Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20929
VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20929)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20929)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 80-IV-16 (HS), 81-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Mit seiner am 24. Juni 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer, der sich seit dem 5. November 2013 in Untersuchungshaft befindet, gegen die im Haftbeschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16) und des Landgerichts Dresden vom 3. Mai 2016 (5 KLs 100 Js 7387/12), letzterer in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 10. Mai 2016.

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Gleiches muss - ungeachtet der Straferwartung - in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft gelten, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/ Vf. 61-IV-06 [e.A.] - juris Rn. 21).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 9-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Eine gegen den Beschluss vom 23. Dezember 2014 eingelegte Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof wurde mit Beschluss vom 26. Februar 2015 (Vf. 9-IV-15 [HS]/Vf. 10-IV-15 [e.A.]) zurückgewiesen.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
  • OLG Dresden, 03.06.2014 - 2 Ws 200/14

    Haftprüfung: Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft

  • OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 545/14

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • OLG Dresden, 22.09.2014 - 2 Ws 388/14

    Haftprüfung: Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

  • OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15

    Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft erforderlich, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/ Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft erforderlich, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/ Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
    Zu berücksichtigen sind dabei auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 93-IV-16; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - juris Rn. 43; Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 25, 37; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris Rn. 33, 37; BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - juris Rn.76).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft erforderlich, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/ Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht