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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25   

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https://dejure.org/2026,386
OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2026,386)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2026 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2026,386)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2026,386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 91a Abs 2 S 1 ZPO, § 93 ZPO, § 567 ZPO, § 569 Abs 1 ZPO, § 7 Abs 1 StVG
    Voreilige Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall vor Ablauf der Prüffrist des Kfz-Haftpflichtversicherers

  • IWW

    §§ 91a Abs. 2 Satz 1, 93, 567, 569 Abs. 1 ZPO
    Versicherungsrecht

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Voreilige Klage bei Verkehrsunfällen - Kläger trägt die Verfahrenskosten

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Sofortiges Anerkenntnis bei voreiliger Klage ohne vorherige Prüffrist (jurisPR-VerkR 20/2026 Anm. 1)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Für die Frage, ob ein Beklagter Anlass zur Klage gegeben hat, kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an (BGH, Beschluss vom 8.3.2005, VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.9.2017, 4 W 18/17, juris Rn. 17).

    Anlass zur Klage wird regelmäßig dann gegeben sein, wenn zur Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert worden ist und keine Leistung erfolgt, obwohl dies der materiell-rechtlichen Pflicht entsprochen hätte; dies setzt bei Geldschulden Verzug voraus (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.9.2017, 4 W 18/17, VersR 2018, 696; OLG München, Beschluss vom 25.4.2003, 27 W 103/03, BeckRS 2003, 04240).

    Rn. 12 Handelt es sich bei dem Beklagten - wie hier - um einen Kfz-Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist ihm nach ständiger Rechtsprechung eine Prüfungszeit (sog. Prüffrist) zuzubilligen, die erst mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.11.2017, 4 W 18/17, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zugang eines ersten spezifizierten Anspruchsschreibens (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.9.2017, 4 W 18/17, VersR 2018, 696; OLG Hamm, Beschluss vom 12.6.2015, I-11 W 47/15, Schaden-Praxis 2016, 232).

    Maßgebend sind stets die Umstände des Einzelfalles (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.9.2017, 4 W 18/17, juris Rn. 19).

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24

    Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten bei Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Darüber hinaus sind die Grundsätze der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen (§§ 91 ff. ZPO) ergänzend zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 62/24, juris Rn. 6).

    Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 62/24, juris Rn. 8 m.H.a. Beschluss vom 2.2.2021, 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646).

    Bei der Frage, ob Veranlassung zur Klageerhebung bestand, ist zu prüfen, ob das Verhalten der Beklagten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 62/24, juris Rn. 8 m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Die objektiven Voraussetzungen des Verzuges implizieren also die Klageveranlassung (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.5.2019, 2 T 7/19, juris Rn. 16).

    Eine unbezifferte Aufforderung kann den Beginn der Prüfungsfrist nicht auslösen (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.5.2019, 2 T 7/19, juris Rn. 19 - 20).

    Das liegt daran, dass sich - gerichtsbekannt - aus organisatorischen und ermittlungstechnischen Gründen eine Akteneinsicht monatelang verzögern kann, was nicht einseitig zu Lasten des Geschädigten gehen soll (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.5.2019, 2 T 7/19, juris Rn. 25).

  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Diese Prüffrist wird zum Teil aus der entsprechenden Anwendung des § 14 Abs. 1 VVG hergeleitet (OLG München, Beschluss vom 29.7.2010,10 W 1789/10, NJW-RR 2011, 386), zum Teil aber auch aus § 286 Abs. 4 BGB, wonach es während der Prüffrist an einem schuldhaften Verzugseintritt fehlt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.2.2018, 22 W 2/18, VersR 2018, 928).

    Das Erstschreiben des Geschädigten bzw. dessen Rechtsvertreters auf Forderung zum Anerkenntnis dem Grunde nach setzt ohne Vorlage von Unterlagen noch keine Prüfungspflicht in Gang (OLG München, Beschluss vom 29.7.2010, 10 W 1789/10, juris Rn. 15).

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Für die Frage, ob ein Beklagter Anlass zur Klage gegeben hat, kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an (BGH, Beschluss vom 8.3.2005, VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 25.9.2017, 4 W 18/17, juris Rn. 17).

    Veranlassung zur Erhebung einer Klage gibt der Beklagte durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 8.3.2005, VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005), wenn also das Verhalten des Beklagten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30.5.2006, VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 97/16

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem allgemein …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff ZPO zu tragen gehabt hätte (OLG München, Beschluss vom 5.7.2016, 10 W 890/16, SVR 2016, 470; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2017, I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100).

