Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 1237
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
... 1. Als Anspruchsgrundlage für beide Änderungs- bzw. Beseitigungsbegehren ist der bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelte und insbesondere durch Richterrecht geprägte Folgenbeseitigungsanspruch anzusehen (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275 mwN.).Er wird nach neuerer Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip sowie den Grundrechten hergeleitet (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).
Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, daß ein hoheitlicher Eingriff in das Grundstück des Straßenanliegers vorliegt, der sein Recht verletzt, und daß dadurch ein noch andauernder Rechtszustand geschaffen wird (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).
- BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74
Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
Die Höhe des Ausgleichsbetrags schätzt der VGH nach § 173 VwGO i. V. mit § 287 1 ZPO (vgl. BGH, NJW 1975, 2061 = LM § 251 BGB Nr. 22); eine aufwendige gutachterliche Wertermittlung wäre schon im Hinblick auf die geringe betroffene Grundstücksfläche von 0, 9 qm unverhältnismäßig.Maßgeblich ist viel mehr der Wert der betroffenen Sache (vgl. BGH, NJW 1975, 2061 = LM § 251 BGB Nr. 22).
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88
Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen) …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, daß sich der Folgenbeseitigungsanspruch in einen Anspruch auf Entschädigung in Geld wandeln kann, wenn die Herstellung des früheren Zustands aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist; insoweit werden die Grundsätze des § 251 I BGB angewandt (vgl. BVerwGE 82, 24 = NJW 1989, 2484). - BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72
Zur Duldung eines Oberbaus
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
Der BGH schließt die Beseitigung eines Grenzüberbaus, den der Nachbar weder Kraft Gesetzes (§ 912 I BGB) noch aufgrund vertraglicher Übereinkunft zu dulden braucht, jedenfalls dann aus, wenn sie für den Überbauenden mit unverhältnismäßig großen, ihm bei Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen sowie aller sonstigen Umstände billigerweise nicht zuzumutenden Aufwendungen verbunden wäre (vgl. BGH, NJW 1974, 1552 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 2).
- VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356
Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt
Der Schutz reicht so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (…vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).Beispielsweise gehört die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen bei einem innerörtlichen Wohngrundstück selbst mit potenziellen Garagen oder Stellplätzen nicht zum geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs (…vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 a.a.O. S. 563).
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann mithin aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück hergeleitet werden (…vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 a.a.O. S. 563 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13
Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt
Ihr Ausbau als solcher ist ein Akt schlicht-hoheitlicher Verwaltung (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 27.10.1998 - 8 B 97.1604 -, NVwZ 1999, 1237). - VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279
Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines …
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- VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116
Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB …
Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB auch in Fällen einer grob fahrlässigen Überbauung ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn sie einen geringen Umfang aufweist und der Nutzen eines Rückbaus für den betroffenen Grundstückseigentümer marginal ist (Fortentwicklung von BayVGH vom 27.10.1998, Az. 8 B 97.1604, BayVBl. 1999, 561).Die Rechtsprechung des Senats, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als möglichen Ausschlusstatbestand auch für den öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch anerkannt hat (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/678 f.; vom 27.10.1998 BayVBl. 1999, 561), bedarf daher der Anpassung an die gesetzliche Neuregelung.
- VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz
Aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs folgt insbesondere kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533/534; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563). - VG München, 22.11.2011 - M 2 K 10.3668
Folgenbeseitigung; unverhältnismäßige Aufwendungen; Unzumutbarkeit
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100, BVerwG NVwZ 1998, 1292/1294; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004, Az.: 13 LB 11/03; BayVGH BayVBl 1999, 561 f.).§ 251 Abs. 2 Satz 2 BGB ist insoweit als Ausprägung des Rechtsgedankens anzusehen, dass das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen Zustands sich als rechtsmissbräuchlich erweisen kann, wenn es nur unter unverhältnismäßiger, vernünftigerweise nicht mehr zumutbaren Aufwendungen erfüllt werden könnte (BayVGH BayVBl 1999, 561/562 m.w.N.).
