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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19255
OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,19255)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,19255)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,19255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hangsicherung an Gleisanlagen: Subj. Rechte der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung; Klagemöglichkeiten einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Hangsicherungsmaßnahmen entlang einer Bahnstrecke; Begriff der "Bahnanlagen"; Beeinträchtigung der Planungshoheit durch die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Sonstige konkrete, aber noch nicht hinreichend verfestigte Planungsabsichten, die durch den Inhalt der Plangenehmigung unnötigerweise "verbaut" werden könnten (s. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, BVerwGE 100, 388), sind weder vorgetragen noch angesichts der topographischen Lage des in Frage stehenden Geländes ersichtlich.

    Diese Vorschrift normiert nur Planungsgrundsätze für die gemeindliche Bauleitplanung, will die Gemeinde aber keineswegs zum gesamtverantwortlichen Wächter des Umweltschutzes gegenüber anderen Planungsträgern machen und sie schon gar nicht mit Klagebefugnissen gegen deren Hoheitsakte ausstatten (s. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Für die Auslegung des Anlagenbegriffs in § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG ist die Legaldefinition in § 4 Abs. 1 EBO heranzuziehen (s. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, NVwZ 1997, 920f.).

    Maßgebend für eine Bahnanlage ist demnach deren Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, aaO.).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Angesichts ihres Vorbringens ist es nicht nach jeder möglichen Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen, dass sie durch die angefochtene Plangenehmigung in ihren Beteiligungsrechten nach § 36 Abs. 1 BauGB (s. dazu Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2001, BRS 64 Nr. 176), in ihrem kommunalen Selbstgestaltungsrecht (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994, Buchholz 442.09, § 18 AEG Nr. 3 sowie vom 31. Oktober 2001, BRS 63 Nr. 35) sowie in ihrem Anspruch auf Abwägung ihrer einfachrechtlich gewährleisteten Eigentümerposition (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143) verletzt sein könnte.

    Allerdings kann sich die Klägerin - wie jeder andere Grundeigentümer - nach Maßgabe des einfachen Rechts darauf berufen, dass ihre Eigentümerinteressen, vor allem Nutzungsinteressen, nicht ausreichend in die Abwägung eingestellt worden sind (s. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Weitgehender Abschluss der Baumaßnahme zum …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Insbesondere können planbetroffene Dritte die Aufhebung einer Plangenehmigung nicht allein mit dem Argument verlangen, die Voraussetzungen hierfür hätten nicht vorgelegen und es hätte ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 05. März 1999, NVwZ-RR 1999, 556 zu § 17 Abs. 1a FStrG;… Bonk/Neumann aaO., § 74 Rn 158a;… Dürr in Knack: VwVfG, 8. Aufl 2004, § 74 Rn 167;… Kopp/Ramsauer, VwGO, 8. Aufl., § 74 Rn 174).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Diese ist als Gemeinde nicht Träger des Grundrechts aus Art. 14 GG und hat daher keinen Anspruch auf objektivrechtliche Vollprüfung der Plangenehmigung wegen deren enteignungsrechtlicher Vorwirkung (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, 905).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Widerruf der Einverständniserklärung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Ein diesbezüglicher Abwägungsausfall kommt in Betracht, wenn die Klägerin ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke entweder im Hinblick auf § 311b BGB nicht wirksam erklärt (s. dazu aber Bad.-Württemberg. VGH, Urteil vom 06. April 2004 - 8 S 1997/03 - sowie Dürr in Knack, aaO., Rn 155) oder aber hinsichtlich der Grundstücke Gemarkung B. Flur ... Nr. ... und Gemarkung B. S. Flur ... Nr. ... mit Schreiben vom 02. Mai 2003 wirksam zurückgenommen hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Angesichts ihres Vorbringens ist es nicht nach jeder möglichen Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen, dass sie durch die angefochtene Plangenehmigung in ihren Beteiligungsrechten nach § 36 Abs. 1 BauGB (s. dazu Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2001, BRS 64 Nr. 176), in ihrem kommunalen Selbstgestaltungsrecht (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994, Buchholz 442.09, § 18 AEG Nr. 3 sowie vom 31. Oktober 2001, BRS 63 Nr. 35) sowie in ihrem Anspruch auf Abwägung ihrer einfachrechtlich gewährleisteten Eigentümerposition (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143) verletzt sein könnte.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 36.85

    Anteil am Reinertrag der Jagdnutzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04
    Denn nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 17. April 1986, BVerwGE 74, 144) gehören auch Dämme, Böschungen und Einschnitte - mithin ebenfalls Einrichtungen ohne unmittelbare Verkehrsfunktion - zu den Bahnanlagen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12

    Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb der Eisenbahn …

    Auch bei den dem Urteil des Senats vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - zugrundeliegenden Sicherungsmaßnahmen in der Gemarkung Boppard habe es sich um solche an einem künstlichen Hang gehandelt.

