Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.05.1995 - 7 U 43/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ehebezogene Zuwendungen; Ausgleichspflicht; Gütertrennung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Scheidung der Ehe; Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse; Notwendigkeit einer Rückabwicklung
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1146
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 28.04.2004 - 19 S 253/03 Rn. 8 Zwar ist das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1992, 183 ff.; OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 f.; OLG Celle, ET 1994, 79 f.; OLG München, OLGR 1998, 369; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 8 ff.; OLG Dresden, NJW-WettbR 1998, 186) zutreffend davon ausgegangen, daß Preisanpassungen im Rahmen von Leistungen der Daseinsvorsorge einer Inhaltskontrolle nach § 315 BGB unterworfen sind, wobei zusätzlich die AVBWasserV zu beachten sind.
Demzufolge hat sie bei der Preiskalkulation vorrangig die Grundsätze der Äquivalenz und der Kostendeckung zu beachten (vgl. BGH NJW-RR 1992, 183 ff.; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 8 ff.; Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den AVB, § 24 AVBWasserV Rdnrn. 1 und 2), die in § 24 Abs. 3 AVBWasserV ihren Niederschlag gefunden haben.
- OLG Hamm, 15.02.2002 - 10 UF 216/01
Güterrechtlicher Ausgleich unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten; …
Rn. 82 Dem Beklagten bleibt es unbenommen, seinerseits wegen der Leistungen an den Vater der Klägerin - seinen Zugewinn allerdings erhöhende Ansprüche - gegen die Klägerin geltend zu machen, wenn er sich davon Erfolg verspricht; es wird in diesem Zusammenhang aber zu bedenken sein, dass im Gegensatz zu der bloßen Bestellung von Sicherheiten die Leistung auf die Forderung eines Dritten gegen den Ehegatten ohne eine vertragliche Vereinbarung eine unbenannte ehebezogene Zuwendung darstellen kann - der Vermögensvorteil der Klägerin liegt in der Befreiung von der Verbindlichkeit (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1146) -, die wegen des Vorrangs des ehelichen Güterrechts nur ausnahmsweise außerhalb des Zugewinnausgleichs geltend gemacht werden darf (…vgl. Palandt-Brudermüller, 61. Auflage, Rnr. 3 zu § 1372 BGB). - LG Köln, 05.03.2014 - 9 S 169/13
Festsetzung von Tarifen bzgl. der Leistungen zur Daseinsvorsorge auf Grundlage …
Rn. 37 Die Preisbestimmung eines Versorgungsunternehmens soll regelmäßig billig i. S. d. § 315 Abs. 3 BGB sein, wenn sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung beachtet (vgl. BayOblG, NVwZ-RR 2002, 276; KGR 2005, 213; OLG Naumburg, OLGR 2009, 362; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 8).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BNotO § 19 § 24; BGB § 852
Haftung des Notars bei vorzeitiger Auszahlung des hinterlegten Grundstückskaufpreises - Notarhaftung; Amtshaftung; betreuende Tätigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 5 O 12/93
- OLG Köln, 16.06.1994 - 7 U 43/94
- OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Papierfundstellen
- BB 1994, 2444
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es muß nicht feststehen, ob der Nachteil auf Dauer bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 100, 228, 231; NJW 1993, 648, 650).Es gilt der "Grundsatz der Schadenseinheit" (BGH NJW 1993, 648, 450).
- BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86
Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied …
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es muß nicht feststehen, ob der Nachteil auf Dauer bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 100, 228, 231; NJW 1993, 648, 650). - BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89
Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es ist anerkannt, dass der aus einem bestimmten Ereignis erwachsene Schaden verjährungsrechtlich als ein einheitliches Ganzes aufzufassen ist (BGHZ 50, 21, 23/24; NJW-RR 1990, 459 ).
