Rechtsprechung
| AG Walsrode, 23.12.2003 - 7 C 1028/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 753 BGB; § 242 BGB; § 752 BGB; § 90 a ZPO; § 1006 BGB
Zuweisung von Eigentum an einem Hund nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum; Zumutbarkeit einer Teilung durch Verkauf ; Anspruch auf Entschädigung nach Verlust des Hundes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung von Eigentum an einem Hund nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum; Zumutbarkeit einer Teilung durch Verkauf ; Anspruch auf Entschädigung nach Verlust des Hundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tauziehen um Rottweiler - Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft streiten nach der Trennung um ihren Hund
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft richtet sich Zuweisung des gemeinsamen Hundes nach den Umständen des Einzelfalls - Zuweisung des Hundes an einen Teilhaber begründet Entschädigungsanspruch des anderen Teilhabers
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 365
- FamRZ 2004, 1724 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an …
Als solche Hinweistatsachen, die sich nicht erschöpfend aufzählen lassen, kommen etwa die Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen, wie überhaupt gegenseitige Haushalts- und Betreuungsleistungen, die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen, gemeinsame Konten und Haushaltskasse und entsprechendes Auftreten in der Öffentlichkeit (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87, u.a. in: NJW 1993, Seiten 643 ff.; BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az.: XII ZR 132/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 2187 ff.; BGH, Urteil vom 31.10.2007, Az.: XII ZR 261/04, u.a. in: NJW 2008, Seiten 443 ff.; BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az 5 C 16/93 u.a. in: NJW 1995, Seite 2802 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002, Az.: 14 U 104/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 1581 ff.; LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, Az.: L 19 AS 70/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 66802 = "juris"; AG Walsrode, Urteil vom 23.12.2003, Az.: 7 C 1028/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 365 f.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 26.08.2002, Az.: 32 C 279/01, u.a. in: NJOZ 2003, Seiten 3028 ff. = BeckRS 9998, Nr. 74526). - LG Duisburg, 14.07.2011 - 5 S 26/11
Bei vermutetem Miteigentum zweier ehemaliger Lebensgefährten besteht ein …
Da die Parteien lediglich durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft verbunden waren, sind §§ 741 ff. BGB anwendbar, vgl. OLG Hamm, BeckRS 2010, 30575 und AG Walsrode, NJW-RR 2004, 365. - OLG Hamm, 19.11.2010 - 10 WF 240/10
Kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Familienhund!
Es kann ferner offen bleiben, ob nach den genannten Vorschriften ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an dem Tier oder nur eine Zuweisung des Hundes an einen Berechtigten erfolgen kann (vgl. dazu: AG Walsrode, NJW-RR 2004, 365: zur Anwendbarkeit der §§ 743ff BGB bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft). - AG Siegburg, 20.02.2026 - 124 C 102/25
Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft am Hund: Wer behält das Tier bei Trennung?
Rn. 22 Zwar gibt es in der Rechtsprechung eine Ansicht, die bei Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Tier eine gerichtliche Zuweisung des Tieres nach § 242 BGB als zulässig ansieht (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 10. Juli 2024 - 7 S 68/23 -, juris; AG Kiel, Urteil vom 31.07.2025 - 118 C 64/25; AG Walsrode, Urteil vom 23.12.2003 - 7 C 1028/03, NJW-RR 2004, 365), allerdings ist dieser nicht zu folgen (so auch: Seidel, NJW 2025, 1007).Der entsprechende Kaufpreis steht in keinem realistischen Verhältnis zu dem Wert, welches das Tier für die Parteien hat" (AG Walsrode, Urteil vom 23.12.2003 - 7 C 1028/03, NJW-RR 2004, 365 f.).
- AG Kiel, 31.07.2025 - 118 C 64/25
Lebensmittelpunkt eines gemeinsamen Hundes nach Trennung
Vor diesem Hintergrund besteht ein Interesse daran, zumindest einer der Parteien den Besitz an der Hündin zu erhalten (vgl. AG Walsrode NJW-RR 2004, 365).Bei der Frage der Zuweisung an eine der Parteien sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (so auch AG Walsrode NJW-RR 2004, 365).
Rn. 22 Die Billigkeit lässt es gleichwohl als notwendig erscheinen, die Klägerin für den Verlust des Miteigentums an der Hündin angemessen zu entschädigen (so auch AG Walsrode NJW-RR 2004, 365).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".