Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 7 U 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Berücksichtigung von gestundeten und von der Vollziehung ausgesetzten Steuerforderungen bei Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
- zvi-online.de
InsO § 17 Abs. 2, § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1
Zur Berücksichtigung von gestundeten und von der Vollziehung ausgesetzten Steuerforderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Zahlungsunfähigkeit i.S. von § 17 Abs. 2 InsO; Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begriff der Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 17 Abs. 2 InsO; Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stundung später bewilligt: Keine rückwirkende Zahlungsfähigkeit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Stundung von Steuerschulden bewirkt keine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit für die Vergangenheit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Zahlungsunfähigkeit bei gestundeter und von der Vollziehung ausgesetzter Steuerforderung
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.12.2010 - 10 O 125/10
- OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 7 U 23/11
- BGH, 22.05.2014 - IX ZR 95/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 941
- NZI 2013, 861
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.1974 - VI ZR 217/72
Einrede der Verjährung - Verzicht - Bestimmte Frist
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 7 U 23/11
In einer solchen Konstellation ist § 187 ZPO unzweifelhaft anzuwenden; dies hat der Bundesgerichtshof (VI ZR 217/22 = NJW 1974, 1285) für den gleichlautenden § 261b Abs. 3 ZPO a.F. ausgesprochen; der Senat folgt dem.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - I-7 U 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung des Streitwerts und der Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Verfahrensgang
- LG Kleve, 29.12.2010 - 2 O 228/10
- OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - I-7 U 23/11
- BGH, 09.02.2012 - III ZB 55/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06
Tierhaltung in Mietwohnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11
Rn. 27 Nur wenn das Erstgericht keinen Anlass zur Zulassung der Berufung gesehen hat, weil es den Beschwerdewert für erreicht hielt, hat das Berufungsgericht die Entscheidung nachzuholen, wenn es einen geringeren Beschwerdewert als das Landgericht annimmt (vgl. hierzu BGH, NJW 2008, 218). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11
Dabei ist - von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur BGH FamRZ 2008, 1336 m.w.N.; BGH FamRZ 2007, 712 m.w.N.). - BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98
Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11
Sie muss substantiiert darlegen und erforderlichenfalls glaubhaft machen, dass ihr durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (vgl. nur BGH MDR 1999, 1082). - BGH, 05.12.2001 - IV ZR 102/01
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11
Der dabei entstehende Arbeits- und möglicherweise Kopieraufwand ist nicht mit den Gebühren zu bemessen, die der Beklagte als Steuerberater in Rechnung stellen könnte, sondern nach den Regelung des JVEG (vgl. BGH ZEV 2002, 194, 195; BGH Report 2001, 481 unter II. 2. a)). - OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01
Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11
Bei einer Verurteilung zur Auskunft bzw. Rechenschaftslegung ist die konkrete Darlegung des notwendigen Aufwands erforderlich (vgl. nur OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 419;… Zöller/ Heßler, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., § 511 Rdz. 33).
- BGH, 09.02.2012 - III ZB 55/11
Verurteilung zur Rechnungslegung: Wert der Beschwer für Berufung des …
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. September 2011 - I-7 U 23/11 - wird als unzulässig verworfen. - OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
Zulässigkeit der Berufung: Beschwer eines zur Auskunft über den Bestand …
Dabei hat der Berufungskläger die Umstände, aus denen sich ein die Berufungssumme übersteigender Wert der Beschwer ergibt, substantiiert und detailliert darzulegen sowie glaubhaft zu machen, § 511 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 294 ZPO (OLG Köln…, Beschluss vom 18.10.2011 - 19 U 110/11, bei Juris Rn. 2 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 13.12.2001 - 7 U 167/01, bei Juris Rn. 2 ;… Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 511 Rn. 33).Kommt der Berufungsführer dieser Obliegenheit nicht nach, schätzt das Berufungsgericht die Beschwer aufgrund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis gemäß §§ 2,3 ZPO nach freiem Ermessen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.9.2011 - 7 U 23/11, bei Juris Rn. 9 [bestätigt durch BGH, Beschluss vom 9.2.2012 - III ZB 55/11, bei Juris]). - OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs, Buchauszug, …
Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn Arbeitsschritte zum Teil zu pauschal bezeichnet werden, so dass unklar bleibt, was Qualitätssicherung konkret bedeutet und auch nicht weiter ausgeführt wird, was lebende Verträge sind, was unter BWPool, KR, TDBS, [...]-GV-Datensatz zu verstehen ist Setzt der U bei diesen Gegebenheiten für den Arbeitsschritt VN usw. nicht lieferbar unerklärliche 248 Arbeitsstunden an und fehlt es an einer Erläuterung der einzelnen Arbeitsschritte ebenso wie an der gemäß § 511 Abs. 3 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung, ist wegen dieser Unklarheiten auf die vom U angegebene Stundenzahl von 490, 25 ein Abschlag zu machen, so dass zunächst nur 400 Arbeitsstunden zu berücksichtigen sind (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11 - Juris Tz. 10 zur Befugnis des Berufungsgerichts zur Schätzung des Aufwandes aufgrund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen ).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 15.06.2011 - 7 U 23/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 15.06.2011 - 7 U 23/11
- OLG Schleswig, 21.07.2011 - 7 U 23/11
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 21.07.2011 - 7 U 23/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 15.06.2011 - 7 U 23/11
- OLG Schleswig, 21.07.2011 - 7 U 23/11
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