    Rn. 11 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2017, I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100; OLG Dresden, Beschluss vom 25.11.2014, 5 W 1310/14, juris).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Veranlassung zur Erhebung einer Klage gibt der Beklagte durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 8.3.2005, VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005), wenn also das Verhalten des Beklagten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30.5.2006, VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Diese Prüffrist wird zum Teil aus der entsprechenden Anwendung des § 14 Abs. 1 VVG hergeleitet (OLG München, Beschluss vom 29.7.2010,10 W 1789/10, NJW-RR 2011, 386), zum Teil aber auch aus § 286 Abs. 4 BGB, wonach es während der Prüffrist an einem schuldhaften Verzugseintritt fehlt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.2.2018, 22 W 2/18, VersR 2018, 928).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Die Dauer der Prüffrist ist vom Einzelfall abhängig und beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen beginnend ab dem Zugang des spezifizierten Anspruchsschreibens (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.12.2016, 4 W 19/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.12.2014, 7 W 64/14, VersR 2015, 1373 - 1374).
  • OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14

    Voraussetzungen einer Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
    Rn. 11 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2017, I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100; OLG Dresden, Beschluss vom 25.11.2014, 5 W 1310/14, juris).
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZB 11/20

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Klärung …

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14

    Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen …

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20

    Kostenentscheidung nach schneller Vollstreckungsabwehrklage

  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 11 W 47/15

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der gegnerischen Haftpflichtversicherung im …

  • OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16

    Vorschusszahlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung zur "beliebigen Verrechnung"

  • OLG München, 25.04.2003 - 27 W 103/03

    Beidseitige Erledigungserklärung der Parteien; Notwendigkeit einer gleichzeitige …

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2026 - 3 W 12/25

    Zivilprozessrecht: Billigkeitsentscheidung über die Kosten nach übereinstimmender …

    Rn. 12 a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass einem Kfz-Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, eine Prüffrist zuzubilligen ist, die erst mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 12, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17. Juni 2025 - 30 W 73/25, Rn. 38, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 3. November 2022 - 5 W 79/22, Rn. 10, juris).

    Anerkanntermaßen rechtfertigt die beabsichtigte Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte grundsätzlich keine Verlängerung der Prüfpflicht des Versicherers, da sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 14, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 7 W 11/21, Rn. 22, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 W 11/19, Rn. 21, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 22 W 2/18, Rn. 27, juris).

    Zwar kann ausnahmsweise, etwa bei komplexen Unfällen, bei mehreren Unfallbeteiligten oder bei unklaren Haftungslagen eine tiefgründigere Prüfung und Kontrolle durch Einsicht in die Ermittlungsakten erforderlich sein (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 14, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, Rn. 19, juris).

    Denn eine Aktensicht kann sich aus organisatorischen und ermittlungstechnischen Gründen ggfs. monatelang verzögern (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 14, juris).

    Lediglich das Abwarten einer solchen angemessenen Frist wäre der Klägerin zumutbar (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 14, juris; siehe auch OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 W 11/19, Rn. 21, juris).

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2026 - 3 W 1/26

    Anfechtung der Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils; Bemessung der …

    Das Schreiben genügt den an ein die Prüffrist auslösendes Anspruchsschreiben zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 W 11/19, Rn. 26, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 12, juris, jeweils m.w.N.).

    Allerdings können insbesondere die Komplexität des Unfallhergangs, die Schwierigkeit der Schadensermittlung, aber auch die Person des Ersatzverpflichteten (wie etwa bei Unfällen mit Auslandsbezug) zu einer durchschnittlich längeren Prüfungsfrist führen als bei einfach gelagerten Sachverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1964 - III ZR 128/63, BeckRS 1964, 31183682; Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 19.11.2017 - 4 W 16/17, Rn. 12, juris;… Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 W 11/19, Rn. 31, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 10. September 2020 - 12 W 326/20, Rn. 4, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 5. Juli 2021 - 1 W 16/21, Rn. 4, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 W 640/20, Rn. 10, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 12, juris; OLG Rostock…, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 338/98, Rn. 4, juris;… Lennartz, in: jurisPK-StrVerkR, 3. Aufl., § 119 VVG Rn. 32;… Geigel/Wern, Der Haftpflichtprozess, 29. Aufl., Kap. 40 Rn. 27).

  • OLG Brandenburg, 30.01.2026 - 1 W 65/25

    Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens

    Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff ZPO zu tragen gehabt hätte (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2026 - 7 W 20/25, juris Rn. 10; OLG Dresden…, Beschluss vom 08.09.2025 - 4 W 534/25, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 7 W 20/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,16747
OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2025,16747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2025 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2025,16747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2025 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2025,16747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: Zulässige Firmierung mit der konkreten Geschäftsanschrift als Bestandteil der Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Unterscheidungskraft für die Firmenbezeichnung der Gesellschaft (GbR)

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterscheidungskraft bei Firma durch Verwendung der zutreffenden Anschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2025, 213
  • NZG 2025, 1027
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 15.11.2010 - 13 W 890/10

