Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage; öffentlicher Planungsträger; Regionalverband; drittschützende Wirkung von § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Regionalplan Heilbronn/Franken; Klagerecht von Trägern der Raumordnung gegen WEA-Genehmigung
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 und 3; LPlG §§ 13 Abs. 1, 20, 22, 24, 32.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit eines Regionalverbands in Baden-Württemberg zur Abwehr der Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windkraftanlage i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aus eigener Rechtskraft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Windkraftanlage: Kein Abwehrrecht der Regionalverbände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Regionalverband Heilbronn-Franken: Kein Abwehrrecht gegen Bauvorbescheid für Windkraftanlage in Frankenhardt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit eines Regionalverbands in Baden-Württemberg zur Abwehr der Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windkraftanlage i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aus eigener Rechtskraft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Windenergie: Abwehrrecht der Regionalverbände nur aus eigenem subjektivem Recht! (IBR 2012, 1318)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 K 989/08
- VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 1530/10
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Papierfundstellen
- ESVGH 63, 63
- NVwZ-RR 2012, 632
- NZBau 2012, 430
- VBlBW 2012, 394
- DVBl 2012, 1048
- DÖV 2012, 650
- BauR 2012, 1833
- ZfBR 2012, 678
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Die Aufgabe der Regionalplanung ist den Regionalverbänden in Baden-Württemberg als Teil der staatlichen Landesplanung, nicht jedoch als eigene Angelegenheit i. S. eines wehrfähigen Selbstverwaltungsrechts übertragen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - ESVGH 48, 277 ).Die im Senatsbeschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - angeführten Gründe gegen ein solches Recht überzeugten nicht.
Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - (ESVGH 48, 277 ) vertretenen Rechtsauffassung fest.
Ob ihnen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben als eigene oder als staatliche Angelegenheit übertragen wird, entscheidet der einfache Gesetzgeber, der dabei - anders als bei der Übertragung einer Aufgabe auf die in Art. 71 Abs. 1 Satz 1 LV genannten Gemeinden und Gemeindeverbände - keinen besonderen verfassungsrechtlichen Bindungen unterliegt (Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O. m.w.N.).
Dieses Weisungsrecht ist nicht umfassend, sondern beschränkt sich auf den Planungszeitraum und die Form der Regionalpläne, ermöglicht also selbst keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt des Regionalplans (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O.).
Denn es hätte nahegelegen, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 10.10.1983 (GBl. S. 621), welche die mit § 13 Abs. 1 LPlG identische Vorgängervorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 LPlG 1983 neu gefasst hat, zu einer ähnlichen Formulierung greift, wenn er dem Recht des Landtages, der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden, regionalplanerische Vorrangigkeitsentscheidungen zu treffen, bestimmte, vergleichbare Grenzen hätte ziehen wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O.).
Der Gesetzgeber reagierte damit auf den Senatsbeschluss vom 19.06.1998 (a.a.O.), wie aus der Begründung des Gesetzes über die Weiterentwicklung des Verbands Region Stuttgart vom 12.07.1999 hervorgeht (LT-Drs. 12/4235 S. 15
). - VGH Baden-Württemberg, 24.05.2007 - 3 S 2789/06
Normenkontrollantrag gegen Regionalplan
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Auch der 3. Senat des beschließenden Gerichtshofs habe mit seinem Beschluss vom 24.05.2007 - 3 S 2789/06 -, wonach richtiger Antragsgegner eines Normenkontrollantrags gegen einen Regionalplan der Regionalverband sei, anerkannt, dass der Regionalverband Planungsträger sei.Rn. 27 Aus dem Beschluss des 3. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 24.05.2007 - 3 S 2789/06 - (ZfBR 2007, 573) folgt entgegen der Ansicht des Beigeladenen zu 2 nichts Gegenteiliges.
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Ob er insoweit auch in einem eigenen subjektiven Recht verletzt wird, ist jedenfalls für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.08.1977 - 4 C 29.73 - BVerwGE 47, 19 und vom 15.02.1990 - 4 C 39.86 - NVwZ 1990, 857 m.w.N.).Auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der im angefochtenen Urteil ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten kommt es dann nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990, a.a.O. m.w.N.).
- VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08
Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Die Berufung des Beigeladenen zu 2 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. April 2010 - 13 K 898/08 - wird zurückgewiesen.Rn. 8 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.04.2010 - 13 K 898/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10
Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Eine Entscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO zugunsten der Beigeladenen zu 1 unterbleibt, da sie sich nicht durch Stellung eines Sachantrags am Kostenrisiko beteiligt (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO) und das Berufungsverfahren auch sonst nicht wesentlich gefördert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - ESVGH 61, 159), weshalb es der Billigkeit entspricht, dass sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt. - BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ). - BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ). - BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ). - BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Der zuletzt genannte gesetzliche Planungsvorbehalt ermöglicht und bezweckt, Standorte bestimmter privilegierter Vorhaben durch vorbereitende Bauleitplanung oder durch Raumordnungspläne, insbesondere einen Regionalplan, zu steuern und zu bündeln (vgl. BT-Drs. 13/4978 S. 7; BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ). - BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ). - BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum …
Rn. 52 I. Die vorliegende Berufung (nur) des Beigeladenen ist nicht schon dann begründet, wenn das angegriffene Urteil objektiv rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn es den Beigeladenen zugleich in seinen Rechten verletzt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 39.86 -, juris Rn. 15;… Urt. v. 23.08.1974 - IV C 29.73 -, juris Rn. 27 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 33 ; vgl. auch Senatsurt. v. 28.07.1997 - 3 S 2556/96 -, juris Rn. 29 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens; …
Rn. 33 Gibt ein Gericht der Anfechtungsklage eines Bauherrn gegen die Rücknahme (einer Baugenehmigung oder) eines positiven Bauvorbescheids statt, ist die dagegen gerichtete Berufung eines nach § 65 Abs. 1 VwGO beigeladenen Nachbarn nicht schon dann begründet, wenn das angegriffene Urteil objektiv rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn es den Beigeladenen in seinen Rechten verletzt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.8.1974 - IV C 29.73 - juris Rn. 27-30 …und vom 15.2.1990 - 4 C 39.86 - juris Rn. 15;… Senatsurteil vom 8.6.2017 - 5 S 2030/16 - juris Rn. 26 f.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1997 - 3 S 2556/96 - juris Rn. 29 und Beschluss vom 8.5.2012 - 8 S 217/11 - juris Rn. 17, BVerwG…, Urteil vom 16.9.1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 13 sowie BVerwG…, Urteil vom 12.3.1987 - 3 C 2.86 - juris Rn. 35). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10
Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm …
Aus dieser rechtlichen Konstruktion kann mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 23 ff) der Schluss gezogen werden, dass die Regionalplanung "als Bestandteil der übergeordneten staatlichen Landesplanung, nicht aber als eine aus dieser herausgelöste, zwischen ihr und der Flächennutzungsplanung stehende selbständige Planungsebene mit eigenen wehrfähigen subjektiven (Selbstverwaltungs) Rechten des Planungsträgers konzipiert ist", und festgestellt werden, dass "das Letztentscheidungsrecht über den Inhalt des Regionalplans damit dem Land vorbehalten ist" und sich das "materielle Prüfungsrecht des Landes nicht - wie etwa bei der Genehmigung eines Bauleitplans durch eine höhere Verwaltungsbehörde - in einer Rechtskontrolle erschöpft", sondern vielmehr "einen eigenen planerischen Abwägungs- und Gestaltungsspielraum des Landes einschließt, ob sich der Regionalplan in die angestrebte räumliche Entwicklung des Landes einfüge".Rn. 131 Bestärkt sieht sich der Senat in diesen Überlegungen durch den Umstand, dass der Gesetzgeber mit den regionalen Planungsverbänden, der ihnen verliehenen Rechtsnatur und der Zusammensetzung ihrer Organe (§§ 12 - 14 LPlG) sowie den Vorgaben für deren Planungsverfahren ( § 9 LPlG ) offenbar bewusst eine Konstruktion gewählt hat, die die inhaltliche Letztverantwortung für die regionale Raumplanung vorrangig Mehrpersonengremien überlassen hat, die die kommunale Ebene repräsentieren, auch wenn damit nicht zwangsläufig dem in die staatliche Aufgabe Regionalplanung eingebundenen Planungsverband die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als wehrfähiges Recht zuerkannt werden muss (siehe hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 26 ff.).".
