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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22094
OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09.OVG (https://dejure.org/2009,22094)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2009 - 7 B 10028/09.OVG (https://dejure.org/2009,22094)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG (https://dejure.org/2009,22094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung der Abschiebung eines Ausländers als nicht notwendigen Eingriff in sein Privatleben und sein Familienleben i.S.v. Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und damit einhergehende Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Allerdings folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich kein Recht eines Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juni 2005 - 60654/00 - "Sisojewa I", InfAuslR 2005, 349, sowie Entscheidungen vom 17. Oktober 2004 - 33743/03 - "Dragan", NVwZ 2005, 1043 [1045], und vom 16. Juni 2004 - 11103/03 - "Ghiban", NVwZ 2005, 1046; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 18.96 -, NVwZ 1989, 189 m.w.N.).

    Weiterhin weisen die Antragsteller zutreffend darauf hin, dass der Schutzbereich des Art. 8 EMRK, wie sich hinreichend aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16. Juni 2005, a.a.O., vom 31. Januar 2006 - 50435/99 - "Rodrigues da Silva und Hoogkamer", InfAuslR 2006, 298 f. und vom 15. Januar 2007 - 60654/00 - "Sisojewa II", InfAuslR 2007, 140 ff. ergibt, nicht nur dann eröffnet sein dürfte, wenn der Aufenthalt des Ausländers zumindest vorübergehenden erlaubt war, sondern auch dann eröffnet sein kann, wenn er stets nur geduldet wurde (ebenso VGH BW, Beschlüsse vom 25. Oktober 2007 - 11 S 2091/07 -, InfAuslR 2008, 29 …und vom 3. November 2008 - 11 S 2235/08 -, InfAuslR 2009, 72 [74], Burr in GK-AufenthG, Loseblatt, Stand Juni 2007, § 25 AufenthG Rn. 150, HK-AuslR/Fränkel, § 25 AufenthG Rn. 56, Benassi, InfAuslR 2006, 397 [401 f.], Bergmann ZAR 2007, 128 [131] sowie Marx, ZAR 2006, 261 [266]; vgl. auch Eckertz-Höfer ZAR 2008, 41 [44 f.];… a.A. Storr in Storr/Wenger/ Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 25 AufenthG Rn. 31 sowie Zeitler in HTK-AuslR, § 25 AufenthG, zu Abs. 5 - rechtliche Unmöglichkeit Nr. 5.2 [Stand 01/2009] m.w.N.).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es in seinem Urteil vom 16. Juni 2005, a.a.O. Rn. 107, angesichts des sonstigen Umstände des zugrundeliegenden Falles ausreichen lassen, dass die Beschwerdeführer "persönliche, soziale und ökonomische Bande entwickelt haben, die stark genug sind, um sie als ausreichend gut in die lettische Gesellschaft integriert anzusehen, sogar wenn ... Lücken im Wissen des Lettischen bestehen.

    Ebenso, obwohl der zweite und dritte Beschwerdeführer russischer Nationalität sind und einen offiziell registrierten Wohnsitz in Russland besaßen, scheint keiner der drei Beschwerdeführer persönliche Bindungen in diesem Land entwickelt zu haben, welche mit denen vergleichbar wären, die sie in Lettland geformt haben." Von einem anfänglichen Verstoß gegen Art. 8 EMRK in diesem Fall scheint auch das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. Januar 2007, a.a.O. S. 148 f., auszugehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Gesichtspunkte sind diesbezüglich vor allem, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der (Wieder-)Eingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. grundlegend den Beschluss vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - InfAuslR 2006, 274 [275 f.] m.w.N.).

    Ferner geht es im Falle der rechtlichen Unmöglichkeit einer Ausreise nicht um eine Entscheidung für oder gegen den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet, sodass sich insbesondere durch eine Versagung der Aufenthaltserlaubnis an der ergänzenden Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nichts ändern würde (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -, a.a.O. S. 277 m.w.N. und vom 31. Mai 2006 - 7 E 10420/06.OVG -).

    Ob hierfür nur mangelnde Lern- und Ausbildungsbereitschaft (vgl. S. 61 VA I) oder auch mangelnde intellektuelle Befähigung ausschlaggebend war, die ihm nicht entgegengehalten werden könnte (vgl. den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - a.a.O. S. 275), ist nach Aktenlage unklar.

