Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalt - Gewinnspielregelung als gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) teilweise unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele als gesetzliche Ausgestaltungen der Rundfunkfreiheit; Wirksamkeit der Bestimmungen der von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien erlassenen Gewinnspielsatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 8a; 46 Abs. 1 Satz 1; 58 Abs. 4 RStV
Erfolg für 9Live - Auferlegte Einschränkung von Gewinnspielsendungen teilweise unzulässig - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) teilweise unwirksam
- internet-law.de (Kurzinformation)
Glücksspiele im Rundfunk und im Internet eingeschränkt zulässig?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewinnspiele auf Sendung
- onlinekosten.de (Pressemeldung)
Teilsieg für 9Live gegen Medienanstalt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bayerische Gewinnspielsatzung teilweise unwirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Teilweise unwirksame Bestimmungen in Bayerischer Gewinnspielsatzung
- blogspot.com (Pressemitteilung)
Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) teilweise unwirksam
- blogspot.com (Kurzinformation)
Anwendung der Gewinnspielsatzung auf Internet-Hausgewinnspiele unzulässig
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Gewinnspielsatzung teilweise rechtswidrig
- beck.de (Pressemitteilung)
Gewinnspielsatzung der BLM teilweise unwirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gewinnspielsatzung für Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Privatrundfunk teilweise unwirksam - Zuschauer vor wiederholter Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen, kann nicht über Gewinnspielsatzung geregelt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele als gesetzliche Ausgestaltungen der Rundfunkfreiheit; Wirksamkeit der Bestimmungen der von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien erlassenen Gewinnspielsatzung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.08.2009 - 7 N 09.1377
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 CN 2.10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 267
- DÖV 2010, 326
- afp 2010, 204
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Der grundrechtssichernde Organisationsauftrag, dessen Erfüllung sich im Rahmen von Zulassungs- und Vergabeentscheidungen im Einzelfall auch auf Programminhalte und Programmgestaltung auswirken kann, muss der staatlichen Einflussnahme prinzipiell entzogen sein (vgl. BVerfG vom 4.11.1986 BVerfGE 73, 118/182 f.; vom 5.2.1991 BVerfGE 83, 238/323 f.), so dass diesbezüglich die funktionelle Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Landesmedienanstalt einschließlich "autonomer" Normsetzungsbefugnisse als unabdingbar erscheint (vgl. BayVGH vom 21.1.1998 VGH n.F. 51, 90/95 = BayVBl 1998, 496/498).Diese Zielsetzung entspricht der speziellen verfassungsrechtlichen Kooperations- und Koordinierungspflicht der Länder im Bereich des Rundfunks (vgl. BVerfG vom 4.11.1986 BVerfGE 73, 118/196;… Schuler-Harms in Hahn/Vesting a.a.O. RdNr. 3 ff. vor § 35 RStV).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Er ist damit seinem grundrechtlichen Gestaltungsauftrag und seiner - aus der spezifischen Breitenwirkung und Suggestivkraft des Rundfunks (vgl. BVerfG vom 22.2.1994 BVerfGE 90, 60/87) resultierenden - Schutzpflicht gegenüber den Rezipienten in umfassender Weise nachgekommen.Wegen ihres verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf eine funktions- und bedarfsgerechte Mittelausstattung vorrangig über Rundfunkgebühren (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 RStV; BVerfG vom 22.2.1994 BVerfGE 90, 60/90 m.w.N.) sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht in gleicher Weise wie die privaten Veranstalter auf die Erschließung sonstiger Finanzierungsquellen angewiesen.
