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| BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BSGE 46, 20
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Der Gesetzgeber darf, wie das BVerfG ausgeführt hat, typisieren (BVerfGE 47, 1, 23;… SozR 4000 5 117 Nr. 1) und bei den notwendigen typisierenden Regelungen müssen auch gewisse Härten und Ungerechtigkeiten hingenommen werden (BVerfGE 47, 1, 23f; 26, 265, 275, 276;… SozR 4100 5 417 Nr. 1). - BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Der Gesetzgeber darf, wie das BVerfG ausgeführt hat, typisieren (BVerfGE 47, 1, 23;… SozR 4000 5 117 Nr. 1) und bei den notwendigen typisierenden Regelungen müssen auch gewisse Härten und Ungerechtigkeiten hingenommen werden (BVerfGE 47, 1, 23f; 26, 265, 275, 276;… SozR 4100 5 417 Nr. 1). - BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc
- BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64
Kündigung - Kündigungsfrist
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Arbeitsvertrages begründet (vgl BAGE 5, 58, 65; 6, 252; 16, 204, 209;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 5. Aufl, S. 95). - BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
Nichtanhörung - Kündigung
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Dies war nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).nicht schon dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich diesen Zeitraum überschritten hatte; erforderlich war danach auch eine tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers während der sechs Monate (BAG 16, 345, 547f ). - BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57
Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in seiner Entscheidung vom 20. Februar 1958 - VII ZR 76/57 (KG) - ausgeführt, daß es für den Übergang von Schadensersatzansprüchen nach der insoweit gleichlautenden Vorschrift des 5 4542 der ...5-. - BSG, 21.10.1980 - 3 RK 21/80
Krankenkasse - Einkommensgrenze - Befreiung
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Ebenso findet 5 447 SGG keine Anwendung, weil diese Norm unter dem Begriff der Leistung nur Ansprüche Einzelner gegen die öffentliche Hand versteht, nicht dagegen umgekehrt Ansprüche dieser gegen den Bürger (BSGE 22, 481, 482; 50, 250, 252 jeweils zu 5 444 SGG; Meyer/ Ladewig, @ 447 Rdnr 5 ). - BSG, 27.06.1961 - 7 RAr 3/61
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Eine solche Beschränkung auf anspruchsbegrünäende Voraussetzungen wäre nicht gerechtfertigt; ein Ruhen von Ansprüchen bewirkt nämlich gleichermaßeu, daß Zahlungen zu Unrecht erfolgen würden, der Bewilligungsbescheid der materiellen Rechtslage insofern nicht entspräche, als der Anspruchsberechtigte bei dieser Rechtslage "keinen AnSpruch auf Auszahlung des zuerkannten Betrages" hätte (BSGE 14, 280, 285; Vgl auch Urteil vom 21. Juli 1977 - ? RAr 45/76 ). - BSG, 14.11.1968 - 7 RAr 15/68
Schlechtwettergeld - Rückforderungsrecht - Verwaltungsaktsbefugnis
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Auch ohne daß das im Wortlaut des Bescheides deutlich zum Ausdruck kommt, ist in der Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs regelmäßig auch gleichzeitig die entsprechende Rücknahme des bewilligenden Verwaltungsaktes zu sehen (BSGE 29, 6, 9; 37, 455, 457 ). - BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63
Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Sie stützt sich auf die Rechtsprechung des BSG zu 5.77 AVAVG (BSGE 21, 286, 287 ), wonach ua das-Zusammentreffen von Alg- und Krankengeldanspruch zum Ruhen des ersteren führte, und zu @ 87 Abs. 5 AVAVG (BSGE 44, 280, 282 ), der das Ruhen Alg-Anspruchs:unter im.
- BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe eines …
Rn. 17 Dies gilt auch für solche Zahlungen, die - wie im vorliegenden (niedersächsischen) Fall - auf Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Anordnung der entsprechenden Anwendung (§ 5 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen [NJAG] iVm § 1 Abs. 2 Niedersächsisches Besoldungsgesetz [NBesG], jeweils in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung; vgl zur Rechtslage in den anderen Ländern die Nachweise bei Anders/Becker, RiA 2020, 244) des § 60 Satz 1 BBesG - für die Zeit zwischen Beendigung des Vorbereitungsdienstes und dem Ende des Monats geleistet werden (…BSG vom 2.11.2015 - B 13 R 17/14 R - SozR 4-2600 § 181 Nr. 2 RdNr 27), weil § 14 SGB IV es für die Qualifizierung als Arbeitsentgelt ausreichen lässt, wenn eine Einnahme im Zusammenhang mit einer Beschäftigung erzielt wird. Insofern besteht von dem Grundsatz, dass Arbeitsentgelt typischerweise nur Leistungen für die Zeit bis zur wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein können (vgl BSG vom 14.2.1978 - 7 RAr 57/76 - BSGE 46, 20, [29] = SozR 4100 § 117 Nr. 2 S 18 f - juris RdNr 67;… BSG vom 21.9.1995 - 11 RAr 41/95 - BSGE 76, 294 [297] = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12 S 82 - juris RdNr 23), aufgrund der genannten besoldungsrechtlichen Regelungen eine Ausnahme.Das BSG hat bereits zu § 117 Abs. 1 AFG in der vom 1.7.1969 bis 31.12.1997 geltenden Fassung und zu § 143 Abs. 1 SGB III in der vom 1.1.1998 bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung, den Vorgängernormen zu § 157 Abs. 1 SGB III in der seit dem 1.4.2012 geltenden Fassung, die Auffassung vertreten, dass diese Normen nur den Fall der Zahlung von oder des Anspruchs auf Arbeitsentgelt trotz Arbeitslosigkeit, dh bei faktischer Beschäftigungslosigkeit, regeln, aber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzen (BSG vom 14.2.1978 - 7 RAr 57/76 - BSGE 46, 20 [29] = SozR 4100 § 117 Nr. 2 S 18 f - juris RdNr 67 zu § 117 Abs. 1 AFG;… BSG vom 20.6.2002 - B 7 AL 108/01 R - SozR 3-4300 § 143 Nr. 4 S 9 - juris RdNr 26 zu § 143 Abs. 1 SGB III aF; ebenso etwa Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 156). Hieran hält der Senat für § 157 Abs. 1 SGB III fest.
Rn. 21 Aus dem Umstand, dass Arbeitsentgelt in der Regel nur für Zeiträume gezahlt wird, in denen noch ein Arbeitsverhältnis bestand, hat das BSG jedoch gefolgert, dass § 117 Abs. 1 AFG und § 143 Abs. 1 SGB III aF nur Zeiträume erfassen könnten, in denen noch (BSG vom 14.2.1978 - 7 RAr 57/76 - BSGE 46, 20 [29] = SozR 4100 § 117 Nr. 2 S 18 f - juris RdNr 67;… BSG vom 21.9.1995 - 11 RAr 41/95 - BSGE 76, 294 [297] = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12 S 82 - juris RdNr 23) oder schon ein Arbeitsverhältnis besteht (…BSG vom 20.6.2002 - B 7 AL 108/01 R - SozR 3-4300 § 143 Nr. 4 S 7 f, 9 - juris RdNr 21 f, 26; vgl auch Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 156).
Diese Regelung hat den Zweck, den Bezug der Lohnersatzleistung Alg neben dem gleichzeitigen Bezug von Lohn (Doppelbezug) zu verhindern (BSG vom 14.2.1978 - 7 RAr 57/76 - BSGE 46, 20 [29] = SozR 4100 § 117 Nr. 2 S 18 - juris RdNr 67; BSG vom 4.9.1979 - 7 RAr 51/78 - juris RdNr 24, jeweils zu § 117 Abs. 1 AFG).
- BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93
Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche
Dabei wird es weniger darauf ankommen, ob der Konkursverwalter Kenntnis vom Forderungsübergang auf die Beklagte (§§ 412, 407 BGB) hatte, als auf die grundsätzliche Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl: BSGE 46, 20, 24 = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BAG ZIP 1981, 76, 78 f; BB 1986, 2202, 2204; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, unveröffentlicht; Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, 1992, RdNrn 182 ff und 194 ff mwN; Christopher Müller, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 1991, S 164 ff mwN), falls nicht ein Fall des Rechtsmißbrauchs vorliegt (vgl BAG ZIP 1981, 1364, 1365; BB 1986, 2202, 2204; Urteil vom 15. Dezember 1988;… Gagel/Vogt aaO;… Müller aaO).Keine Ausführungen enthält das Urteil des LSG jedoch zum während der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich (vgl hierzu BSGE 46, 20, 31 f = SozR 4100 § 117 Nr. 2) verdienten Arbeitsentgelt.
