Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696, 8 N 92.1819 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landesplanung: Mitwirkung einer Gemeinde bei Aufstellung eines Regionalplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91
Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Die Ausweisung der Vorrangfläche 97-t westlich von H ist eine abschließende landesplanerische Letztentscheidung, (vgl. BVerwGE 90, 329/336 f. = DVBl 1992, 1438 = NVwZ 1993, 167 ).Die in § 5 Abs. 2 Satz 2 ROG , Art. 8 Abs. 5 Satz 2 BayLplG statuierte Beteiligung der Gemeinden bei der Ausarbeitung (Aufstellung) von Zielen der Raumordnung und Landesplanung dient ersichtlich dem Zweck, auch deren gemeindliche Belange in den überörtlichen Planungs- und Abwägungsprozeß einzubeziehen (vgl. BVerwGE 90, 329/335).
Da in diesem Falle auf der Stufe der Landesplanung eine überörtliche und überfachliche gesamtplanerische Interessenabwägung und Konfliktklärung nicht stattgefunden hat, beinhaltet die Ausweisung einer Vorbehaltsfläche im Regionalplan noch nicht die Festsetzung eines Ziels der Raumordnung und Landesplanung im Sinne von § 5 Abs. 4 ROG , Art. 4 Abs. 1 BayLplG (vgl. BVerwGE 90, 329/333).
- BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Eine "Beteiligung an der Ausarbeitung" in diesem Sinne fordert mehr als nur eine bloße Anhörung (vgl. Bielenberg/ Erbguth/Söfker, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, K § 5 RdNr. 48; Hoppe, Das Recht der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland, RdNr. 744); der voraussichtlich anpassungspflichtigen Gemeinde muß - auch im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 GG - eine substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre Interessen angemessen wahrzunehmen und auf den Abwägungsprozeß einzuwirken (vgl. BVerwGE 95, 123 = DVBl 1994, 1136 ).Wegen der nicht ordnungsgemäßen Beteiligung entfaltet die Ausweisung der Vorrangfläche für Lehm und Tone "97-t westlich H" keine Bindungswirkung (vgl. BVerwGE 95, 123); sie ist nichtig.
Durch die Mitwirkungsbefugnis soll - wie dargelegt - sichergestellt werden, daß die kommunalen Belange der in ihrer Planungshoheit betroffenen Gemeinden unmittelbar bei der Aufstellung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung abwägend berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 95, 123 ).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Ein die Antragsbefugnis begründender Nachteil ist bei Regionalplänen somit immer schon dann gegeben, wenn der Antragsteller durch den Regionalplan oder dessen Anwendung negativ in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Regionalplans als privates oder öffentliches Interesse des Antragstellers in der landesplanerischen Abwägung berücksichtigt werden mußte (vgl. BVerwGE 59, 87/99 f. = NJW 1980, 1061 ).
- BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Das Gesetz eröffnet mit ihm die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren bewußt weiter als in § 42 Abs. 2 VwGO die Klagebefugnis mit dem Begriff der Rechtsverletzung; es soll lediglich verhindert werden, daß das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren im Sinne von Popularanträgen mißbraucht wird (vgl. BVerwG vom 18. März 1994 NVwZ 1994, 683 = DÖV 1994, 873 ). - BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87
Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Gerade darin kommt die objektive Seite des Normenkontrollverfahrens zum Ausdruck (vgl. BVerwGE 82, 225/233 = DVBl 1989, 1100). - BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88
Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
a) Für die Antragstellerin zu 1) ergibt sich die Antragsbefugnis bereits daraus, daß die Vorrangfläche 97-t in ihrem Gemeindegebiet liegt und diese gebietsbezogene Ausweisung des Regionalplans folglich von ihr als "Behörde" gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 5 ROG sowie § 1 Abs. 4 BauGB bei der Wahrnehmung eigener und übertragener Angelegenheiten zu beachten ist; da die Antragstellerin zu 1) mit der Ausführung der von ihr beanstandeten Rechtsvorschrift befaßt ist, ohne selbst über die Norm verfügen - insbesondere sie aufheben oder ändern - zu können, fehlt ihrem Antrag auch nicht das Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwGE 81, 307 = BayVBl 1989, 602 = DVBl 1989, 662 ). - VGH Bayern, 16.11.1993 - 8 B 92.3559
Landesplanung: Gültigkeit eines Bebauungsplans trotz fehlender Anpassung an den …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Regionalpläne (Art. 17 BayLplG ) sind nach bayerischem Landesrecht als untergesetzliche Rechtsvorschriften anzusehen; sie können daher gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Gegenstand der Normenkontrolle durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sein (vgl. VGH n.F. 36, 104/108 = BayVBl 1984, 240; vom 16. November 1993 BayVBl 1994, 273 ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1976 - I A 10/76
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696
Bei einer - wie hier - wesentlichen Zieländerung erfordert es der Sinn und Zweck des Art. 8 Abs. 5 Satz 2 BayLplG , daß die hiervon betroffene Gemeinde vor der abschließenden Verbandsversammlung nochmals "beteiligt", also zumindest individuell angehört und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (…vgl. Bielenberg/ Erbguth/Söfker a.a.O. RdNr. 61; ähnlich OVG Lüneburg vom 9. Juli 1976 DVBl 1977, 212; VGH Baden-Württemberg vom 28. März 1980 VBlBW 1981, 45/49); andernfalls wäre die Möglichkeit einer effektiven Einflußnahme auf den landesplanerischen Abwägungsprozeß und Entscheidungsprozeß nicht sichergestellt.
