Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34473
LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13 (https://dejure.org/2014,34473)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13 (https://dejure.org/2014,34473)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 (https://dejure.org/2014,34473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, den Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung im Rahmen einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO durchzusetzen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 12, BAGE 135, 239).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, Rn. 19, BAGE 135, 239).

    Die Verpflichtung zur transparenten Vertragsgestaltung gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass die Klausel Hinweise auf den Anlass der Ausübung des Weisungsrechts oder eine Ankündigungsfrist enthält (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, Rn. 25, BAGE 135, 239; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/095 - Rn. 28, AP BGB § 307 Nr. 45).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer grundsätzlich die Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz verlangen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit nicht wirksam zugewiesen hat (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15 f., BAGE 135, 239).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Sie erweckt auch nicht den Eindruck, die Kontrolle billigen Ermessens sei ausgeschlossen (vgl. BAG 13, März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26).

    Die Beklagte, die für die Voraussetzungen der Versetzung und damit für die Gleichwertigkeit die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 -, Rn. 81, AP BGB § 307 Nr. 26), hat nicht substantiiert dargelegt, dass es sich um eine gleichwertige Tätigkeit handelt.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Darunter sind gleichwertige Tätigkeit zu verstehen (vgl. BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; BAG 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17).

    An der Feststellung des Inhalts der zu erbringenden Arbeitsleistung besteht bei entsprechendem Streit der Parteien regelmäßig ein rechtliches Interesse, § 256 ZPO (BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Die Abwägung mit den Belangen des Arbeitnehmers kann aber ergeben, dass ein Konzept auch unter Verzicht auf die Versetzung durchsetzbar war (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41, EzA GewO § 106 Rn. 15).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Die Klausel schließt die Abwägung der beiderseitigen Interessen im Rahmen der Ausübung billigen Ermessens iSv. § 106 GewO nicht aus (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 35, BAGE 118, 22, 30).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Die Beklagte hat sich weder die einseitige Änderung der vertraglichen Tätigkeit unter Umgehung von § 2 KSchG (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 20, BAGE 118, 184, 188) noch das Recht zur Zuweisung einer geringer wertigen Tätigkeit Vorbehalten (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, BAGE 118, 184, 189).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Darunter sind gleichwertige Tätigkeit zu verstehen (vgl. BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; BAG 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Bei Anwendung eines tariflichen Vergütungssystems orientiert sie sich zwar in der Regel an diesem System (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 322/10 -, Rn. 25, AP GewO § 106 Nr. 13 = EzA GewO § 106 Nr. 8).
  • LAG Köln, 11.12.2009 - 10 Sa 328/09

    Unwirksame Beschäftigung eines "Gruppenleiters Testsysteme" als "Senioringenieur

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit kommt es auf den Inhalt und die Anforderungen der Tätigkeit, den Umfang der Entscheidungsbefugnisse und die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter an (LAG Köln 11. Dezember 2009 - 10 Sa 328/09 -, zitiert nach Juris; LAG Hamm 09. Januar 1997 - 17 Sa 1554/96 -, NZA- RR 1997, 337).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13
    Das gelte auch dann, wenn die bisherigen Aufgaben nicht entfallen, sondern durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 - EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 44; ebenso LAG München 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 zitiert nach Juris; LAG Hamm 2. März 2012 - 10 Sa 1086/11 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

  • LAG Hamm, 09.01.1997 - 17 Sa 1554/96

    Angestellter; Sachgebietsleitung; Direktionsrecht

  • LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10

    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11

    Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach Durchführung eines

  • LAG Hessen, 18.08.2009 - 12 Ta 235/09

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Weiterbeschäftigungstitels - Einwand der

  • LAG Hessen, 05.12.2011 - 16 Sa 1056/11

    Unmöglichkeit der Beschäftigung - Verlagerung von Arbeitsaufgaben und Möglichkeit

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17

    Verdachtskündigung - angemessene Zeitspanne für die Anhörung des Arbeitnehmers zu

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Versetzungsklausel überhaupt der Angemessenheitskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt, weil sie inhaltlich lediglich die Vorgaben des § 106 GewO enthält (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 24.02.2016 - 2 Sa 51/15 -, juris; Hessisches LAG v. 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13, juris).
  • LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker

    Hat der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht zur Zuweisung einer neuen Tätigkeit noch nicht Gebrauch gemacht, beschränkt sich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers auf die bisher zugewiesenen Arbeitsaufgaben (vgl. BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 15 f.; Hess. LAG Urteil vom 14. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - veröffentlicht in juris, Rz. 51, eine Entscheidung im Revisionsverfahren - 10 AZR 711/14 - ist nicht ergangen).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2016 - 10 Sa 614/15

    Vollstreckungsabwehrklage; Unmöglichkeit; Beschäftigung

    Von der Unzumutbarkeit der Beschäftigung im Sinne von § 275 Abs. 2 BGB ist auszugehen, wenn der Wegfall der Stelle auf der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers beruht (wie LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 -, juris).