- SG Karlsruhe, 07.05.2014 - S 15 AL 4610/13
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches wegen Anspruch auf Entlassungsentschädigung …
Der zu berücksichtigende Anteil der Entlassungsentschädigung vermindert sich gemäß § 158 Abs. 2 Satz 3 SGB III sowohl für je fünf Jahre des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen als auch für je fünf Lebensjahre nach Vollendung des 35. Lebensjahres um je fünf Prozent (gemeint ist: fünf Prozentpunkte; vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 57/76, juris, Rn. 78); er beträgt nicht weniger als 25 Prozent der zu berücksichtigenden Entlassungsentschädigung.
- BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich
Es ist allgemein anerkannt, daß die Befugnis des Arbeitnehmers, über den Bestand des Arbeitsverhältnisses frei zu verfügen, nicht durch die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt ist, daß die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche vielmehr an die arbeitsrechtlich wirksam zustandegekommenen Vereinbarungen und Regelungen anknüpfen, soweit nicht eine diesen Vereinbarungen entgegenstehende tatsächliche Handhabung vorliegt (…Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980 - 12 RK 47/79 -, SozR 2100 § 14 Nr. 7; BAG 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - ZIP 81, 76; LAG Berlin BB 77, 1762; LAG Frankfurt/Main ARST 79, 135; s zu ähnlichen Fragen BSGE 46, 20 und BAG 29. August 1968 - 5 AZR 456/67 - DBl C Nr. 1409 § 96 AVAVG). - BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92
Abfindung - Darlehn
Eine solche Entschädigung in einem bestimmten, durch Abs. 2 und 3 pauschalierten Umfang wird unwiderleglich vermutet, wenn das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung vorzeitig beendet wird; in diesem Falle wird Alg für eine bestimmte Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verwehrt, die kalendermäßig abläuft (vgl BSGE 46, 20, 29 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3;… SozR 4100 § 117 Nr. 5;… BSGE 61, 5 = SozR 4100 § 117 Nr. 17).Die Ergänzung des Abs. 1 durch die Absätze 2 und 3 war schon erforderlich, um Manipulationen zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung zu erschweren; andernfalls könnten die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zu einem frühen Termin beenden und anstelle des - zum Ruhen des Alg führenden Arbeitsentgelts bis zu einem späten Termin - eine erhöhte als Abfindung ausgewiesene Arbeitgeberleistung vereinbaren (BSGE 46, 20, 29 = SozR 4100 § 117 Nr. 2).
- BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG
Wie das BSG wiederholt herausgearbeitet hat, beruht § 117 AFG, der in seinen Grundzügen dem früheren § 96 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) entspricht, auf dem Grundgedanken, daß der Arbeitslose nicht der Leistungen der Versichertengemeinschaft bedarf, solange er keinen Lohnausfall hat (vgl. BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26 sowie SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).Denn als Arbeitsentgelt können begrifflich nur Leistungen für die Zeit bis zur wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen werden (BSGE 46, 20, 29 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).
Dem entspricht die Rechtsprechung des BSG (BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… SozR 4100 § 117 Nr. 21).
- BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …
Eine Erstattung der Beiträge zur Krankenversicherung wäre hingegen ausgeschlossen (BSGE 46, 20, 33 = SozR 4100 § 117 Nr. 2). - BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 94/79
Abfindung - Arbeitslosengeld - Einbeziehung
Diese Neuregelung des 5 117 AFG entspricht Art. 5 des Grundgesetzes (GG) und trägt, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 46, 20, 25 f = SozR 4100 5 117 Nr. 2), den Bedenken Rechnung, die das BVerfG gegen $ 117 Abs. 2 und 5 AFG aF hatte.Ebenso bedarf der Arbeitslose keines Als, soweit ihm bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung für den Lohnausfall gewährtwird.Eine solche Entschädigung in einem bestimmten, durch & 117 Abs. 3 AFG nF pauschalierten Umfange wird in 5 117 Abs. 2 AFG aF ua.unwiderleglich vermutet, wenn das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Abfindung vorzeitig durch Vergleich beendet worden ist (Vgl BSGE 46, 20, 29 = SozR 4100 5 117 Nr. 2 mwN;… BSG SozR 5 117 Nr. 5).
