Rechtsprechung
| OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Sinn und Zweck einer Wasserschutzgebietsverordnung; Enteignender Charakter der Beschränkungen eines Wasserschutzgebiets; Unmittelbares Nebeneinander von Wasserschutz und Gewerbenutzung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 1029
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1986 - 5 S 2831/84
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets im Einzugsbereich eines Gewerbegebiets
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Rechtlich ist ein unmittelbares Nebeneinander von Wasserschutz und Gewerbenutzung grundsätzlich unverträglich (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.3.1986, UPR 1986, 393-394).Zweifel an der Schutzwürdigkeit sind stets dann angebracht, wenn das Grundwasservorkommen wie hier im Einzugsbereich eines intensiv genutzten Gewerbegebiets liegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.3.1986, UPR 1986, 393, 394;… ähnlich Gieseke - Wiedemann - Czychowski , § 19 Rdnr. 10, für die Einbeziehung von Industrie- und Bergbaubetrieben).
Der Senat schließt sich dabei den überzeugenden Überlegungen des VGH Baden-Württemberg in dem bereits zitierten Beschluß vom 24.3.1986, UPR 1986, 393, 394, an.
Wasserschutzgebietsverordnungen sind nicht auf Vollzug, sondern auf Beachtung ihrer Gebote und Verbote angelegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.3.1986, a.a.O., S. 394).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1990 - 3 K 2/89
Wasserschutzgebietsfestsetzung; Wasserschutzgebiet
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Nach dem Maßstab der Erforderlichkeit und dem damit geltenden Grundsatz des Übermaßverbots muß bei der Normenkontrolle von Wasserschutzgebieten gefragt werden, ob das genutzte Grundwasservorkommen schutzwürdig und ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der Rechte anderer schutzfähig ist (OVG Lüneburg, Beschluß vom 8.11.1990, NuR 1991, 440;… ebenso Gieseke - Wiedemann - Czychowski, a.a.O., § 19 Rdnr. 10).Es ist anerkannt, daß das öffentliche Interesse an der Trinkwasserversorgung gegenüber anderen Belangen fast immer vorrangig ist (OVG Lüneburg, Beschluß vom 8.11.1990, a.a.O., S. 441;… Gieseke - Wiedemann - Czychowski, a.a.O., § 19 Rdnr. 8).
Klar zu unterscheiden von dieser Frage ist die weitere Rechtsfrage, ob das Grundwasservorkommen ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte anderer schutzfähig ist (OVG Lüneburg, Beschluß vom 8.11.1990, a.a.O., S. 440;… Gieseke - Wiedemann - Czychowski, a.a.O., § 19 Rdnr. 10).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht auch in neueren Entscheidungen festgehalten (vgl. Beschluß vom 31.5.1990, BVerfGE 82, 159, 189).
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12.11.1958 (BVerfGE 8, 274, 301) entschieden, daß aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften grundsätzlich nicht die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen der Norm folgt. - BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Aus dem Rechtstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ) folgt das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit der Normen, das aber durch die Notwendigkeit einer Auslegung nicht verletzt wird (BVerfG, Beschluß vom 18.5.1988, BVerfGE 78, 205 - 212). - BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Speziell für das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO geht das Bundesverwaltungsgericht damit übereinstimmend davon aus, daß bei einem Rechtsfehler die Norm in dem Umfang für nichtig zu erklären ist, in dem ein untrennbarer Zusammenhang besteht (BVerwG, Beschluß vom 20.8.1991, DVBl. 1992, 37). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89
Serriesteich - Art. 14 GG, Enteignung, (ausgleichspflichtige) Inhalts- und …
- BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; …
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Damit ist die Schwelle des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO eindeutig überschritten, denn für einen Nachteil im Sinne dieser Vorschrift ist nicht einmal eine Verletzung subjektiver Rechte erforderlich, vielmehr genügt jede Beeinträchtigung von objektiv mehr als geringwertigen und schutzwürdigen Belangen (BVerwG, Beschluß vom 14.2.1991 - BVerwG 4 NB 25.89 -, S. 9/10 des amtl. Umdr.; ebenso Normenkontrollbeschluß des Senats vom 13.11.1992 - 8 N 6/91 -). - OVG Saarland, 13.11.1992 - 8 N 6/91
Architektenversorgungsrecht; Gleichheitssatz; Sozialversicherungsrecht; …
Auszug aus OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92
Damit ist die Schwelle des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO eindeutig überschritten, denn für einen Nachteil im Sinne dieser Vorschrift ist nicht einmal eine Verletzung subjektiver Rechte erforderlich, vielmehr genügt jede Beeinträchtigung von objektiv mehr als geringwertigen und schutzwürdigen Belangen (BVerwG, Beschluß vom 14.2.1991 - BVerwG 4 NB 25.89 -, S. 9/10 des amtl. Umdr.; ebenso Normenkontrollbeschluß des Senats vom 13.11.1992 - 8 N 6/91 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz; …
Zwar kann nicht pauschal auf die Hinweise im DVGW-Arbeitsblatt W 101 zurückgegriffen werden; eine Einzelfallprüfung, ob die darin aufgestellten Kriterien auch auf das Untersuchungsgebiet zutreffen, bleibt deshalb notwendig (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 1993 - 8 N 2/92 -, juris; gleichlautend Beschluss vom selben Tag - 8 N 3/92 -, ZfW 1994, 297). - BVerwG, 30.09.1996 - 4 NB 31.96
Verfassungsrecht - Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; Wasserrecht …
e) Die Beschwerde rügt schließlich die Divergenz zu dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. April 1993 - 8 N 3/92 - (NVwZ 1994, 1029). - VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 3 S 140/07
Normenkontrollverfahren gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung zum Schutz des …
Zur Wasserversorgung müssen aber - insbesondere aufgrund der in der Vergangenheit erfolgten Umweltschädigungen - auch weniger gute, bereits in gewissem Umfang belastete Wasservorkommen beitragen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.1986 - 5 S 2831/84 -, NVwZ 1987, 241; OVG Saarland, Beschluss vom 22.04.1993 - 8 N 3/92 -, NVwZ 1994, 1029; BayVGH; Urteil vom 27.10.2006 - 22 N 04.1544 -, ZfW 2008, 112;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 19 Rn. 11;… Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, WG Bad.-Württ., § 24 Rn. 42;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 870).
