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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.09.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5320
BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 (https://dejure.org/2001,5320)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 (https://dejure.org/2001,5320)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 (https://dejure.org/2001,5320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines Streitwerts von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Ob in Fällen offensichtlich rechtswidriger, namentlich verfahrensfehlerhaft ergangener Entscheidungen ausnahmsweise trotz Unanfechtbarkeit eine Korrektur veranlasst ist (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27; BVerfGE 73, 322 ), kann offen bleiben; denn ein Fall dieser Art ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Eine nach Fristablauf erhobene Gegenvorstellung ist demgemäß in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 3 Satz 3 GKG unzulässig (vgl. BGH NJW-RR 1986, 737).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Unter denselben Voraussetzungen darf das Gericht, wenn die Beschwerde gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG ausgeschlossen ist, einer innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG erhobenen Gegenvorstellung gegen seinen Streitwertbeschluss stattgeben; denn die Gegenvorstellung erfüllt in diesem Rahmen die Funktion, die sonst der Beschwerde zufällt (Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör …

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
    Ob in Fällen offensichtlich rechtswidriger, namentlich verfahrensfehlerhaft ergangener Entscheidungen ausnahmsweise trotz Unanfechtbarkeit eine Korrektur veranlasst ist (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27; BVerfGE 73, 322 ), kann offen bleiben; denn ein Fall dieser Art ist hier nicht gegeben.
  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Bis zur Einfügung des § 69a GKG und der entsprechenden Parallelvorschriften war der auf richterlicher Rechtsfortbildung beruhende Rechtsbehelf allgemein als zulässig erkannt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2001 - 7 KSt 5/01, 7 C 38/96 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2009 - 3 K 8/09

    Berücksichtigung der Folgen der Streitwertfestsetzung für den Vergütungsanspruch …

    Auf eine innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung kann daher auch eine unanfechtbare Streitwertfestsetzung von Amts wegen geändert werden (Senat, B. v. 22.04.2008 - 3 K 31/05 - JurBüro 2009, 90; vgl. BVerwG, B. v. 10.05.2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14; OVG Münster, B. v. 26.05.2006 - 11 D 94/03.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05

    Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen …

    Auf eine innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung kann daher auch eine unanfechtbare Streitwertfestsetzung von Amts wegen geändert werden (vgl. BVerwG, B. v. 10.05.2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14; OVG Münster, B. v. 26.05.2006 - 11 D 94/03.AK - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2006 - 11 D 94/03

    Verpachtung von Teilflächen eines Grundstücks

    Rn. 3 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1987 - 3 C 3.81 -, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2, vom 21. Februar 1992 - 1 C 39.88 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56, und vom 10. Mai 2001 - 7 KSt 5.01 -, Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14.
  • BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung - Auslegung eines als Beschwerde …

    Eine die Beschwerde ersetzende Gegenvorstellung muss innerhalb der für die Beschwerde geltenden Sechs-Monats-Frist (§ 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG) erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 8.04

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung - Anforderungen an die Möglichkeit …

    Die allenfalls zulässige Gegenvorstellung, als die die Beschwerde des Klägers angesehen werden kann (vgl. zur Rechtslage nach dem GKG a.F. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14), gibt keinen Anlass zu der vom Kläger begehrten Herabsetzung des Streitwerts.
  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 10.04

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung - …

    Die allenfalls zulässige Gegenvorstellung, als die die Beschwerde des Klägers angesehen werden kann (vgl. zur Rechtslage nach dem GKG a.F. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14), gibt keinen Anlass zu der vom Kläger begehrten Herabsetzung des Streitwerts.
  • BVerwG, 15.11.2004 - 9 KSt 5.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung - Streitwertfestsetzung bei …

    Das als Beschwerde bezeichnete Begehren ist als Gegenvorstellung statthaft und mit Rücksicht darauf, dass es innerhalb der in § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. für eine Beschwerde bestimmten Frist von 6 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Sache erhoben worden ist, auch sonst zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 3.06

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten für ein Revisionsverfahren - …

    Denn auch eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. erhoben wird (Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 17.05

    Erinnerung gegend den Ansatz der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren - …

    Denn auch eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. erhoben wird (Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 16.05

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren - …

  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 9.04

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

  • BVerwG, 11.05.2004 - 7 KSt 3.04

    Änderung einer Streitwertfestsetzung - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 A 44.02
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 1.06

    Besorgnis der Befangenheit - Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten und …

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 15.05

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten - Bestimmung des Kostenschuldners …

  • BVerwG, 28.07.2004 - 9 KSt 3.03
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3463
BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96 (https://dejure.org/1996,3463)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1996 - 7 C 38.96 (https://dejure.org/1996,3463)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1996 - 7 C 38.96 (https://dejure.org/1996,3463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Verkauf eines Grundstücks unter staatlichem Druck - Übergang von ehemals volkseigenem Vermögen auf eine Gemeinde

  • rechtsportal.de

    Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Sie rügt die Verneinung ihrer Klagebefugnis als bundesrechtswidrig und verweist dazu auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -, Der Beklagte tritt dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV die Vorschriften des Vermögensgesetzes unberührt läßt.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentum innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV die Vorschriften des Vermögensgesetzes unberührt läßt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01

    "Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an …

    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen,(vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, 100, und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24) und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 1909/00

    Anspruch auf die Erstattung aufgewendeter Sozialhilfekosten; Rechte und Pflichten …

    Rn. 51 vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24,.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 29.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde in offenen Vermögensfragen; …

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00

    Streit über den Umfang von Erstattungsleistungen durch Sozialhifeträger; …

    Rn. 50 vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4983/00

    Streit über den Umfang von Erstattungsleistungen durch einen Sozialhilfeträger; …

    Rn. 50 vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24,.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393 = ZOV 1996, 371, vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG die Vorschriften des Vermögensgesetzes durch eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV unberührt bleiben.
  • BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
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