Ein solcher Zusammenhang ist bei einer vergleichsweisen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht zweifelhaft; das gilt auch"sofern die Abfindung aus sozialen Gründen gewährt werden ist (vgl BSGE 46, 20, 50 = SozR 4100 5 147 Nr. 2).
Die Einbeziehung der Abfindung solcher Arbeitnehmer in die Ruhensregelung, denen - wie dem Kläger - bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjahres nur noch aus wichtigen Grunde gekündigt werden kann, ist, wie ergänzend zu BSGE 46, 20, 25 f = SozR 4100 $ 117 Nr. 2 zu bemerken ist, auch im Hinblick auf Betriebsstillegungen und Betriebseinschränkungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei einer vom Arbeitgeber gezahlten …
Zweck des § 117 Abs. 2 AFG ist es in erster Linie, den Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Alg zu verhindern; der Inhalt seiner Regelung soll zugleich Manipulationen zur Umgehung dieses Zweckes erschweren (vgl BSGE 46, 20, 29 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 17).Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2).
- BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87
Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …
cc) Der Zuständigkeit der Sozialgerichte für den eingeklagten Erstattungsanspruch steht schließlich auch nicht das Argument der Klägerin entgegen, das Klagebegehren müsse deshalb im Zivilrechtsweg verfolgt werden können, weil das Recht der Sozialversicherung, wie sich aus den §§ 155 Abs. 2 Satz 3, 157 Abs. 4 und 160 AFG ergebe, in Fällen der vorliegenden Art materiell keinen Erstattungsanspruch vorsehe (vgl. dazu BSGE 46, 20, 33; siehe auch Ausschußbericht zu BT-Drucks. V/4110 vom 18. April 1969 S. 23 zu § 52 AFG sowie BSG, Urteile vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390 …und vom 15. Mai 1984 - 12 RK 7/83 -;…">381%20RVO%20Nr.%2050#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 381 RVO Nr. 50). - BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 62/99 R
Sozialplanabfindung, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
- BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88
Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg - …
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 131/13
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs: Achtung bei Nichteinhaltung der …
- BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86
Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt - …
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische …
- BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 68/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
- BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94
Arbeitslosengeld - Bewilligungsaufhebung - Arbeitslosenhilfe
- BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers - …
- BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen …
- BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79
Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen …
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 59/00 R
Arbeitslosengeld - Gleichwohlgewährung - Berechnung des Erstattungsanspruches - …
- BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 65/97 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - Abfindung -Kündigungseinschränkung - …
- BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R
Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und …
- BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 10/89
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge nach Rückforderung von betrügerisch …
- BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision
- BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 26/78
Rückzahlung einer Leistung - Selbstverpflichtung des Empfängers - Verwaltungsakt …
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 24/95
Ruhen des Leistungsanspruches wegen Erhalts oder Beanspruchung einer Abfindung, …
- BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 4/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
- BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85
Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld
- BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
Befristetes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige Beendigung
- BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 23/95
Kündigungsfrist - Arbeitsverhältnis - Optionsrecht
- BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88
Erhöhung der Verletztenrente bei Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers
- BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des …
- BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung …
- BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 16/92
Arbeitslosengeld-Anspruch - Ruhen - Abfindung - Überbrückungsgeld - Aufnahme …
- BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 23/92
Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindungsvergleich und Forderungsübergang
- BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 498/86
- LSG Bayern, 09.01.2003 - L 11 AL 147/00
Feststellung einer Sperrzeit und Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruches; …
- LSG Hessen, 28.09.1994 - L 6 Ar 957/89
Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Höhe - Steuerklassenwechsel unter …
- BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 42/86
Kündigung - Abfindung - Arbeitslosengeld
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 8 Sa 2397/97
Verhältnis des Bruttolohnanspruchs und der sozialversicherungsrechtlichen …
- BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 191/91
Prozessvergleich mit Festlegung einer Abfindungszahlung - Abfindungszahlung zur …
- BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 90/88
Streit zwischen einem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber über die …
- BSG, 22.11.1977 - 12 RAr 33/76
Die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung iS von …
- BSG, 10.07.1986 - 11a RA 22/85
- LSG Niedersachsen, 08.06.1982 - L 7 Ar 217/81
- BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
- LSG Niedersachsen, 04.12.1980 - L 3 Ar 357/80
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.1978 - L 5 Ar 990/77
- LSG Schleswig-Holstein, 27.06.1979 - L 1 Ar 96/78
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