Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 16/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
§ 6 Abs 1 EEG 2012, § 6 Abs 2 EEG 2012, § 11 EEG 2012, § 17 Abs 1 EEG 2012, § 22 EEG 2012
Erneuerbare Energien: Ausstattung einer Photovoltaikanlage mit einer technischen Einrichtung zur Reduktion der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung; Bindungswirkung des Positionspapiers 2012 der Bundesnetzagentur; Bereicherungsanspruch des Anlagenbetreibers bei ...
Verfahrensgang
- LG Halle, 19.02.2016 - 6 O 168/15
- OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 16/16
Wird zitiert von ... (3)
- LG Flensburg, 23.12.2021 - 3 O 238/20 Ein solcher Vorbehalt steht dem Berufen auf § 814 BGB entgegen (…vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 3.3.2015 - 6 U 55/13, EnWZ 2015, 415, beck-online; OLG Naumburg, Urt. v. 5.8.2016 - 7 U 16/16, EnWZ 2017, 278, beck-online).
- AG Bocholt, 10.10.2025 - 21 C 55/25 Rn. 39 Soweit sich die Beklagte darauf berufen hat, sie sei gerade nicht dazu verpflichtet, Hinweise zur Einhaltung der Vorgaben des EEG an die Anschlussinhaber zu erteilen und dazu auf Rechtsprechung verweist (vgl. u.a. OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2016 - 7 U 16/16, EnWZ 2017, 278), so vermag das Gericht der Argumentation nicht zu folgen.
- AG Bocholt, 06.02.2026 - 21 C 55/25 Rn. 27 Soweit sich die Beklagte darauf berufen hat, sie sei gerade nicht dazu verpflichtet, Hinweise zur Einhaltung der Vorgaben des EEG an die Anschlussinhaber zu erteilen und dazu auf Rechtsprechung verweist (vgl. u.a. OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2016 - 7 U 16/16, EnWZ 2017, 278), so vermag das Gericht der Argumentation nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.03.2016 - 7 U 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1 ; ZPO § 261
Amtshaftungsansprüche wegen Schäden durch einen Straßenbaum - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftungsansprüche wegen Schäden durch einen Straßenbaum
Verfahrensgang
- LG Aachen, 17.12.2015 - 12 O 189/15
- OLG Köln, 23.03.2016 - 7 U 16/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Köln, 23.03.2016 - 7 U 16/16
Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, V ZR 257/03, Urteil vom 12.03.2004). - BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus OLG Köln, 23.03.2016 - 7 U 16/16
Dies gilt umso mehr, als die Entscheidungsgründe eines Urteils gemäß § 313 Abs. 3 ZPO lediglich eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen enthalten müssen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht (vgl. BGH IVb ZR 23/86, Urteil vom 11.02.1987).
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Rechtsprechung
| SG Stade, 16.05.2019 - S 7 U 16/16 |
Verfahrensgang
- SG Stade, 16.05.2019 - S 7 U 16/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2024 - L 14 U 92/19
- BSG, 29.10.2025 - B 2 U 104/24 B
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Rechtsprechung
| KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streit um Architektenhonorar nach außerordentlicher Vertragskündigung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.12.2015 - 8 O 425/12
- KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95
HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten
Auszug aus KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Ein Ausnahmefall, in dem die Unterschreitung der Mindestsätze zulässig ist, kann vorliegen, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist (BGH, NJW 1997, 2329 ff.). - OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
Berechnung der Mindestsätze nach HOAI durch den Subplaner
Auszug aus KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Allerdings handelt zum Beispiel im Verhältnis Generalplaner zu Subplaner Letzterer grundsätzlich auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er sich im Rahmen einer mündlichen Honorarvereinbarung unter den Mindestsätzen auf die Mindestsätze beruft, obgleich er weiß, dass der Generalplaner mit seinem Auftraggeber ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar vereinbart hat (vgl. OLG Koblenz, BauR 2006, 551; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.11.2015, Az. VII. ZR 238/04;… s.a. Locher/Koeble/Frik-Koeble, HOAI, 13. Aufl. 2017, Einl. Rn. 432). - KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Planer kündigt aus wichtigem Grund: Vergütungshöhe?
Auszug aus KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Nach der Rechtsprechung kann ein wichtiger Kündigungsgrund dann vorliegen, wenn eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten eines Subplaners oder eine sonstige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses erfolgt ist, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht (KG, BauR 2012, 546-, Ziffer II.2.a).
- OLG Celle, 22.01.2004 - 14 U 114/03
Anspruch auf Zahlung der Machbarkeitsstudie eines Architekten; Verspätetes …
Auszug aus KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Ausweislich der E-Mail des Klägers und eines Bestätigungsschreibens der Beklagten vom 18.06.2012 wollten die Parteien einen schriftlichen Vertrag abschließen (…vgl. dazu Locher/Koeble/Frik-Koeble, a.a.O., § 7 Rn. 50, 55; s.a. OLG Celle, NZBau 2005, 470). - BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 298/79
Gültigkeit einer mündlichen Vereinbarung bei Bestehen einer Schriftformklausel
Auszug aus KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Parteien die Formabrede anschließend aufheben und sich mündlich oder konkludent auf eine Nachtragserbringung einigen (vgl. BGH, WM 1981, 121). - KG, 10.07.1998 - 21 U 51/98
Auszug aus KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Zudem ist im hiesigen Fall zu berücksichtigen, dass der Kläger von Anfang an in die Auftrags- und Preisgestaltung des Beklagten und seiner Auftraggeberin, der M###, einbezogen war, so dass er wusste, inwieweit die Beklagte gegenüber der M### abrechnen konnte, nämlich auch nur ein aus Pauschalen bestehendes Honorar (s.a. KGR Berlin 1998, 352 f.).
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