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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7534
OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03 (1) (https://dejure.org/2008,7534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2008 - 8 U 52/03 (1) (https://dejure.org/2008,7534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2008 - 8 U 52/03 (1) (https://dejure.org/2008,7534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ajag.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 6; ZPO § 917; ZPO § 927; ZPO § 929
    Keine Verbürgung der Gegenseitigkeit der Zwangsvollstreckung bei Nichtdurchsetzung deutscher Zahlungstitel in Argentinien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit der Weigerung eines Staates auf Zahlung von Ansprüchen von Privatpersonen unter Berufung auf die Zahlungsunfähigkeit; Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung als Arrestgrund im Sinne des § 917 Zivilprozessordnung (ZPO); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    1042/1981 CPC (Argentinien) Art. 517 ff.; 3952/1900 AnsprücheG (Argentinien) Art. 7; EG-BeweisaufnahmeDG Art. 2; EGBGB Art. 6; ZPO § 328; ZPO § 917; ZPO § 927; ZPO § 929
    Anerkennung und Vollstreckung --> Verfahren; Zuständigkeit --> Gerichtsbarkeit

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.10.2010)

    Deutschland-Besuch: Gerichtsvollzieher verfolgen Argentiniens Präsidentin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Hat der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel über die Hauptforderung erlangt, so kann er seine Arresthypothek im Vollstreckungsweg rangwahrend in eine Zwangshypothek umwandeln lassen (vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3233).
  • OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06

    Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (…BT-Drucksache 13/10871, S. 18;… BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659;… Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3;… Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Durch Beschluss vom 24.6.2003 hat der Senat die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Landgerichts gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 222.000 EUR eingestellt (Bl. 267 d. A. = NJW 2003, 2688).
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 300/99

    Verbügung der Gegenseitigkeit (Provinz British Columbia in Kanada)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Er ist damals in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Köln (Entscheidung vom 18.2. 2005 - Az 16 U 6/05) und München (Entscheidung vom 13.9. 2004 - Az.: 5 W 2219/04) zu dem Ergebnis gekommen, dass die argentinischen zivilprozessualen Vorschriften den deutschen Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln entsprechen und dass keine Anzeichen vorliegen, dass sich die argentinischen Gerichte nicht daran orientieren würden (zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Rechtspraxis vgl. BGH NJW 2001, 524, 525).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Die weiteren, auch in Parallelverfahren vorgebrachten Argumente der Beklagten zu ihrer Rechtsverteidigung sind schon in früheren Entscheidungen des Senats ausführlich behandelt und zurückgewiesen worden (Entscheidungen vom 13.6. 2006, Az.: 8 U 107/03 = NJW 2006, 2931 und vom 29.9.2006 Az.: 8 U 60/03 u. a.).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03

    Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Der Kläger hat in einem ebenfalls beim Senat anhängigen Urkundenverfahren (8 U 59/03) Zahlungsklage erhoben und im hiesigen Verfahren den Erlass eines Arrestbefehls in Höhe von 158.520,47 EUR zuzüglich Zinsen begehrt.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Die weiteren, auch in Parallelverfahren vorgebrachten Argumente der Beklagten zu ihrer Rechtsverteidigung sind schon in früheren Entscheidungen des Senats ausführlich behandelt und zurückgewiesen worden (Entscheidungen vom 13.6. 2006, Az.: 8 U 107/03 = NJW 2006, 2931 und vom 29.9.2006 Az.: 8 U 60/03 u. a.).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Auch in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Bonn vom 04.11.2003 (4 T 47/03 - IPRspr 2003, Nr. 119, 361 - 364 sowie bei juris) und in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.03.2004 (2 Wx 34/03 = Rpfleger 2004, 478) wird überzeugend dargelegt, warum die Vollziehungsfrist im vorliegenden Fall eingehalten worden ist.
  • OLG Köln, 23.07.2002 - 16 W 25/02

    Arrestgrund bei ansonsten erforderlicher Auslandsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (…BT-Drucksache 13/10871, S. 18;… BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659;… Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3;… Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 149/07

