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   BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09   

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https://dejure.org/2011,3597
BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 (https://dejure.org/2011,3597)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • openjur.de

    Schadensersatz; Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber besteht; Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf die bis zum 31. ...

  • Betriebs-Berater

    Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rewis.io

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtannahme eines begründeten Antrags auf Altersteilzeitarbeit ? Anspruch auf Ersatz des wegen des dadurch entgangenen Rentenbezugs entstandenen Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen verzögerter Annahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1312
  • BB 2011, 1011
  • BB 2011, 1663
  • DB 2011, 1060
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Zwar hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch beziffern kann (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2 ) , jedoch kann dennoch ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die beiderseitigen Interessen angemessen zu wahren (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 = AP ATG § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 1) .

    Sowohl aus der systematischen Stellung als auch aus Sinn und Zweck der Regelungen in § 2 TV ATZ ist zu folgern, dass sich § 2 Abs. 3 TV ATZ lediglich auf Abs. 2 bezieht und in Bezug auf Abs. 1 (Altersteilzeit für Arbeitnehmer unter 60 Jahren) nicht anzuwenden ist (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 = AP ATG § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 1) .

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2) .

    Zwar hat aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch beziffern kann (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2 ) , jedoch kann dennoch ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - BAGE 126, 120 = AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7) .

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Richtet sich die Feststellungsklage nämlich gegen einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, kann erwartet werden, dass dieser einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 3) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 3 Sa 548/08

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2009 - 3 Sa 548/08 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet für die das Mitverschulden der Klägerin begründenden Tatsachen ist (vgl. BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris Rn. 60).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 11.03.2008 - 3 AZR 358/06, juris).

    Dabei kann im Rahmen der Prüfung des Vertretenmüssens auch ein Organisationsverschulden relevant sein, also dass die Beklagte ihren Betrieb nicht so organsiert hat, bei Ausfällen für Vertretung zu sorgen (vgl. allg. zum Organisationsverschulden beim Vertretenmüssen: BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 71/07, juris).

  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage - regelmäßig über die tarifliche

    aa) Gemäß § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (hierzu und zum Folgenden BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 13 ff.; 24.02.2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 13 f.; 24.06.2021 - 5 AZR 529/20 - Rn. 26 f.; 29.06.2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 44 ff., juris).

    bb) Aus diesem Grunde steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags auch nicht der Rechtsgedanke des Vorrangs der Leistungsklage entgegen (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 24.06.2021 - 5 AZR 529/20 - Rn. 27; 29.06.2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 48, juris).

    Insbesondere kann bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erwartet werden, dass dieser einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 - Rn. 17; 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 32; 18.09.2012 - 3 AZR 307/10 - Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz 05.04.2017 - 4 Sa 242/16 - Rn. 27 , juris).

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Diese Vorschrift bezieht sich nämlich lediglich auf Arbeitnehmer i. S. von § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 1; BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - Rz. 26 juris; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rz. 45 juris).

    Dazu gehören auch finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers (BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - Rz. 21 juris; BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - Rz. 31 juris; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 - Rz. 42 juris).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44) , dh.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • LAG Hamburg, 06.03.2014 - 7 Sa 78/13

    Berechnung Jahresurlaub - Wechselschichtdienst

  • LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10

    Altersteilzeitantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2017 - 1 Sa 284/17

    Ansprüche auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 684/11

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 5 Sa 100/16

    Anspruch auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10

    Altersteilzeitanspruch, TV-ATZ, einem Schwerbehinderten gleichgestellter

  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 1 Sa 1202/13

    Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen

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