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Da nach derzeitiger Aktenlage die letzten Straftaten des Antragstellers zu 4. mehr als drei Jahre zurückliegen und da er, sofern seinen Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, mit Blick auf § 56 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nur in den Fällen des § 53 AufenthG ausgewiesen werden könnte, muss dies auch im Rahmen des der Antragsgegnerin nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffneten Ermessens neben den insoweit oben bereits aufgezeigten Umständen Berücksichtigung finden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2002 - 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 [386 ff.] = InfAuslR 2003, 50 [52 f.] sowie den Beschluss des Senats vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, InfAuslR 2008, 441 ff.), sollten diese Ausweisungsgründe dann noch aktuell sein (vgl. Nr. 5.1.2.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise) und auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 GG keine vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Ausnahmesituation bestehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2008 - 7 B 10529/08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Da nach derzeitiger Aktenlage die letzten Straftaten des Antragstellers zu 4. mehr als drei Jahre zurückliegen und da er, sofern seinen Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, mit Blick auf § 56 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nur in den Fällen des § 53 AufenthG ausgewiesen werden könnte, muss dies auch im Rahmen des der Antragsgegnerin nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffneten Ermessens neben den insoweit oben bereits aufgezeigten Umständen Berücksichtigung finden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2002 - 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 [386 ff.] = InfAuslR 2003, 50 [52 f.] sowie den Beschluss des Senats vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, InfAuslR 2008, 441 ff.), sollten diese Ausweisungsgründe dann noch aktuell sein (vgl. Nr. 5.1.2.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise) und auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 GG keine vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Ausnahmesituation bestehen.
  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Was den Antragsteller zu 1. anbelangt, dürfte seine Abschiebung nach Serbien einen in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendigen Eingriff in sein Privatleben im Sinne von Art. 8 EMRK darstellen, da er sich inzwischen seit 17½ Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhält und hier in dieser Zeit ein Netz an persönlichen, gesellschaftlichen und sozialen Beziehungen entwickelt haben dürfte, die das Privatleben eines jeden Menschen ausmachen (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 9. Oktober 2003 - 48321/99 - "Slivenko", Rn. 96).
  • EGMR, 31.01.2006 - 50435/99

    Schutz von Ehe und Familie, Abschiebung, Duldung, unerlaubter Aufenthalt, Kinder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Weiterhin weisen die Antragsteller zutreffend darauf hin, dass der Schutzbereich des Art. 8 EMRK, wie sich hinreichend aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16. Juni 2005, a.a.O., vom 31. Januar 2006 - 50435/99 - "Rodrigues da Silva und Hoogkamer", InfAuslR 2006, 298 f. und vom 15. Januar 2007 - 60654/00 - "Sisojewa II", InfAuslR 2007, 140 ff. ergibt, nicht nur dann eröffnet sein dürfte, wenn der Aufenthalt des Ausländers zumindest vorübergehenden erlaubt war, sondern auch dann eröffnet sein kann, wenn er stets nur geduldet wurde (ebenso VGH BW, Beschlüsse vom 25. Oktober 2007 - 11 S 2091/07 -, InfAuslR 2008, 29 …und vom 3. November 2008 - 11 S 2235/08 -, InfAuslR 2009, 72 [74], Burr in GK-AufenthG, Loseblatt, Stand Juni 2007, § 25 AufenthG Rn. 150, HK-AuslR/Fränkel, § 25 AufenthG Rn. 56, Benassi, InfAuslR 2006, 397 [401 f.], Bergmann ZAR 2007, 128 [131] sowie Marx, ZAR 2006, 261 [266]; vgl. auch Eckertz-Höfer ZAR 2008, 41 [44 f.];… a.A. Storr in Storr/Wenger/ Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 25 AufenthG Rn. 31 sowie Zeitler in HTK-AuslR, § 25 AufenthG, zu Abs. 5 - rechtliche Unmöglichkeit Nr. 5.2 [Stand 01/2009] m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Ferner kommt zufolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 [305] ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK lediglich "etwa" dann in Betracht, wenn ein Ausländer in einem anderen Staat aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden ist und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann.
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Allerdings folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich kein Recht eines Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juni 2005 - 60654/00 - "Sisojewa I", InfAuslR 2005, 349, sowie Entscheidungen vom 17. Oktober 2004 - 33743/03 - "Dragan", NVwZ 2005, 1043 [1045], und vom 16. Juni 2004 - 11103/03 - "Ghiban", NVwZ 2005, 1046; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 18.96 -, NVwZ 1989, 189 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Weder ist deshalb Voraussetzung für einen mit Art. 8 EMRK nicht vereinbarem Eingriff in das Privatleben eines Ausländers, dass dieser wie ein Inländer in die hiesigen Lebensverhältnisse verwurzelt ist, noch ist ein solcher unverhältnismäßiger Eingriff stets dann ausgeschlossen, wenn sich der Ausländer (wieder) in die Verhältnisse des Staates seiner Staatsangehörigkeit einfinden könnte (a.A. offenbar Hess. VGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - 7 UE 509/06 - ZAR2006, 413 sowie Zeitler a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
    Allerdings folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich kein Recht eines Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juni 2005 - 60654/00 - "Sisojewa I", InfAuslR 2005, 349, sowie Entscheidungen vom 17. Oktober 2004 - 33743/03 - "Dragan", NVwZ 2005, 1043 [1045], und vom 16. Juni 2004 - 11103/03 - "Ghiban", NVwZ 2005, 1046; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 18.96 -, NVwZ 1989, 189 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der …

