Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Anwendung der Beweiserleichterung gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 BerRehaG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 25 Abs 2 S 1 BerRehaG
Zur Anwendung der Beweiserleichterung gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 BerRehaG - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 132 Abs. 2 Nrn. 1, 3
Brief als Auslöser für Verfolgungsmaßnahmen, Erfassung in der sog. Kerblochkartei und Vorladung zu Rückgewinnungsgesprächen, Rückstufung im Verdienstrahmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Glaubhaftmachung von Angaben zur Verfolgteneigenschaft oder zur Verfolgungszeit i.R.d. Beweiswürdigung zur beruflichen Rehabilitation; Verursachung einer politischen Verfolgung durch einen vom Ministerium für Staatssicherheit abgefangenen Brief mit von den ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.02.2018 - 9 K 169.17
- BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
"Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Dazu hätte nicht nur eine aufklärungsbedürftige tatsächliche Frage benannt, sondern darüber hinaus dargelegt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag des bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägers hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis eine entsprechende Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 -1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ). - BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Dazu hätte nicht nur eine aufklärungsbedürftige tatsächliche Frage benannt, sondern darüber hinaus dargelegt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag des bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägers hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis eine entsprechende Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 -1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ). - BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Vielmehr müssen denklogisch schlechthin unmögliche, von Willkür geprägte Schlussfolgerungen aufgezeigt werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627).
- BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Hat die Vorinstanz eine Tatsache, aus der sich die Erheblichkeit der aufgeworfenen Frage ergäbe, nicht festgestellt, scheidet eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 35 S. 2). - BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 …und vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - insoweit in Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 77 nicht abgedruckt - juris Rn. 31). - BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09
Vermögensrechtliche Berechtigung bei gestufter Beteiligung; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 und vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - insoweit in Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 77 nicht abgedruckt - juris Rn. 31). - BVerwG, 29.07.2015 - 3 B 39.14
Berufliche Rehabilitierung; politische Verfolgung; DDR; Beendigung eines …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Er ordnet die Beweiserleichterung durch Herabsetzung des Beweismaßes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 3 B 39.14 - Buchholz 428.8 § 25 BerRehaG Nr. 1) unzutreffend als Beweislastregel ein.
- BVerwG, 06.05.2019 - 8 B 2.19
Klärungsbedürftigkeit der Kenntnis des Eingriffs in die psychische Gesundheit des …
Dazu hätte nicht nur eine aufklärungsbedürftige tatsächliche Frage benannt, sondern darüber hinaus dargelegt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis eine entsprechende Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwieweit dies zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2019 - 8 B 8.19 - juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 29.04.2019 - 8 B 11.19
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes von öffentlichen und …
Sie können daher grundsätzlich keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2019 - 8 B 8.19 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 34 Abs 1 S 1 AsylVfG; § 60 Abs 7 AufenthG; Art 3 MRK
Attest; Gesundheitszustand; Krankheit; Reiseunfähigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (19)
- OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 10 LB 92/17
Mali: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Asylantragsteller
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Es sind keine hinreichenden Gründe für die Annahme der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris Rn. 106) bzw. dem übereinstimmenden Art. 3 EMRK (vgl. Nds OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 26) bei einer Rückkehr des Antragstellers nach Belgien feststellbar.Rn. 12 Bei der Prüfung, ob Belgien hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzsuchenden gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Nds OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27).
Denn nach dem Konzept, welches Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 29 Abs. 1, 34a AsylG zu Grunde liegt, ist davon auszugehen, dass unter anderem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) sichergestellt ist und daher dort einem Schutzsuchenden keine politische Verfolgung droht oder keine für Schutzsuchende unzumutbare Bedingungen herrschen (…"Prinzip des gegenseitigen Vertrauens", vgl. auch EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, NVwZ 2012, 417;… BVerwG, Urt. v. 09.01.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19; Nds OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27).
Eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK liegt allerdings vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieser Grundrechte mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaates - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (Nds. OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 32).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Es sind keine hinreichenden Gründe für die Annahme der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris Rn. 106) bzw. dem übereinstimmenden Art. 3 EMRK (…vgl. Nds OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 26) bei einer Rückkehr des Antragstellers nach Belgien feststellbar.Denn nach dem Konzept, welches Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 29 Abs. 1, 34a AsylG zu Grunde liegt, ist davon auszugehen, dass unter anderem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) sichergestellt ist und daher dort einem Schutzsuchenden keine politische Verfolgung droht oder keine für Schutzsuchende unzumutbare Bedingungen herrschen ("Prinzip des gegenseitigen Vertrauens", vgl. auch EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, NVwZ 2012, 417;… BVerwG, Urt. v. 09.01.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19;… Nds OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27).
- BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15
Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Die Frist für die Überstellung des Antragstellers nach Belgien von sechs Monaten hat gemäß Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Dublin III-VO noch nicht (erneut) zu laufen begonnen, weil der Antragsteller um vorläufigen Rechtsschutz zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Abschiebungsanordnung nachsucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.2016 - 1 C 15.15 -, juris Rn. 11).
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Rn. 13 Bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (vgl. BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 21.04.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) ist dies für Dublin-Rückkehrer in der Situation des Antragstellers indes nicht festzustellen. - BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07
Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl. - BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 36.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Denn nach dem Konzept, welches Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 29 Abs. 1, 34a AsylG zu Grunde liegt, ist davon auszugehen, dass unter anderem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) sichergestellt ist und daher dort einem Schutzsuchenden keine politische Verfolgung droht oder keine für Schutzsuchende unzumutbare Bedingungen herrschen (…"Prinzip des gegenseitigen Vertrauens", vgl. auch EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, NVwZ 2012, 417; BVerwG, Urt. v. 09.01.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19;… Nds OVG, Urt. v. 09.04.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27). - BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
Zurückverweisung wegen Fehlens einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Rn. 7 Bei Anwendung dieser Maßstäbe überwiegt das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Abschiebungsanordnung gegenüber dem Interesse des Antragstellers an einem Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer des Hauptsacheverfahrens, da seine Klage nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 B 155.17 -, juris Rn. 13 zu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2017 - 11 A 78/17.A -, juris Rn. 48) bei summarischer Prüfung keine Aussicht auf Erfolg bietet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2017 - 11 A 78/17
Leiden des bulgarischen Asylverfahrens an systemischen Schwachstellen für einen …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Rn. 7 Bei Anwendung dieser Maßstäbe überwiegt das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Abschiebungsanordnung gegenüber dem Interesse des Antragstellers an einem Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer des Hauptsacheverfahrens, da seine Klage nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 B 155.17 -, juris Rn. 13 zu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2017 - 11 A 78/17.A -, juris Rn. 48) bei summarischer Prüfung keine Aussicht auf Erfolg bietet. - BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Insbesondere wenn die mit dem Hauptantrag erhobene Anfechtungsklage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, besteht kein Anlass von der gesetzlich bestimmten Regel der sofortigen Vollziehbarkeit abzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.09.2008 - 7 VR 1.08 -, juris Rn. 6). - VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285
Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen
Auszug aus VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl. - VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Einstweiliger Rechtsschutz; Betriebsuntersagung; einstweilige Anordnung; Begriff …
- BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14
Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme; …
- OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund …
- VG Düsseldorf, 22.01.2019 - 29 L 3642/18
Dublin III-VO Belgien systemische Mängel Rechtsbehelf wirksam EuGH aufschiebende …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
Gewerbliche Anordnung der Fassadengestaltung einer Spielhalle
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 10 S 74.17
Aufschiebende Wirkung einer Klage eines Zeitsoldaten gegen seine Entlassung wegen …
- OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
Waldschlößchenbrücke Dresden, Einschwimmvorgang, …
- RG, 08.11.1919 - I 87/19
Unterbrechung der Verjährung.
- VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
Asylrecht: Dublin-Verfahren; Kein Abschiebeschutz wenn Asylantrag in einem …
- VG Minden, 03.01.2025 - 12 L 5/25 VG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2019 - 8 B 8/19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf die Länderinformation der Staatendokumentation der Republik Österreich, Belgien, vom 20. September 2016; Länderinformation der Staatendokumentation der Republik Österreich, Belgien, vom 3. Januar 2019, S. 6; Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Belgium, 2022 Update, S. 108 ff. (Dublin-Rückkehrer), 117 ff., abrufbar unter https://asylumineurope.org/reports/country/belgium/.
VG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2019 - 8 B 8/19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf die Länderinformation der Staatendokumentation der Republik Österreich, Belgien, vom 20. September 2016; vgl. zudem AIDA, Country Report: Belgium, 2022 Update, S. 107, 130.
- VG Stuttgart, 04.08.2020 - A 2 K 5706/19
Guinea: Dublin: Überstellung nach Belgien zulässig; Antrag auf vorläufigen …
Den verfügbaren Erkenntnisquellen (vgl. etwa aida, Country Report: Belgium, 2019 Update; VG Lüneburg, Beschl. v. 01.03.2019 - 8 B 8/19 - juris m.w.N.) lassen sich derartige Mängel nicht entnehmen.Solche Lebensumstände für (abgelehnte) Asylbewerber in Belgien behauptet schon die Klägerin nicht; sie lassen sich zudem weder den Massenmedien noch den verfüg baren Erkenntnisquellen (vgl. nochmals aida, Country Report: Belgium, 2019 Update; VG Lüneburg, Beschl. v. 01.03.2019 - 8 B 8/19 - juris m.w.N.) entnehmen.
- VG Augsburg, 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409
Dublin-Verfahren (Belgien)
Rn. 23 (1) Es ist nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen davon auszugehen, dass Belgien über ein im Wesentlichen ordnungsgemäßes, richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren verfügt, das prinzipiell funktionsfähig ist sowie sicherstellt, dass rücküberstellte Asylbewerber im Normalfall nicht mit schwerwiegenden Verstößen und Rechtsbeeinträchtigungen rechnen müssen (statt vieler VG München, B.v. 5.9.2022 - M 30 S 22.50330; VG Ansbach, U.v. 24.9.2021 - AN 14 K 20.50126; VG Würzburg, U.v. 23.4.2021 - W 1 K 21.50271; VG Stuttgart, U.v. 4.8.2020 - A 2 K 5706/19; VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/19; VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 2652/18.A - alle juris;… vgl. auch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Belgien, Gesamtaktualisierung 26.11.2020, S. 7 ff.; aida country report: Belgium, 2022 update, S. 17 ff., 96 ff.).
- VG München, 05.09.2022 - M 30 S 22.50330
Dublin-Verfahren, Zielstaat Belgien, Systemische Mängel (verneint), Freiwillige …
Rn. 31 Darüber hinaus kann nach Auffassung des Gerichts auch in Übereinstimmung mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung von systemischen Mängeln für Belgien nicht ausgegangen werden (vgl. VG Würzburg, U.v. 23.4.2021 - W 1 K 21.50271; VG Stuttgart, U.v. 4.8.2020 - A 2 K 5706/19; VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/19; VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A; VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/9; VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A alle juris). - VG Würzburg, 23.11.2021 - W 1 K 21.50271
Keine Hindernisse für Rücküberstellung nach Belgien im Rahmen des …
Das belgische Asylsystem weist nach Überzeugung des Gerichts keine systemischen Mängel auf, sodass mit der einhelligen Rechtsprechung nicht davon auszugehen ist, dass der Kläger in Belgien Gefahr läuft, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. etwa: VG Stuttgart, U.v. 4.8.2020 - A 2 K 5706/19 - juris; VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/19 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A - juris). - VG Leipzig, 25.11.2021 - 6 L 362/21
Venezuela: Dublinfall Belgien; Ablehnung des Antrags auf vorläufigen …
Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Belgien sind weder vom Antragsteller dargelegt noch im Einklang mit der einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sonst ersichtlich (…vgl. VG Ansbach, Urt. v. 24. September 2021 - AN 14 K 20.50126 juris Rn. 42; VG Lüneburg, Beschl. v. 1. März 2019 - 8 B 8/19 juris Rn. 13;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Januar 2019 - 29 L 3642/18.A juris Rn. 44 m. w. N.). - VG Ansbach, 24.09.2021 - AN 14 K 20.50126
Keine systemischen Mängel des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen in Belgien
Rn. 40 cc) Auf dieser Tatsachengrundlage leiden das Asylsystem und die Aufnahmebedingungen in Belgien nicht unter systemischen Mängeln im Sinne von Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO, die die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung nach Art. 4 GRCh im Falle einer Überstellung der Kläger nach Belgien für diese mit sich brächten (…vgl. auch VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A - juris Rn. 44ff m.w.N.; VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/19 juris Rn. 13). - VG München, 10.02.2021 - M 30 S 21.50049
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Belgien)
Das Gericht schließt sich insoweit der - systemische Mängel in Belgien verneinenden - verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an (vgl. u.a. VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/19 - juris Rn. 13 f.;… VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A - juris Rn. 44 ff. m.w.N.;… VG München, B.v. 28.4.2017 - M 1 S 17.51013 - juris Rn. 16). - VG Würzburg, 25.10.2021 - W 1 S 21.50272
Dublin-Verfahren, Belgien, dortiger Folgeantrag, alleinstehender Mann, kein …
Das belgische Asylsystem weist nach Überzeugung des Gerichts keine systemischen Mängel auf, sodass mit der einhelligen Rechtsprechung nicht davon auszugehen ist, dass der Antragsteller in Belgien Gefahr läuft, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. etwa: VG Stuttgart, U.v. 4.8.2020 - A 2 K 5706/19 - juris; VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/19 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A - juris).
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