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11
Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm …
Aus dieser rechtlichen Konstruktion kann mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 23 ff) der Schluss gezogen werden, dass die Regionalplanung "als Bestandteil der übergeordneten staatlichen Landesplanung, nicht aber als eine aus dieser herausgelöste, zwischen ihr und der Flächennutzungsplanung stehende selbständige Planungsebene mit eigenen wehrfähigen subjektiven (Selbstverwaltungs)Rechten des Planungsträgers konzipiert ist", und festgestellt werden, dass "das Letztentscheidungsrecht über den Inhalt des Regionalplans damit dem Land vorbehalten ist" und sich das "materielle Prüfungsrecht des Landes nicht - wie etwa bei der Genehmigung eines Bauleitplans durch eine höhere Verwaltungsbehörde - in einer Rechtskontrolle erschöpft", sondern vielmehr "einen eigenen planerischen Abwägungs- und Gestaltungsspielraum des Landes einschließt, ob sich der Regionalplan in die angestrebte räumliche Entwicklung des Landes einfüge".Rn. 117 Bestärkt sieht sich der Senat in diesen Überlegungen durch den Umstand, dass der Gesetzgeber mit den regionalen Planungsverbänden, der ihnen verliehenen Rechtsnatur und der Zusammensetzung ihrer Organe (§§ 12 - 14 LPlG) sowie den Vorgaben für deren Planungsverfahren ( § 9 LPlG ) offenbar bewusst eine Konstruktion gewählt hat, die die inhaltliche Letztverantwortung für die regionale Raumplanung vorrangig Mehrpersonengremien überlassen hat, die die kommunale Ebene repräsentieren, auch wenn damit nicht zwangsläufig dem in die staatliche Aufgabe Regionalplanung eingebundenen Planungsverband die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als wehrfähiges Recht zuerkannt werden muss (siehe hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 26 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 8 S 1323/16
Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel; Klagebefugnis eines …
Nur eine solche, an den Kriterien der Raumordnung orientierte Auslegung stellt sicher, dass der mit der Vorschrift des § 22 Abs. 1 LPlG vom Gesetzgeber verfolgte Zweck erreicht wird, bei einem Interessenkonflikt zwischen regionalen und örtlichen Belangen ohne Einschaltung einer Rechtsaufsichtsbehörde zügig zu klären, ob ein Vorhaben einem Ziel der Raumordnung widerspricht (LT-Drs. 12/5877 S. 17; Senatsurteil vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - NVwZ-RR 2012, 632).Auf das Erfordernis einer eigenen Rechtsverletzung des Regionalverbands kommt es bei Verfahren nach § 22 LPlG nicht an (Senatsbeschluss vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - VBlBW 2012, 394; Sparwasser, in: Hager, LPlG, § 22 Rn.19).
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 8 S 2525/09
Regionalplan; Beachtung der Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans; …
Die Vorschrift verpflichtet die Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg als nachgeordnete Ebene (ohne wehrfähige eigene Planungshoheit, vgl. Senatsbeschluss vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - NVwZ-RR 2012, 632; vgl. zur Klagebefugnis bei Einzelhandelsgroßbetrieben aber § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 LplG) der ausschließlich staatlichen Landesplanung, Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne räumlich und sachlich auszuformen. - VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 14 S 1082/22
Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung für einen geplanten …
Weitergehende Verfahrens- oder gar materielle Rechte vermochte die Klägerin aus § 24 Satz 3 LplG nicht abzuleiten (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - VBlBW 2012, 792, juris Rn. 29: Beteiligungserfordernis, aber kein Mitentscheidungsrecht oder Einvernehmenserfordernis). - VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; …
Der Gemeinde wird als Ausfluss der Planungshoheit das Recht zugebilligt, Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 5/99 - NVwZ 2000, 1048 m.w.N. und Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 1530/10
Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans Heilbronn-Franken Antrag auf …
Das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 8 S 217/11 anhängig.
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