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Zwar gehören nach Art. 5 Abs. 2 GG die "gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" zu den verfassungsrechtlichen Schranken, die der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit der Rundfunkberichterstattung entgegenstehen und daher Eingriffe in den grundrechtlichen Schutzbereich rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 16.6.1981 BVerfGE 57, 295/326).Alle für die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit wesentlichen Entscheidungen, vor allem hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs der miteinander kollidierenden Grundrechtspositionen, sind demzufolge vom (Landes-) Parlament zu treffen und dürfen nicht - durch ausdrückliche Ermächtigung oder durch zu unbestimmte Normierungen - der Exekutive überlassen werden (BVerfG vom 16.6.1981 BVerfGE 57, 295/320 f.).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Gesetzliche Regelungen müssen es den Normunterworfenen ermöglichen, die Rechtslage so genau zu erkennen, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerfG vom 27.11.1990 BVerfGE 83, 130/145 m.w.N.). - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Gemeinhin gelten als Satzungen nur solche Rechtsvorschriften, die von einer dem Staat eingeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen werden (BVerfG vom 9.5.1972 BVerfGE 33, 125/156 m.w.N.). - BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Die Satzungsgebung durch die Landesmedienanstalt ist - auch über die Fälle des § 46 RStV hinaus - nicht Ausdruck einer "organisierten Beteiligung der sachnahen Betroffenen an den sie berührenden Entscheidungen" (vgl. BVerfG vom 5.12.2002 BVerfGE 107, 59/92) und gehört somit nicht zum Bereich der (funktionalen) Selbstverwaltung. - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Da der Gedanke einer funktionsadäquaten Aufgabenverteilung kein bloßer Zweckmäßigkeitsgesichtspunkt ist, sondern ein anerkanntes Verfassungsprinzip darstellt (vgl. BVerfG vom 18.12.1984 BVerfGE 68, 1/86; vom 14.7.1998 BVerfGE 98, 218/251), lassen sich damit wohl auch solche Rechtsetzungsbefugnisse der Landesmedienanstalt rechtfertigen, die wie in den Fällen des § 46 RStV nur eine Konkretisierung gesetzlicher Grundsatzentscheidungen zum Gegenstand haben und nicht zugleich Ausdruck der notwendigen Staatsferne des Rundfunks sind. - BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Da der Gedanke einer funktionsadäquaten Aufgabenverteilung kein bloßer Zweckmäßigkeitsgesichtspunkt ist, sondern ein anerkanntes Verfassungsprinzip darstellt (vgl. BVerfG vom 18.12.1984 BVerfGE 68, 1/86; vom 14.7.1998 BVerfGE 98, 218/251), lassen sich damit wohl auch solche Rechtsetzungsbefugnisse der Landesmedienanstalt rechtfertigen, die wie in den Fällen des § 46 RStV nur eine Konkretisierung gesetzlicher Grundsatzentscheidungen zum Gegenstand haben und nicht zugleich Ausdruck der notwendigen Staatsferne des Rundfunks sind. - BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Der grundrechtssichernde Organisationsauftrag, dessen Erfüllung sich im Rahmen von Zulassungs- und Vergabeentscheidungen im Einzelfall auch auf Programminhalte und Programmgestaltung auswirken kann, muss der staatlichen Einflussnahme prinzipiell entzogen sein (vgl. BVerfG vom 4.11.1986 BVerfGE 73, 118/182 f.; vom 5.2.1991 BVerfGE 83, 238/323 f.), so dass diesbezüglich die funktionelle Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Landesmedienanstalt einschließlich "autonomer" Normsetzungsbefugnisse als unabdingbar erscheint (vgl. BayVGH vom 21.1.1998 VGH n.F. 51, 90/95 = BayVBl 1998, 496/498). - BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Da die Mitglieder des Medienrats nicht durch Wahlen unmittelbar demokratisch legitimiert sind, darf sich in den gemäß § 46 RStV satzungsmäßig erlassenen "Durchführungsbestimmungen" kein eigenständiger politischer Gestaltungswille manifestieren; die betreffenden Vorschriften haben sich vielmehr ausschließlich am Regelungswillen des Gesetzgebers zu orientieren (vgl. BayVerfGH vom 5.5.2003 VerfGH 56, 75/88; BVerfG vom 8.6.1988 BVerfGE 78, 249/273). - BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
- BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …
- BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92
Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG …
- BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
Dampfkessel
- BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06
Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule; …
- BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von …
- BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75
Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur …
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …
- BVerfG, 28.02.2003 - 1 BvR 189/03
Verurteilung eines Rechtsanwalts zur Unterlassung berufsbezogener Werbung
- OLG Zweibrücken, 25.06.1998 - 1 Ss 100/98
Verletzung der betrieblichen Aufsichtspflicht bei der Überschreitung der …
- OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten …
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; …
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
- BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvL 17/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der verwaltungsgerichtliche …
- VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378
Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2021 - 1 S 1894/21
Normenkontrolleilverfahren; Polizeiverordnung über ein nächtliches Musik- und …
Denn für die Gültigkeit der bloßen verwaltungsrechtlichen Norm kann es im Hinblick auf ihre ausreichende Bestimmtheit nur auf die Einhaltung der sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anforderungen ankommen (…so BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05 - juris Rn. 28, m.w.N.;… ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.01.2021 - 2 S 1948/19 - juris Rn. 131 , m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - juris Rn. 45 ff.;… in der Sache ebenso Senat, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2340/08 - ESVGH 60, 125;… a.A. hingegen Senat, Urt. v. 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - juris Rn. 62;… OVG LSA, Urt. v. 17.03.2020 - 3 K 319/09 - juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 28.04.2020 - 20 NE 20.849 - BayVBl. 2020, 516: Art. 103 Abs. 2 GG anwendbar). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09
Sportwetten im Internet
Zu den nach § 8a RStV zulässigen Gewinnspielen zählen danach grundsätzlich auch privat veranstaltete, zufallsabhängige Call-in-Gewinnspiele gegen Entgelt (vgl. VGH München, AfP 2010, 204, 205;… Begründung zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Bayerischer Landtag, LT-Drucks. 15/9667, S. 15; Bolay, MMR 2009, 669, 671). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10
Poker im Internet
Zu den nach § 8a RStV zulässigen Gewinnspielen zählen danach grundsätzlich auch privat veranstaltete, zufallsabhängige Call-in-Gewinnspiele gegen Entgelt (vgl. VGH München, AfP 2010, 204, 205;… Begründung zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Bayerischer Landtag, LT-Drucks. 15/9667, S. 15; Bolay, MMR 2009, 669, 671).
- VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …
Er hat mit dieser Entscheidung zugleich klargestellt, dass neben den zum Unterhaltungsprogramm gehörenden herkömmlichen Spielsendungen auch die erst in neuerer Zeit aufgekommenen "interaktiven" Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele, an denen sich das Publikum mittels individueller Kommunikationsmittel (wie insbesondere Telefon) kostenpflichtig beteiligen kann, ein in Fernsehen und Hörfunk zulässiger Programminhalt sind und damit für private Rundfunkveranstalter eine erlaubte Einnahmequelle bilden (BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 31;… vgl. auch BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 92/09 - ZfWG 2012, 23 juris Rn. 66).Rn. 75 (3) Die genannten Vorschriften dienen dem Schutz der Spielteilnehmer vor den mit der Teilnahme an 50-Cent-Gewinnspielen verbundenen wirtschaftlichen Risiken (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 30).
Rn. 80 Gewinnspiele in vergleichbaren (rundfunkähnlichen) Telemedien sind ebenso wie entsprechende Angebote im Rundfunk, die für private Rundfunkveranstalter als Teil des herkömmlichen Unterhaltungsprogramms (§ 2 Abs. 2 Nr. 28 MStV) ein zulässiger Programminhalt sind (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 31), maßgeblich durch ihren Unterhaltungscharakter geprägt, sodass sie in dem durch § 11 MStV festgelegten Entgeltrahmen als Unterhaltungsspiele anzusehen sind (…vgl. BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 92/09 ZfWG - 2012, 23 juris Rn. 69 f.).
Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie wegen der Begrenzung des Teilnahmeentgelts auf 0, 50 Euro glücksspielrechtlich unerheblich sind (…vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2012 - 7 BV 12.968 - ZfWG 2013, 115 juris Rn. 21) und von ihnen keine (erhöhte) Gefahr im Sinne eines Suchtpotenzials ausgeht (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 33 und 87 f.).
Rn. 97 (c) Im Übrigen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass von der Internet-Teilnahme an TV-Gewinnspielen höhere Gefahren ausgehen als von der "herkömmlichen" Telefonteilnahme an diesen, die nicht mit (besonderen) Suchtgefahren verbunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 33).
