Rechtsprechung
| LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Heimliche Tonaufnahmen aus privatem Livestream dürfen nicht in öffentlichem Stream verbreitet werden
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
- OLG Köln, 18.05.2026 - 15 W 48/26
- LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 18.12.1997 - 4 U 128/97
Gesellschaftsrecht; unerlaubte Tonbandaufnahme in Gesellschafterversammlung
Auszug aus LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Rn. 44 Auf Grund des dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entspringenden Selbstbestimmungsrechts braucht es daher grundsätzlich niemand zu dulden, dass ohne seine Zustimmung Bilder von ihm gemacht oder Äußerungen von ihm auf Tonband aufgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97, juris Rn. 11).Rn. 50 Allerdings ist es nach der zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97) auch in öffentlichen Settings grundsätzlich unzulässig ohne Kenntnis des Sprechenden heimlich Tonaufnahmen zu fertigen.
Es muss demnach akzeptiert werden, wenn eine Zustimmung zur Fertigung einer Tonbandaufnahme auch bei bestehendem rechtlichen Interesse nicht erteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 4 U 128/97 -, Rn. 15 - 16, juris).
- EuGH, 04.09.2025 - C-655/23
Quirin Privatbank - DSGVO: Wiederholungsgefahr, immaterieller Schaden
Auszug aus LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Die Bestimmungen der DSGVO sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dahin auszulegen, dass sie zugunsten der von der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Person für den Fall, dass diese Person nicht die Löschung ihrer Daten beantragt, keinen gerichtlichen Rechtsbehelf vorsehen, der es ihr ermöglicht, präventiv zu erwirken, dass dem Verantwortlichen auferlegt wird, künftig eine erneute unrechtmäßige Verarbeitung zu unterlassen (EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-655/23, juris Rn. 52). - BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Rn. 51 Es würde zu einer Verwilderung des Umgangs führen, wollte man es für zulässig halten, dass eine Äußerung immer schon dann gegen den Willen des Äußernden aufgenommen werden darf, wenn ihr eine rechtliche Bedeutung zukommt (BGH NJW 1958, 1344). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
Auszug aus LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Von daher darf auch grundsätzlich jedermann selbst bestimmen, ob und vor wem seine auf einen Tonträger aufgenommene Stimme abgespielt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.1983, 2 StR 775/82, juris Rn. 19). - OLG Köln, 18.05.2026 - 15 W 48/26
Private Livestreams auf TikTok unterfallen dem Schutz des gesprochenen Wortes
Auszug aus LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Dies ist mit Blick auf die eingangs genannte Anspruchsgrundlage im nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland der Fall (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 18.05.2026, 15 W 48/26).
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Rechtsprechung
| LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
- OLG Köln, 18.05.2026 - 15 W 48/26
- LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Rn. 21 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (stRspr, vgl. nur BGH, GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich); ihm ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher ein besonders hoher Rang beigemessen worden (vgl. nur BVerfG, GRUR 2007, 1085 - Roman Esra).Es gewährleistet gegenüber Jedermann den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BGH, GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Rn. 21 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (stRspr, vgl. nur BGH, GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich); ihm ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher ein besonders hoher Rang beigemessen worden (vgl. nur BVerfG, GRUR 2007, 1085 - Roman Esra). - LG Kassel, 23.09.2019 - 2 Qs 111/19
Filmen von Polizeibeamten, Nichtöffentlichkeit, faktische Öffentlichkeit, …
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Rn. 42 Vom Sprecher unbemerkte Zuhörer können zu einer "faktischen Öffentlichkeit" führen, wenn die Äußerung unter Umständen erfolgt, nach denen mit Kenntnisnahme Dritter gerechnet werden muss (…Fischer, § 201 Rn. 3; LG Kassel, Beschluss vom 23. September 2019, 2 Qs 111/19; LG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2021, 610 Qs 37/21; zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juni 2022, 1 OLG 2 Ss 62/21).).
- OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OLG 2 Ss 62/21
Audioaufnahmen
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Rn. 42 Vom Sprecher unbemerkte Zuhörer können zu einer "faktischen Öffentlichkeit" führen, wenn die Äußerung unter Umständen erfolgt, nach denen mit Kenntnisnahme Dritter gerechnet werden muss (…Fischer, § 201 Rn. 3; LG Kassel, Beschluss vom 23. September 2019, 2 Qs 111/19; LG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2021, 610 Qs 37/21; zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juni 2022, 1 OLG 2 Ss 62/21).). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem die persönliche Ehre und das Recht am eigenen Wort (vgl. BVerfG, GRUR 1980, 1087 - Heinrich Böll;… vgl. insgesamt LG München I Endurteil v. 12.12.2017 - 33 O 15792/16, GRUR-RS 2017, 138554 Rn. 50, beck-online). - BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Rn. 25 Im Streitfall hat eine Abwägung zwischen dem Recht des Antragstellers auf Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen Seite und dem Recht der Antragsgegners auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK auf der anderen zu erfolgen (BGH, Urteil vom 03. Februar 2009 - VI ZR 36/07 -, juris Rz. 10; LG Hamburg…, Urteil vom 10. März 2017 - 324 O 687/16 -, Rn. 27, juris). - OLG Düsseldorf, 04.11.2022 - 3 RVs 28/22
Verstoß gegen Vermummungsverbot nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG bei Absicht der …
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Wenn der Sprecher damit rechnen muss, dass seine Worte zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangen - redet er etwa in einem vollbesetzten Gasthaus mit lauter, weithin vernehmbarer Stimme - , so macht er damit seine Worte zu "öffentlichen", und zwar selbst dann, wenn er sich - im Beispielsfall - lediglich an seine Stammtischfreunde wendet (…Schünemann in: StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 201 Rn. 7;… ebenso Graf in: Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 201 Rn. 17a, 18; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2022 - III-3 RVs 28/22 -, Rn. 7, juris). - BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - …
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Daneben kommt es auch auf "Zweck und Eigenart" der Unterredung an (vgl. Fischer, StGB, 69. Aufl., § 201 Rn. 3 und 4 unter Hinweis auf BGHSt 31, 304). - LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21
Beschlagnahme eines Mobiltelefons wegen Verdachts der Verletzung der …
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Rn. 42 Vom Sprecher unbemerkte Zuhörer können zu einer "faktischen Öffentlichkeit" führen, wenn die Äußerung unter Umständen erfolgt, nach denen mit Kenntnisnahme Dritter gerechnet werden muss (…Fischer, § 201 Rn. 3; LG Kassel, Beschluss vom 23. September 2019, 2 Qs 111/19; LG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2021, 610 Qs 37/21; zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juni 2022, 1 OLG 2 Ss 62/21).). - LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge
Auszug aus LG Bochum, 30.04.2026 - 8 O 92/26
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem die persönliche Ehre und das Recht am eigenen Wort (vgl. BVerfG, GRUR 1980, 1087 - Heinrich Böll; vgl. insgesamt LG München I Endurteil v. 12.12.2017 - 33 O 15792/16, GRUR-RS 2017, 138554 Rn. 50, beck-online). - LG Hamburg, 10.03.2017 - 324 O 687/16
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung bzw. …
- OLG Köln, 05.05.2015 - 15 U 193/14
Bestätigung des überwiegenden Verbots der Nutzung von Kohl-Zitaten im Buch …
- AG Köln, 29.07.2020 - 531 Ds 46/20
- OLG Köln, 18.05.2026 - 15 W 48/26
Private Livestreams auf TikTok unterfallen dem Schutz des gesprochenen Wortes
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 06.05.2026 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 30.04.2026 (8 O 92/26) abgeändert und im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes angeordnet:.
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