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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05   

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https://dejure.org/2005,11141
LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05 (https://dejure.org/2005,11141)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2005 - 8 Ta 6/05 (https://dejure.org/2005,11141)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 8 Ta 6/05 (https://dejure.org/2005,11141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses bei den US-amerikanischen Stationierungsstreitkräften; Versäumung der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage; Verschulden bei der Versäumung der rechtzeitigen ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 S. 2; ; KSchG § 7; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 78 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschuldete Versäumung der Klagefrist durch Prozessvertreter bei Kündigungsschutzklage gegen falsche Partei - keine Prozessführungsbefugnis einer Dienststelle der amerikanischen Armee

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04

    Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05
    Jedenfalls handelt es sich bei der notwendigen und vorliegend unterbliebenen Klageerhebung um eine Prozesshandlung, auf die dann auch folgerichtig die Zurechnungsnorm des § 85 Abs. 2 ZPO Anwendung finden muss (so auch LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2004, 11 Ta 101/04, n. v.; a. A. LAG Hamm vom 27.02.1996, AP-Nr.: 10 zu § 5 KSchG).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05
    Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nicht statthaft; auch die Möglichkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (BAG vom 20.08.2002, Az.: 2 AZB 16/02 = NZA 2002, 1228).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05
    Zwar darf der Sorgfaltsmaßstab, der sich nach objektiven Kriterien am Bild des verständigen Rechtsanwalt ausrichtet, nicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - V ZB 28/03 = NJW 2004, 367).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1997 - 8 Ta 254/96

    Abänderung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts über eine sofortige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05
    Die Beschwerdekammer verbleibt hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Zurechnungsnorm bei seiner bisher auch in der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte vertretenden Rechtsauffassung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.05.1997 - 8 Ta 254/96 - sowie weitere Nachweise bei Ascheid, aaO, § 5 KSchG, Rz 27).
  • LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das

    Ob eine Auslegung der Kündigungsschutzklage und eine entsprechende Rubrumsberichtigung im dem Sinne, dass entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die Beschäftigungs- Dienststelle erhebt und der Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben der Dienststelle beifügt, kann offen bleiben (dafür BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10, NZA 2012, 271; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 16.10.1990 - 8 Ta 214/90, juris; dagegen LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 09.12.1988 - 15 Sa 615/88, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 3 Ta 258/07

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage

    Die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen von Anträgen gemäß § 5 KSchG entspricht der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss v. 20.09.2005 - 5 Ta 176/05 - Beschluss v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05 - Beschuss v. 17.08.2004 - 11 Ta 101/04 - Beschluss v. 19.05.1992 - 9 Ta 83/92 -).
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