Rn. 125 Zudem werden Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren (rundfunkähnlichen) Telemedien auch maßgeblich durch ihren Show- und Unterhaltungscharakter geprägt, sodass sie in dem durch § 11 MStV festgelegten Entgeltrahmen bis zu 0, 50 Euro als Unterhaltungsspiele anzusehen sind (…BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 92/09 - ZfWG 2012, 23 juris Rn. 69 und I ZR 93/10 - MDR 2012, 201 juris Rn. 66; vgl. auch BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 31).
Denn unerhebliche Einsätze stellen kein (erhöhtes) Gefahrenpotenzial mit Blick auf den Schutz von Gesundheit und Vermögen dar (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 33 und 87 f.).
Rn. 192 5. Da das klägerische Angebot ohne Erlaubnis zulässig und nicht verboten ist, wird die Klägerin durch die rechtswidrige Untersagungsverfügung auch in ihrer Berufs- bzw. Gewerbefreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie - jedenfalls hinsichtlich der Untersagung der Internet-Teilnahme an TV-Gewinnspielen - auch in ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, die nach Art. 19 Abs. 3 GG auch für inländische juristische Personen gelten und ihrem Wesen nach auf private Rundfunkveranstalter anwendbar sind (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - VGH n.F. 63, 1 juris Rn. 23 f.).
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …
Zu den nach § 8a RStV zulässigen Gewinnspielen zählen danach grundsätzlich auch privat veranstaltete, zufallsabhängige Call-in-Gewinnspiele gegen Entgelt (vgl. VGH München, AfP 2010, 204, 205;… Begründung zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Bayerischer Landtag, LT-Drucks. 15/9667, S. 15; Bolay, MMR 2009, 669, 671). - VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793
Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel
Auch der BayVGH habe im Urteil vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377, entschieden, dass die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten insofern unwirksam sei, als sie die Teilnehmer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen schützen wolle; hieraus werde deutlich, dass 50-Cent-Gewinnspiele auch dann in den Anwendungsbereich des § 8a RStV fielen und damit kein Glücksspiel i.S.d. Glücksspielstaatsvertrages darstellten, wenn die Teilnehmer mehrfach für 0, 50 Euro teilnehmen könnten.Dem Vorrang der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages gegenüber § 8a RStV könne nicht das Urteil des BayVGH vom 29.10.2009 (Az. 7 N 09.1377, Tz. 31) entgegengehalten werden, da hierin der für Medienrecht zuständige Senat des BayVGH ersichtlich keine Grundsatzentscheidung zum Verhältnis von Glücksspiel- und Gewinnspielrecht getroffen habe, sondern im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit der Ermächtigungsgrundlage der Gewinnspielsatzung aus § 46 Abs. 1 RStV mit Verfassungsrecht im Kern ein bloßes obiter dictum formuliert habe, das sich in seiner Kürze insbesondere nicht mit der maßgeblichen Amtlichen Erläuterung zu § 8a RStV auseinandersetze.
Beispielsweise hat der Landesgesetzgeber auf eine Legaldefinition des Begriffs des "Gewinnspiels" bei Aufnahme des § 8a in den Rundfunkstaatsvertrag verzichtet, da es sich bei dem Begriff des "Gewinnspiels" um einen "seit langem eingeführten und durch vielfältige Judikatur konturierten Rechtsbegriff" handelt (BayVGH vom 28.10.2009 Az. 7 N 09.1377, Rn 47).
Rn. 61 (4) In seiner Entscheidung vom 28.10.2009 (Az. 7 N 09.1377) hat der BayVGH im Rahmen eines Normenkontrollantrags die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung überprüft; danach wird mit der erlaubnisfreien Zulassung von Gewinnspielsendungen und Gewinnspielen durch § 8a RStV zum Ausdruck gebracht, dass gegen derartige Programminhalte keine grundsätzlichen Bedenken bestehen (Rn 33); die darin liegende Erweiterung des programmlichen und wirtschaftlichen Betätigungsfeldes soll die Vielfalt des Informationsangebots erhöhen und damit die Rundfunkfreiheit sichern, bedarf jedoch der ergänzenden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 8a Abs. 1 Sätze 2 bis 6 RStV (Rn 32).
