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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42590
BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23 (https://dejure.org/2023,42590)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2023 - 8 B 19.23 (https://dejure.org/2023,42590)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 8 B 19.23 (https://dejure.org/2023,42590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Verpflichtungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 VwGO, § 173 S 1 VwGO, § 264 Nr 2 ZPO
    Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Verpflichtungsklage

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Altschulden und Altfehlbeträgen durch den beigeladenen Landkreis nach einer Kreisgebietsreform; Abgrenzung von Klageänderung und Klageerweiterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Altschulden und Altfehlbeträgen durch den beigeladenen Landkreis nach einer Kreisgebietsreform; Abgrenzung von Klageänderung und Klageerweiterung

  • datenbank.nwb.de

    Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Verpflichtungsklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige; …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Einer isolierten Anfechtungsklage fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - 1 C 10.06 - BVerwGE 127, 161 ).

    Anderes gilt nur dann, wenn die Aufhebung des Versagungsbescheides ausnahmsweise ein zulässiges - gegenüber der Verpflichtungsklage für den Kläger vorteilhafteres - Rechtsschutzziel sein kann, wenn also ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis für eine (isolierte) Anfechtungsklage besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - 1 C 10.06 - BVerwGE 127, 161 ).

  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 C 08.889

    Fassung des Klageantrags bei auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichtetem …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Der nachträglich gestellte Antrag, einen Träger öffentlicher Gewalt zur Vornahme eines Verwaltungsakts zu verurteilen ist jedenfalls dann keine Klageänderung, sondern nur eine Klageerweiterung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger bereits die Aufhebung des die Vornahme ablehnenden Verwaltungsakts mit der Behauptung begehrt hat, er habe einen Rechtsanspruch auf die Vornahme (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1962 - 6 C 164.59 - DÖV 1962, 754 f.; VGH München, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - juris Rn. 66; VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 m. w. N.).

    Diese Voraussetzungen sind hier indes erfüllt, denn § 74 VwGO steht einer Antragsumstellung dann nicht entgegen, wenn - wie hier - die fristgerecht erhobene Klage den Eintritt der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids verhindert hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - ZOV 2010, 321 Rn. 67 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 164.59
    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Die Klägerin bezeichnet zwar einen bestimmten Rechtssatz, den sie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1962 - VI C 164.59 - (DÖV 1962, 754) entnimmt.

    Der nachträglich gestellte Antrag, einen Träger öffentlicher Gewalt zur Vornahme eines Verwaltungsakts zu verurteilen ist jedenfalls dann keine Klageänderung, sondern nur eine Klageerweiterung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger bereits die Aufhebung des die Vornahme ablehnenden Verwaltungsakts mit der Behauptung begehrt hat, er habe einen Rechtsanspruch auf die Vornahme (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1962 - 6 C 164.59 - DÖV 1962, 754 f.; VGH München…, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - juris Rn. 66; VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 m. w. N.).

  • BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17

    Aktives Wahlrecht auf für 16jährige kommunaler Ebene ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, nach seiner Rechtsauffassung rechtlich erhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, gebieten aber nicht, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2018 - 10 C 8.17 - BVerwGE 162, 244 Rn. 26 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach § 8 Abs 1 Nr 2 DSchG (juris: DSchG BW)

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Der nachträglich gestellte Antrag, einen Träger öffentlicher Gewalt zur Vornahme eines Verwaltungsakts zu verurteilen ist jedenfalls dann keine Klageänderung, sondern nur eine Klageerweiterung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger bereits die Aufhebung des die Vornahme ablehnenden Verwaltungsakts mit der Behauptung begehrt hat, er habe einen Rechtsanspruch auf die Vornahme (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1962 - 6 C 164.59 - DÖV 1962, 754 f.; VGH München…, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - juris Rn. 66; VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist des § 74 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 8 B 125.09 - ZOV 2010, 231).
  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Darin ist geklärt, dass auch dann, wenn eine Klage auf Neubescheidung Erfolg hatte und eine Neubescheidung bereits erfolgt ist, der Betroffene allerdings geltend macht, durch den Inhalt dieser Neubescheidung erneut in seinen Rechten verletzt zu sein, das Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Verpflichtungsklage nicht schon wegen der Möglichkeit entfällt, einen Vollstreckungsantrag gemäß § 172 VwGO zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 4 B 13.07 - BauR 2007, 1709 sowie Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 - NVwZ 2010, 1151 Rn. 23).
  • BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 13.07

    Verfahrenrecht - Verpflichtungsklage auf Neubescheidung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Darin ist geklärt, dass auch dann, wenn eine Klage auf Neubescheidung Erfolg hatte und eine Neubescheidung bereits erfolgt ist, der Betroffene allerdings geltend macht, durch den Inhalt dieser Neubescheidung erneut in seinen Rechten verletzt zu sein, das Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Verpflichtungsklage nicht schon wegen der Möglichkeit entfällt, einen Vollstreckungsantrag gemäß § 172 VwGO zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 4 B 13.07 - BauR 2007, 1709 …sowie Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 - NVwZ 2010, 1151 Rn. 23).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Danach stellt es eine Änderung der Klage dar, wenn anstelle des bisher dem Klagebegehren zugrundeliegenden Lebenssachverhalts ein anderer zur Grundlage des zur Entscheidung gestellten Anspruchs gemacht wird (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1983 - 1 B 116.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 51 S. 114 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10

    Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
    Diese Voraussetzungen sind hier indes erfüllt, denn § 74 VwGO steht einer Antragsumstellung dann nicht entgegen, wenn - wie hier - die fristgerecht erhobene Klage den Eintritt der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids verhindert hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - ZOV 2010, 321 Rn. 67 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21

    Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge …

  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 14.22

    Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan

  • VG Karlsruhe, 27.07.2026 - 9 K 7631/24

    Cannabis-Auflagen - Vergütungsdeckel und Rufbereitschaft gehen zu weit

    Bei einer privilegierten Klageerweiterung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO müssen zwar im Grundsatz die Sachurteilsvoraussetzungen auch hinsichtlich des erweiterten Teils der Klage vorliegen und von Amts wegen geprüft werden; dies gilt auch für die Einhaltung der Klagefrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2023 - 8 B 19.23 -, juris Rn. 17).
  • VG Köln, 31.01.2025 - 9 K 783/22
    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 8 B 19.23 -, juris Rn. 14.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2026 - 1 K 532/22
    Denn anstelle des bisher dem Antragsbegehren zu Grunde liegenden Lebenssachverhalts machen die Antragsteller mit der KiföG-Satzung (2025) einen anderen Lebenssachverhalt zur Grundlage der zur Entscheidung gestellten Normen (vgl. zur Klageänderung: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 8 B 19.23 -, juris Rn. 14).
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