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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,1780
VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042 (https://dejure.org/2026,1780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2026 - 7 CE 25.2042 (https://dejure.org/2026,1780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2026 - 7 CE 25.2042 (https://dejure.org/2026,1780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BGB analog § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; BayPrG Art. 4; RiStBV Nr. 23
    Einstweiliger Rechtsschutz, Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Presseauskünften, Vorabinformation des Beschuldigten vor Presseauskünften zum Sachstand eines Strafverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Pressearbeit der Staatsanwaltschaft; Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Presseauskünften; Vorabinformation des Beschuldigten vor Presseauskünften zum Sachstand eines Strafverfahrens; Grundsätze der Verfahrensfairness und der ...

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Pressearbeit der Staatsanwaltschaft; Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Presseauskünften; Vorabinformation des Beschuldigten vor Presseauskünften zum Sachstand eines Strafverfahrens; Grundsätze der Verfahrensfairness und der ...

Papierfundstellen

  • NJW 2026, 1241
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Auf diese Weise kann es zu einer Vorverurteilung kommen, die mit der rechtsstaatlich garantierten Unschuldsvermutung (BVerfG, B.v. 15.12.1965 - 1 BvR 513/65 - juris Rn. 13) unvereinbare Beeinträchtigungen des Beschuldigten, insbesondere im sozialen Bereich, mit sich bringt.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Rn. 14 aa) Das Gebot einer rechtsstaatlichen, insbesondere fairen Verfahrensgestaltung, wendet sich nicht nur an die Gerichte, sondern ist von allen anderen staatlichen Organen, mithin auch von der Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive zu beachten, soweit sie auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss nimmt (vgl. BVerfG, B.v. 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Das Recht auf ein faires Verfahren, dem auch das Recht auf Waffengleichheit entspringt (vgl. BVerfG, B.v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777 Rn. 38), findet seine Wurzeln in den in einem materiell verstandenen Rechtsstaatsprinzip verbürgten Grundrechten und Grundfreiheiten des Menschen und setzt einen Mindestbestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen des Beschuldigten in einem Strafverfahren voraus.
  • VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Denn nur dann hat er die Möglichkeit, sich proaktiv deswegen an die Medien zu wenden bzw. reaktiv an ihn gerichtete Presseanfragen substantiiert zu beantworten und dabei seine eigene Sicht der Dinge fundiert darzulegen (…vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15; VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 44 ff.).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Rn. 12 Die Voraussetzungen des öffentlichrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der sich aus dem verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt, sind vorliegend erfüllt (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999

    Staatsanwaltschaft hätte mit Presse-Info zuwarten müssen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Denn nur dann hat er die Möglichkeit, sich proaktiv deswegen an die Medien zu wenden bzw. reaktiv an ihn gerichtete Presseanfragen substantiiert zu beantworten und dabei seine eigene Sicht der Dinge fundiert darzulegen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15;… VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 44 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis; Presseerklärung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Denn die Behörde wird ihre Maßnahmen weiterhin für rechtmäßig halten und keinen Anlass sehen, von diesen Abstand zu nehmen (vgl. OVG NW, B.v. 17.10.2017 - 4 B 786/17 - juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1999 - 21 E 424/99

    Vollstreckung gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft; Verhinderung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2026 - 7 CE 25.2042
    Es kann in aller Regel davon ausgegangen werden, dass die öffentliche Hand angesichts ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) verwaltungsgerichtliche Entscheidungen beachtet und es einer Vollstreckung nur ausnahmsweise bedürfen wird (OVG NW, B.v. 20.7.1999 - 21 E 424/99 - juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 30.04.2026 - 6 L 229.26

    Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien darf Betreiber der …

    Von dem Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich jedenfalls ohne Weiteres ausgegangen werden, wenn bereits eine Beeinträchtigung stattgefunden hat und die Behörde ihre Maßnahme für rechtmäßig hält und keinen Anlass sieht, von ihr Abstand zu nehmen (vgl. allgemein: BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 21; im Hinblick auf hoheitliche Äußerungen: VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 25 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - 16 B 881/23 - juris Rn. 137 f.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 13. März 2024 - 1 S 401/24 - juris Rn. 26; VGH Kassel…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 - juris Rn. 34).
  • VG München, 13.02.2026 - M 10 E 26.711

    Presserecht, einstweilige Anordnung, öffentlich-rechtlicher …

    Denn nur dann hat er die Möglichkeit, sich proaktiv deswegen an die Medien zu wenden bzw. reaktiv an ihn gerichtete Presseanfragen substantiiert zu beantworten und dabei seine eigene Sicht der Dinge fundiert darzulegen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15;… VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 44 ff.).

    (BayVGH, B.v. 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 19).

    (BayVGH, B.v. 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 22).

    Allerdings kann die Vorabinformation - je nach Situation des Einzelfalls - durchaus auch sehr kurzfristig vor einer Informationsweitergabe an die Presse erfolgen (BayVGH, B.v. 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 23).

    Dies ist erst dann gewährleistet, wenn der Beschuldigte von den ihm gegenüber getroffenen strafbehördlichen Maßnahmen Kenntnis hat, bevor Medien und Öffentlichkeit davon erfahren (BayVGH, B.v. 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2026 - 10 ME 174/26

    Gesteigertes öffentliches Interesse; vorläufiger Rechtsschutz; einstweilige …

    Auch ist das Gebot einer rechtsstaatlichen, insbesondere fairen Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 -, juris Rn. 14).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass die Antragsgegnerin als staatliche Stelle und ihrer damit verbundenen Bindung an Recht und Gesetz der gerichtlich ausgesprochenen Verpflichtung unverzüglich nachkommen wird (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 -, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 22.04.2026 - 7 CE 26.445

    Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, Selbständiges Einziehungsverfahren.

    Rn. 9 a) Die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft zu beachtenden Anforderungen an das Gebot einer rechtsstaatlichen, insbesondere fairen Verfahrensgestaltung sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. zuletzt B.v. 15.1.2026 - 7 CE 25.2042 - juris Rn. 14;… B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 13).

    Hierzu gehört insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft den Antragsteller vor Veröffentlichung einer Pressemitteilung über deren beabsichtigten Inhalt informiert, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich hierzu entweder proaktiv gegenüber der Presse einzulassen oder auf erwartbare, an seine Person gerichtete Presseanfragen vorzubereiten (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2026 a.a.O. juris Rn. 19).

    Besonders in öffentlichkeitswirksamen (Ermittlungs- oder Straf-)Verfahren hat der Betroffene regelmäßig ein gesteigertes Interesse daran, auf die Presseberichterstattung einwirken zu können, um sich zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung gegen eine Vorverurteilung bzw. den Eindruck zu erwehren, er habe sich der verdächtigten Taten tatsächlich schuldig gemacht (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2026 a.a.O. juris Rn. 20).

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