Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayEUG Art. 7, Art. 35 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 2, Art. 91, Art. 92 Abs. 1 S. 1; VwGO § 123, § 146 Abs. 4 S. 6; GG Art. 7 Abs. 1; BV Art. 129 Abs. 1
Fehlende Gleichwertigkeit einer privaten Schule mit Online-Unterricht gegenüber staatlicher Grundschule - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 35 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 3, Abs. 2 BayEUG
Schulrecht: Zur Erfüllung der Schulpflicht durch Online-Unterricht einer privaten Institution | Schulpflicht; Online-Unterricht durch eine private Schule; Gleichwertigkeit
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Online-Unterricht durch eine private Schule ist kein Ersatz für die Schulpflicht ...
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 35 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 3, Abs. 2 BayEUG
Schulrecht: Zur Erfüllung der Schulpflicht durch Online-Unterricht einer privaten Institution | Schulpflicht; Online-Unterricht durch eine private Schule; Gleichwertigkeit
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 24.03.2022 - RO 3 E 22.66
- VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Auch wenn Art. 7 Abs. 1 GG dies nicht ausdrücklich bestimmt, folgt aus dem dort verbürgten staatlichen Bestimmungsrecht über das Schulwesen ein eigener Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates (stRSpr, vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - NJW 2022, 99 Rn. 50 m.w.N.;… s. auch B.v. 16.10.1979 - 1 BvR 647/70 u.a. - juris Rn. 41).Es obliegt alleine dem Landesgesetzgeber im Rahmen der ihm durch Art. 7 Abs. 1 GG eingeräumten Gesetzgebungsbefugnis, zu der als ein wesentlicher Bestandteil die Ausgestaltung schulischen Unterrichts gehört (BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - juris Rn. 86), ggf. die Abkehr von der Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer Schule durch eine entsprechende gesetzliche Regelung festzustellen.
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.1972 - 1 BvR 230/70 u.a. - juris Rn. 81). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Auch wenn Art. 7 Abs. 1 GG dies nicht ausdrücklich bestimmt, folgt aus dem dort verbürgten staatlichen Bestimmungsrecht über das Schulwesen ein eigener Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates (…stRSpr, vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - NJW 2022, 99 Rn. 50 m.w.N.; s. auch B.v. 16.10.1979 - 1 BvR 647/70 u.a. - juris Rn. 41).
- BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89
Schulpflicht und Elternrechte
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Eltern können sich daher für die Fernhaltung ihrer Kinder von der Schule nicht auf gegenläufige eigene Gesundheits- oder Erziehungsvorstellungen berufen (vgl. BVerfG, B.v. 21.4.1989 - 1 BvR 235/89 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01
Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in Art. 129 Abs. 1 BV statuierte Schulpflicht eine die Kinder und auch die Eltern treffende staatsbürgerliche Grundpflicht ist, die das Erziehungsrecht der Eltern verfassungsmäßig einschränkt (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.12.2002 - Vf.-73-VI - VerfGHE 55, 189, 195). - VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3151
Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht unter Erfüllung der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Der Senat bleibt bei seiner ständigen Rechtsprechung, dass Besuch einer Schule bedeutet, die Schule tatsächlich und regelmäßig zu besuchen (…vgl. statt aller BayVGH, B.v. 13.3.1998 - 7 ZS 98.446 - juris Rn. 6;… B.v. 11.11.2008 - 7 CS 08.1237 - juris Rn. 20; B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3151 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 23.07.2002 - 7 B 01.2384
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juli 2002 - 7 B 01.2384 - (juris) beruft und geltend macht, hiernach sei von einem gewöhnlichen Aufenthalt im schulrechtlichen Sinn nur dann auszugehen, wenn im Zeitpunkt des möglichen Schulbesuchs eine Beschulung des Kindes für einen sinnvollen Zeitraum möglich erscheine bzw. wenn es hinreichend wahrscheinlich sei, dass das betroffene Kind das kommende Schuljahr in Bayern werde durchlaufen können, sind diese Ausführungen nicht übertragbar auf den Antragsteller. - VGH Bayern, 11.11.2008 - 7 CS 08.1237
Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Eltern - Unzulässigkeit von …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Der Senat bleibt bei seiner ständigen Rechtsprechung, dass Besuch einer Schule bedeutet, die Schule tatsächlich und regelmäßig zu besuchen (…vgl. statt aller BayVGH, B.v. 13.3.1998 - 7 ZS 98.446 - juris Rn. 6; B.v. 11.11.2008 - 7 CS 08.1237 - juris Rn. 20;… B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3151 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 13.03.1998 - 7 ZS 98.446
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Der Senat bleibt bei seiner ständigen Rechtsprechung, dass Besuch einer Schule bedeutet, die Schule tatsächlich und regelmäßig zu besuchen (vgl. statt aller BayVGH, B.v. 13.3.1998 - 7 ZS 98.446 - juris Rn. 6;… B.v. 11.11.2008 - 7 CS 08.1237 - juris Rn. 20;… B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3151 - juris Rn. 20).
