs fortbesteht (vgl. BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B IV 2 a aa der Gründe, BAGE 95, 15).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    § 21a Abs. 2 Satz 1 BetrVG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen Betrieb eingegliedert wird und es in dem aufnehmenden Betrieb einen Betriebsrat gibt (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B I der Gründe;… Fitting BetrVG 30. Aufl. § 21a Rn. 14;… Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 21a Rn. 60 ff.).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Das verlangt nach einem arbeitgeberübergreifenden Betriebsmittel - wie Personaleinsatz, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. nur BAG 20. Februar 2018 - 1 ABR 53/16 - Rn. 11;… 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 ff., jeweils mwN).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - …

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
    Sie eröffnet damit keine Dispositionsbefugnis der Belegschaft zur Festlegung unternehmensübergreifender Repräsentationseinheiten, selbst wenn ein Unternehmen gemeinsam mit einem anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb führt (…zu tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 BetrVG bereits BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35, BAGE 144, 290; 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b bb (1) der Gründe, wo die Bildung von unternehmensübergreifenden "Standortbetriebsräten" in einem näher bezeichneten Tarifvertrag als allein nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommend beurteilt worden ist;… so auch Franzen GK-BetrVG 11. Aufl. § 3 Rn. 10;… Fitting BetrVG 30. Aufl. § 3 Rn. 27, 33).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der …

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden …

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19

    1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl …

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 305/94

    Klage auf Eingruppierung in die richtige Vergütungsgrupee des …

  • BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

    Das sind neben den zu 1. bis 3. beteiligten Antragstellern und dem stets - vorliegend zu 6. - beteiligten Arbeitgeber (vgl. hierzu etwa BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 16 mwN, BAGE 174, 269) die zu 4. beteiligte Schwerbehindertenvertretung sowie das zu 5. beteiligte (erste) stellvertretende Mitglied.

    Die Antragstellerin zu 3. ist trotz ihres zwischenzeitlichen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber (und dem damit einhergehenden Erlöschen ihres Amtes) jedenfalls als Antragstellerin weiterhin beteiligt (vgl. zur notwendigen Beteiligung der Antragsteller etwa BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - aaO;… vgl. auch BeckOK ArbR/Roloff Stand 1. September 2024 ArbGG § 83 Rn. 12;… Germelmann/Matthes/Prütting/Spinner ArbGG 10. Aufl. § 83 Rn. 11).

  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 23/24

    Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

    Diese Sperre erfasst auch das kontradiktorische Gegenteil des rechtshängigen Anspruchs, zB negativer Feststellungsantrag nach positivem Feststellungsantrag (BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 76 mwN, BAGE 174, 269).

    Unzulässig wäre daher, im Verhältnis derselben Beteiligten mit einem auf (negative) Feststellung gerichteten Antrag nach § 18 Abs. 2 BetrVG das Gegenteil der bereits zuvor begehrten (positiven) Feststellung zu begehren (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 76, aaO).

  • LAG Hessen, 04.04.2022 - 16 TaBV 135/21

    Voraussetzungen der Errichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2021 -7 ABR 16/20- (Bl. 1172 ff. der Akte) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts teilweise aufgehoben und zurückverwiesen.

    In der hiesigen Entscheidung vom 24. März 2021 -7 ABR 16/20- bekräftige das Bundesarbeitsgericht, dass § 3 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1a Betriebsverfassungsgesetz lediglich die Möglichkeit der Errichtung eines Betriebsrats für ein Unternehmen mit mehreren Betrieben gebe, aber keine Dispositionsbefugnis der Belegschaft zur Festlegung unternehmensübergreifender Repräsentationseinheiten einräume.

    Wie sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. März 2021-7 ABR 16/20-ergebe, könne aus Betriebsvereinbarungen keine Vermutung für das Bestehen eines gemeinsamen Betriebs gezogen werden.

    Dies gilt auch dann, wenn ein gemeinsamer Betrieb mit einem weiteren Unternehmen später wieder aufgelöst wird (Bundesarbeitsgericht 24. März 2021 -7 ABR 16/20- Rn. 57).

    Das verlangt nach einem arbeitgeberübergreifenden Betriebsmittel-wie Personaleinsatz, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (Bundesarbeitsgericht 24. März 2021 -7 ABR 16/20- Rn. 58).

  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 26/24

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht

    Diese Sperre erfasst auch das kontradiktorische Gegenteil des rechtshängigen Anspruchs, zB negativer Feststellungsantrag nach positivem Feststellungsantrag (BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 76 mwN, BAGE 174, 269).

    Unzulässig wäre daher, im Verhältnis derselben Beteiligten mit einem auf (negative) Feststellung gerichteten Antrag nach § 18 Abs. 2 BetrVG das Gegenteil der bereits zuvor begehrten (positiven) Feststellung zu begehren (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 76, aaO).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Betriebsratswahl - Anfechtung - …

    In einem solchen Verfahren sind die jeweiligen Gremien als bestehend zu behandeln und damit beteiligtenfähig (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 16, BAGE 174, 269).

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht nach wie vor ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 174, 269).

