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Rechtsprechung
   BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,537
BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
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  • lexetius.com

    BGB, §§ 242, 611, 1004; ZPO §§ 91 a, 256

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 1004; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 256

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3576
  • NZA 1999, 1037
  • BB 1999, 1768
  • BB 1999, 2195
  • DB 1999, 1810
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 15.08.1997 - 13 Sa 1365/96

    Widerruf einer bereits aus der Personalakte entfernten Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 13 Sa 1365/96 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 1997 - 13 Sa 1365/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, m.w.N.;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rz 42; Hauck, ArbGG, § 46 Rz 22).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Zwar kann ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, nicht schutzwürdig sein, wie das etwa der Fall ist bei einem Widerrufsbegehren gegenüber Sachvorbringen, das der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dient (vgl. BGH Urteil vom 9. April 1987 - I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138, m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Eine uneingeschränkte Revisionszulassung auch hinsichtlich der Kostenentscheidung für den erledigten Teil des Rechtsstreits ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 192/88 - BGHZ 107, 315).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG …

    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - 7 Sa 84/08

    Abmahnung einer Erzieherin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 7 Abs 6 …

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wovon abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG…, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 1 a der Gründe = Rn. 14; BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung, zu I 2 der Gründe = Rn. 16; BAG…, Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07 - AP Nr. 3 zu § 241 BGB, zu A I 2 b aa der Gründe = Rn. 22).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer sowohl auf der Grundlage der §§ 611, 241 Abs. 2 BGB als Folge eines Verstoßes gegen die arbeitsvertragliche Nebenpflicht (offen gelassen in BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 - AP Nr. 22 zu § 611 Abmahnung, zu I 3 a der Gründe = Rn. 19; siehe auch BAG…, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 - NZA 2009, 206, 209, zu A I der Gründe = Rn. 13, betrifft Entfernung einer Regelbeurteilung aus der Personalakte) als auch quasinegatorisch gem. §§ 1004, 242 BGB analog - die Analogie betrifft die Gleichsetzung des Persönlichkeitsrechts mit dem darin geregelten Eigentumsrecht - die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung alternativ formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG…, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - a. a. O., zu B I 2 a der Gründe mit zahlreichen Nachweisen = Rdnr. 16).

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