- BGH, 14.03.1968 - VII ZR 77/65
Aufrechnung mit einer verjährten Forderung
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es ist anerkannt, dass der aus einem bestimmten Ereignis erwachsene Schaden verjährungsrechtlich als ein einheitliches Ganzes aufzufassen ist (BGHZ 50, 21, 23/24; NJW-RR 1990, 459 ). - BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61
Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Eine auf diesen Gesichtspunkt gestützte Klageabweisung (die nur begrenzte Rechtskraftwirkung hätte, vgl. BGHZ 37, 375 ), kommt deshalb nicht in Betracht, weil die verletzte Amtspflicht in den Bereich der betreuenden Tätigkeit nach § 24 BNotO fällt, für die der Notar uneingeschränkt haftet 19 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BNotO ). - BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es genügt die allgemeine Kenntnis vom Eintritt eines Schadens; wer diese erlangt hat, dem gelten auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung nur als möglich voraussehbar waren (BGHZ 33, 112, 116; WM 1978, 331, 332; NJW 1960, 380; WM 1978, 331, 332). - BGH, 12.07.1960 - VI ZR 73/59
Verjährung des Anspruchs auf Erhöhung einer Schadenrente
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es genügt die allgemeine Kenntnis vom Eintritt eines Schadens; wer diese erlangt hat, dem gelten auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung nur als möglich voraussehbar waren (BGHZ 33, 112, 116; WM 1978, 331, 332; NJW 1960, 380; WM 1978, 331, 332). - BGH, 20.10.1959 - VI ZR 166/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
Es genügt die allgemeine Kenntnis vom Eintritt eines Schadens; wer diese erlangt hat, dem gelten auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung nur als möglich voraussehbar waren (BGHZ 33, 112, 116; WM 1978, 331, 332; NJW 1960, 380; WM 1978, 331, 332).
- BGH, 06.07.2006 - III ZR 80/05
Verweisungsprivileg und selbständige Betreuungstätigkeit bei …
Eine Vorlagensperre dieser Art überträgt dem Notar eine über den bloßen Urkundenvollzug hinausgehende Überwachungspflicht und damit eine selbständige Betreuung im Sinne des § 24 Abs. 1 BNotO (BGH…, Beschluss vom 13. Juli 1995 - IX ZR 176/94 - BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Subsidiarität 2 m.w.N.; BayObLG ZNotP 2002, 485, 486; OLG Köln BB 1994, 2444, 2445;… Ganter, aaO, Rn. 1501; Grein, RNotZ 2004, 115, 131;… Reithmann, aaO, Rn. 301). - OLG Hamm, 02.02.2011 - 12 U 119/10
Begriff der Entstehung eines Einspruchs i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Rn. 49 Eine Ausnahme vom Grundsatz der Schadenseinheit gilt nach der Rechtsprechung bei einer abgeschlossenen unerlaubten Handlung allerdings für solche Nachteile, mit denen zunächst nicht zu rechnen war (BGH NJW 1987, 1887; 1995, 1614; 1993, 648, 650; 1991, 973; OLG Köln BB 1994, 2444, 2445; Jaeger ZGS 2003, 329, 331; Marburger VersR 2003, 1232, 1235; G. Müller VersR 1998, 129); für diese nicht vorhersehbaren Nachteile läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem der Verletzte von ihnen und ihrem Kausalzusammenhang mit der unerlaubten Handlung Kenntnis hatte (BGH NJW 1997, 2448, 2449; NJW 1991, 973; NJW 1988, 2300, 2301).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.06.1994 - 7 U 43/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 433; BNotO §§ 19, 24
Amtspflichten bei Nachweis der Kaufpreiszahlung
Verfahrensgang
- LG Köln - 5 O 12/93
- OLG Köln, 16.06.1994 - 7 U 43/94
- OLG Köln, 25.08.1994 - 7 U 43/94
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Rechtsprechung
| KG, 09.12.1994 - 7 U 43/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WC für DM 1,9 Mio.? (IBR 1995, 291)
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