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich darauf erkannt, dass der Arbeitsplatz nicht dadurch fortbestehe, dass die Tätigkeitsgebiete in der dort bisher vom Kläger geleiteten Abteilung auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG, Urteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 -, Rn. 18 f., juris; ebenso LAG München, Urteil vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 -, Rn. 45, juris; LAG Hamm, Urteil vom 2. März 2012 - 10 Sa 1086/11 -, Rn. 95, juris; LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 -, Rn. 52, juris).

    Das Berufungsgericht folgt insoweit der von der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hessen in seinem Urteil vom 24. Juni 2014 und den dort zitierten Fundstellen vertretenen Auffassung (LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 -, Rn. 52, juris; LAG München, Urteil vom 18.8.2011 - 2 Sa 62/10 - Rn. 45 ff., juris; LAG Hamm, Urteil vom 2. März 2012 - 10 Sa 1086/11 -, Rn. 99, juris; wohl auch BAG, Urteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 -, Rn. 18 f.).

    (c) Wie in der zitierten Entscheidung der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 24. Juni 2014 (- 8 Sa 1216/13 -, Rn. 52, juris) kann diese Frage auch hier dahinstehen.

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 SaGa 1508/17

    1. Die Beschäftigung des Arbeitnehmers im nicht beendeten Arbeitsverhältnis wird

    Der Arbeitgeber kann dem Beschäftigungsanspruch entgegenhalten, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, insbesondere kann er einwenden, dass die Beschäftigung unmöglich geworden sei (vgl. Hess. LAG 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - Rn. 52 , Juris; KR/Etzel/Rinck 11. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 303) .

    Nach einer Auffassung ist eine unternehmerische Entscheidung nicht von den Arbeitsgerichten auf Zweckmäßigkeit zu überprüfen, so dass der Beschäftigungsanspruch entfällt, falls infolge der Umsetzung der Entscheidung der alte Arbeitsplatz des Arbeitnehmers entfallen ist (vgl. Hess. LAG 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - Rn. 52 , Juris) .

    Denn richtigerweise ist jedenfalls dann keine Unmöglichkeit anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer trotz der Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung noch auf einem anderen Arbeitsplatz, der ihm kraft Direktionsrecht zuweisbar ist, beschäftigt werden kann (ähnlich Hess. LAG 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - Rn. 52 , Juris) .

  • ArbG Essen, 09.04.2015 - 5 Ca 3501/14

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Weihnachtsgratifikation auf

    Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit kommt es auf den Inhalt und die Anforderungen der Tätigkeit, den Umfang der Entscheidungsbefugnisse und die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter an (LAG Hessen v. 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13 - juris; LAG L. 11.12.2009 - 10 Sa 328/09 - juris).

    Solange der Arbeitgeber nicht rechtswirksam von seinem Weisungsrecht erneut Gebrauch gemacht oder eine wirksame Freistellung von der Arbeit ausgesprochen hat, bleibt es bei der bisher zugewiesenen Arbeitsaufgabe am bisherigen Ort und der Arbeitnehmer hat einen dementsprechenden Beschäftigungsanspruch (LAG Hessen v. 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13 - juris).

    Dann sei es dem Arbeitgeber möglich, den Arbeitsplatz wieder einzurichten und den Arbeitnehmer zu beschäftigten (LAG Hessen v. 24.06.2014, a. a. O.; LAG Hessen v. 05.12.2011 - 16 Sa 1056/11; LAG Hessen v. 18.08.2011 - 12 Ta 235/09 - juris).

  • LAG Hamm, 29.11.2019 - 16 Sa 172/19

    Beschäftigungsanspruch, freie unternehmerische Entscheidung, Unmöglichkeit

    Sie ist - mit Ausnahme offenbar sachwidriger, missbräuchlicher oder willkürlicher Maßnahmen - hinzunehmen und führt daher ebenfalls zur Unmöglichkeit der Leistung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 - Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Juni 2016 - 10 Sa 614/15 _; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 02. März 2012 - 10 Sa 1086/11 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 99/18

    Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts - arbeitsvertragliche

    Sie ist - mit Ausnahme offenbar sachwidriger, missbräuchlicher oder willkürlicher Maßnahmen - hinzunehmen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juni 2016 - 10 Sa 614/15 - BeckRS 2016, 72185; LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - BeckRS 2015, 67867).
  • ArbG Gelsenkirchen, 13.09.2016 - 5 Ca 491/16

    Bei der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung darf das allgemeine

    Die bloße Nennung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag führt nicht zu einer Einschränkung des Direktionsrechts (Urteile des BAG v.13.04.2010, AZ. 9 AZR 36/09, juris Rn.27; des Hess. LAG v. 24.06.2014, AZ. 8 Sa 1216/13, juris Rn.48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht