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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33100
LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09 (https://dejure.org/2009,33100)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2009 - 7 Sa 703/09 (https://dejure.org/2009,33100)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2009 - 7 Sa 703/09 (https://dejure.org/2009,33100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsantritt - eigenmächtiger und fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der Geschäftsführung bei fehlender Abmahnung; Anrechnung eines staatliche Gründerzuschusses auf Verzugslohnanspruch; unbegründete Klage auf Bonuszahlung bei fehlender Anregung zum Abschluss der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der Geschäftsführung bei fehlender Abmahnung; Anrechnung eines staatliche Gründerzuschusses auf Verzugslohnanspruch; Klage auf Bonuszahlung bei fehlender Anregung zum Abschluss der Zielvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • LAG Köln, 15.10.2003 - 7 Sa 163/03

    Annahmeverzug, Urlaubsvergütung, Urlaubsabgeltung, Überbrückungsgeld, …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Der Gründungszuschuss stellt eine aufgrund anderweitiger Arbeit erzielte geldwerte Leistung im Sinne von § 11 Nr. 1 KSchG dar (so auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 - EzA § 74c HGB Nr. 35 zu der dem Rechtsgedanken nach identischen Regelung in § 74 c HGB ; LAG Köln v. 15.10.2003 - 7 Sa 163/03 - NZA-RR 2004, 612 -614 zur Vorgängerregelung).

    Diese Situation stellt sich nicht anders dar, als hätte der Kläger Verdienst aus einer anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft bezogen, den er nicht hätte erzielen können, wenn er im Arbeitsverhältnis mit der Beklagten seine Arbeitsleistung hätte erbringen müssen (vgl. LAG Köln v. 15.10.2003 - 7 Sa 163/03 - NZA-RR 2004, 612 -614).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB , die dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks dienen, kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (vgl. BAG v. 02.03.2006 v. 2 AZR 53/05 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Krankheit).

    Insbesondere bei Arbeitnehmern in einer leitenden Position im Betrieb oder Arbeitnehmern, die mit ihrer Tätigkeit spezifische Vertragspflichten übernommen haben, hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (vgl. BAG v. 02.03.2006 v. 2 AZR 53/05 - aaO.; v. 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15 ; v. 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Als milderes Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung wird insbesondere der Ausspruch einer Abmahnung angesehen (st. Rspr. des BAG vgl. z.B. BAG v. 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - NZA-RR 2009, 362 ff.; v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - DB 2008, 2544 -2546 m.w.N.).

    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (vgl. BAG v. 26.06.2006 - 2 AZR 190/07 aaO.).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Als milderes Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung wird insbesondere der Ausspruch einer Abmahnung angesehen (st. Rspr. des BAG vgl. z.B. BAG v. 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - NZA-RR 2009, 362 ff.; v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - DB 2008, 2544 -2546 m.w.N.).

    Eine vorherige Abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers aufgrund objektiver Anhaltspunkte in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG v. 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - aaO.; v. 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20).

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht allein die Initiativpflicht hat, verletzt er eine vertragliche Nebenpflicht und kann deshalb zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er der Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Da die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung ist (std. Rspr. vgl. BAG vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - ;BAG vom 2.12.1999 - 8 AZR 849/98 - n.v. BAG vom 27.5.1999 - 8 AZR 415/98 - in NZA 99, 1038; BAG vom 25.1.2001 - 8 AZR 412/00- n.v.) blieb der Entgeltanspruch des Klägers während des Annahmeverzugs nach unwirksamer Kündigung der Beklagten als Erfüllungsanspruch erhalten und zwar einschließlich des Anspruchs auf den Dienstwagen zur privaten Nutzung als vereinbarter Naturallohn.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    2.4.1 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B BAG v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256-258) ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB iVm. §§ 283 Satz 1, 252 BGB verpflichtet sein kann, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten.
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Allerdings ist nur der um das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Arbeitslosengeld bzw. den Gründungszuschuss verminderte Vergütungsanspruch zu verzinsen (vgl. BAG v. 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - AP Nr. 97 zu § 615 BGB ).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Da die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung ist (std. Rspr. vgl. BAG vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - ;BAG vom 2.12.1999 - 8 AZR 849/98 - n.v. BAG vom 27.5.1999 - 8 AZR 415/98 - in NZA 99, 1038; BAG vom 25.1.2001 - 8 AZR 412/00- n.v.) blieb der Entgeltanspruch des Klägers während des Annahmeverzugs nach unwirksamer Kündigung der Beklagten als Erfüllungsanspruch erhalten und zwar einschließlich des Anspruchs auf den Dienstwagen zur privaten Nutzung als vereinbarter Naturallohn.
  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
    Der Anspruch auf Gewährung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wandelt sich gemäß §§ 249, 251 BGB in einen Zahlungsanspruch um (vgl. BAG v. 23.06.2994 - 8 AZR 537/97 - DB 94, 2239).
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00

    Schadenersatz - Entziehung eines Dienstwagens

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens zur …

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich …

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - …

    Das Hessische Landesarbeitsgericht (…Urteil vom 21.06.2011, 15 Sa 154/10 Rn. 115) sowie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 08.09.2009, 7 Sa 703/09 Rn. 66) haben diese Frage dahinstehen lassen.
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 979/09

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. September 2009 - 7 Sa 703/09 - zugelassen, soweit das Landesarbeitsgericht vom Annahmeverzugsvergütungsanspruch des Klägers in Ziff. 2 des Tenors den Gründungszuschuss iHv. 4.382,40 Euro netto abgezogen hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2011 - 5 Sa 459/10

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Urlaubsantrag, …

    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems des gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (…BAG Urt. v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG; LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 08.09.2009 - 7 Sa 703/09 -, zit. N. Juris;… ErfK/Dörner/Gallner, 11. Aufl., Rn. 9 zu § 7 BurlG).
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

    Diese Situation stellt sich nicht anders dar, als hätte der Kläger Verdienst aus einer anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft bezogen, den er nicht hätte erzielen können, wenn er im Arbeitsverhältnis mit der Beklagten seine Arbeitsleistung hätte erbringen müssen (vgl. LAG Köln 15. Oktober 2003 - 7 Sa 163/03 - NZA-RR 2004, 612-614; LAG Berlin-Brandenburg 8. September 2009 - 7 Sa 703/09 - zitiert nach juris).
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