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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20929
VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20929)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20929)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Mit seiner am 24. Juni 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer, der sich seit dem 5. November 2013 in Untersuchungshaft befindet, gegen die im Haftbeschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16) und des Landgerichts Dresden vom 3. Mai 2016 (5 KLs 100 Js 7387/12), letzterer in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 10. Mai 2016.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Auch wenn eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erst im Verlauf des Strafvollzuges getroffen werden kann, muss das Gericht bei der Haftfortdauerentscheidung neben der zu erwartenden Haftstrafe die mögliche vorzeitige Strafaussetzung im Verhältnis zu der bereits vollzogenen Untersuchungshaft berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Auch wenn eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erst im Verlauf des Strafvollzuges getroffen werden kann, muss das Gericht bei der Haftfortdauerentscheidung neben der zu erwartenden Haftstrafe die mögliche vorzeitige Strafaussetzung im Verhältnis zu der bereits vollzogenen Untersuchungshaft berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [eA]; BVerfG…, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15

    Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Die Annahme der Fluchtgefahr ist nur aufgrund solcher Tatsachen gerechtfertigt, die bei objektiver Würdigung der Umstände des Einzelfalls für eine höhere Wahrscheinlichkeit sprechen, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen als sich ihm zu stellen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 - juris;… Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112 [Untersuchungshaft und Haftgründe], Rn. 23).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Gleiches muss - ungeachtet der Straferwartung - in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft gelten, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).
  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 9-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
  • OLG Dresden, 03.06.2014 - 2 Ws 200/14

    Haftprüfung: Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft

  • OLG Dresden, 22.09.2014 - 2 Ws 388/14

    Haftprüfung: Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

  • OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 545/14

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei …

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft erforderlich, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/ Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
    Zu berücksichtigen sind dabei auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17- IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 93-IV-16; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - juris Rn. 43;… Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 25, 37;… Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris Rn. 33, 37; BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - juris Rn.76).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft erforderlich, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6- IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/ Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft erforderlich, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6- IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/ Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
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