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 2 BV 07.2226
Bayern; Zielfestlegung in Regionalplan; Ausschlusswirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz …
Dabei kam den Vorbehaltsgebieten mangels abschließender Abwägung über die Art der Bodennutzung ohnehin keine Zielqualität im Sinn von Art. 4 Abs. 1 BayLplG (a.F. = Art. 4 Abs. 1 BayLplG 1997) zu (vgl. BayVGH vom 4.4.1995 Az. 8 N 92.1819, 8 N 90.1696). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
Normenkontrolle eines Regionalplans
Da die Festlegungen des Regionalplans von der Antragstellerin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten sind, ergibt sich ihre Antragsbefugnis zudem aus ihrer Eigenschaft als Behörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307; BayVGH, Urt. v. 4.4.1995 - 8 N 90.1696 - BayVBl 1996, 81). - VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571
Bauplanungsrecht: Vorrang von Naturschutz- vor Bauplanungsrecht bei …
Denn die Festlegung eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiets im Regionalplan (zum Begriff vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 4 ROG ) hat nach der Rechtsprechung des erkennenden 8. Senats nicht zur Folge, dass damit eine abschließend abgewogene Letztentscheidung im Sinne von § 3 Nr. 2 ROG ergeht (vgl. BayVGH - 8. Senat - vom 4.4.1995 BayVBl 1996, 81 ; a.A. BayVGH - 14. Senat - vom 14.10.1996 BayVBl 1997, 178; Goppel, BayVBl 1998, 289/291).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - 10 A 14.05
Raumordnung, Landesplanung
Für die Antragsbefugnis der Gemeinde als Behörde ist insoweit ausreichend, dass die angegriffene Norm im Gemeindegebiet gilt und von ihr bei der Wahrnehmung der eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten ist (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 -, BVerwGE 81, 307; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 3 D 81/00.NE - Urteil vom 5. November 2003 - 3 D 23/00.NE - VGH Mannheim, Urteil vom 4. April 2003 - 5 S 548.01 -, BauR 2003, 1444; OVG Greifswald, Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9.99 -, NVwz 2001, 1063; a.A., aber im Ergebnis offen gelassen VGH München, Urteil vom 4. April 1995 - 8 N 90.1696 - UPR 1996, 156). - VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 16.1228
Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen Zustimmung zur Änderung des gemeinsamen …
So sind Vorbehaltsgebiete Grundsätze der Raumordnung in Form einer Festlegung in einem Raumordnungsplan (so BT-Drs. 13/7589, 24; BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10/09; BayVGH, U.v. 4.4.1995 - 8 N 90.1696; BayVGH, U.v. 21.1.1998 - 26 N 95.1632 - alle juris). - VGH Bayern, 31.10.2000 - 9 N 96.3505
Naturschutzrecht: Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit einer …
Die Bestimmung dieser Vorbehaltsfläche zu Gunsten des Kalkabbaus enthält eine landesplanerische Zielvorgabe in Gestalt einer Abwägungsdirektive mit dem Inhalt, dass zwar einerseits dem Belang des Kalkabbaus im Verhältnis zu anderen konkurrierenden Nutzungsalternativen besonderes Gewicht beizumessen ist, andererseits aber dieser Belang auch im Wege der Abwägung grundsätzlich überwunden werden kann (vgl. zur Bedeutung von Vorbehaltsgebieten BVerwGE 90, 329 ff; BayVGH U.v. 21.1.1998 - 26 N 95.1652 - BayVBl 1998, 436 ff; BayVGH, U.v. 14.10.1996 - 14 N 94.4159 - BayVBl 1997, 178 ff; U.v. 4.4.1995 - 8 N 92.1819 und 8 N 90.1696 - BayVBl 1996, 81 ff - jeweils zu § 1 Abs. 4 BauGB ; BayVGH, U.v. 17.12.1998 - 9 N 93.1261 - BayVBl 1999, 691 ff mit Anm. v. Goppel). - VGH Bayern, 17.12.1998 - 9 N 93.1261
Naturschutzgebiet; zum Verbot des Abbaus von Bodenschätzen; zur Bindung an …
1997, 178ff.; Urt. v. 4.4.1995 - 8 N 92.1819 und 8 N 90.1696 - BayVB1.1996, 81 ff.: jeweils zu § 1 Abs. 4 BauGB).
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