    Firma; Unterscheidungkraft; Internetdomaine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 7 W 20/25
    Die vom Registergericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.02.1994 (I ZR 230/91, GRUR 1994, 905) bzw. des Oberlandesgerichts Dresden vom 15.11.2010 (13 W 890/10, GRUR-RR 2011, 97) betreffen unter anderem im entscheidenden Punkt anders gelagerte Sachverhalte.
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 7 W 20/25
    Die vom Registergericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.02.1994 (I ZR 230/91, GRUR 1994, 905) bzw. des Oberlandesgerichts Dresden vom 15.11.2010 (13 W 890/10, GRUR-RR 2011, 97) betreffen unter anderem im entscheidenden Punkt anders gelagerte Sachverhalte.
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 42/16

    Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 7 W 20/25
    Der angefochtene Beschluss ist nach § 69 Abs. 1 FamFG aufzuheben und die Sache an das Registergericht zurückzuverweisen, da die Entscheidung einer besonderen Ausführungshandlung bedarf, für die funktional allein das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (vgl. OLG Hamm DStRE 2017, 1211 Rn. 30 mwN, OLG Köln RFamU 2024, 372 Rn. 12).
  • KG, 13.05.2026 - 22 W 21/26
    Zudem ist zweifelhaft, ob selbst der Name "H. (Zahl)" den Anforderungen des § 18 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 707b Nr. 1 BGB genügt (verneinend etwa OLG Köln…, Beschluss vom 23. Januar 2025 - I-4 W 39/24 -, Rn. 4, juris), zumal es eine Straße mit dem Namen "H." beispielsweise auch in ... F. gibt und die Adresse "H. (Zahl)" in ... L. sowie in ... H. existiert (auf diesen Aspekt abstellend Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. April 2025 - 7 W 20/25 -, Rn. 9, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.08.2025 - 7 W 20/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41055
OLG Hamm, 20.08.2025 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2025,41055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2025 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2025,41055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2025 - 7 W 20/25 (https://dejure.org/2025,41055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2025 - 7 W 20/25
    Sofern eine Entscheidung nicht in der ihrem Inhalt entsprechenden gesetzlichen Form ergeht, ist sowohl das Rechtsmittel statthaft, das gegeben wäre, wenn das Gericht die zutreffende Entscheidungsart gewählt hätte, als auch das Rechtsmittel, das gegen die vom Gericht tatsächlich gewählte Art von Entscheidungen stattfindet (Anschluss an BGH, Beschluss vom 02.09.2015 - XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21).

    Sofern eine Entscheidung nicht in der ihrem Inhalt entsprechenden gesetzlichen Form ergeht, ist sowohl das Rechtsmittel statthaft, das gegeben wäre, wenn das Gericht die zutreffende Entscheidungsart gewählt hätte, als auch das Rechtsmittel, das gegen die vom Gericht tatsächlich gewählte Art von Entscheidungen stattfindet (vgl. BGH, Beschl. v. 2.9.2015 - XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21;… Rimmelspacher in: MüKo, ZPO 7. Aufl. 2025, § 511 Rn. 43 m. weit. Nachw.)..

  • KG, 01.02.2022 - 22 W 4/22

    Rechtsbehelf eines Zeugen gegen einen Ordnungsmittel- und Kostenbeschluss zwecks …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2025 - 7 W 20/25
    Das durch einen Zeugen verfolgte Ziel einer nachträglichen Entschuldigung seines Nichterscheinens zu einem Termin ist mit einem Antrag nach § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO zu verfolgen und kann nicht mit der sofortigen Beschwerde gem. § 380 Abs. 3 ZPO geltend gemacht werden (Anschluss an KG, Beschluss vom 01.02.2022 - 22 W 4/22, BeckRS 2022, 1028 Rn. 2; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2025 - 7 W 20/25).

    Denn in Abgrenzung zur sofortigen Beschwerde gem. § 380 Abs. 3 ZPO wird das durch die Beschwerdeführerin verfolgte Ziel einer nachträglichen Entschuldigung ihres Nichterscheinens mit einem Antrag nach § 381 Abs. 1 S. 3 ZPO verfolgt und kann nicht mit der sofortigen Beschwerde geltend gemacht werden (vgl. KG, Beschl. v. 1.2.2022 - 22 W 4/22, BeckRS 2022, 1028 Rn. 2).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2025 - 7 W 20/25
    Denn eine ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist nicht Voraussetzung für eine Entscheidung des Beschwerdegerichts (BGH, Beschl. v. 15.2.2017 - XII ZB 462/16, NJW-RR 2017, 707); vielmehr kommt bei Entscheidungsreife eine unmittelbare Sachentscheidung des Beschwerdegerichts in Betracht (…Jacobs in: Stein/Jonas ZPO, 23. Aufl. 2018, § 572 Rn. 17, 19).
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