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98
Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung …
Aufgrund der in der Umgebung des Baugrundstücks vorhandenen Bebauung, die einen für die Schutzzone II typischerweise zu gewährleistenden umfassenden Schutz nicht zuläßt, hätte das Landratsamt Ludwigsburg aber im Rahmen der Abwägung prüfen müssen, ob man sich nicht damit begnügen sollte, die Nutzbarkeit des Vorkommens im fraglichen Bereich auf einer geringeren Stufe zu erhalten (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.3.1986, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschluß vom 22.4.1993 - 8 N 3/92 -, ZfW 1994, 297).Zum einen ermöglicht ein Verbot mit Befreiungsvorbehalt nur die Berücksichtigung von Sonderinteressen einzelner Eigentümer, deren Lage verschieden ist von der anderer Eigentümer (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.9.1992 - 7 B 130/92 -, UPR 1993, 26 für eine vergleichbare naturschutzrechtliche Befreiungsvorschrift; OVG Saarlouis, Beschluß vom 22.4.1993, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2015 - 1 C 10843/13
Normenkontrollverfahren gegen Wasserschutzgebietsverordnung "Goldene Meile" …
W 101 zurückgegriffen werden, eine Einzelfallprüfung, ob die darin aufgestellten Kriterien auch auf das Untersuchungsgebiet zutreffen, bleibt deshalb notwendig (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 1993 - 8 N 2/92 -, juris; gleichlautend Beschluss vom selben Tag - 8 N 3/92 -, ZfW 1994, 297). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09
Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines …
Auch ein durch eine vorgegebene Situation belastetes und insofern gefährdetes Grundwasservorkommen kann zur Wasserversorgung beitragen und entbehrt deshalb nicht von vornherein der Schutzwürdigkeit (SaarlOVG, Beschl. v. 22.04.1993 - 8 N 3.92 -, NVwZ 1994, 1029; VGH BW, Beschl. v. 24.03.1986 - 5 S 2831/84 -, NVwZ 1987, 241). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2023 - 4 K 7/23
Normenkontrolle eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln im Wasserschutzgebiet mit …
Der Erlaubnisvorbehalt ist als eingeschränkte Zulässigkeit von Handlungen gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 WHG ebenfalls ausdrücklich ein zulässiges Mittel zur Festlegung von Anforderungen in Wasserschutzgebieten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 1993 - 8 N 3/92 -, NVwZ 1994, 1029, 1032; VGH Bayern…, Urteil vom 13. Juni 1996 - 22 N 93.2863 -, juris Rn. 28). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2012 - 4 K 16/09
Wirksamkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets
Nach der Rechtsprechung (u.a. VGH Mannheim, B. v. 24.03.1986 - 5 S 2831/84 -, NVwZ 1987, 241 ; B.v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296; OVG Koblenz, U.v. 23.09.1992 - 10 C 10084/88 -, ZfW 1994, 289 ; OVG Saarlouis, B.v. 22.04.1993 - 8 N 3/92 -, NVwZ 1994, 1029 ; OVG Schleswig, U.v. 04.10.1995 - 2 K 2/94 -, UPR 1996, 312;… VGH München, U.v. 24.10.2007, a.a.O.) erfordert § 19 Abs. 1 WHG eine Gegenüberstellung und Abwägung der für die Maßnahme sprechenden öffentlichen Interessen und der durch sie beeinträchtigten Belange. - OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 K 2/94 Die von den Antragstellern benannten Gefährdungspotentiale (wie z.B. die Eisenbahnlinie Glückstadt/Itzehoe, der Truppenübungsplatz, die Altdeponie) schließen das Vorliegen einer Schutzwürdigkeit nicht aus, auch wenn sie die vorgegebene Situation belasten (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Urt. v. 22.04.1993 - 8 N 3/92 -, ZfW 1994, 297).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2008 - 4 K 7/05
Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zur Sicherung der …
Nach der Rechtsprechung (u.a. VGH Mannheim, B. v. 24.03.1986 - 5 S 2831/84 -, NVwZ 1987, 241 ; B.v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296; OVG Koblenz, U.v. 23.09.1992 - 10 C 10084/88 -, ZfW 1994, 289 ; OVG Saarlouis, B.v. 22.04.1993 - 8 N 3/92 -, NVwZ 1994, 1029 ; OVG Schleswig, U.v. 04.10.1995 - 2 K 2/94 -, UPR 1996, 312;… VGH München, U.v. 24.10.2007, a.a.O.) erfordert § 19 Abs. 1 WHG eine Gegenüberstellung und Abwägung der für die Maßnahme sprechenden öffentlichen Interessen und der durch sie beeinträchtigten Belange.
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