    Der Sachverhalt stimme mit demjenigen überein, der Grundlage des Urteils des Senats vom 16. Juni 2004 - 8 C 10152/04.OVG - gewesen sei.

    Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie die beigezogenen Planungsakten und die Gerichtsakte 8 C 10152/04.OVG verwiesen.

    Rn. 19 Für die Auslegung des Anlagenbegriffs in § 18 Satz 1 AEG ist die Legaldefinition in § 4 Abs. 1 Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) heranzuziehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 -, BVerwGE 102, 269 und juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - [Hangsicherung Boppard], juris, Rn. 28).

    Rn. 20 Diese Voraussetzungen hat der Senat für die Hangsicherungsmaßnahmen u.a. in der Gemarkung Boppard mit Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - bejaht (…vgl. juris, Rn. 29).

    Bei den hier vorgesehenen Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen handelt es sich um solche sonstigen Einrichtungen der Eisenbahn im Sinne von § 4 Abs. 1 EBO (so: OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004, a.a.O., juris, Rn. 29), die ebenso wie die Gleisanlage selbst zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnverkehrs beitragen.

  • VG Neustadt, 08.08.2005 - 4 L 1226/05

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch Gemeinde wegen fehlendem Einvernehmen

    Abwehransprüche können aus ihm dann erwachsen, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 554; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 8 B 12203/04.NW -  und Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 03.03.2020 - 3 A 140/17

    Vorrangige Zuständigkeit des Eisenbahnrechts im Bereich der Gefahrenabwehr

    Die Verkehrsfunktion einer Sicherungsmaßnahme bestimmt sich allein danach, ob sie zum Schutz des Schienenweges erforderlich ist; unerheblich ist, ob die Gefahr von einem bereits veränderten oder einem natürlichen Gelände oder Gebilde ausgeht (vgl. insges.: BVerwG, Urteil v. 23.09.2014, 7 C 14.13; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 04.07.2013, 8 C 11278/12; zuvor: Urteil v. 16.07.2004, 8 C 10152/04.OVG; alle juris).
  • VG Neustadt, 20.02.2006 - 3 K 731/05

    Marienkapelle bei Petersberg darf gebaut werden

    Denn dafür wäre nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124; Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 -, BVerwGE 81, 307; Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98.OVG - AS 27, 402; Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 1991 - 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818) Voraussetzung, dass das Bauvorhaben eine hinreichend bestimmte Planung der Klägerin nachhaltig stört oder wesentliche Teile ihres Gemeindegebietes einer durchsetzbaren kommunalen Planung gänzlich entzogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2005 - 8 B 12203/04
    Abwehransprüche können aus ihm dann erwachsen, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999, NVwZ-RR 1999, 554; Urteil des beschließenden Senats vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.0VG-, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25484
OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,25484)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,25484)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,25484)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    VwGO § 42; ; VwGO § ... 42 Abs. 2; ; AEG § 18; ; AEG § 18 Abs. 1; ; AEG § 18 Abs. 1 S. 1; ; AEG § 18 Abs. 2; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; AEG § 20; ; AEG § 20 Abs. 7; ; AEG § 20 Abs. 7 S. 1; ; AEG § 20 Abs. 7 S. 2; ; BGB § 311b; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs. 5; ; BauGB § 36; ; BauGB § 36 Abs. 1; ; EBO § 4; ; EBO § 4 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung durch eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung eines Verwaltungsaktes durch Vollzug; Gemeindliches Beteiligungsrecht bei Eisenbahnstrecke; Planungshoheit einer Gemeinde bei Eisenbahnstrecke; ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Sonstige konkrete, aber noch nicht hinreichend verfestigte Planungsabsichten, die durch den Inhalt der Plangenehmigung unnötigerweise "verbaut" werden könnten (s. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, BVerwGE 100, 388), sind weder vorgetragen noch angesichts der topographischen Lage des in Frage stehenden Geländes ersichtlich.

