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Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,304
BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 (https://dejure.org/1979,304)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 (https://dejure.org/1979,304)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 (https://dejure.org/1979,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zahlung einer Abfindung - Ordentliche Kündigung - Sozialwidrigkeit - Ablauf der Kündigungsfrist - Auflösungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1484
  • BB 1980, 315
  • DB 1980, 356
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.01.1961 - 2 AZR 482/59

    Abweisung des Hauptantrages - Hilfsantrag - Berufung - Auflösung des …

    Auszug aus BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77
    Zur Nichtweiterverfolgung eines zunächst gestellten Auflösungsantrages im Sinne des KSchG § 9 bedarf es keiner Einwilligung des Prozeßgegners (in Fortführung von BAG 28.1.1961- 2 AZR 482/59 = AP Nr. 8 zu § 7 KSchG).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dieser Antrag zulässig, weil er, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang des Vorbringens der Beklagten eindeutig ergibt, im Hinblick auf die umgedeutete ordentliche Kündigung gestellt worden ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber fristlos und vorsorglich ordentlich gekündigt hat, diese Kündigung sozialwidrig ist und die Auflösung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist begehrt wird (BAG 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 5 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 7; 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …

    Anders als bei ordentlichen Kündigungen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG) steht die Befugnis, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu beantragen, wenn sich die Kündigung als unbegründet erweist, bei außerordentlichen Kündigungen nur dem Arbeitnehmer zu (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 3 KSchG sowie BAG, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - ).
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