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 11 S 2235/08

    Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Ashkali aus dem Kosovo

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2007 - 11 S 2091/07

    Ausländerrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Schutzbereich des Art 8 MRK; Türke

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2007 - 7 B 10213/07
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11417/11

    Aufenthaltserlaubnis bei geistiger Behinderung des Ausländers - …

    Dass dieses Interesse bei einem Ausländer, der seinen und seiner Familie Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit sicherstellt und die öffentliche Sicherheit und Ordnung lediglich dadurch stört, dass er keinen Aufenthaltstitel besitzt und nur geduldet ist, von deutlich geringerem Gewicht ist als beispielsweise bei einem Ausländer, der bereits erhebliche Straftaten begangen hat und bei dem die Gefahr der Begehung weiterer solcher Straftaten besteht, versteht sich von selbst (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - juris Rn. 14).

    Ein mit Art. 8 EMRK nicht vereinbarer Eingriff in den Anspruch auf Achtung des Privatlebens eines Ausländers ist auch nicht stets dann ausgeschlossen, wenn sich dieser (wieder) in die Verhältnisse eines anderen Staates einfinden könnte, in den er ausreisen kann (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - juris Rn. 15).

  • VG Koblenz, 17.08.2009 - 3 K 1150/08

    Aufenthaltsrecht; Schulbesuch; Nachweis; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; …

    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -).

    Mit Blick auf diese konkreten Umstände des vorliegenden Falles und unter Berücksichtigung der dargelegten rechtlichen Ausgangslage kann es in diesen Fällen nicht maßgeblich darauf ankommen, ob und aus welchen Gründen der Beklagte etwa außerhalb der Zeiten angeordneter Abschiebestopps keine Anstalten machte, den Aufenthalt der Familie der Klägerin zwangsweise zu beenden (vgl. aber OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 8. November 2007 - 7 B 11014/07.OVG - und vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Zum dritten ist maßgeblich zu berücksichtigen, welches öffentliche Interesse an dem Eingriff in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK besteht (vgl. zu alledem ausführlich den Beschluss des Senats vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 08.02.2010 - 3 K 206/09

    Aufenthaltserlaubnis: Nachweis des tatsächlichen Schulbesuchs - Inhalt und …

    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthaltes im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -).

    Rn. 54 Mit Blick auf diese konkreten Umstände des vorliegenden Falles und unter Berücksichtigung der dargelegten rechtlichen Ausgangslage kann es in diesen Fällen nicht maßgeblich darauf ankommen, ob und aus welchen Gründen der Beklagte etwa außerhalb der Zeiten angeordneter Abschiebestopps keine Anstalten machte, den Aufenthalt der Familie des Klägers zu 1) zwangsweise zu beenden (vgl. aber OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 8. November 2007 - 7 B 11014/07.OVG - und vom 06. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2011 - 7 B 10271/11

    Ablehnung, Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeitsstelle, Aufenthalt, …

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. insgesamt die Beschlüsse des Senats vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - ESOVGRP und vom 25. Oktober 2010 - 7 B 10845/10.OVG -, beide m.w.N.).
  • VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09

    Ausreisepflicht in Deutschland geborener und aufgewachsener minderjähriger …

    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
  • VG Koblenz, 18.04.2011 - 3 K 1016/10

    Zurechnung elterlichen Verhaltens bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für …

    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Masslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
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