Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 104 Nr 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 827 S 1 BGB, § 827 S 2 BGB, § 116 SGB 10
Beweislast für Behauptung des Ausschlusses der Verantwortlichkeit aufgrund einer dauerhaften Alkoholerkrankung (Korsakow-Syndrom) - RA Kotz
Veranwortlichkeitsausschluss Geschädigter: Korsakow-Syndrom
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alkoholkrankheit; äthyltoxische Wesensänderung; frontale Encephalopathie; Mitverschulden; Korsakow-Syndrom; Schuldunfähigkeit; Geschäftsunfähigkeit; Beweislast; überhöhte Geschwindigkeit
- rechtsportal.de
Alkoholkrankheit; äthyltoxische Wesensänderung; frontale Encephalopathie; Mitverschulden; Korsakow-Syndrom; Schuldunfähigkeit; Geschäftsunfähigkeit; Beweislast; überhöhte Geschwindigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweislast für den Ausschluss der Verantwortlichkeit wegen Alkoholerkrankung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 08.02.2021 - 13 O 407/17
- OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21
Geschäftsunfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung ist dann anzunehmen, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der Alkoholmissbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirns geführt hat, infolge dessen es zu einem dauerhaften Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung führt (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004, 4 W 43/04, NJW 2005, 2017 - 2019). - OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21
Sofern sich diese auf das Unfallgeschehen oder die Schwere der Unfallfolgen ausgewirkt hat, was wiederum nur sachverständig aufgeklärt werden kann, würde dies die Haftungsquote der Beklagten entsprechend erhöhen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 25.02.2020, 4 U 1914/19, Juris Rn. 13 m.w.N.). - BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87
Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21
Dieser Zustand setzt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit in einem Umfang voraus, der nach § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit geführt hat (BGH, Urteil v. 22.02.1989, IVa ZR 274/87, NJW 1989, 1612 - 1613). - BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21
Im Rahmen der Mitverschuldensprüfung nach §§ 9 StVG, 254 BGB ist spiegelbildlich ein Ausschluss über die Minderung der Verantwortlichkeit nach § 827 BGB zu prüfen, deren Voraussetzungen vom Geschädigten zu beweisen sind (…Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 827 Rn. 4; BGH, Urteil vom 25.01.1997, VI ZR 166/94, Juris Rn. 26).
- BGH, 19.05.2026 - VI ZR 255/25
Verzicht auf Sachverständigengutachten wegen eigener Sachkunde?
Weiter heißt es dort nur, davon gehe im Ergebnis auch der Sachverständige in seinem Ergänzungsgutachten aus (siehe weiter dazu Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 10. August 2021 - 7 U 22/21, juris Rn. 37; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 14. März 2019 - 4 U 112/17, juris Rn. 57; OLG Hamm…, Urteil vom 16. Januar 2018 - I-9 U 198/16, juris Rn. 32 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Ziff 4.1.2 UB, § 315c StGB
Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, die zu tödlichem Unfall des Versicherten führt - rechtsportal.de
StGB § 315c
Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
Verfahrensgang
- LG Limburg, 25.01.2021 - 2 O 136/20
- OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
- BGH, 24.01.2024 - IV ZR 81/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Rücksichtslos handelt ferner, wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten als Fahrer nicht besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise in sich gar nicht aufkommen lässt und unbekümmert drauflosfährt (BGH, Urteil vom 25.02.1954, Az. 4 StR 796/53; zitiert nach Juris).Es muss sich um einen besonders schweren Verstoß (strenger Maßstab, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2004, Az. 3 Ss 273/03; zitiert nach Juris) gegen die in § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung, eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit handeln, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGH, Urteil vom 25.02.1954, Az. 4 StR 796/53; zitiert nach Juris), eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (BGH, Urteil vom 04.02.1954, Az. 4 StR 551/53; zitiert nach Juris) oder ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr einen solchen Vorwurf nicht verdienen (BGH, Urteil vom 06.07.1962, Az. 4 StR 516/61; zitiert nach Juris).
- BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16
"Autoraser von der Aachener Straße": Urteil rechtskräftig
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Gleiches gilt für einen Fahrer, der innerorts mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h auf eine Kreuzung zufuhr, deren Ampel auf Rot umsprang und dabei mit einem anderen Pkw kollidierte (BGH, Beschluss vom 22.11.2016, Az. 4 StR 501/16; zitiert nach Juris). - BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Unzweifelhaft hat sich auch bei dem Unfall diese Gefahr verwirklicht, indem Leib und Leben des Zeugen Z1 verletzt bzw. gefährdet und das Fahrzeug des Zeugen - ein bedeutender Sachwert (nach der Rechtsprechung des BGH anzunehmen bei mehr als 750,- Euro; Beschluss vom 29.04.2008, Az. 4 StR 617/07; zitiert nach Juris) - zerstört wurde.
- OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Es muss sich um einen besonders schweren Verstoß (strenger Maßstab, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2004, Az. 3 Ss 273/03; zitiert nach Juris) gegen die in § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung, eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit handeln, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGH, Urteil vom 25.02.1954, Az. 4 StR 796/53; zitiert nach Juris), eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (BGH, Urteil vom 04.02.1954, Az. 4 StR 551/53; zitiert nach Juris) oder ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr einen solchen Vorwurf nicht verdienen (BGH, Urteil vom 06.07.1962, Az. 4 StR 516/61; zitiert nach Juris). - OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Bedeutung gewinnen können insoweit der Grad der objektiven Verkehrswidrigkeit, vorangehendes oder nachfolgendes Verhalten des Täters und der Ausschluss entlastender subjektiver Faktoren, wie ein mögliches Augenblicksversagen und Schreck oder Eile aus nachvollziehbaren Gründen (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2017, Az. 2 OLG 6 Ss 138/17; zitiert nach Juris). - BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Von einer sich aus den äußeren Umständen ohne weiteres ergebenden tatbestandsmäßigen Rücksichtslosigkeit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung z. B. ausgegangen worden, wenn der Verkehrsteilnehmer einer Verkehrskontrolle durch die Polizei entgehen wollte und bei der Flucht mit überhöhter Geschwindigkeit riskante Überholmanöver begangen und dabei wiederholt andere Pkw´s gestreift hat (BGH, Urteil vom 22.08.1996, Az. 4 StR 267/96; zitiert nach Juris) oder mit überhöhter Geschwindigkeit mehrfach rote Ampeln überfahren und Fußgänger unmittelbar in Gefahr gebracht hat (BGH, Beschluss vom 15.01.2019, Az. 4 StR 569/18; zitiert nach Juris), bevor es jeweils zum Unfall kam. - OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Vorsätzlich handelt derjenige, der sowohl die tatsächlichen Umstände der groben Verkehrswidrigkeit in seinen Vorsatz aufgenommen hat, als auch die Bedeutung der der Rücksichtslosigkeit zugrundeliegenden Umstände richtig erfasst (OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2010, Az. 1 U 161/09; zitiert nach Juris). - BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Es muss sich um einen besonders schweren Verstoß (strenger Maßstab, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2004, Az. 3 Ss 273/03; zitiert nach Juris) gegen die in § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung, eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit handeln, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGH, Urteil vom 25.02.1954, Az. 4 StR 796/53; zitiert nach Juris), eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (BGH, Urteil vom 04.02.1954, Az. 4 StR 551/53; zitiert nach Juris) oder ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr einen solchen Vorwurf nicht verdienen (BGH, Urteil vom 06.07.1962, Az. 4 StR 516/61; zitiert nach Juris). - BGH, 15.01.2019 - 4 StR 569/18
Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes bei Straftatbestand der Gefährdung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Von einer sich aus den äußeren Umständen ohne weiteres ergebenden tatbestandsmäßigen Rücksichtslosigkeit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung z. B. ausgegangen worden, wenn der Verkehrsteilnehmer einer Verkehrskontrolle durch die Polizei entgehen wollte und bei der Flucht mit überhöhter Geschwindigkeit riskante Überholmanöver begangen und dabei wiederholt andere Pkw´s gestreift hat (BGH, Urteil vom 22.08.1996, Az. 4 StR 267/96; zitiert nach Juris) oder mit überhöhter Geschwindigkeit mehrfach rote Ampeln überfahren und Fußgänger unmittelbar in Gefahr gebracht hat (BGH, Beschluss vom 15.01.2019, Az. 4 StR 569/18; zitiert nach Juris), bevor es jeweils zum Unfall kam. - BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21
Es muss sich um einen besonders schweren Verstoß (strenger Maßstab, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2004, Az. 3 Ss 273/03; zitiert nach Juris) gegen die in § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung, eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit handeln, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGH, Urteil vom 25.02.1954, Az. 4 StR 796/53; zitiert nach Juris), eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (BGH, Urteil vom 04.02.1954, Az. 4 StR 551/53; zitiert nach Juris) oder ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr einen solchen Vorwurf nicht verdienen (BGH, Urteil vom 06.07.1962, Az. 4 StR 516/61; zitiert nach Juris). - BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82
Rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; Gefährlich; Gefährlichkeit; Vorsatz; …
- OLG Hamm, 23.01.1981 - 20 W 35/80
Verkehrsunfall; Unfall; Todesfall; Vergehen; Überholen; Rechtsverstoß
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.09.2021 - 7 U 22/21 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 01.12.2020 - 5 O 315/19
- OLG Celle, 10.09.2021 - 7 U 22/21
- BGH, 09.05.2022 - VIa ZR 312/21
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