Rn. 25 Vielmehr wäre der Klägerin nach der Rechtsprechung (siehe BayVGH BayVBl 1999, 561/562) in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Duldung der Überbauungen eine Geldentschädigung zuzuerkennen.
- VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten …
Maßgeblich sind dabei namentlich das Interesse des Anspruchstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einerseits, die mit der Beseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und ggf. der Allgemeinheit andererseits (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 1992 - 23 A 1471/90 - NVwZ 1994, 795; Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237).Soweit ein derartiger Folgenentschädigungsanspruch befürwortet wird - die Existenz eines solchen Anspruchs wird im Zulassungsverfahren vom Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juli 2001 - 4 B 99.11999 - ohne weiteres vorausgesetzt und ist daher vom Senat nicht zu prüfen -, entspricht es einhelliger Auffassung, dass für seine Verfolgung ebenso wie für die des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 113 Rdnr. 89).
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586
Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen
Das Leistungsinteresse der Kläger am Rückbau hat es als geringfügig bewertet, weil die überbaute Fläche mit ca. 2 m2 sehr gering (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 27.10.1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237 = juris Rn. 28) und der Nutzen der Kläger für die bestimmungsgemäße Nutzung des Grundstücks marginal sei. - OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des …
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.). - OVG Sachsen, 09.10.2024 - 3 A 314/24
Kein Anspruch auf Herausgabe des Erlöses bei rechtswidriger Verwertung einer …
Rn. 19 2.3 Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 14. April 1989 - 4 C 34.88 -, juris, …und Urt. v. 26. August 1993 - 4 C 24/91 -, juris Rn. 59) die Möglichkeit eines Geldausgleichs auf Grundlage eines sog. Folgenentschädigungsanspruchs angesprochen wurde und in der Rechtsprechung teilweise - zumindest im Ergebnis - vertreten wird (BayVGH, Urt. v. 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 -, juris Rn. 27), sind diese Erwägungen auf die hier nicht vorliegenden Fälle der Unteilbarkeit des Beseitigungsanspruchs bei gleichzeitigem Mitverschulden des Berechtigten sowie auf Fälle der Unzumutbarkeit der Beseitigung beschränkt. - OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke; …
- VG Koblenz, 06.04.2009 - 1 K 1446/08
Streit um Kanal
- VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147
Standortkonflikt zwischen bestehender Staatsstraße und vorhandener …
- VG Bayreuth, 01.12.2022 - B 1 K 20.427
Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen
- VGH Bayern, 25.06.2010 - 8 B 10.298
Anspruch auf Gehsteigabsenkung (hier verneint); Anliegergebrauch; gesteigerter …
- VG München, 09.06.2015 - M 2 K 13.5122
Unerlaubte Sondernutzung auf öffentlichem Straßengrund - Abschleppen eines …
- VG Regensburg, 10.12.2009 - RN 2 K 08.2062
Unterlassung (Zufahrtsbehinderung)
- OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 17 U 83/02
Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Klagen gegen kommunale Baumaßnahmen
- VG München, 13.10.2015 - M 2 K 15.1586
Beseitigung einer tatsächlich-öffentlichen Straße
- VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1371
Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …
- VG München, 16.02.2009 - M 2 K 07.5195
Einziehung eines Eigentümerwegs; Verkehrsbedeutung; angemessene Ersatzzufahrt; …
- VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 5 K 17.1717
Fälligstellung eines Zwangsgeldes
- VG München, 23.05.2023 - M 28 K 21.3788
Drittanfechtung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer Freischankfläche
- VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 6 K 11.1077
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1374
Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00181
(Kein Anspruch auf) Gehsteigabsenkung; Anliegergebrauch/gesteigerter …
- VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4812
Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung
- VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4810
Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung
- VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 6 S 11.1293
Fehlende Antragsbefugnis eines Anliegers gegen eine straßenrechtliche …
- VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992
Bauliche Veränderung einer Straße; Veränderung der Zufahrt; (keine) erheblich …
- VG München, 04.05.2010 - M 2 K 10.1085
Folgenbeseitigungsanspruch; unzulässige Rechtsausübung (verneint)
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