    Diese Vorschrift normiert nur Planungsgrundsätze für die gemeindliche Bauleitplanung, will die Gemeinde aber keineswegs zum gesamtverantwortlichen Wächter des Umweltschutzes gegenüber anderen Planungsträgern machen und sie schon gar nicht mit Klagebefugnissen gegen deren Hoheitsakte ausstatten (s. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Für die Auslegung des Anlagenbegriffs in § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG ist die Legaldefinition in § 4 Abs. 1 EBO heranzuziehen (s. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, NVwZ 1997, 920f.).

    Maßgebend für eine Bahnanlage ist demnach deren Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, aaO.).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Angesichts ihres Vorbringens ist es nicht nach jeder möglichen Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen, dass sie durch die angefochtene Plangenehmigung in ihren Beteiligungsrechten nach § 36 Abs. 1 BauGB (s. dazu Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2001, BRS 64 Nr. 176), in ihrem kommunalen Selbstgestaltungsrecht (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994, Buchholz 442.09, § 18 AEG Nr. 3 sowie vom 31. Oktober 2001, BRS 63 Nr. 35) sowie in ihrem Anspruch auf Abwägung ihrer einfachrechtlich gewährleisteten Eigentümerposition (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143) verletzt sein könnte.

    Allerdings kann sich die Klägerin - wie jeder andere Grundeigentümer - nach Maßgabe des einfachen Rechts darauf berufen, dass ihre Eigentümerinteressen, vor allem Nutzungsinteressen, nicht ausreichend in die Abwägung eingestellt worden sind (s. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Weitgehender Abschluss der Baumaßnahme zum …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Insbesondere können planbetroffene Dritte die Aufhebung einer Plangenehmigung nicht allein mit dem Argument verlangen, die Voraussetzungen hierfür hätten nicht vorgelegen und es hätte ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 05. März 1999, NVwZ-RR 1999, 556 zu § 17 Abs. 1a FStrG;… Bonk/Neumann aaO., § 74 Rn 158a;… Dürr in Knack: VwVfG, 8. Aufl 2004, § 74 Rn 167;… Kopp/Ramsauer, VwGO, 8. Aufl., § 74 Rn 174).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Diese ist als Gemeinde nicht Träger des Grundrechts aus Art. 14 GG und hat daher keinen Anspruch auf objektivrechtliche Vollprüfung der Plangenehmigung wegen deren enteignungsrechtlicher Vorwirkung (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, 905).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Widerruf der Einverständniserklärung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Ein diesbezüglicher Abwägungsausfall kommt in Betracht, wenn die Klägerin ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke entweder im Hinblick auf § 311b BGB nicht wirksam erklärt (s. dazu aber Bad.-Württemberg. VGH, Urteil vom 06. April 2004 - 8 S 1997/03 - sowie Dürr in Knack, aaO., Rn 155) oder aber hinsichtlich der Grundstücke Gemarkung B. Flur ... Nr. ... und Gemarkung B. S. Flur ... Nr. ... mit Schreiben vom 02. Mai 2003 wirksam zurückgenommen hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Angesichts ihres Vorbringens ist es nicht nach jeder möglichen Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen, dass sie durch die angefochtene Plangenehmigung in ihren Beteiligungsrechten nach § 36 Abs. 1 BauGB (s. dazu Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2001, BRS 64 Nr. 176), in ihrem kommunalen Selbstgestaltungsrecht (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994, Buchholz 442.09, § 18 AEG Nr. 3 sowie vom 31. Oktober 2001, BRS 63 Nr. 35) sowie in ihrem Anspruch auf Abwägung ihrer einfachrechtlich gewährleisteten Eigentümerposition (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143) verletzt sein könnte.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 36.85

    Anteil am Reinertrag der Jagdnutzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Denn nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 17. April 1986, BVerwGE 74, 144) gehören auch Dämme, Böschungen und Einschnitte - mithin ebenfalls Einrichtungen ohne unmittelbare Verkehrsfunktion - zu den Bahnanlagen.
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