Rechtsprechung
| KG, 16.09.2002 - 8 U 89/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § ... 174; ; BGB § 177; ; BGB § 180; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 535 Satz 2 a.F.; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 557; ; BGB § 557 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 814; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Mietzinsansprüchen; Mängelanzeigen und Mietminderung; Rückgabe der Mietsache zur Unzeit; Kündigung als Widerspruch zur Vertragsverlängerung; Kündigung im Rahmen von Vertretung; Aufrechnung mit der Kaution; Betriebskostenvorschüsse bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trotz Mängeln vollen Mietzins gezahlt...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.02.2001 - 12 O 487/00
- KG, 16.09.2002 - 8 U 89/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82
Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall
Auszug aus KG, 16.09.2002 - 8 U 89/01
Eine Aufrechnung konnte aber wirksam erst mit dem Entstehen dieses Anspruches erklärt werden (vgl. BGH, NJW 1984, 357;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 388 Rn. 1).
- LG Bonn, 03.11.2010 - 6 S 175/10
Die Herausgabe eines Kautionssparbuchs sowie die Freigabe eines verpfändeten …
Rn. 2 Die Klage auf Herausgabe des Kautionssparbuchs sowie auf Freigabe des verpfändeten Sparguthabens dürfte schon deshalb Erfolg haben, weil die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche nicht gleichartig im Sinne des § 387 BGB sind (LG Hamburg, Urteil vom 08.11.2007 - 307 S 164/06 - LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.10.2002 - 3 T 40/02 - Kammergericht, Urteil vom 16.09.2002 - 8 U 89/01 - Staudinger/Gursky, Neubearbeitung 2006, § 387 BGB Rn. 97). - KG, 21.03.2012 - 8 U 202/11
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Abgabe einer eidesstattlichen …
Dass die Beklagten unter Umständen auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin hin die eidesstattliche Versicherung abzugeben hätten, ist eine allgemeine Wirkung des Vollstreckungsrechtes und reicht als Einstellungsgrund nicht aus (…Zöller, a.a.O, § 719, Rdnr.6; Beschluss des Senates vom 20. Dezember 2001 - 8 U 89/01 - (nicht veröffentlicht)).
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