- VG München, 18.12.2024 - M 18 K 19.1607
Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Abweisung), …
Rn. 71 Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet der Besuch einer Schule, dass diese tatsächlich und regelmäßig besucht wird (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3151 - juris Rn. 20; B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 13); andernfalls wird dem staatlichen Erziehungsauftrag zuwidergehandelt.Es obliegt daher allein dem Landesgesetzgeber, die Abkehr von der Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer Onlineschule durch gesetzliche Regelung festzustellen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 7 CS 23.1036
Prüfprogramm einer Beschwerde, Schulpflicht, Kindeswohlgefährdung, …
Es obliegt alleine dem Landesgesetzgeber im Rahmen der ihm durch Art. 7 Abs. 1 GG eingeräumten Gesetzgebungsbefugnis, zu der als ein wesentlicher Bestandteil die Ausgestaltung schulischen Unterrichts gehört (…BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - juris Rn. 86), ggf. die Abkehr von der Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer Schule durch eine entsprechende gesetzliche Regelung festzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der Schulpflicht
Grundsätzlich ist der gewöhnliche Aufenthalt einer Person dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. die Legaldefinitionen in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I, § 9 Satz 1 AO; BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 5).
- VG Ansbach, 18.08.2026 - AN 6 E 26.2480
Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für Online-Schule, …
Die Schulpflicht verpflichtet als Ausdruck des in Art. 7 Abs. 1 GG vorausgesetzten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags die Schülerinnen und Schüler zum Besuch des Unterrichts und gewährleistet nur dann die Funktionen schulischer Bildung, wenn sie in Schulen, in Gemeinschaft mit anderen Schülerinnen und Schülern und im Austausch mit einer Lehrkraft erfüllt wird (BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 8). - VG Schleswig, 08.06.2023 - 9 B 19/23
Schließung der Freien Dorfschule Lübeck rechtmäßig
Der staatliche Erziehungsauftrag ist darauf gerichtet, das Kind durch die gemeinsame Bildung und Erziehung mit anderen Kindern bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern (…vgl. VGH München, Beschlüsse vom 7. Januar 2022 - 7 CE 21.3152 -, juris Rn. 29; und vom 30. Juni 2022 - 7 CE 22.925 -, juris Rn. 9). - VG Düsseldorf, 26.08.2022 - 18 K 1614/22
Schulpflicht, Befreiung von der Schulpflicht, Wohnsitz im Ausland, …
Rn. 40 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 7 CE 22.925 -, juris, Rn. 5. - VGH Bayern, 10.04.2025 - 7 CE 25.369
Befreiung von der Schulpflicht.
Rn. 22 Der Antragsteller hat auch im Beschwerdeverfahren keine Anhaltspunkte dafür vorgebracht und glaubhaft gemacht, dass diese Einschätzung, die im Übrigen der Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 8), unzutreffend ist. - VG München, 18.02.2025 - M 3 K 21.6485
Keine Erledigung eines Dauerverwaltungsakts (Zwangsgeldzahlung), Schulpflicht, …
Rn. 21 Grundsätzlich ist der gewöhnliche Aufenthalt einer Person dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I, § 9 Satz 1 AO; BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 27.02.2024 - 2 B 251/23
Individueller Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen; inklusive Beschulung
Die hierfür erforderliche soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. Juni 2022 - 7 CE 22.925 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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