    Arrestverfahren: Sicherungsbedürfnis bei Vorliegen eines vorläufig …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
    In einem Parallelverfahren vor dem Senat (Az.: 8 U 149/07) wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Buenos Aires Nr. 5 vom 31.5.2007 vorgelegt, in der Vollstreckung eines deutschen Gläubigers gegen die Arrestbeklagte aus einem vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen worden ist.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05

    Unterlassungsanspruch: Betreiben einer Mobilfunksendeanlage auf einem Kirchturm

  • LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03

    Immunitätsverzicht

  • OLG Frankfurt, 28.10.2002 - 8 W 68/02

    Anordnung eines Arrestes wegen Vollstreckung im Ausland

  • OLG Hamm, 27.11.1989 - 31 U 59/89
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs …

    Rn. 115 2.5 Mithin ist es bereits nicht mehr entscheidungserheblich, dass für das Vorliegen eines allgemeinen Arrestgrundes nach § 917 I ZPO noch zusätzlich spricht, dass die Gläubiger sowohl in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht mit massiven Erschwernissen bei der Auslandsvollstreckung konfrontiert sind (…vgl. etwa OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.4.2008 - 8 U 52/03 - Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3641
OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03 (https://dejure.org/2003,3641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2003 - 8 U 52/03 (https://dejure.org/2003,3641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 8 U 52/03 (https://dejure.org/2003,3641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung des Arrestverfahrens bei Argentien-Anleihen; Möglichkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Arrestverfahren bei Maßgeblichkeit völkerrechtlicher Grundsätze für das zivilgerichtliche Verfahren; Zuständigkeit des BVerfG für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2688
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Indessen hat der Berichterstatter des Bundesverfassungsgerichts in der Vorlagesache des Amtsgerichts Frankfurt am Main 2 BvM 1-3/03 mit Schreiben vom 2.4.2003 ausgeführt, normalerweise könne ein zahlungsunfähiger Staat Schuldbefreiung nur im Wege einer Vereinbarung erlangen.
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Andererseits bleibt für lediglich rechtsirrtümliche Verstöße gegen eine objektiv bestehende Vorlagepflicht nur ein geringer Raum (BVerfGE 64, 1, 21).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Das Fachgericht darf solche Zweifel nicht selbst beseitigen, sondern muß dies dem Bundesverfassungsgericht überlassen (BVerfGE 96, 68, 77).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Es ist richtig, dass, worauf das beklagte Land zu Recht hinweist, der in der verweigerten Unterschrift liegende mangelnde Empfangswille nicht nach § 189 ZPO heilbar ist (BGH NJW 89, 1154, 1155; Zöller-Vollkommer, § 174 RN 6).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Der erkennende Senat wäre auch dann an einer Entscheidung über die vorgreifliche völkerrechtliche Frage gehindert, wenn objektiv ernst zu nehmende Zweifel an der Geltung einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestünde (BVerfGE 23, 288, 319).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03

    Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Gleichwohl ist vorliegend eine Einstellung der Zwangsvollstreckung geboten, weil die Arrestsache zugleich mit dem ebenfalls beim Senat anhängigen Hauptverfahren (8 U 59/03), dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der völkerrechtlichen Frage, ob sich das Land Argentinien.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Zwar ist ein Verstoß gegen Art. 101 I 2 GG nur bei willkürlicher Fehlbeurteilung durch das Gericht geboten (BvErfGE 19, 38, 42 f).
  • BGH, 09.01.1989 - II ZB 11/88

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist vor Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Bei Postzustellung ist für eine Heilung nach § 189 ZPO die Empfangsbereitschaft nicht erforderlich (BGH NJW 89, 1155).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2002 - 8 W 68/02

    Anordnung eines Arrestes wegen Vollstreckung im Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
    Durch Beschluß des erkennenden Senats (8 W 68/02) vom 28.10.2002 (Bl. 46-49 d.A.) ist der dingliche Arrest über das Vermögen des Landes wegen 25.564,59 EUR nebst 10, 25 % Zinsen seit dem 6.2.2001 aus den lnhaberteilschuldverschreibungen mit der Wertpapierkennnummer ... sowie wegen weiterer 132.935,88 EUR nebst 11, 75 % Zinsen seit dem 20.5.2001 aus den Inhaberteilschuldverschreibungen mit der Wertpapierkennnummer ... sowie wegen einer Kostenpauschale von 18.000,-- EUR angeordnet worden.
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten …

    Durch Beschluss vom 24. Juni 2003 (8 U 52/03) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Berufungsverfahren die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 220.000,00 EUR eingestellt.

