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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04-116   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4052
OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04-116 (https://dejure.org/2005,4052)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.11.2005 - 8 U 392/04-116 (https://dejure.org/2005,4052)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. November 2005 - 8 U 392/04-116 (https://dejure.org/2005,4052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerbemietvertrag: Rückbauverpflichtung nach Beendigung eines Gewerbemietverhältnisses

  • Judicialis

    UmwG § 123; ; UmwG § ... 133; ; ZPO § 67 Satz 1, 1. Halbsatz; ; ZPO § 167; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 887; ; BGB § 548 n.F.

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 80

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung einer vertraglichen Rückbauverpflichtung nach Kündigung und Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfassende vertragliche Rückbauverpflichtung bei einem Mietobjekt; Voraussetzungen für das Vorliegen der Bestimmtheit eines Klageantrages; Verstoß der klageweisen Geltendmachung der Ansprüche gegen den Grundsatz von Treu und Glauben; Hemmung der Verjährung durch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Daher gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre; dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (vgl. BGH MDR 2003, 568/569; MDR 2001, 164; NJW 1993, 2811/2812).

    Ist eine mehrmonatige Verzögerung der Zustellung überwiegend auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführen und überschreitet die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht - wie dies nach den Ausführungen des Landgerichts hier der Fall ist -, bestehen deshalb keine Bedenken, zugunsten des Klägers eine Rückwirkung auf den - weiter zurückliegenden - Zeitpunkt der Anhängigmachung anzunehmen (vgl. BGH NJW 2000, 2282; NJW 1993, 2811/2812).

  • BGH, 23.10.2003 - VII ZB 19/02

    Auslegung der Parteibezeichnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass die Bezeichnung einer Partei allein für die Parteistellung nicht ausschlaggebend ist, es vielmehr darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist und dass demgemäß bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2004, 501); dies gilt grundsätzlich auch bei Rechtsnachfolge (vgl. BGH WM 2002, 1842/1843).

    Dabei sind in die Beurteilung spätere Prozessvorgänge (BGH NJW-RR 2004, 501) ebenso wie der im weiteren Verfahren erfolgte Tatsachenvortrag (BGH NJW 1981, 1453; BFH BB 1987, 398) mit einzubeziehen.

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84

    Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Nicht zu beanstanden ist ferner die Auffassung des Erstrichters, der mit der Klage geltend gemachte Rückbau des Mietobjekts stelle keine - vertraglich nicht geschuldete (vgl. BGHZ 96, 141 ff.) - sinnlose, weil alsbald wieder zu beseitigende Maßnahme dar.

    Grund für die untermietweise Überlassung des Mietobjektes an die vormalige Unteruntermieterin im Dezember 2002 durch die Beklagte selbst - bzw. die Firma S. - mag deren Erwartung, die Angelegenheit durch Zahlung einer Abfindung regeln zu können, gewesen sein, unter Umständen aber auch deren rechtsirrige Ansicht, wegen des Anschlussmietvertrages sei ein Rückbauanspruch (nach BGHZ 96, 141 ff.) entfallen.

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Davon ausgehend, dass es in diesem Zusammenhang in erster Linie um die Abgrenzung des Streitgegenstandes und um die Schaffung einer Grundlage für eine etwa erforderlich werdende Zwangsvollstreckung geht, genügt es für die hinreichende Bestimmtheit des Klageantrages grundsätzlich, dass dieser den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH NJW 1999, 954 f., m.w.N.).

    Unter diesen Umständen steht es der Annahme einer hinreichenden Bestimmtheit auch nicht entgegen, dass das Erfordernis einer Vollstreckungsgegenklage gleichwohl nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1999, 954).

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hätte demgemäß zumindest erkennen können, dass der Kläger ihr Verhalten als "Rückbauzusage" aufgefasst hat; hieran ist sie festzuhalten (vgl. BGHZ 91, 324; 109, 171/177, NJW 1995, 953; WM 2000, 1640).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Daher gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre; dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (vgl. BGH MDR 2003, 568/569; MDR 2001, 164; NJW 1993, 2811/2812).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass die Bezeichnung einer Partei allein für die Parteistellung nicht ausschlaggebend ist, es vielmehr darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist und dass demgemäß bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2004, 501); dies gilt grundsätzlich auch bei Rechtsnachfolge (vgl. BGH WM 2002, 1842/1843).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hätte demgemäß zumindest erkennen können, dass der Kläger ihr Verhalten als "Rückbauzusage" aufgefasst hat; hieran ist sie festzuhalten (vgl. BGHZ 91, 324; 109, 171/177, NJW 1995, 953; WM 2000, 1640).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Ist eine mehrmonatige Verzögerung der Zustellung überwiegend auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführen und überschreitet die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht - wie dies nach den Ausführungen des Landgerichts hier der Fall ist -, bestehen deshalb keine Bedenken, zugunsten des Klägers eine Rückwirkung auf den - weiter zurückliegenden - Zeitpunkt der Anhängigmachung anzunehmen (vgl. BGH NJW 2000, 2282; NJW 1993, 2811/2812).
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hätte demgemäß zumindest erkennen können, dass der Kläger ihr Verhalten als "Rückbauzusage" aufgefasst hat; hieran ist sie festzuhalten (vgl. BGHZ 91, 324; 109, 171/177, NJW 1995, 953; WM 2000, 1640).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98

    Verfügung eines Nichtberechtigten über ein im Ausland belegenes Schiff

  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung - …

  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

  • OLG Jena, 04.03.1997 - 3 U 600/96

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Festumzug

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und …

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2008 - 8 U 672/07

    Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei späterer Entstehung …

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 17.11.2005 (8 U 392/04 - 116 -, Bl. 473 ff. d. BA) zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 13 U 119/08

    Demnächst-Zustellung bei Wahrung einer Ausschlussfrist

    Das OLG Saarbrücken hat trefflich in seinem Urteil vom 17.11.2005 zu Az. 8 U 392/04 (zitiert nach JURIS) ausgeführt, die Vorschrift des § 167 ZPO (vormals § 270 III ZPO a.F.) wolle die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen der von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung schützen, die innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes liegen und von den Parteien nicht beeinflusst werden können.
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 1355/18

    Teilabriss als notwendige Erhaltungsmaßregel?

    Verbliebene Zweifel sind gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren zu klären; hierfür können auch der Sachvortrag der Klägerin, die zu den einzelnen vorzunehmenden Maßnahmen umfänglich schriftsätzlich vorgetragen hat und die Entscheidungsgründe herangezogen werden, (vgl. BGH NJW 1987, 3003/3004; NJW 2001, 445/447 m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 17. November 2005 - 8 U 392/04-116 -, Rn. 34 - 35, juris).
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