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem …

    Dieses von der Rechtsbeschwerde beanstandete - vorübergehende - Fehlen der unmittelbaren demokratischen Legitimation ist jedoch ebenso hinzunehmen wie in anderen Fällen, in denen Arbeitnehmer erst nach der Wahl des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung Belegschaftsmitglieder geworden sind und das Gremium deshalb nicht wählen konnten (vgl. zum Betriebsrat BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 52, BAGE 174, 269).

    Demgemäß kommt § 21a Abs. 2 Satz 1 BetrVG bei der Zusammenfassung von Betrieben nicht zur Anwendung, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen Betrieb eingegliedert wird und es in dem aufnehmenden Betrieb einen Betriebsrat gibt (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 51, BAGE 174, 269; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B I der Gründe).

  • LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22

    Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …

    In einem solchen Verfahren sind die jeweiligen Gremien weiterhin als bestehend zu behandeln (BAG, Beschluss vom 24.03.2021 - Az.: 7 ABR 16/20 - in juris recherchiert).

    Ein Betriebsrat hat das erforderliche Feststellungsinteresse nach § 18 Abs. 2 BetrVG unter anderem auch dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betrieb zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (BAG, Beschluss vom 24.03.2021 - Az.: 7 ABR 16/20 - in juris recherchiert).

  • BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht

    Die Zulässigkeit der Beschwerde ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Beschwerde und deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 27.11.2024 - 7 ABR 30/23

    Betriebsabgrenzungsverfahren - Feststellungsinteresse

    Diese gelten (entsprechend) auch für im Beschlussverfahren erstrebte Feststellungen (…vgl. zB BAG 13. März 2024 - 7 ABR 11/23 - Rn. 31 ff.;… Germelmann/Matthes/Prütting/Spinner 10. Aufl. ArbGG § 81 Rn. 15 mwN) und ebenso für einen Antrag nach § 18 Abs. 2 BetrVG (…ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; vgl. auch BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 26, BAGE 174, 269).

    Damit ist die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 26, BAGE 174, 269).

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2022 - 3 TaBV 31/22

    Keine Nachwirkung eines anderen Tarifvertrags auf Kündigung des …

    Rn. 45 (1) Für den Fall einer tariflichen Regelung nach § 3 Abs. 1 BetrVG ist allgemein anerkannt, dass das gesetzliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationsrecht für die Zeit der normativen Wirkung des Tarifvertrages von diesem verdrängt wird (BAG vom 24.03.2021 - 7 ABR 16/20, juris, Rz. 42;… LAG München vom 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11, juris, Rz. 50;… Fitting, BetrVG, 31. Auflage, § 3 Rn. 84;… Richardi/Maschmann in: Richardi, BetrVG, 17. Auflage, § 3 Rn. 70;… GK-BetrVG/Franzen, 12. Auflage, § 3 Rn. 37;… Preis in: Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Auflage, § 3 Rn. 7;… Löwisch in: Löwisch/Kaiser/Klumpp, BetrVG, 8. Auflage, § 3 Rn. 66;… Düwell/Kloppenburg, BetrVG, 6. Auflage, § 3 Rn. 92;… DKW/Trümmer, BetrVG, 18. Auflage, § 3 Rn. 233;… ErfK/Koch, 23. Auflage, § 3 BetrVG Rn. 2;… HWK/Gaul, 10. Auflage, § 3 BetrVG Rn. 26;… Hohenstatt/Sittard in: Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt, Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, 6. Auflage, D 201; Thüsing, Zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien im Rahmen des § 3 BetrVG, ZIP 2003, 693, 704).

    Die Rechtsgrundlage für die tariflich geregelte Betriebsstruktur entfällt, wenn der Tarifvertrag endet, ohne dass gleichzeitig ein neuer Tarifvertrag in Kraft tritt (so BAG vom 24.03.2021 - 7 ABR 16/20, juris, Rz. 42).

    Da aber bei Tarifnormen nach § 3 Abs. 1 BetrVG das gesetzliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationsrecht nur für die Zeit der normativen Wirkung des Tarifvertrages von diesem verdrängt wird (BAG vom 24.03.2021 - 7 ABR 16/20, juris, Rz. 42), gelangt es mit Beendigung der normativen Wirkung des Tarifvertrages unmittelbar als höherrangiges Recht wieder zur Geltung (…Richardi/Maschmann in: Richardi, BetrVG, 17. Auflage, § 3 Rn. 70;… GK-BetrVG/Franzen, 12. Auflage, § 3 Rn. 37;… Preis in: Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Auflage, § 3 Rn. 7;… DKW/Trümmer, BetrVG, 18. Auflage, § 3 Rn. 233;… ErfK/Koch, 23. Auflage, § 3 BetrVG Rn. 2;… Hohenstatt/Sittard in: Willemsen/Hohenstatt/ Schweibert/Seibt, Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, 6. Auflage, D 201; Thüsing, ZIP 2003, 693, 704).

  • BAG, 27.11.2024 - 7 ABR 4/24

    Betriebsabgrenzungsverfahren - Feststellungsinteresse

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - …

  • LAG Thüringen, 02.03.2026 - 6 TaBVGa 5/25

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Amtszeit der Hauptschwerbehindertenvertretung …

  • LAG Hessen, 17.07.2023 - 16 TaBV 154/21

    Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft auf Feststellung des Bestehen …

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit und Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Verlust der …

  • LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 153/22

    Aussetzung des Verfahrens bei echter Vorgreiflichkeit; Keine Vorgreiflichkeit bei …

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