    Mit Rücksicht auf die vom Bundesverfassungsgericht durchzuführende Normenverifikation hat es das Arrestverfahren "entsprechend § 148 ZPO" bis zur Entscheidung des angerufenen Gerichts ausgesetzt (vgl. NJW 2003, 2688 ff.).

    cc) Da die Beteiligte zu 2) ausweislich der Feststellungen des Landgerichts in der angegriffenen Entscheidung die in dem Einstellungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2003 - 8 U 52/03 - festgelegte Sicherheitsleistung von 220.000,00 EUR nicht erbracht hat, steht dieser Einstellungsbeschluss der Eintragung der Arresthypothek nicht entgegen (§ 775 Nr. 3 ZPO).

    Der Senat hält es nicht für angezeigt, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die auf Art. 100 Abs. 2 GG gestützten Vorlagen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zum Problem eines völkerrechtlichen Notstandes (NJW 2003, 2688) und des Amtsgerichts Berlin-Mitte zu den Anforderungen eines Immunitätsverzichts (NJW 2003, 1713) in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen.

  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 29.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 471 ff. d. A.).

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.;… Pfeiffer a. a. O. 190).

  • AG Brandenburg, 25.11.2024 - 30 C 194/24

    Kein Hausverbot für Mieter einer Wohngemeinschaft

    Insofern ist wegen der sich aus der Natur des Verfahrens der einstweiligen Verfügung ergebenden Besonderheiten die einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung regelmäßig aber ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 21.05.1997, Az.: I ZB 7/97, u.a. in: NJW-RR 1997, Seite 1155; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.06.2003, Az.: 8 U 52/03, u.a. in: NJW 2003, Seite 2688; OLG Celle, Beschluss vom 28.07.1986, Az.: 9 W 86/86, u.a. in: OLGZ 1986, Seiten 491 f.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.05.2017, Az.: 3 HK O 2070/17); denn die einstweilige Verfügung stellt eine vorläufige Regelung dar.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03

    Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der …

    Durch Beschluss vom 24.6.2003 hat der Senat die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Landgerichts gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 222.000 EUR eingestellt (Bl. 267 d. A. = NJW 2003, 2688).
  • BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03

    Erledigung verfassungsgerichtlicher Verfahren betreffend den Staatsnotstand der …

    I. a) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2003 (8 U 52/03) -,.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …

    Der Senat hat in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eine Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet.

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.;… Pfeiffer a. a. O. 190).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien: …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 10.7.2003 den Rechtsstreit gem. Artikel 100 Abs. 2 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um klären zu lassen, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (Blatt 716 ff. d. A. - vgl. dazu auch die Senatsentscheidung in der Parallelsache 8 U 52/03 - NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.;… Pfeiffer a. a. O. 190).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 236/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 19.12.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 160 ff. d. A.).

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.;… Pfeiffer a. a. O. 190).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 24.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 117 ff. d. A.).

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.;… Pfeiffer a. a. O. 190).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 110/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates: …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 24.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 134 ff. d. A.).

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.;… Pfeiffer a. a. O. 190).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03

    Ende der Verfahrensaussetzung nach Beendigung des Staatsnotstandes der Republik …

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 235/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …

  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03

    Wiederaufnahme der Zivilverfahren aus Staatsanleihen gegen die Republik …

  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 8 W 57/04

    Arrestverfahren; Aussetzung

  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 307 O 149/19

    Anordnung des dinglichen Arrests: Ausreichung von unbesicherten Darlehen durch …

  • BVerfG - 2 BvM 7/03
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