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 10 BV 10.1176
Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig
Dem stehe nicht entgegen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 28. Oktober 2009 (Az. 7 N 09.1377) festgestellt habe, dass § 8a RStV eine Grundsatzentscheidung enthalte, dass die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es sich um zufallsabhängige, entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handle, keiner behördlichen Erlaubnis bedürften, so dass die Vorschriften des § 284 StGB und Art. 9 Abs. 1 Nr. 1 AGGlüStV keine Anwendung fänden.Letzteres werde durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 2009 (Az. 7 N 09.1377) bestätigt.
Rn. 36 Der für das Medienrecht zuständige 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat zwar in einer Entscheidung vom 28. Oktober 2009 (Az. 7 N 09.1377) im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens zur Gültigkeit der Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) in den Entscheidungsgründen unter anderem Folgendes ausgeführt: "Die genannten Anforderungen (in § 8a Abs. 1 Sätze 2 bis 6, Abs. 2 RStV) präzisieren und legitimieren die in § 8a Abs. 1 Satz 1 RStV getroffene Grundsatzentscheidung, wonach die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es sich wie bei den Call-in-Formaten um zufallsabhängige entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handelt …, keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen, so dass die entsprechenden straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften (§ 284 StGB, Art. 9 Abs. 1 Nr. 1 AGGlüStV) keine Anwendung finden können." Abgesehen davon, dass es sich - wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - bei dieser Rechtsauffassung des 7. Senats lediglich um ein die betreffende Normenkontrollentscheidung nicht tragendes obiter dictum ohne eingehendere Beleuchtung und Würdigung der hier maßgeblichen staatsvertraglichen Begründungen, insbesondere zu § 3 GlüStV, handelt, ist diese Entscheidung des 7. Senats nach einem vor dem Bundesverwaltungsgericht in dieser Streitsache geschlossenen Vergleich der Beteiligten inzwischen wirkungslos geworden (vgl. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO).
- VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
Untersagung von Fernsehwerbung für Internet-Glücksspiele
Auch habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377 in Rn. 31 ausgeführt, dass die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es nicht wie bei den Call-In-Formaten um zufallsabhängige entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handele, keiner behördlichen Erlaubnis bedürften, so dass die entsprechenden straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften keine Anwendung finden könnten.Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Telemedien und damit der gemäß § 58 Abs. 4 RStV (früher § 58 Abs. 3) entsprechend geltenden Anforderungen aus § 8 a RStV ist nach § 59 Abs. 2 RStV i. V. m. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (G. vom 24.7.2003, GVBl S. 480, geändert durch Gesetz vom 25.10.2007, GVBl S. 720 und vom 12.7.2016, GVBl. S. 159) die Regierung von Mittelfranken zuständig (so BayVGH vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377 Rz. 66).
Zwar hat der Rundfunkstaatsvertrag auf eine Legaldefinition des Begriffs "Gewinnspiel" verzichtet, da es sich um einen seit langem eingeführten und durch vielfältige Judikatur konturierten Rechtsbegriff handelt (vgl. § 4 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 UWG), der in das Rundfunkrecht übernommen wurde, so BayVGH vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377 Rn. 47. Gewinnspiele im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags sind solche, bei denen dem Teilnehmer Fragen oder Aufgaben gestellt werden, die er erst lösen muss.
Der Rundfunkgesetzgeber hat mit dieser Entscheidung zugleich auch klar gestellt, dass neben den zum Unterhaltungsprogramm gehörenden herkömmlichen Spielsendungen auch die erst in neuerer Zeit aufgekommenen "interaktiven" Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele, an denen sich das Publikum mittels individueller Kommunikationsmittel (insbesondere Telefon) kostenpflichtig beteiligen kann, ein im Fernsehen oder Hörfunk zulässiger Programminhalt sind und damit für private Rundfunkveranstalter eine erlaubte Einnahmequelle bilden (so VGH vom 28.10.2009 a. a. O., Rn. 31 mit Hinweis auf LT-Drs 15/9697 S.15).
- VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505 Auch habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 28.10.2009 Az. 7 N 09.1377 in Rdnr. 31 ausgeführt, dass die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es nicht wie bei den Call-In-Formaten um zufallsabhängige entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handele, keiner behördlichen Erlaubnis bedürften, so dass die entsprechenden straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften keine Anwendung finden könnten.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Telemedien und damit der gemäß § 58 Abs. 4 RStV (früher § 58 Abs. 3) entsprechend geltenden Anforderungen aus § 8 a RStV ist nach § 59 Abs. 2 RStV i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (G. vom 24.7.2003, GVBl S. 480, geändert durch Gesetz vom 25.10.2007, GVBl S. 720) die Regierung von Mittelfranken zuständig (so BayVGH vom 28.10.2009 Az. 7 N 09.1377 Rz. 66).
Zwar hat der Rundfunkstaatsvertrag auf eine Legaldefinition des Begriffs "Gewinnspiel" verzichtet, da es sich um einen seit langem eingeführten und durch vielfältigen Judikatur konturierten Rechtsbegriff handelt (vgl. § 4 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 UWG), der in das Rundfunkrecht übernommen wurde, so BayVGH vom 28.10.2009 Az: 7 N 09.1377 Rd.Nr. 47. Gewinnspiele im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags sind solche, bei denen dem Teilnehmer Fragen oder Aufgaben gestellt werden, die er erst lösen muss.
Der Rundfunkgesetzgeber hat mit dieser Entscheidung zugleich auch klar gestellt, dass neben den zum Unterhaltungsprogramm gehörenden herkömmlichen Spielsendungen auch die erst in neuerer Zeit aufgekommenen "interaktiven" Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele, an denen sich das Publikum mittels individueller Kommunikationsmittel (insbesondere Telefon) kostenpflichtig beteiligen kann, ein im Fernsehen oder Hörfunk zulässiger Programminhalt sind und damit für private Rundfunkveranstalter eine erlaubte Einnahmequelle bilden (so VGH vom 28.10.2009 a.a.O., Rd.Nr. 31 mit Hinweis auf LT-Drs 15/9697 S.15).
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …
Zu den nach § 8a RStV zulässigen Gewinnspielen zählen danach grundsätzlich auch privat veranstaltete, zufallsabhängige Call-in-Gewinnspiele gegen Entgelt (vgl. VGH München, AfP 2010, 204, 205;… Begründung zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Bayerischer Landtag, LT-Drucks. 15/9667, S. 15; Bolay, MMR 2009, 669, 671). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 43/10
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …
- VG Neustadt, 28.02.2018 - 5 L 1378/17
Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation: Eilanträge …
- VG Regensburg, 12.06.2012 - RO 5 K 11.902
- VGH Bayern, 07.03.2012 - 10 CS 10.1347
Werbung für Glücksspiele im Fernsehen; Glücksspielangebot über das Internet; …
- VGH Bayern, 23.02.2012 - 10 CS 10.1682
Glücksspielangebot über das Internet; Bezahl-modus über …
- VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10
Zulässigkeit eines Haus-Gewinnspiels im Internet
- VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.869
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
- VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.879
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
- VG Gießen, 20.10.2010 - 21 K 3235/09
Berufspflichten eines Arztes im Notdienst
- VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele
- VG München, 19.01.2012 - M 17 K 11.2193
Gewinnspiel; Entgeltbegrenzung
- VG Regensburg, 15.05.2019 - RO 5 K 18.672
Vermittlung von Glücksspielprodukten via Internet - Untersagung von Werbespots
- VG Berlin, 28.12.2022 - 27 K 343.16
- VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573
Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2009 - 7 N 09.1377, 7 NE 09.1378 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrollverfahren; einfache Beiladung; Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten; rechtliches Interesse der einzelnen Anstalten am Verfahrensausgang; einheitlicher Geltungsbeginn der übereinstimmenden Satzungen; Beiladungszwecke
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.08.2009 - 7 N 09.1377, 7 NE 09.1378
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 CN 2.10
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